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Auf einen Blick
Ein deutliches Plus gibt es 2025 beim Wohngeld – bei anderen Sozialleistungen dagegen eine Nullrunde. Oft lohnt es sich daher nun, Wohngeld zu beantragen. Vor allem für Rentner – Hunderttausende von ihnen verschenken oft bares Geld, denn: Sogar bei einer Rente von 2.000 Euro brutto besteht häufig Anspruch auf Wohngeld. Was kaum bekannt ist: Auch wer im Pflegeheim lebt, kann Wohngeld erhalten.
Das Bundesbauministerium rechnet nach der jüngsten Reform der Leistung für 2025 mit einer Erhöhung des Wohngelds um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Haushalt. Eine solche Anpassung gibt es künftig alle zwei Jahre. „Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch“, erklärt das Bundesbauministerium.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern aus Stuttgart, ein Arbeitseinkommen von 4.000 Euro brutto, 1000 Euro Kaltmiete, 300 Euro anrechenbare Kinderbetreuungskosten:
Monatliches Wohngeld 2025: 453 Euro (zum Vergleich – Wohngeld 2024: 391 Euro).
Wohngeld ist in vielerlei Hinsicht „komfortabler“ als Bürgergeld. So gelten hier großzügigere Regelungen für das „erlaubte“ Vermögen: Für Alleinstehende sind frei verfügbare Rücklagen bis 60.000 Euro erlaubt, pro Haushaltsmitglied kommen noch 30.000 Euro hinzu. Auch mit erheblichen Ersparnissen kommt der staatliche Mietzuschuss in Frage, nicht jedoch Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter.
Wer ungern Bürgergeld beantragen möchte oder bezieht, kann stattdessen aufs Wohngeld setzen – selbst, wenn er sich hierdurch finanziell leicht verschlechtert. Das Wohngeldamt kann dann aber prüfen, ob der Lebensunterhalt als plausibel gesichert gelten kann.
Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind heute schon Rentner. Ihnen kommt oft der Rentenfreibetrag zugute, der bei dem staatlichen Wohnkostenzuschuss meist 281,50 Euro beträgt.
Das anrechenbare Einkommen – nach Abzug von Werbungskosten und Pauschbeträgen – kann dadurch beispielsweise von 1.300 Euro auf 1.018,50 Euro sinken. Das bringt beim Wohngeld ein Plus von bis zu 150 Euro, bei Paaren kann es doppelt so viel sein.
Rentner verschenken Wohngeld: Hunderttausende Rentenbezieher sind durch diesen Freibetrag wohngeldberechtigt geworden, nur sie wissen nichts davon.
Wohngeld auch bei „guten“ Renten: Auch bei einer überdurchschnittlichen Rente von beispielsweise 2.000 Euro brutto, besteht durch den Rentenfreibetrag oft Anspruch auf Wohngeld.
Ein alleinstehender Rentner in Stuttgart (gilt auch etwa für Köln, Hamburg, Düsseldorf), Bruttorente 2.000 Euro, davon zahlt er Sozialversicherungsbeiträge, Steuer und eine Kaltmiete von 600 Euro:
Monatliches Wohngeld 2025: Ohne Berücksichtigung des Rentenfreibetrags hätte er keinen Anspruch auf Wohngeld. Bei Abzug von 281,50 Euro Freibetrag sind es 162 Euro Wohngeld pro Monat. Aufs Jahr gesehen macht das 1.944 Euro.
Mit dem Wohngeldrechner von biallo.de können Sie Ihren eigenen Wohngeldanspruch ausrechnen.
Alle Rentenbezieher mit 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten. Dazu gehören unter anderem alle Zeiten rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes. Voraussetzung ist nicht, dass Anspruch auf Grundrente besteht. Die meisten Rentner erfüllen diese Voraussetzung. Im Zweifelsfall muss das die Deutsche Rentenversicherung bescheinigen.
Auch für Pflegeheimbewohner gibt es häufig Wohngeld. Interessant ist das vor allem für Seniorinnen und Senioren, die ihren Eigenanteil an den Kosten fürs Pflegeheim aus ihren finanziellen Rücklagen finanzieren.
Liegen diese beispielsweise bei 55.000 Euro, so zahlt das Sozialamt keine „Hilfe zur Pflege“. Dafür müssen – bei Alleinstehenden – die Ersparnisse erst unter die 10.000-Euro-Marke sinken. Anspruch auf Wohngeld kann jedoch bestehen. Die Antragstellung ist dabei recht unkompliziert. Niemand muss ermitteln, welche Wohnkosten genau im Heim anfallen. Es wird nämlich jeweils der im jeweiligen Ort maximal zuschussfähige Betrag berücksichtigt. Misslich allerdings: Bei hohen Renten gibt es kein Wohngeld, selbst wenn damit die Heimkosten nicht gedeckt werden können.
Wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen, müssen Sie im Wohngeldrechner von biallo.de keine Miete eingeben, sondern lediglich ankreuzen, dass Sie Pflegeheimbewohner sind. Die entsprechenden Werte werden dann automatisch ermittelt und berücksichtigt.
Wohngeld beantragen geht oft auch online. Besser ist es allerdings, beim örtlichen Wohngeldamt einen Termin zu vereinbaren und dort „live“ prüfen zu lassen, ob die Unterlagen vollständig sind.
Dieser Beitrag enthält Ausschnitte aus unserem Ratgeber der Woche zum Thema Wohngeld.
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