Rolf Winkel
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Auf einen Blick
  • Ab diesem Jahr gibt es das neue Bürgergeld. Es ersetzt Hartz IV – also das Arbeitslosengeld II.

  • Auf das Bürgergeld haben künftig rund sechs Millionen Menschen Anspruch. Es fällt höher aus als Hartz IV – und auch beim Vermögen gibt es Erleichterungen.

  • Außerdem erhöht sich der staatliche Zuschuss zum Wohnen – das sogenannte Wohngeld – deutlich.
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Was sich bei den Leistungen für Menschen mit geringem Einkommen ändert – ein Überblick.

 

Bürgergeld

Das Bürgergeld ersetzt zum 1. Januar 2023 Hartz IV (ALG 2 / Arbeitslosengeld II). Für derzeitige ALG 2-Bezieher ist kein Antrag erforderlich. Mindestens sechs Millionen Menschen werden Anspruch auf Bürgergeld haben. Dieses fällt höher aus als zuletzt Hartz IV. So steht einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern im Kindergartenalter ein Regelbedarf von 1.538 Euro zu. Bislang waren es 1.368 Euro.

Hinzu kommen die Unterkunftskosten, die im ersten Jahr des Leistungsbezugs auch dann voll übernommen werden, wenn sie unangemessen hoch sind. Lediglich bei den Heizkosten kann geknapst werden. Auch bei der Vermögensprüfung gibt es Erleichterungen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs müssen selbst größere selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nicht verkauft, vermietet oder beliehen werden, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Der Umgang auf den Ämtern soll künftig stärker „auf Augenhöhe“ erfolgen, und wenn den Leistungsbeziehern wichtige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt fehlen, gilt nun ein Vorrang für eine Weiterbildung statt für die Jobvermittlung.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Genau wie beim Bürgergeld wurden auch bei der Grundsicherung im Alter die Regelsätze erhöht. Einem Alleinstehenden wird ein monatlicher Regelbedarf von 502 Euro zugestanden – und dazu noch die Unterkunftskosten. Vielen Senioren steht jedoch deutlich mehr zu, da ihnen auf ihre Altersrente ein Rentenfreibetrag gewährt wird. Der (maximale) Freibetrag steigt 2023 auf 251 Euro. In dieser Höhe wird er gewährt, wenn die Monatsrente mindestens 603 Euro brutto beträgt. Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass Altersrentner auf mindestens 33 Jahre mit so genannten Grundrentenzeiten kommen. Dies muss die deutsche Rentenversicherung feststellen.

Zudem gelten nun höhere Grenzen für das Geldvermögen (etwa aus Sparverträgen oder Aktien). Für Alleinstehende sind künftig 10.000 Euro erlaubt. Dieser Betrag muss also nicht angetastet werden, wenn Grundsicherung im Alter beantragt wird. Für Paare gilt der doppelte Betrag. Darüber hinaus ist auch für Bezieher von Grundsicherung jetzt ein angemessener PKW erlaubt. Die Grenze für die Angemessenheit liegt bei einem Wert von 7.500 Euro.

 

Wohngeld

Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2020 fast 620.000 Haushalte den Zuschuss zum Wohnen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. 2023 sollen es mit zwei Millionen Haushalten mehr als dreimal so viele sein. Zudem soll der durchschnittliche Zahlbetrag von 180 auf 370 Euro steigen. Ob und wie viel einem Antragsteller zusteht, hängt ab von

  • der Größe des Haushalts,
  • dem Mietniveau am Wohnort
  • und dem Haushaltseinkommen.

Etwa die Hälfte der Wohngeldbezieher sind Rentner. Ihnen kommt zugute, dass auch beim staatlichen Wohnkostenzuschuss der Rentenfreibetrag von in der Regel 251 Euro berücksichtigt wird. Dieser Teil der Rente zählt nicht zum anrechenbaren Einkommen. Das kann beim Wohngeld ein Plus von bis zu 150 Euro bringen, bei Paaren kann es doppelt so viel sein.

Wichtig zu wissen ist zudem: Beim Wohngeld gelten hinsichtlich des erlaubten Vermögens recht großzügige Regeln. So stehen Ersparnisse bis zur Höhe von 60.000 Euro bei einem Alleinstehenden einem Anspruch auf den staatlichen Wohnkostenzuschuss nicht entgegen. Bei einem Paar gilt eine Grenze von 90.000 Euro.

Auch Pflegeheimbewohnern steht Wohngeld zu. Die Antragstellung ist dabei recht unkompliziert. Sie müssen nicht ermitteln, welche Wohnkosten genau im Heim anfallen. Es wird nämlich jeweils – egal welche Kosten im Einzelfall anfallen – der maximal als Wohnkosten zuschussfähige Betrag berücksichtigt.

  • Biallo-Tipp: Ob und wie viel Wohngeld Sie erhalten können, können Sie mit unserem Wohngeldrechner ermitteln.


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Miet- und Lastenzuschuss: So viel Plus bringt das „Wohngeld-Plus“
Heizkostenkomponente“, „Klimakom-
ponente“, höhere Einkommenshöchst-
grenzen: Der Gesetzgeber stockt 2023 das Wohngeld auf und unterstützt damit mehr Haushalte. Viele, deren Einkommen bisher zu hoch ist, erhalten durch das „Wohngeld-
Plus-Gesetz“ Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Zudem wechselt eine Vielzahl aus der Grundsicherung oder Sozialhilfe hin zum Wohngeld. „Das Wohngeld wird zum Jahreswechsel mehr gestärkt als die Grundsicherung“, sagt Ralph Henger, Experte für Wohnungspolitik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.
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Über den Autor Rolf Winkel
Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den
„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.
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