Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen den neuen Steuerbonus sowie die bisherigen staatlichen Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank vor. Sie erfahren, an wen sich die Programme richten und welches Programm in welchem Fall besser geeignet ist.
- Hinweis: Es muss vor Beginn der Arbeiten entschieden werden, ob eine Förderung durch die staatlichen Förderinstitute in Anspruch genommen werden soll. Ist dies der Fall, so muss beim Förderinstitut im Vorfeld ein Antrag gestellt werden, ansonsten bleibt nur noch der Bonus über die Einkommenssteuer.
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Die neue Förderungsmöglichkeit Steuerbonus
Der Steuerbonus ist im Paragraf 35c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) verankert. Damit ist klar: Betriebsgebäude fallen nicht unter diese Regelung. Der Antrag muss mit der Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Der steuerliche Vorteil beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro. Die förderfähigen Aufwendungen können also bis zu einer Höhe von 200.000 Euro begünstigt werden (40.000 Euro). Fällt der Betrag geringer aus, reduziert sich der Steuerbonus, beispielsweise bei 100.000 Euro Investitionssumme auf 20.000 Euro Bonus.
Die Steuervergünstigung teilt sich wie folgt auf die nächsten drei Jahre auf:
- Erstes Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme: sieben Prozent der Aufwendungen bis maximal 14.000 Euro
- Zweites Jahr: sieben Prozent der Aufwendungen bis maximal 14.000 Euro
- Drittes Jahr: sechs Prozent der Aufwendungen bis maximal 12.000 Euro

Die neue Förderungsmöglichkeit Steuerbonus
Bei mehreren Eigentümern kann der Bonus nur einmal ausgeschöpft werden. Eine Aufsplittung auf die Eigentümer ist hingegen möglich. Die Regelung gilt auch für Eigentumswohnungen.
Wesentliche Voraussetzungen zum Erhalt des Steuervorteils sind zudem, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weitere staatliche Förderung zur energieeffizienten Sanierung bestehen darf. Dies gilt sowohl für die Fördermittel des Bundes wie auch für die der Landesförderinstitutes. Der oder die Eigentümer müssen selbst in dem Gebäude leben. Das bedeutet auch, dass der Umbau von einem Nichtwohngebäude zu einem Wohngebäude nicht über diesen Weg finanziell unterstützt werden kann. Förderfähige Gebäude sind nicht nur auf Deutschland begrenzt, sie können auch im EU-Ausland oder EWR-Ausland liegen. Dies trifft meist auf Grenzgänger zu, die in Deutschland arbeiten und im Ausland wohnen, sofern keine Wohnsitzsteuer im Nachbarland besteht.
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Was wird gefördert?
Folgende Maßnahmen können gegenüber dem Finanzamt abgerechnet werden, dafür hat die Regierung eine eigene Verordnung geschaffen, die Energetische Sanierungsmaßnahmen Verordnung (ESanMV).
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und gegenüber dem Boden
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, erforderlich sind folgende Anlagetypen:
- bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme,
- zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen,
- Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude,
- Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasserwärmepumpe ohne Luft-Luft-Wärmeüberträger.
- Alle Anlagen müssen die Vorgaben der DIN 1946-6 (Feuchteschutz) erfüllen.
- Erneuerung der Heizungsanlage, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Solarkollektoranlagen,
- Biomasseanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) und die Kombination dieser Anlagen
- Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser oder Luft/Wasser)
- Renewable Ready Gasbrennwerttechnik, die bereits die zukünftige Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt,
- Hybridanlagen, die Kombination aus Gasbrennwerttechnik und erneuerbaren Energien
- Brennstoffzellen
- Mini-Kraft-Wärmekopplung
- Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, beispielweise Smart-Metering und zentrale Schalttechnik für Türen, Fenster Heizung oder Beleuchtung mit den erforderlichen Elektroarbeiten.
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Hierzu gehört auch der Austausch von Heizkörpern, Thermostaten, Flächenheizsystemen.
Nicht angerechnet werden kann der reine Austausch einer Ölheizung hin zu einer modernen Gasbrennwertanlage. Insgesamt liegen die Mindestanforderungen für die Förderung so, dass mit kostenintensiven Arbeiten zu rechnen ist.
Eine Energieberatung fällt hingegen nicht unter den 20-Prozent-Steuerbonus. Hierfür erhält der Eigentümer 50 Prozent der Aufwendungen ersetzt. Die Energieberater müssen dabei durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein.
Was leisten die Förderprogramme des Bundes?
Energieeffizient Sanieren (151, 152)
Das Programm teilt sich in zwei wesentliche Bereiche auf – in den Programmteil KfW-Effizienzhaus und den Teil Einzelmaßnahmen. Bei der Umwandlung zum Effizienzhaus unterstützt die KfW Maßnahmen, die dazu führen, dass die geförderte Immobilie mindestens ein Niveau der KfW-Standards 115 erreicht. Die maximale Förderhöhe beträgt 120.000 Euro, für Einzelmaßnahmen 50.000 Euro.
- Hinweis: Es gibt zwei wesentliche Förderbedingungen. Das Gebäude muss vor dem 1. Februar 2002 per Bauanzeige bekannt gemacht worden oder der Bauantrag eingereicht sein. Außerdem muss mit der Sanierung der Immobilie auch ein Energieexperte zu Rate gezogen werden.
Diese Aufteilung bietet dem Eigentümer den Vorteil, zwischen einer umfassenden Sanierung oder nur Einzelmaßnahmen zu entscheiden, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Da die Investitionen im Bereich der energetischen Sanierung sehr hoch sind, ermöglicht es die KfW, Sanierungsmaßnahmen zu splitten und trotzdem eine Förderung für den Teil zu bekommen, der umgehend durchgeführt wird.
Das heißt, entschließt sich der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt für weitere Maßnahmen an seiner Immobilie, so sind auch diese förderungsfähig.
Diese Maßnahmen werden gefördert:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Optimierung einer Heizungsanlage
- Energetische Sanierung eines Hauses unter Denkmalschutz
- Umbau von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden
- Kauf einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Hauses
- einzelne energetische Maßnahmen aus dem Sanierungskatalog
- Der Hauseigentümer kann dabei zwischen einem günstigen KfW-Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit oder einem Zuschuss wählen.
Ein Darlehensnehmer kann einen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Für Einzelmaßnahmen – Dämmung des Dachs, Einbau neuer Fenster, die Erneuerung der Heizung oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen – vergibt die KfW Darlehen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz ist in den ersten zehn Jahren der Laufzeit vergünstigt, danach erfolgt die Verzinsung auf Basis der dann aktuellen Marktzinsen. Momentan liegt der Sollzinssatz bei 0,75 Prozent pro Jahr (Stand 07. Mai 2020).
Je nach Kreditlaufzeit gewährt die KfW bis zu fünf tilgungsfreie Jahre, die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre. Es ist auch ein endfälliges Darlehen zur Finanzierung möglich. Zusätzlich zum Darlehen erhält der Eigentümer – nach Abschluss der Maßnahmen – noch einen Tilgungszuschuss gutgeschrieben, den er nicht zurückzahlen muss. Dieser liegt umso höher, je höher der erreichte Effizienzgrad des Gebäudes ist. Maximal beträgt er 48.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen bis zu 10.000 Euro. Anträge können Privatpersonen und sonstige Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Objekten sowie an neuerworbenen sanierten Immobilien oder Eigentumswohnungen stellen.
Feste Voraussetzung für die Vergabe ist die Einbindung eines Sachverständigen im Rahmen der Planung der Durchführung des Vorhabens. Dieser kann mit bis zu 4.000 Euro separat gefördert werden.
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Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430)
- Hinweis: Die KfW bietet zwei Zuschussvarianten an. Der Investitionszuschuss dient als Alternative für einen Kredit und kommt dann dem Bau oder der Sanierung direkt zugute. Beim Tilgungszuschuss wird hingegen das laufende Darlehen unterstützt, indem die Restschuld auf dem Vertrag entsprechend abgesenkt wird. Die gleichzeitige Anwendung beider Zuschüsse ist damit ausgeschlossen.
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Energieeffizient Bauen (153)
Dieses Förderprogramm stellt zinsgünstige Kredite für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern zur Verfügung. Die Förderung können Bauherren oder Erwerber von neuen Immobilien zur Selbstnutzung oder Vermietung erhalten. Die Förderhöchstgrenze beträgt 120.000 Euro. Es zielt bei Erwerb auf die Sanierungsphase hauptsächlich vor dem Einzug ab. Allerdings: Gefördert werden auch die Erweiterung bestehender Gebäude (beispielsweise ein Anbau) oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen wie zum Beispiel im Dachgeschoss. Der Kredit unterstützt Investoren ebenso bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude wie Scheunen zu einem Wohnhaus. Somit kommt dieses Programm im Einzelfall auch für Alteigentümer infrage, die Wohnraum erweitern wollen.
Was im Einzelnen gefördert wird:
- Ersterwerb oder Bau eines KfW-Effizienzhauses der Kategorien 55, 40 oder 40plus.
- Beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten sowie Kosten für Bauberatung und Baubegleitung durch einen bei der KfW anerkannten Energie-Effizienz-Experten.
- Beim Kauf: der Kaufpreis der Immobile, nicht förderfähig sind Grundstücks- und Grundstücksnebenkosten.
Hinweis: Es werden auch Neubauwohnungen gefördert, die den Kriterien des Programms entsprechen.
Je nach Kreditlaufzeit gewährt die KfW bis zu fünf tilgungsfreie Jahre, die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre. Es gilt eine Zinsfestschreibung für zehn oder 20 Jahre. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten, anschließend muss der Kreditnehmer monatliche Annuitäten zahlen. Als Alternative dazu kann auch ein vier- bis zehnjähriges endfälliges Darlehen abgeschlossen werden.
Zusätzlich zum Darlehen kann der Antragsteller, wenn das Haus einem bestimmten Energiestandard entspricht, einen Tilgungszuschuss erhalten, den er nicht zurückzahlen muss. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab, maximal beträgt er 30.000 Euro je Wohneinheit. Maßgebend ist das sogenannte "KfW-Effizienzhaus".
Energieeffizient Bauen – Höhe des Tilgungszuschusses |
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KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 40: 20 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 24.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 55: 15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 18.000 Euro für jede Wohneinheit |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche, Stand: 08.05.2020
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BAFA-Programm
Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heißt "Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien 2020". Es ersetzt und ergänzt die Programmteile von KfW-Programmen, die bis Ende 2019 bestanden. Damit sind alle Fördermaßnahmen in diesem Bereich unter dem Dach des BAFA gebündelt. Die Förderung gilt für Heizungsanlagen, die mindestens seit zwei Jahren im Betrieb sind. Die Förderhöhe ist dabei unterschiedlich und richtet sich nach der Art der Heizung und den förderfähigen Kosten:
- Solarthermie bis zu 30 Prozent
- Biomasseanlagen bis zu 35 Prozent
- Effiziente Wärmepumpen bis zu 35 Prozent
- Hybridheizungen bis 30 Prozent als Gashybridheizung oder 35 Prozent als Erneuerbare-Energien-Heizung (Solar, Biomasse, Wärmepumpe als Hauptträger)
- Renewable Ready Gasbrennwertheizungen 20 Prozent
- Austauschprämie von Ölheizungen, diese ist nur möglich, wenn gleichzeitig die Heizanlage mit Solarthermie oder Biomasse betrieben wird (45 Prozent) beziehungsweise als Hybridheizung mit Erdgas (40 Prozent) ausgelegt ist. Die Austauschprämie entspricht damit zehn Prozent zusätzlich.
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der vollständige Antrag muss dann der BAFA übermittelt werden, diese zahlt auch die Gelder aus. Beachten muss man, dass nicht jede Anlage gefördert wird. Die Liste der akzeptierten Geräte lässt sich über die BAFA einsehen.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
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Was ist besser – Förderkredite, Zuschüsse oder Steuerbonus?
- Hinweis: Fördervoraussetzung ist ein Mindestalter des Gebäudes. Bei der KfW ist der Stichtag für die Bauplanung der 1. Januar 2002. Das Haus dürfte dann noch im selben Jahr, spätestens Anfang 2003 errichtet worden sein. Ein durch den Steuerbonus gefördertes Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein. Wenn ein Gebäude beispielsweise im Jahr 2006 errichtet wurde, bleibt nur das Förderinstrument Steuerbonus.
Im Folgenden zum Vergleich drei beispielhafte Berechnungen unterschiedlicher Sanierungsvorhaben:
Investition von 100.000 Euro für eine Komplettsanierung
- Kredit von der KfW (Programm Energieeffizient Sanieren 151): Antragsteller können 100.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent (30.000 Euro) erhalten. Dies entspricht einer Summe 70.000 Euro, die noch über den Kredit abbezahlt werden müssen.
- Beim Steuerbonus erhält der Hauseigentümer über die steuerliche Anrechnung 20.000 Euro als Bonus über die nächsten drei Jahre erstattet.
- Fazit: In diesem Fall müsste wahrscheinlich noch ein Bankdarlehen für den Steuerbonus aufgenommen werden. Damit steht fest, die Förderung durch die KfW bietet den größeren finanziellen Vorteil als die Steuererleichterung.
Investition von 30.000 Euro für eine umfassende Dach- und Geschossdämmung
- Kredit von der KfW (Programm Energieeffizient Sanieren 152): 30.000 mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent, bei Einzelmaßnahmen, dies entspricht 6.000 Euro. Folglich muss ein Kredit in Höhe von 24.000 Euro plus Zinsen, zurückgeführt werden.
- Der Steuerbonus von 20 Prozent beträgt 6.000 Euro. Also 24.000 Euro müssten noch auf anderem Wege, sei es über Eigenkapital oder einen Kredit, beigesteuert werden.
- Fazit: Sind die Zinsen beim Steuerbonus für den Kredit auf KfW-Niveau oder es wird Eigenkapital genutzt, ist der Bonus eine Überlegung wert. Der Vorteil liegt in der leichteren Abwicklung.
Investition von 30.000 Euro für den Einbau einer neuen Biomasseheizung
- Ein BAFA-Zuschuss von 35 Prozent ergibt 10.500 Euro.
- Sofern kein Eigenkapital eingesetzt wird, bietet sich der KfW-Ergänzungskredit an, der die restlichen 19.500 Euro abdeckt.
- Der Steuerbonus beträgt 6.000 Euro (20 Prozent). Damit ist der BAFA-Zuschuss von 10.500 Euro, mit oder ohne Ergänzungskredit, die bessere Variante.
- Fazit: Meist sind KfW oder BAFA die Lösung zur Abdeckung der Kosten für die Sanierung. Allerdings lohnt sich bei bestimmten Einzelmaßnahmen auch der Steuerbonus. Bei Häusern, die nach 2002 gebaut wurden, ist oft nur eine Förderung über den Steuerbonus möglich. Und: Wer sein Haus oder seine Wohnung bald verkaufen möchte, für den ist auch der Steuerbonus die bessere Möglichkeit. Denn ein Verkauf gestaltet sich schwieriger, wenn noch Kredite oder Darlehen abbezahlt oder durch den Neueigentümer übernommen werden sollen.
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