Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbst genutztem Wohneigentum
Das Saarland vergibt an Privatpersonen für die Errichtung, den Ersterwerb sowie den Umbau oder die Erweiterung von selbst genutzten Immobilien ein zinsgünstiges Darlehen.
Geförderte Vorhaben
Gegenstand der Förderung ist der Neubau und Ersterwerb von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie selbst genutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern. Die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung in Zweifamilienhäusern wird nicht gefördert. Außerdem gibt es Darlehen für Aus- und Umbauten sowie Erweiterungen, wenn diese Maßnahmen das Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar machen, dadurch neuer oder erweiterter Wohnraum geschaffen oder Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird.
Es werden Vorhaben in bestimmten Gebieten des Saarlands gefördert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privathaushalte, die jeweils die Einkommensgrenzen des Paragraf 9 Absatz 2 WoFG (i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung vom 24.10.2019 [Amtsblatt des Saarlandes Teil I Seite 886]) nicht überschreiten.
Folgende Summen sind festgelegt (Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge):
- Einpersonenhaushalt: 22.500 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 34.500 Euro
- Zuzüglich für jede weitere zum Haushalt zu rechnende Person: 9.000 Euro
- Zuzüglich für jedes Kind, das bei der Lohn- und Einkommenssteuer berücksichtigt wird: 1.500 Euro
Welche Voraussetzungen gelten?
Wer ein Darlehen erhalten möchte, muss außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eigenmittel: Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten müssen als Eigenkapital (inklusive Eigenleistungen) eingebracht werden. Falls Grundstücks- oder Erschließungskosten oberhalb der 20-Prozent-Marke liegen, müssen die Kosten hierfür in jedem Fall durch Eigenmittel gedeckt sein.
- Die förderbare Wohnfläche: Sie beträgt für einen Vier-Personen-Haushalt 90 Quadratmeter. Sie erhöht oder ermäßigt sich um jeweils zehn Quadratmeter je Person, wenn zum Haushalt mehr oder weniger als vier Personen gehören.
- Die maximale Wohnfläche: Die Wohnfläche der geförderten Immobilie darf maximal 156 Quadratmeter betragen, bei Zweifamilienhäusern 240 Quadratmeter, wobei die größte Wohnung ebenfalls maximal 156 Quadratmeter haben darf.
- Wer eine Förderung erhält, muss die geförderte Wohnung für die Dauer von zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst bewohnen.
Welche Förderungen gibt es?
Antragsteller können für ihr Vorhaben ein Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten erhalten. Die Fördersätze sind abhängig von der Art der Maßnahme und der Haushaltsgröße:
Folgende Darlehenshöhen pro Quadratmeter werden gewährt:
- bei Neubau und Ersterwerb bis zu 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
- bei Durchführung wesentlicher Baumaßnahmen bis zu 700 Euro je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche
Für einen Haushalt mit vier Personen ergibt sich bei Ausschöpfung der förderfähigen Wohnfläche von maximal 90 Quadratmetern bei Neubauten ein Höchstbetrag von 72.000 Euro und bei Aus- oder Umbauten von 63.000 Euro. Für Haushalte mit behinderten Menschen kann das Darlehen um bis zu 15.000 Euro erhöht werden, wenn wegen der Behinderung spezielle Baumaßnahmen erforderlich sind.
Die Konditionen
Die Zinssätze für das Darlehen gelten jeweils für die ersten zehn Jahre der Laufzeit (derzeit Sollzinssatz 0,70 %) sowie auch für die restlichen Jahre bis zur kompletten Rückzahlung (derzeit Sollzinssatz 1,70 %). Die maximale Kreditlaufzeit umfasst 30 Jahre. Das erste Jahr der Laufzeit ist tilgungsfrei. Ausgezahlt wird das Darlehen zu 100 Prozent, die Auszahlung erfolgt in einer Summe beim Erwerb einer Immobilie, ansonsten je nach Baufortschritt in Teilzahlungen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleichbleibenden Annuitäten. Das Darlehen kann durch nachrangige Grundschulden abgesichert werden.
Tilgungszuschuss
Familien mit Kindern können zusätzlich zum Darlehen noch einen Tilgungszuschuss bekommen. Dieser beträgt:
- Familien mit einem Kind 5 %
- Familien mit zwei Kindern 10 %
- Familien mit drei Kindern 15 %
- Familien mit vier oder mehr Kindern 20 %
Würde ein Haushalt mit zwei Kindern wie im oben genannten Beispiel ein Darlehen über 72.000 Euro erhalten, könnte der Zuschuss also 7.200 Euro betragen. Der Tilgungszuschuss wird nicht bar ausgezahlt, sondern erfolgt in Form einer Gutschrift. Diese erhält der antragstellende Haushalt mit Zahlung seiner ersten Tilgungsleistung, das Förderdarlehen verringert sich um die entsprechende Summe.
Saarländische Wohnraumförderung Sonderprogramm – Neubau von selbst genutztem Wohneigentum
Dieses Programm ähnelt überwiegend dem oben beschriebenen, allerdings stellt es nur Fördermittel für Immobilien in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zur Verfügung. Wer in einem solchen Gebiet eine Immobilie neu baut, kauft oder an einem vorhandenen Objekt Baumaßnahmen vornehmen lässt, kann ein Darlehen erhalten, dessen Umfang bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten betragen kann.
Pro förderfähigem Quadratmeter ist das Darlehen begrenzt auf folgende Förderhöhen:
- bei Neubau und Ersterwerb gibt es maximal bis zu bis zu 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
- bei Durchführung wesentlicher Baumaßnahmen gibt es maximal bis zu 1.100 Euro je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche
Die Voraussetzungen, welche der Darlehensnehmer erfüllen muss, sowie die Darlehenskonditionen sind identisch mit dem Programm Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbst genutztem Wohneigentum. Beim Erwerb mit Modernisierung beziehen sich die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent auf die Modernisierungskosten. Auch in diesem Programm kann es auf Antrag zusätzlich zum Förderdarlehen noch den Tilgungszuschuss geben.
Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
Auch für die Modernisierung vorhandenen Wohnraums vergibt die Saarländische Investitionskreditbank vergünstigte Kredite. Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnversorgung zu leisten.
Geförderte Vorhaben
Als Modernisierung gelten bauliche Vorhaben, die den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.
Dazu gehören beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Änderung des Wohnungszuschnitts und der Funktionsabläufe
- Belichtung und Belüftung
- allgemeiner Schallschutz
- Energieversorgung Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
- nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser (zum Beispiel Einbau von Wärmedämmfenstern, Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen, Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern)
Nicht gefördert werden beispielsweise neue Sanitäranlagen, Einbauküchen, Ausbaumaterialien mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (zum Beispiel bei Fliesen, Armaturen, Wand- und Fußbodenbelägen, Sanitärkeramik, etc.), reine Schönheitsreparaturen usw.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümer von Wohnungen in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise von selbst genutzten Eigentumswohnungen, welche die Einkommensgrenzen des Paragraf 9 Absatz 2 WoFG (i.V.m. 2, 3 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung vom 24.10.2019 [Amtsblatt des Saarlandes Teil I Seite 886]) nicht überschreiten. Ansonsten müssen Antragsteller im Großen und Ganzen dieselben Voraussetzungen wie beim Programm Neubau von selbst genutztem Wohneigentum erfüllen.
Welche Förderungen gibt es?
Antragsteller erhalten ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Höhe bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten umfassen kann. Die Förderhöhe je Wohnung muss mindestens 12.500 Euro betragen, die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro je Wohneinheit.
Zusätzlich zum Darlehen können Haushalte Tilgungszuschüsse beantragen. Deren Höhe entsprechen denen des Programms Saarländische Wohnraumförderung Neubau.
Die Konditionen
Die Konditionen entsprechen im Großen und Ganzen der Neubau-Förderung gemäß dem Neubau von selbst genutztem Wohneigentum.
Finanzierung von Wohneigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften können über die Investitionskreditbank sowohl KfW-Darlehen als auch SIKB-Ergänzungsdarlehen für Modernisierungsarbeiten beantragen und erhalten.
Welche Förderung gibt es?
Das Saarland fördert Maßnahmen, die den Anforderungsvorgaben der KfW für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie für barrierearme oder barrierefreie Umbauten entsprechen. Aber auch sonstige Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen werden grundsätzlich gefördert, ebenso wie auch Photovoltaikanlagen. Keine Förderung gibt es für Maßnahmen an Miteigentumsanteilen von Eigentümern, die bereits eine Förderung für dieses Vorhaben beantragt beziehungsweise erhalten haben.
Voraussetzungen der Förderung
Durch dieses Programm erhalten Wohneigentümergemeinschaften auf unkomplizierte und transparente Weise Zugang zu KfW-Darlehen und Zuschüssen, der sonst umständlicher zu realisieren wäre. Die Förderung besteht aus einem Darlehen pro WEG, welches nicht grundpfandrechtlich besichert werden muss. Eine Voraussetzung für die Vergabe besteht darin, dass die WEG über ausreichende Bonität verfügt und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist. Zudem soll die Laufzeit des Darlehens nicht länger als 15 Jahre betragen. Die Rückzahlung des Darlehens ist durch die Aufnahme einer entsprechenden Position im Wirtschaftsplan sicherzustellen. Die Kreditvergabe erfolgt unter Einbindung des Verwalters direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Konditionen
Bezüglich der Konditionen gelten die Vorgaben aus den jeweiligen Programmen der KfW beziehungsweise denen für die SIKB-Darlehen festgelegten Bedingungen.
Art und Höhe der Sicherheiten hängen vom Einzelfall ab. Folgende Sicherheiten sind aber grundsätzlich zu stellen:
- Verpfändung eines Betrages aus den Rücklagenkonten von mindestens zehn Prozent des Darlehensbetrages für die Darlehenslaufzeit.
- Abtretung der derzeitigen und künftigen Hausgeldforderungen (Abtretung der Forderung der Eigentümergemeinschaft auf Vorschussleistungen entsprechend der beschlossenenWirtschaftspläne gegenüber den Wohnungseigentümern für die Jahre der Darlehenslaufzeit)
Saarländische Wohnraumförderung – Erwerb von Bestandsobjekten ohne/mit Modernisierung
Auch für den Erwerb von Wohnraum in vorhandenen Ein- und Zweifamilienhäusern mit oder ohne Modernisierung vergibt die Saarländische Investitionskreditbank vergünstigte Kredite. Ziel der Programme ist es, einen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnversorgung zu leisten. Gefördert werden nur Objekte in bestimmten Gebieten des Saarlands, Auskunft über diese Gebiete erteilt die SIKB.
Geförderte Vorhaben
Das Saarland fördert den Erwerb von vorhandenem Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung mit oder ohne anschließender Modernisierung. Bei der Förderung mit Modernisierung gilt: Der Wohnraum muss modernisierungsbedürftig sein. Schäden an der Bausubstanz dürfen jedoch nicht vorliegen. Ansonsten entsprechen die förderfähigen Modernisierungsmaßnahmen denen des Programms Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privathaushalte, die Wohnraum beziehungsweise modernisierungsbedürftigen Wohnraum zur Eigennutzung erwerben und jeweils die Einkommensgrenzen des Paragraf 9 Absatz 2 WoFG (i.V.m. 2, 3 der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung vom 24.10.2019 [Amtsblatt des Saarlandes Teil I Seite 886]) nicht überschreiten. Ansonsten müssen Antragsteller im Großen und Ganzen dieselben Voraussetzungen wie beim Neubau von selbst genutztem Wohneigentum erfüllen.
Welche Förderungen gibt es?
Für den Erwerb ohne Modernisierung gewährt die Bank ein Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten und abhängig von der Art der Maßnahme und der Haushaltsgröße. Es beträgt maximal 8400 Euro je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche und lässt sich für die Finanzierung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten einsetzen.
Wer eine Immobilie kaufen und diese modernisieren möchte, erhält die Förderung, wenn der Modernisierungsaufwand pro Wohneinheit mindestens 12.500 Euro beträgt. Für den Erwerb bekommt der Antragsteller einen Pauschalbetrag von 35.000 Euro, für die Modernisierung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Modernisierungskosten, maximal aber 60.000 Euro. Die Summe aus beiden Leistungen darf die Gesamtkosten nicht übersteigen.
Haushalte mit Kindern können ebenso wie bei der Förderung von Neubauten zusätzlich zum Darlehen einen Tilgungszuschuss erhalten. Auch die Höhe der Zuschüsse ist jeweils identisch.
Die Konditionen
Die Konditionen des Darlehens entsprechen im Großen und Ganzen den Konditionen der Förderung gemäß dem Programm "Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum".
SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - Sonderprogramm "Ein Zuhause für junge Familien"
Mit diesem Sonderprogramm unterstützt die SIKB vornehmlich Familien, die ein vorhandenes Ein- oder Zweifamilienhaus mit oder ohne Renovierungsbedarf erwerben. Gefördert werden nur Objekte, die
- sich in innerörtlicher Lage einer saarländischen Gemeinde befinden
- gerechnet ab Bezugsfertigkeit mindestens 30 Jahre alt sind
- seit mindestens einem Jahr leerstehen bzw. ungenutzt sind
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bestätigung der zuständigen Gemeinde nachzuweisen. Die Voraussetzungen und Darlehenskonditionen in diesem Programm sind die gleichen wie bei der Saarländischen Wohnraumförderung Bestandsgebäude. Das gleiche gilt auch für die Darlehenshöhe: Erwirbt eine Familie ein Haus ohne Renovierungsbedarf, kann sie maximal einen Förderbetrag von 800 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Fläche erhalten. Geht der Erwerb des Objekts einher mit Modernisierungsmaßnahmen setzt sich das Förderdarlehen aus einem Pauschalbetrag von 35.000 Euro zuzüglich eines Darlehens bis 80 Prozent der Modernisierungskosten, maximal aber 60.000 Euro zusammen.
Zusätzlich können Familien ebenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten, wenn sie die Einkommensgrenzen einhalten. Diese liegen höher als bei der herkömmlichen Saarländischen Wohnraumförderung:
- Innerörtliche Lage 10 % Tilgungszuschuss
- Lage in einem Städtebaufördergebiet +5 % Tilgungszuschuss
- Familie mit einem Kind +5 % Tilgungszuschuss
- Familie mit zwei Kindern +5 % Tilgungszuschuss
- Familie mit drei Kindern +5 % Tilgungszuschuss
- Familie mit vier oder mehr Kindern +5 % Tilgungszuschuss
Hält die Familie folgende Einkommensgrenzen ein (bereinigtes Jahreseinkommen) gibt es zusätzlich zu den genannten Zuschüssen noch einmal fünf Prozent Tilgungszuschuss
obendrauf:
- Einpersonenhaushalt: max. Einkommen 18.000 Euro
- Zweipersonenhaushalt: max. Einkommen 27.600 Euro
- Familie mit einem Kind: max. Einkommen 36.000 Euro
- Familie mit zwei Kindern: max. Einkommen 44.400 Euro