Tipps für den Antrag auf Wohngeld

Wohngeldantrag: Oft hakt es – was Sie dann tun können

Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 12.02.2025

Auf einen Blick

  • 2025 ist mit bis zu drei Millionen Wohngeldanträgen zu rechnen.
  • Oft dauert die Bewilligung lange. Das müssen Sie sich nicht unbedingt gefallen lassen.
  • Rund 20 Prozent der Anträge werden abgelehnt. Widerspruch und Klage sind möglich.
  • Wir zeigen, wie Sie am besten vorgehen und woran der Antrag scheitern kann.
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Tipps für den Wohngeldantrag

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wo beantrage ich Wohngeld?
  2. Wer bekommt Wohngeld?
  3. Antrag auf Wohngeld: Wie häufig wird Wohngeld bewilligt oder abgelehnt?
  4. Wohngeldantrag: Welche Unterlagen muss ich einreichen?
  5. Wie lange dauert ein Wohngeldantrag?
  6. Was gilt, wenn sich im Bewilligungszeitraum meine finanzielle oder Lebenssituati...
  7. Wohngeldantrag abgelehnt: Mit welcher Begründung?
  8. Kann ich gleichzeitig Wohngeld und Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhal...
  9. Ablehnungsbescheid: Widerspruch einlegen – wer unterstützt mich?

Ab 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, was vielen Haushalten eine spürbare Entlastung bringt. Doch die Bearbeitung der Anträge dauert oft lange, und rund 20 Prozent werden abgelehnt – nicht immer zu Recht. Häufig sind fehlerhafte Formulare oder Missverständnisse der Grund, aber auch Sachbearbeiter können irren. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Antrag richtig stellen, häufige Fehler vermeiden und was bei Ablehnungen zu tun ist.

Biallo News

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Wo beantrage ich Wohngeld? 

Wohngeld beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle oder bei Ihrem Sozialamt. Die Adresse finden Sie, wenn Sie in einer Suchmaschine oder in der Browserzeile „Wohngeldstelle“ und Ihren Wohnort eingeben.

Wer bekommt Wohngeld?

Rentner und Arbeitnehmerfamilien, letztere vor allem, wenn in den Haushalten fünf und mehr Personen leben. Unter den Ein-Personen-Haushalten, die Wohngeld beziehen, sind fast 80 Prozent Rentner (Stand: Ende Februar 2023).

Welche Personengruppen erhalten besonders häufig Wohngeld?

  • Arbeitnehmer und Beamte: 37,2 Prozent
  • Arbeitslose: 3,9 Prozent
  • Rentner und Pensionäre: 52,7 Prozent
  • Studenten und Auszubildende: 2,3 Prozent
  • Sonstige: 2,8 Prozent

(Quelle: Destatis und Eigene Berechnungen; Stand: Februar 2025)

Gibt es Wohngeld auch für Eigentümer?

Ja. Dann nennt sich die Leistung „Lastenzuschuss“. Den Zuschuss können Sie vor allem zu Ihrer Kreditbelastung erhalten. Die Berechnung der Leistung funktioniert genauso wie beim „normalen“ Wohngeld.

Wann gilt mein Vermögen für das Wohngeld als „zu hoch“?

Ihre frei verwertbaren Rücklagen dürfen, wenn Sie alleinstehend sind, nicht höher als 60.000 Euro sein.  Pro Haushaltsmitglied kommen noch weitere 30.000 Euro hinzu. Dabei zählen beispielsweise Guthaben auf Sparkonten oder Aktien. Geld, das vertraglich für Ihre Alterssicherung vorgesehen ist, ist in der der Regel zusätzlich erlaubt, schadet also beim Wohngeldantrag nicht.

Wie viel Wohngeld bekomme ich? 

Das hängt von der Miethöhe, Ihrem Einkommen, der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Wohnort ab. Im Schnitt zahlten die Ämter 2023 – neue Zahlen liegen noch nicht vor – monatlich 297 Euro aus. 2025 dürfte der Durchschnittsbetrag höher ausfallen.

Antrag auf Wohngeld: Wie häufig wird Wohngeld bewilligt oder abgelehnt? 

Von Januar bis Ende September 2024 wurden in Deutschland mehr als zwei Millionen Anträge auf Wohngeld gestellt. Das sind die derzeit aktuellsten Daten. Davon wurden 1,4 Millionen Anträge bewilligt und 400.000 Anträge abgelehnt. Nach der jüngsten Wohngelderhöhung ist 2025 mit bis zu drei Millionen Anträgen zu rechnen.

Tabelle: Wohngeldanträge, Bewilligungen und Ablehnungen (Januar bis September 2024)

  

 Anzahl der Anträge

 

Prozent

Anträge insgesamt  

2.055.172 

 

 
Davon Bewilligungen  

1402972 

 

68,3% 

Darunter: Erstantrag  

404.114 

 19,7% 

Wiederholungsantrag  

998.858 

48,6% 

Ablehnungen  

399.367 

 

19,4% 

Sonstiges (meist: in Bearbeitung) 

252.933 

 

12,3% 

Quelle: Destatis und Eigene Berechnungen; Stand: Februar 2025

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?  

Meist für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Danach müssen Sie einen Weiterleistungs- beziehungsweise Wiederholungsantrag stellen.

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Wohngeldantrag: Welche Unterlagen muss ich einreichen? 

Den Mietvertrag, aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, gegebenenfalls eine aktuelle Betriebskostenabrechnung, aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, den aktuellen Rentenbescheid, einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen und Unterhaltszahlungen, Nachweise über Geldanlagen, Zinsen und andere Kapitalerträge. Im Einzelfall je nach Ihrer persönlichen Situation noch weitere Unterlagen. Schwerbehinderte müssen hierüber beispielsweise einen Nachweis vorlegen. Das bringt dann mehr Wohngeld.

Muss ich den Antrag auf Wohngeld und persönlich einreichen oder geht es auch online? 

Nein. Eine Antragstellung ist zumeist auch online möglich. Wenn Sie einen Weiterzahlungsantrag stellen und sich mit der Sache bereits auskennen, spricht auch nichts gegen einen Online-Antrag. Oft wollen die Wohngeldstellen auch den Erstantrag möglichst online erhalten. Vorteilhaft ist das für Sie nicht unbedingt. Besser ist es oft, wenn Sie persönlich mit einem Sachbearbeiter Ihren Antrag und die Unterlagen prüfen können. Dafür müssen Sie bei vielen Wohngeldstellen allerdings vorher einen Termin abmachen. Unter Umständen können Sie auch die Unterlagen beim Amt persönlich abgeben und eine telefonische Beratung hierzu vereinbaren.

Wie lange dauert ein Wohngeldantrag? 

Seit der Wohngeldreform von 2023 („Wohngeld-Plus“) haben viel mehr Menschen Anspruch auf diese Leistung – es gab und gibt damit einen Ansturm auf die Ämter. Das hat diese vielfach überfordert – und überfordert manche Ämter noch immer. Lange Wartezeiten auf den Bescheid sind also nicht ungewöhnlich.

Weiterbewilligungsantrag

Wenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, so reichen Sie diesen möglichst deutlich vor dem Ablauf des alten Zahlungszeitraums ein. Faustregel: Zwei Monate vor dem Auslauf der Leistung. Kalkulieren Sie also die Wartezeit ein.

Wann habe ich Anspruch auf Vorschusszahlung?

Sie können vielfach eine schnelle Auszahlung des Wohngelds verlangen. Dabei können Sie sich auf eine Regelung in § 42 Absatz 1 des ersten Sozialgesetzbuchs stützen. Danach haben Sie Anspruch auf eine Vorschusszahlung, wenn klar ist, dass Sie Wohngeld bekommen werden und nur dessen Höhe noch nicht feststeht. Verlangen Sie in solchen Fällen die Vorschusszahlung, so beginnt diese „spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags“. Stellen Sie den Antrag Ende Januar, so muss der Vorschuss also spätestens Anfang März bei Ihnen eingehen. Entsprechendes regelt auch § 26a des Wohngeldgesetzes: „Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.“ 

Zur Not können Sie auch eine Untätigkeitsklage einreichen. Darüber sollten Sie sich aber möglichst von einem Sozialverband beraten lassen (siehe unten).

Was gilt, wenn sich im Bewilligungszeitraum meine finanzielle oder Lebenssituation ändert? 

Wenn Ihr anrechenbares Einkommen um zehn Prozent sinkt (bis 2023 galt ein Wert von 15 Prozent, diesen finden Sie noch auf vielen nicht aktualisierten Internetseite), ist auch innerhalb des Bewilligungszeitraums – auf Antrag – eine Erhöhung des Wohngelds möglich. Das gilt auch, wenn innerhalb des Bewilligungszeitraums ein weiteres Haushaltsmitglied hinzukommt oder wenn die zuschussfähige Miete sich um zehn Prozent erhöht.  

Umgekehrt sinkt Ihr Wohngeldanspruch, wenn Ihr anrechenbares Einkommen innerhalb des Bewilligungszeitraums um mehr als 15 Prozent steigt: Dies müssen Sie dem Wohngeldamt mitteilen. In der Regel bekommen Sie dann auch weniger Wohngeld. Dies gilt auch, wenn ein Haushaltsmitglied auszieht. Allerdings: Stirbt ein Haushaltsmitglied, so wird im Regelfall für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Sterbemonat die bisherige Haushaltsgröße bei der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt.

Änderungsmitteilung Wohngeld abgeben!

In allen genannten Fällen müssen Sie eine „Änderungsmitteilung Wohngeld“ abgeben. Beispielhaft finden Sie hier das Formular zur Änderungsmitteilung Wohngeld aus Hamburg. Teilen Sie dem Wohngeldamt Veränderungen, die zu einem Sinken Ihres Wohngeldanspruchs führen, nicht mit, müssen Sie mit Rückzahlungsforderungen und gegebenenfalls sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Wohngeldantrag abgelehnt: Mit welcher Begründung?  

Am häufigsten – so die Auskunft von Wohngeldstellen – wegen „fehlender Mitwirkung“. Das liest sich dann beispielsweise so:  Der Antragsteller hat „trotz wiederholter Aufforderung aus Sicht der Beklagten für die Prüfung des Antrags erforderliche Unterlagen nicht beigebracht“. Es fehlten diverse Unterlagen wie „vollständiger ungeschwärzter Mietvertrag, Mietbescheinigung und Belege über die tatsächlich erfolgten Mietzahlungen“. So steht es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1.2.2024 (Az.:  M 22 K 20.1433).

Was muss ein Ablehnungsbescheid enthalten?

In jedem Fall muss die Behörde die Ablehnung der Wohngeldzahlung begründen. Im Bescheid kann dann beispielsweise stehen: Wohngeld wird verwehrt, 

  • wegen fehlender Mitwirkung, oder
  • wegen Überschreiten des erlaubten Vermögens oder
  • wegen des Bezugs von Grundsicherungsleistungen oder
  • wegen Überschreiten des hierfür geltenden Höchsteinkommens oder
  • weil das notwendige Mindesteinkommen nicht erreicht wurde.

Darüber hinaus muss der Ablehnungsbescheid eine so genannte Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Darin muss also stehen, wie Sie sich mit welcher Frist gegen den Bescheid wehren können. In der Regel können Sie binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch oder Klage einlegen. Die Klage reichen Sie übrigens beim Verwaltungsgericht ein.

Kann ich nach der Ablehnung meines Wohngeldantrags einen neuen Antrag stellen?

Ja. Aber nur, wenn sich an Ihren Verhältnissen etwas geändert hat. Zwei Beispiele: Sie haben nach einer Geburt Familienzuwachs erhalten. Da Ihre Familie größer geworden ist, haben Sie nun möglicherweise Anspruch auf Wohngeld – aber erst ab dem Antragsmonat. Dies gilt erst recht, wenn ein Elternteil wegen der Betreuung des Babys seinen Job aufgegeben hat oder in Teilzeit gewechselt ist.

Kann ich gleichzeitig Wohngeld und Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten? 

Nein. Im Bürgergeld und in der Grundsicherung sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt. Deshalb geht das in der Regel nicht. Der Wohngeldantrag wird dann in der Regel abgelehnt.

Kann ich mich frei zwischen Wohngeld und Bürgergeld oder Grundsicherung entscheiden? 

Im Prinzip ja. Wenn Sie sich mit dem Wohngeld „wohler fühlen“ als mit den Sozialhilfeleistungen, können Sie sogar in Kauf nehmen, dass Sie sich durch diese Entscheidung finanziell etwas verschlechtern. Allerdings: Allzu niedrig darf Ihr verfügbares Einkommen einschließlich Wohngeld nicht sein. Die Wohngeldstellen machen dabei nämlich eine Vergleichsrechnung auf: Ihr gesamtes Einkommen einschließlich Wohngeld wird dabei Ihrem möglichen Gesamteinkommen als Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung gegenübergestellt. Wenn Sie sich durch die Wahl des Wohngelds um mehr als 20 Prozent verschlechtern, wird der Wohngeldantrag meist abgelehnt. Gegebenenfalls können Sie dann aber in einem Widerspruchsverfahren belegen, dass Sie – beispielsweise – vorübergehend monatlich einen Teil Ihrer erlaubten finanziellen Rücklagen aufbrauchen und für Ihren Lebensunterhalt verwenden.

Ablehnungsbescheid: Widerspruch einlegen – wer unterstützt mich? 

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid des Amtes nicht nachvollziehen können oder darin Fehler finden, können Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle einen Termin vereinbaren und sich den Bescheid erläutern lassen. Vielleicht klärt sich die Sache dann. Bei der Abfassung eines Widerspruchs oder beim Einreichen einer Klage können Ihnen – falls Sie dort Mitglied sind – die Sozialverbände SOvD (Mitgliedschaft 7,90 Euro im Monat) und VdK (Mitgliedschaft unterschiedlich geregelt, NRW: 6,50 Euro pro Monat, Bayern: 7 Euro) helfen. Diese können Sie ggf. auch bei der Suche eines kompetenten Anwalts unterstützen. In einer Reihe von Städten gibt es auch Sozialberatungsstellen. Ein Muster für ein Widerspruchsschreiben finden Sie auf www.widerspruch.org

Wo lege ich den Widerspruch ein?

Sie können den (unterschriebenen!) Widerspruch persönlich beim Amt abgeben oder den persönlich unterschriebenen Widerspruch per Einwurf-Einschreiben ans Amt schicken. In elektronischer Form können Sie einen Widerspruch nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mittels De-Mail mit Absenderbestätigung einlegen. Daten zur Erfolgsquote von Widersprüchen gibt es übrigens nicht – so das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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