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Bundesländer-Serie zur Wohnraumförderung

Landesförderung in Hamburg

Eike Schulze
Aktualisiert am: 28.05.2021

Auf einen Blick

  • Die "Hamburger Eigenheimförderung" ist das Programm für die Schaffung neuen Wohneigentums. Die Basisförderung besteht aus dem Eigenheim IFB-Baudarlehen – für dieses gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Zudem leistet die Hansestadt Zuschüsse, wenn Antragsteller eine in energiesparender Bauweise errichtete Immobilie finanzieren. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Das FamilienStartDarlehen können junge (Ehe-)Paare ohne Kind erhalten.
  • Darüber hinaus bietet die Förderbank teilweise nicht an Einkommensgrenzen gebundene Darlehen für Personen, die Immobilien erwerben, bauen oder modernisieren. Ebenso hält sie Darlehen für Wohneigentümergemeinschaften bereit.
  • Wer bestimmte Maßnahmen beispielsweise zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zum Schallschutz umsetzen möchte, kann Zuschüsse beantragen.
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In Hamburg finanziert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) die Programme zur Wohneigentumsbildung. In diesem Institut sind alle Fördermaßnahmen der Hansestadt zusammengeführt. Die Anträge müssen Interessierte dort direkt stellen.

Eigenheim: Das IFB-Baudarlehen

Das Land fördert die Schaffung selbst genutzten Wohnraums in Form von Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die nicht älter als zwei Jahre sind.

Wer kann das Darlehen beantragen?

Einen Antrag kann jeder stellen, der einen Neubau errichtet – egal, ob es sich dabei um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Baugrundstück muss sich im Eigentum des Bauherren befinden, aber auch ein Erbbaugrundstück ist im Förderkatalog enthalten. Zudem setzt das Programm einen Eigenmittelanteil von mindestens 15 Prozent voraus. Die Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) dürfen um 70 Prozent überschritten werden.

Die Einkommensgrenze HmbWoFG beträgt:

  • Bei einem Einpersonenhaushalt 12.000,00 Euro
  • Bei einem Zweipersonenhaushalt 18.000,00 Euro
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person4.100,00 Euro
  • zuzüglich für jedes weitere Kind 1.000,00 Euro

Gemeint ist das gesamte Haushaltseinkommen, das erzielt wurde. Bei einem Vierpersonenhaushalt liegt die Grenze bei 28.200 Euro. Wichtig zu wissen: Vom Einkommen werden noch bestimmte (Frei-)Beträge abgezogen, sodass das Jahreseinkommen in der Regel deutlich höher liegt.

Darlehenshöhe

Bei der Hamburger Eigenheimförderung handelt es sich um ein Baudarlehen, das um Zuschüsse ergänzt werden kann. Die Förderung fällt dabei umgekehrt zum Einkommen aus. Neben dem Darlehen werden noch mindestens 15 Prozent an Eigenmitteln erwartet, die die Baufamilie mit in die Finanzierung einbringen muss. Hierbei kann es sich um Kapital handeln, aber beispielsweise auch um ein Baugrundstück, andere Eigenleistungen sind ebebenfalls möglich. Das Darlehen kann nachrangig im Grundbuch besichert werden.

Wer die Einkommensgrenzen des Hamburger Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG):

  • um mindestens zehn Prozent unterschreitet, bekommt 1.050 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche,
  • um nicht mehr als 20 Prozent überschreitet, bekommt 940 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche,
  • um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet, bekommt 690 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche,
  • um nicht mehr als 70 Prozent überschreitet, bekommt 420 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche.

Eine vierköpfige Familie kann so ein Grunddarlehen in Höhe von 84.600 Euro bekommen, wenn sie die Einkommensgrenze maximal um 20 Prozent überschreitet. Zum anderen hängt die Darlehenshöhe von der förderfähigen Wohnfläche ab. Diese beträgt bei einer Person 60 Quadratmeter und erhöht sich um jeweils zehn Quadratmeter für jede weitere im Haushalt lebende Person. Für Kinder und behinderte Personen gilt ebenfalls ein Flächenzuschlag von zehn Quadratmetern.

Konditionen

Für das Baudarlehen und die Zuschläge gilt ein Finanzierungsrahmen von bis zu 35 Jahren. Dabei sind die Zinsen in den ersten zehn Jahren besonders niedrig und betragen zurzeit nur 0,5 Prozent. Ab dem elften Jahr kann sich der Zinssatz allerdings verändern und auf das normale Kapitalmarktzinsniveau steigen. In den ersten 20 Jahren beträgt die anfängliche Tilgung zwei Prozent, ab dem 21. Jahr vier Prozent – zusätzlich zu den eingesparten Zinsen der fortschreitenden Finanzierung. Das heißt, die Tilgung wird in der Finanzierungsphase ab dem 21. Jahr um zwei Prozent erhöht. Eine Verwaltungsgebühr für die Fördermittel fällt nicht an, sonstige Gebühren können dennoch anfallen. Die Finanzierung ist maximal 35 Jahre lang möglich.

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Zuschläge und Zuschüsse

Familienzuschlag

Für Familien gibt es einen Zuschlag zum Baudarlehen, wenn diese die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 70 Prozent überschreiten. Der Zuschlag beträgt:

  • für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Kinder: 10.000 Euro,
  • für Familien mit 1 Kind: 15.000 Euro,
  • für Familien mit 2 Kindern: 20.000 Euro,
  • für Familien mit 3 Kindern: 32.000 Euro,
  • für jedes weitere Kind: 7.000 Euro.

Zuschlag für Schwerbehinderte

Werden Maßnahmen nach DIN 1840-2 durchgeführt, so kann sich das IFB-Baudarlehen um weitere 10.000 Euro erhöhen, bei rollstuhlgerechtem Ausbau DIN 1840-2R auch um bis zu 12.000 Euro.

Zuschüsse für energiesparendes Bauen

Da energiesparendes Bauen in der Regel mit Mehrkosten verbunden und somit für viele Bauherren schwer finanzierbar ist, fördert die Hansestadt solche Vorhaben ergänzend zu dem Darlehen mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dies soll die Mehrbelastung abfedern. Die Förderung gilt nur für Objekte, die die vorgegebenen Energiestandards erfüllen. Folgende Förderhöhen werden gewährt:

  • IFB-Effizienzhaus 40: 125 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
  • IFB-Effizienzhaus 40 ohne Wärmerückgewinnung 51 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
  • IFB-Passivhaus: 125 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
  • IFB-Niedrigstenergie-Haus: 135 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche

Kann ein Effizienzhaus Plus verwirklicht werden, beträgt der Zuschuss sogar 146 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche.

Im Gegensatz zur Darlehensförderung, erhält der Immobilieneigentümer den Zuschuss erst nach Einzug in das Objekt. Voraussetzung der Förderung ist der Nachweis des geforderten energetischen Standards. Die Zuschüsse werden über zehn Jahre verteilt in gleichen Raten ausgezahlt.

Das IFB-Aufwendungsdarlehen

Für Bedürftige steht das IFB-Aufwendungsdarlehen zur Verfügung. Es reduziert die Belastung in den Jahren nach Bezug des Hauses oder der Wohnung. Die Höhe bemisst sich nach der förderfähigen Wohnfläche.

In den ersten vier Jahren erhält der Antragsteller 1,60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, dieser Betrag sinkt auf 0,40 Euro zwischen dem 13. und 16. Jahr. Danach endet die Förderung. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass die monatliche Belastung des Antragstellers aus Kapital- und Instandhaltungskosten nicht unter 6,70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sinkt. Aufwendungsdarlehen unter 50 Euro werden in den ersten vier Jahren nicht gewährt.

Das FamilienStartDarlehen

Dieses Programm richtet sich mit einem zinsgünstigen Darlehen speziell an junge (Ehe-)Paare ohne Kind. Auch gleichgeschlechtliche Paare können die Förderung erhalten. Das Darlehen wird zunächst ohne Einkommensprüfung gewährt.

Voraussetzung ist, dass von Anfang an ein Kinderzimmer eingeplant wird. Der Darlehenszins ist an den des "KfW-Wohneigentumsprogramms" angelehnt. Kommt in den ersten zehn Jahren der Laufzeit ein Kind hinzu, so kann die Familie Zinsvergünstigungen bekommen, sofern die Einkommensgrenzen des Hamburger Wohnraumförderungsgesetzes eingehalten werden. Diese betragen:

  • drei Prozentpunkte, wenn das Einkommen höchstens 20 Prozent, der Einkommensgrenze der Wohnraumföderungsgesetz überschreitet.
  • zwei Prozentpunkte wenn die Einkommensgrenze um nicht mehr als 70 Prozent überschritten wird. Bei einer vierköpfigen Familie bedeutet dies eine Grenze von 28.200 Euro anrechenbares Einkommen, um die Grenze von 20 Prozent nicht zu überschreiten.

Aufgrund des derzeit niedrigen Bauzinsniveaus kann der Zins im Falle der Familienerweiterung, also auf null Prozent fallen. In diesem Fall fällt dann die Tilgung höher aus. Das Darlehen gibt es bis zu einer Obergrenze von 70.000 Euro. Allerdings wird die Subvention nur zehn Jahre lang gewährt und das auch nur für die ersten 15 Jahre der Darlehenslaufzeit. Dies bedeutet: Wird ein Kind nach drei Jahren geboren und das nächste nach sieben Jahre, so wird für das zweite Kind nur noch für acht Jahre die Vergünstigung gewährt. Ist das Familieneinkommen höher als 70 Prozent der Einkommensgrenzen, so bleibt das Darlehen erhalten, aber ohne Zinsvergünstigung. Die Laufzeit beträgt maximal 30 Jahre mit Zinsfestschreibungszeiten von zehn Jahren. Die Tilgung beginnt ab dem zweiten Jahr, die Höhe ist abhängig von Zinssatz und Laufzeit. Eine nachrangige Eintragung im Grundbuch ist möglich.

Weitere Programme: Darlehen

Im Rahmen dieser Programme vergibt die IFB Darlehen – in erster Linie für Selbstnutzer –, welche in der Regel im Grundbuch im Rang nach den Darlehen des Kreditinstituts stehen. Einkommensgrenzen für die Antragsteller gelten dabei nicht.

IFB-Ergänzungsdarlehen

Mit diesem Programm unterstützt die IFB Hamburg den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit einem langfristigen Darlehen. Die Darlehenslaufzeit umfasst zwischen zehn und 30 Jahre bei mindestens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Es gilt ein Zinssatz, welcher sich am Kapitalmarkt orientiert.

Das Darlehen können Kreditnehmer für zehn Jahre oder 15 Jahre festschreiben. Das maximale Darlehensvolumen beträgt 100.000 Euro, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit können Kreditnehmer damit finanzieren. Um das Darlehen zu erhalten, muss der Kreditnehmer mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens über Eigenleistungen abdecken.

IFB-Konstantdarlehen

Dieses Darlehen unterstützt Antragsteller, welche ein selbstgenutztes Eigenheim bauen oder kaufen, oder eine Eigentumswohnung erwerben. Es weist die Besonderheit auf, dass es für die gesamte Laufzeit mit festen Konditionen ausgestattet ist. Für das Darlehen fällt ein Zins an, welcher sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert.

Die Darlehenslaufzeit umfasst 25 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Das maximale Darlehensvolumen beträgt 100.000 Euro, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit können Kreditnehmer damit finanzieren. Um das Darlehen zu erhalten, muss der Kreditnehmer in der Regel 15 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens über Eigenleistungen abdecken. Es gelten sonst die gleichen Bedingungen wie beim IFB-Ergänzungsdarlehen.

IFB-Modernisierungsdarlehen

Mit diesem Darlehen unterstützt die IFB Hamburg die Modernisierung oder Instandsetzung von Wohnimmobilien. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, welche selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum modernisieren lassen.

Folgende Maßnahmen werden beispielsweise gefördert:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen
  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z. B. Dachaufbau)
  • Erweiterung durch Aufstockung oder An- bzw. Ausbau, z. B. Balkone/Loggien
  • Balkonsanierung
  • Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten)

Kreditnehmer können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mit dem Darlehen finanzieren. Der maximale Förderbetrag ist auf 25.000 Euro begrenzt. Die möglichen Laufzeiten des Darlehens betragen zwischen fünf und 30 Jahre, bei mindestens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Für das Darlehen erhebt die Bank einen sich am Kapitalmarkt orientierenden Zinssatz, welchen sie für fünf oder zehn Jahre festschreibt.

Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt jeweils das IFB-Modernisierungs-, IFB-Ergänzungs- und IFB-Konstantdarlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.

IFB-WEG Finanz

Dieses Programm gewährt Wohneigentümergemeinschaften KfW-Darlehen von 5.000 bis 35.000 Euro je Wohneinheit. Bis 20.000 Euro pro Wohneinheit müssen die Eigentümer keine Eigenleistungen einbringen. Eine dingliche Absicherung des Darlehens erfolgt im Grundbuch nicht. Das Darlehen gilt für die Bereiche Energieeffizient Sanieren und Altersgerechter Umbau. Voraussetzung für das Programm ist ein entsprechender Beschluss der WEG.

Das Programm kann noch mit den Darlehen IFB-Modernisierungsdarlehen, KfW Energieeffizient Sanieren und KfW Altersgerecht Umbauen, sowie mit Zuschüssen aus den IFB-Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau ergänzt werden. Dabei gelten die Konditionen der gewählten Programme.

Weitere Programme: Zuschläge und Zuschüsse

Wärmeschutz im Gebäudebestand

Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung von einzelnen Bauteilen oder des gesamten Gebäudes. Den Zuschuss gibt es für einzelne Bauteile je Quadratmeter zusätzlich gedämmter Fläche beziehungsweise erneuerter Fensterfläche und beträgt je nach Bauteil zwischen 3,40 Euro pro Quadratmeter (Kerndämmung zweischaliger Außenwände) und 78,50 Euro pro Quadratmeter (Einbau von Wärmeschutzfenstern, Dachflächenfenstern). Wärmeschutzaußentüren fördert Hamburg mit 157 Euro pro Stück. Setzen Immobilienbesitzer mehrere Vorhaben gleichzeitig um, gibt es einen Bonus, dieser kann bis zu 30 Prozent der ursprünglichen Fördersumme betragen. Für den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe gibt es einen Zusatz-Zuschuss von elfEuro pro Quadratmeter Bauteilfläche.

Die Förderung gilt für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser mit bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten. Bei Fördersummen über 5.000 Euro ist ein baubegleitender Sachverständiger einzuschalten und ein hydraulischer Abgleich an der Heizung muss durchgeführt werden. Die Kosten für diesen sind dann bis zu einer Höhe von 1.685 Euro für die erste Wohneinheit zuschussfähig, für jede weitere Wohneinheit zusätzlich mit 100 Euro - maximal jedoch 50 Prozent des Honorars.

Barrierefreier Umbau von selbst genutztem Wohneigentum

Hiermit unterstützt die Förderbank Maßnahmen nach DIN 18040-2. Der Antragsteller kann einen Zuschuss zwischen 3.000 und 15.000 Euro erhalten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Eigentümer die Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100 Prozent überschreiten. Zwei Stufen der Förderung gibt es: Bei Überschreiten der Einkommensgrenzen um bis zu 70 Prozent ist eine Förderung bis zu 100 Prozent möglich. In der zweiten Stufe, die bis zu 100 Prozent die Einkommensgrenzen überschreitet, ist die Förderung auf 70 Prozent begrenzt. In diesem Fall liegt der maximale Zuschuss bei 10.500 Euro.

Erneuerbare Wärme

Über dieses Programm fördert Hamburg die Installation von Solarthermieanlagen, den Heizungsaustausch – wenn dieser in Kombination mit der Installation einer Solarthermieanlage erfolgt –, sowie die Investition in Bioenergieanlagen und Wärmenetze. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, für jede Anlagenform sind hier spezielle Beträge festgelegt. Der Maximalförderbetrag beläuft sich auf 200.000 Euro.

Hamburger Gründachförderung

Dieses Programm steht für die Dachbegrünung von oberirdischen Geschossen bereit. Selbstnutzer können pauschal 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, maximal jedoch 100.000 Euro je Gebäude.

Schallschutz

Dieses Programm fördert Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden im Bereich von Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnküchen über zwölf Quadratmeter Wohnfläche. Allerdings sind in den Nachtschutzzonen für den Flugverkehr Wohnzimmer und Wohnküchen nicht förderfähig. Es wird unterschieden in klassische und erweiterte Maßnahmen. Für die erste Kategorie (Fenster und Fenstertüren, lüftungstechnische Maßnahmen, Einbau Rollladenkästen usw.) beträgt die Zuschusshöhe 100 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, begrenzt auf 150 Euro je Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche.

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

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