


Auf einen Blick
Dieses Programm unterstützt Familien beim Neubau, Erwerb selbstgenutzter Wohnungen oder Häuser sowie beim Kauf vorhandenen Wohnraums in Zusammenhang mit Modernisierung oder energetischer Modernisierung. Auch der Ausbau oder Umbau und die Erweiterung von Wohnraum werden gefördert.
In Niedersachsen bietet die NBank Selbstnutzern für den Bau, Ersterwerb oder Kauf von Wohnraum im Rahmen der Wohnraumförderung Darlehen. Haushalte mit Kindern oder behinderten Personen können einen Kredit erhalten, der in den ersten 15 Jahren zinslos ist. Das gleiche gilt auch, wenn solche Haushalte ihre ältere Immobilie modernisieren, energetisch modernisieren oder altersgerecht modernisieren möchten.
Die NBank stellt ein Darlehen, für das der Darlehensnehmer in den ersten 15 Jahren keine Zinsen zahlen muss, zur Verfügung.
Nur Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen gemäß dem Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz (NWoFG) nicht überschreiten, können ein Darlehen erhalten. Außerdem müssen Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Bank stellt ein Darlehen, für das der Darlehensnehmer in den ersten 15 Jahren keine Zinsen zahlen muss, zur Verfügung.
Jährlich zahlt der Darlehensnehmer 0,5 Prozent der Darlehenssumme für den Verwaltungsaufwand bis zur Hälfte der Tilgung, danach schlägt dieser mit 0,25 Prozent zu Buche. Nach Ablauf der 15-jährigen Zinsfreiheit zahlt der Kreditnehmer außerdem für das Restdarlehen einen marktüblichen Zinssatz. Die anfängliche Tilgung liegt bei zwei Prozent, Sonderzahlungen sind problemlos möglich. Für die Bearbeitung des Antrags fällt einmalig eine Gebühr von einem Prozent der Darlehenssumme an. Das Darlehen ist ab einer Summe von 20.000 Euro grundsätzlich in das Grundbuch einzutragen, dies ist auch nachrangig möglich. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt in Raten.
Modernisierungen:
Förderdarlehen für Modernisierungen gibt es in folgenden Fällen:
Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
Energetische Modernisierungen:
Darlehen gibt es für energetische Modernisierungen auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) / (KfW-Effizienzhaus 100). Dazu gehören insbesondere:
Mit dieser Bürgschaft steht vielen "Häuslebauern" ein weiteres Förderungsinstrument zur Verfügung. Sie dient der Sicherheitsleistung gegenüber Kreditgebern wie beispielsweise Banken, ist unabhängig von anderen Förderprogrammen und wird separat gewährt.
Die Förderbank vergibt Baubürgschaften für Darlehen, die sich auf selbst genutzten oder zur Vermietung bestimmten Wohnraum beziehen. Auch für Wohnraum, der modernisiert (insbesondere energetisch oder altersgerecht) werden soll oder für eine Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei Wechsel des Kreditinstituts, stehen Gelder zur Verfügung.
Für bereits bestehende Gebäude gilt hingegen: Die Bürgschaft ist nur beim Erwerb von selbst genutztem Wohnraum denkbar. Wohnflächen, die die in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) festgelegte Größe um 20 Prozent übertreffen, fördert die NBank nicht. Außerdem muss der Antragsteller Arbeitsleistungen oder Eigenkapital in angemessener Form erbringen. Weitere spezifische Auflagen für den Bauherrn zur Bürgschaftsvergabe sind möglich.
Das Land vergibt die Landesbürgschaft für Darlehen, wenn sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind. Dies erfolgt jedoch nur, wenn die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen Bewirtschaftungskosten auf die Dauer gesichert erscheint.
Eine Bürgschaft ist ab einem Darlehen von 5.000 Euro möglich. Für die Ausfallbürgschaft fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von zwei Prozent der zu verbürgenden Summe an. Der Antrag zur Landesbürgschaft wird direkt bei der NBank eingereicht oder bei beantragten Wohnraumförderprogrammen zusammen mit weiteren Anträgen über die finanzierende Bank.
Auch für Wohneigentümergemeinschaften – vertreten durch ihren vertraglich beauftragten Hausverwalter – bietet die NBank Bürgschaften zur Sicherung von Darlehen.
Die Bank stellt die Bürgschaften für Darlehen für energetische und altersgerechte Modernisierungen zur Verfügung. Zu den energieeffizienten Maßnahmen zählen beispielsweise:
Zu den altersgerechten Modernisierungen zählen beispielsweise:
Förderfähig sind, in Ergänzung zur energetischen oder altersgerechten Modernisierung, auch weitere Modernisierungsmaßnahmen wie Verbesserung des Wohnungszuschnitts, Belichtung, Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen, der Beheizung, der Funktionsabläufe in der Wohnung, der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt 80 Prozent des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 20.000 Euro. Möglich ist eine Bürgschaft ab einem Darlehen von 5.000 Euro.
An Kosten fallen ein Bearbeitungsgeld in Höhe von zwei Prozent der zu verbürgenden Summe an und jährlich 0,2 Prozent auf das Restkapital des Bürgschaftsbetrags. Mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten für das Vorhaben muss die WEG als Eigenleistungen erbringen, in begründeten Fällen sind auch geringere Eigenleistungen möglich, jedoch nicht weniger als 15 Prozent.
Die NBank stellt einer WEG eine Bürgschaft nur dann zur Verfügung, wenn folgende Bedingungen erfüllt:
Neben dem Bund über die KfW bieten auch alle Bundesländer Förderprogramme für den Eigenheimerwerb bei selbst genutztem Wohnraum oder für dessen Sanierung und Modernisierung. Gezielte Informationen zur Wohnraumförderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie in unseren jeweiligen Ratgebern: