Auf einen Blick
  • Mit einer Stiftung kann man sein Vermögen für das Gemeinwohl wirken lassen und sich für einen guten Zweck engagieren.

  • Stiftungsarbeit ist gesetzlich festgeschrieben. Selbst eine Stiftung zu gründen ist meist aufwendig – über eine Zustiftung kann man eine bestehende Stiftung fördern.

  • Wie Stiftungen funktionieren, wie man eine eigene Stiftung gründen kann und was bei Steuer und Erbe zu berücksichtigen ist.

  • Den kompletten Ratgeber gibt es auch als PDF-Download.
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Wer sich als Stifter in einer gemeinnützigen Stiftung engagiert oder sein Vermögen einer bestehenden, gemeinnützigen Stiftung überträgt, entscheidet sich dafür, einen guten Zweck zu fördern und zum Gemeinwohl beizutragen. Das eigene Vermögen wirkt auf diese Weise nachhaltig und langfristig bis über den eigenen Tod hinaus. Man kann auf diese Weise andere, weniger begünstigte Menschen fördern, sich für einen Forschungszweck einsetzen, im Umweltschutz engagieren, für Bildung oder kulturellen Austausch stark machen – die Welt der Stiftungen ist facettenreich und bunt. Stiftungen sind da zur Stelle, wo staatliche Hilfe meist endet.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, was eine Stiftung ist, wie Stiftungen funktionieren, welche Stiftungsformen es gibt, auf welche Art man sich an einer bestehenden Stiftung beteiligen kann, was sie beim Thema Erbe beachten müssen und was in punkto Steuern gilt.

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Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eigentlich nicht mehr als eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vermögensmasse. Diese Vermögensmasse wird zur Verwirklichung eines bestimmten, meist gemeinnützigen, Zwecks eingesetzt.

 

Wie funktioniert eine Stiftung?

Den Stiftungszweck legt der Stifter selbst in der Satzung fest. Auch die Organisationsstruktur bestimmt der Stifter selbst. Anders als ein Verein hat eine Stiftung keine Mitglieder. Stiftungen müssen staatlich anerkannt sein und werden regelmäßig auf die Erfüllung ihres per Satzung festgelegten Zwecks kontrolliert. Jedes Bundesland verfügt über eigene Stiftungsaufsichtsbehörden und hat ein eigenes Landesstiftungsgesetz.

Stiftungsvermögen

Geld spielt bei einer Stiftungsgründung eine entscheidende Rolle. Es ist das Fundament der Stiftung. Ohne Kapital lässt sich keine Stiftung gründen. Das Vermögen, das der Stifter an die Stiftung überträgt, bildet das Grundstockvermögen der Stiftung. Dieses wird am Kapitalmarkt angelegt. Aus den Erträgen finanziert die Stiftung ihre Aktivitäten. Der Vermögensgrundstock darf nicht angetastet werden. Je höher der Vermögensgrundstock ist, desto höher sind auch die Erträge und damit das Geld, das für die Fördertätigkeit bereitsteht. Ist die Stiftung einmal gegründet, kann sie zusätzlich Spenden einnehmen und auch diese für die Stiftungsarbeit verwenden.

Möchte man selbst eine Stiftung gründen, gilt ein Betrag ab 100.000 Euro als Mindestgründungskapital. Da jede Stiftung einen Anerkennungsprozess bei den Aufsichtsbehörden durchlaufen muss, kann es geschehen, dass die Behörden einer Stiftung mit sehr geringem Grundvermögen keine positive Überlebensprognose bescheinigen. Bei geringen Ertragsaussichten erscheint der Stiftungszweck dann unrealistisch.

  • Biallo-Tipp: Auch wenn 100.000 Euro theoretisch ausreichen – eher 500.000 Euro gelten als realistisch, wenn eine Stiftung mit ihren Erträgen nachhaltig etwas erreichen möchte.

Allerdings kann das Vermögen im Laufe der Zeit auch noch anwachsen – sei es durch Zustiftungen oder durch Spenden. Nicht selten geschieht es auch, dass ein Stifter zum Beispiel zu Lebzeiten eine Stiftung mit kleiner Summe gründet, nach seinem Tod fließt sein Erbe dann als Zustiftung hinzu.

  • Biallo-Tipp: Alle Vermögensarten können in einer Stiftung wirken – Immobilien, Wertpapiere, Bargeld und anderes. Wichtig ist, dass das Vermögen Erträge erzielen kann. Eine mit Schulden belastete Altimmobilie wird eine Stiftung nicht annehmen.

Wichtig zu wissen ist, dass das Vermögen, das einer Stiftung übertragen wird, dauerhaft in der Stiftung bleibt. Der Stifter kann es nicht wieder zurückholen, auch kann er die Stiftung nach der staatlichen Anerkennung in der Regel nicht mehr auflösen.

Stiftungszweck

Der Zweck einer Stiftung ist das zentrale Element. Hier legt der Stifter fest, was die Stiftung fördern und bezwecken soll – und das auf Ewigkeit. Der Zweck ist in der Satzung einer Stiftung verankert. Die Stiftung darf die Erträge aus der Vermögensmasse nur zur Verwirklichung dieses Zwecks verwenden. Die Stiftungsbehörde wacht darüber, ob das auch eingehalten wird. Manche Stiftungen bestehen seit Jahrhunderten – es lohnt sich also, als Stifter genau abzuwägen, ob der Stiftungszweck auch in 50 oder gar 100 Jahren noch sinnvoll ist und zu erfüllen ist.

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Warum stiften?

Die Motivation zum Stiftungsgründer zu werden oder eine Stiftung mit seinem Vermögen zu fördern, ist unterschiedlich: mit anderen teilen, etwas an die Gesellschaft zurückgeben, sein Lebenswerk fortwirken lassen – das alles sind oft genannte Gründe. Warum jemand sein Vermögen oder einen Teil seines Vermögens über eine Stiftung wirken lassen möchte, ist stets eine individuelle Entscheidung. Die häufigsten Gründe aber sind:

  • Der Stifter hat keine regulären Erben, denen er etwas vererben kann.

  • Es gibt zwar durchaus Erben, der Erblasser möchte sie aber mit seinem Vermögen nicht bedenken.

  • Das Vermögen ist so groß ist, dass die Erben – etwa die Kinder – bereits gut versorgt sind, sie aber nicht das gesamte Vermögen erhalten sollen. Ein Teil davon soll für einen guten Zweck in eine Stiftung fließen.

  • Das Vermögen soll über eine Stiftung zusammengehalten werden: Manchmal steckt das Vermögen in vielen verschiedenen Anlageformen und ist weit verstreut. Über eine Stiftung kann es gebündelt werden und als Gesamtvermögen weiterwirken.

  • Man möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Wer erwägt, eine Stiftung zu gründen oder einer Stiftung sein Vermögen zu vermachen, mit dem hat es das Leben aus finanzieller Sicht gut gemeint – es gibt so viel, dass man abgeben kann. Das selbstlose Geben spielt eine sehr große Rolle beim Stiften. Nicht selten hat der Stiftende einen starken Bezug zum anvisierten Stiftungszweck: Zum Beispiel wurde eine schwere Krankheit durchlebt oder hat Familienmitglieder getroffen, deshalb soll nun über eine Stiftung in die Forschung investiert werden.

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Wie günde ich eine eigene Stiftung?

Stiftungssatzung

Jeder kann eine eigene Stiftung gründen. Das machen sogar sehr viele. Allein 2019 sind 576 neue Stiftungen hinzugekommen. Hat der Stiftungsgründer einen Stiftungszweck festgelegt, ist eine Satzung zu erarbeiten, in der der Zweck und die Organisationsstruktur verankert werden. Die Satzung muss dann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Anerkennung eingereicht werden. Jedes Bundesland hat eigene Stiftungsaufsichten. Gleichzeitig überweist der oder die Stifter auf ein separates Stiftungskonto das Vermögen, das der Stiftung zukommen soll.

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Damit eine Stiftung steuerliche Vorteile genießt, muss sie gemeinnützig ausgerichtet sein. Mit der Stiftungsgründung kann der Stifter beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellen. Dabei muss er auch die Stiftungssatzung vorlegen. Das Finanzamt kann dem Antrag dann für einen befristeten Zeitraum zustimmen. Sobald das Finanzamt die Stiftung offiziell genehmigt hat, kann der Stifter damit beginnen, den Stiftungszweck umzusetzen.

Das ist nur ein grober Leitfaden, wie eine Stiftungsgründung funktioniert. Tatsächlich ist es viel komplexer. Zu bedenken ist, dass eine Stiftung langfristig verwaltet werden muss, das Vermögen ist anzulegen, die Erträge sind für den Stiftungszweck auszugeben und meist ist Fundraising gefragt, um den Stiftungszweck noch nachhaltiger verwirklichen zu können. Nicht zuletzt muss ein Auswahlverfahren gemanagt werden, etwa, wenn das Geld einer bestimmten Zielgruppe zukommen soll. Das alles ist machbar, aber aufwändig. Es erfordert den Einsatz des Stiftungsgründers oder aber so viel Vermögen, dass damit eine Stiftungsverwaltung finanziert werden kann.

Einfacher ist es, sich an einer bestehenden Stiftung zu beteiligen oder unter dem Dach einer bestehenden Stiftung eine weitere zu gründen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten: Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gibt es derzeit rund 23.000 rechtsfähige Stiftungen in Deutschland, etwa 95 Prozent davon verfolgen gemeinnützige Zwecke.

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Wie beteilige ich mich an einer bestehenden Stiftung?

Es gibt viele Möglichkeiten, sich bei bereits bestehenden Stiftungen zu engagieren. Man kann einer Stiftung einen Geldbetrag spenden, den Vermögensgrundstock einer Stiftung vergrößern, unter dem Dach einer bestehenden Stiftung eine weitere Stiftung gründen – welche Form die richtig ist, entscheidet die Motivation des Stifters: Wie viel Einflussnahme wünscht er sich? Wie viel Vermögen ist vorhanden? Und vor allem: Möchte er zu Lebzeiten eine Stiftung fördern oder eine Stiftung erst mit dem Testament bedenken?

 

Welche Stiftungsarten gibt es?

Die häufigsten Formen, sich bei bestehenden Stiftungen zu engagieren, sind die folgenden:

Treuhandstiftung

Möchte der Vermögende selbst zu Lebzeiten zum Stiftungsgründer werden, ist die Treuhandstiftung oft eine gute Wahl. Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige Stiftung. Das Vermögen wird einem Treuhänder übergeben – häufig ist das eine bestehende Stiftung. Die bestehende Stiftung, die Dachstiftung, wird zur Eigentümerin des Vermögens und verwaltet es getrennt unter ihrem Dach. Der Treuhandstifter schreibt seiner Initiative einen eigenen Stiftungszweck zu. Der große Vorteil dieser Stiftungsvariante: Man kann eine gemeinsame Verwaltung und Organisationsstruktur nutzen und schon mit einem relativ geringen Vermögen einsteigen – ab rund 10.000 Euro. Die Gründung funktioniert zudem schnell und unbürokratisch. Denn bei der Gründung einer Treuhandstiftung ist lediglich das Finanzamt beteiligt, nicht die Stiftungsaufsichtsbehörde.

  • Fazit: Wer das Instrument Stiftung zunächst erproben und eine überschaubare Summe Geld investieren möchte, ist sicherlich mit einer Treuhandstiftung gut beraten. Eine solche Stiftung kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit in eine eigenständige Stiftung umgewandelt werden.

Zustiftung

Eine andere Form der finanziellen Unterstützung ist eine Zustiftung. Hier wird ein größerer Geldbetrag der Vermögensmasse einer bestehenden Stiftung zugeschlagen. Auf diese Weise erhöhen sich die Ertragsausschüttungen und der Zweck der Stiftung kann noch nachhaltiger verwirklicht werden. Die Zustiftung kann der Stiftungsgründer selbst machen oder es kommen andere Geldgeber in Frage.

Eine Zustiftung kann für Menschen interessant sein, die sich zwar für einen guten Zweck engagieren möchten, aber den Aufwand scheuen, eine eigene Stiftung zu gründen. Allerdings erwirbt man über eine Zustiftung keinerlei Mitspracherechte, sondern stellt lediglich sein Geld zur Verfügung. Man wird selbst nicht zum Stiftungsgründer. Zustiftungen können übrigens auch Immobilien, Wertpapiere, Aktien, Grundstücke oder andere Vermögensgegenstände sein.

Verbrauchsstiftung

Interessant kann auch eine Verbrauchsstiftung sein. Diese Form der Stiftung gibt es erst seit 2013. Wie der Name schon sagt, wird das gesamte Stiftungsvermögen langfristig verbraucht – das Stiftungsvermögen selbst dient der Zweckverwirklichung der Stiftung. Die Stiftung besteht nur für eine bestimmte Dauer, mindestens jedoch zehn Jahre lang. Eine solche Art der Stiftung kommt auch im Erbfall in Frage, wenn der Geldgeber etwa für einen bestimmten Stiftungszweck eine ganz bestimmte Summe einsetzen möchte – ist das Geld aufgebraucht, erlischt die Stiftung.

Was genau gefördert werden soll und wie viel Geld dafür pro Jahr ausgeben werden soll, wird bei der Stiftungsgründung festgelegt. Es gibt einen genauen Auszahlungsplan. Wer etwa 100.000 Euro über zehn Jahre wirken lassen möchte, kann jedes Jahr 10.000 Euro ausgeben. Eine Verbrauchsstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und funktioniert übrigens auch in Form einer Treuhandstiftung.

Spenden

Die einfachste Form, eine Stiftung zu fördern, ist die Spende. Spenden werden anders als Zustiftungen nicht dem Vermögensgrundstock zugeschlagen, sondern werden direkt von der Stiftung eingesetzt und müssen im folgenden Jahr wieder ausgegeben werden – sie dürfen nicht langfristig auf dem Stiftungskonto verbleiben. Mit einer Spende, wie auch mit der Zustiftung, überlässt man eine bestimmte Vermögenssumme komplett der Zielstiftung und wird nicht selbst zum Stifter.

Engagement bei einer bestehenden Stiftung: Die verschiedenen Stiftungsarten im Überblick

Vermögenszuführung

Merkmale

Treuhandstiftung

  •   Vermögen wird einem Treuhänder übergeben, der es getrennt verwaltet
  •   Das Vermögen erhält einen eigenen Stiftungszweck
  •   Kann später in eine eigene Stiftung umgewandelt werden
  •   Geldgeber wird zum Stiftungsgründer

Verbrauchsstiftung

  •   Besteht für eine begrenzte Dauer
  •   Vermögen wird verbraucht
  •   Geldgeber wird zum Stiftungsgründer

Zustiftung

  •   Wird dem Vermögensgrundstock zugeschlagen
  •   Geldgeber wird nicht selbst zum Stiftungsgründer

Spende

  • Muss umgehend wieder ausgegeben werden, wird nicht dem Vermögensgrundstock zugeführt.

Quelle: Biallo.de; Stand November 2020

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Stiftung und Erbe

Mancher Vermögende möchte sich bereits zu Lebzeiten finanziell bei einer Stiftung engagieren, ein anderer möchte erst nach seinem Tod eine Stiftung bedenken. Eine Mischung aus beidem ist auch möglich: Jemand gründet zu Lebzeiten eine Stiftung, um sich selbst zu engagieren. Nach dem Tod vermacht der Erblasser mit dem Nachlass dann sein restliches Vermögen der Stiftung. Aber auch eine Stiftungsgründung erst nach dem Tod ist möglich. Das muss der Stifter dann in seinem Testament verfügen.

Wer sein Vermögen einer Stiftung vermacht, muss beachten, dass dennoch das Erbrecht greift. Der Pflichtteil für die Erben bleibt bestehen, die Pflichtteilsberechtigten können ihn einfordern. Eine Ausnahme gibt es: Wird die Stiftung zu Lebzeiten gegründet und lebt der Stifter noch weitere zehn Jahr lang, dann ist der Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils erloschen.

Vermögen übertragen

Wer einer Stiftung sein Vermögen oder einen Teil seines Vermögens nach seinem Tod übertragen möchte, sollte sich Gedanken machen, wie das ablaufen soll. In den seltensten Fällen liegt das gesamte Vermögen auf einem Bankkonto und kann als Geldbetrag einfach überwiesen werden. Vielmehr muss vielleicht ein Hausstand veräußert werden, eine wertvolle Sammlung oder eine Immobilie. Der Erlös kann dann der Stiftung zukommen. Große Stiftungen sind oft in der Lage, ein solches Erbe selbst anzutreten und zu verwalten. Kleinere sind damit jedoch häufig überfordert und überlegen sich sogar, das Erbe auszuschlagen. Ein Testamentsvollstrecker kann in solchen Fällen wertvolle Dienste leisten. Er stellt sicher, dass das Erbe der oder den Organisationen zukommt, die der Erblasser ausgewählt hat. Er veräußert Besitztümer und verteilt den Erlös.

Testamentsvollstrecker kann ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater sein, der Ehegatte des Erblassers, ein Miterbe oder auch eine pflichtteilsberechtigte Person. Im Prinzip kann jede natürliche oder juristische Person (zum Beispiel eine Bank) Testamentsvollstrecker werden. Wichtig ist, dass sich derjenige mit der Materie auskennt und dass der Erblasser der Person absolutes Vertrauen entgegenbringt. Eine Liste mit Testamentsvollstreckern finden Sie auf www.erbrecht.de.

Die Stiftung als Vermächtnisnehmer

Möchte man erst nach dem Tod sein Vermögen in einer Stiftung wirken lassen, kommen dieselben Stiftungsarten in Frage, wie zu Lebzeiten: Eine Treuhandstiftung, eine Verbrauchsstiftung, eine Zustiftung oder eine Spende – um die wichtigsten zu nennen. Wichtig ist, dass genau im Testament beschrieben ist, welche Form zum Tragen kommen soll.

Wer nur einen bestimmten Vermögensanteil der Stiftung zukommen lassen möchte kann dies über ein Vermächtnis machen. Damit macht der Erblasser die Stiftung nicht zum Erben, vielmehr ordnet er ihr ein Vermächtnis zu – die Stiftung wird zum Vermächtnisnehmer. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es einen Haupterben gibt, aber auch noch einer Stiftung ein Vermögensteil zukommen soll. Die Stiftung kann dann gegenüber dem Erben ihren Anteil gemäß des Vermächtnisses einfordern. Über ein im Testament formuliertes Vermächtnis kann eine Stiftung eine Spende oder auch eine Zustiftung erhalten.

 


 

Stiftung und Steuern

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich begünstigt. Es fallen weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer an. Das Vermögen kann also komplett ohne eine steuerliche Belastung einer Stiftung vermacht werden. Auch die Erträge, die eine Stiftung erzielt, sind steuerfrei.

  • Biallo-Tipp für Erben: Macht man eine Erbschaft und Erbschaftssteuer wird fällig, kann man das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einer gemeinnützigen Stiftung zukommen lassen. Damit entfällt die Erbschaftssteuer.

Einkommensteuer

Was die Einkommensteuer angeht, kann der Stifter bei einer gemeinnützigen Stiftung zunächst das bei der Gründung in den Grundstock eingebrachte Vermögen bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerlich geltend machen (bei Ehepaaren zwei Millionen Euro). Dieser Sonderausgabenabzug gilt auch bei Zustiftungen. Der Betrag kann aber nur einmal innerhalb von zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Das heißt jedoch auch: Alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag von einer Millionen Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag lässt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

  • Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für die Gründung einer Verbrauchsstiftung.

Spenden als Sonderausgaben

Zudem werden Zuwendungen an Stiftungen in Form von Spenden als Sonderausgaben steuermindernd anerkannt: Bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens im Jahr. Allerdings müssen dafür Zuwendungsbestätigungen vorgelegt werden.

 

Bei Niedrigzinsen: Fundraising und Spenden sammeln

Wie viel Geld eine Stiftung verwenden kann, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen, hängt von der Höhe des Vermögensgrundstocks ab und von dessen Ertrag. Je höher der Ertrag, desto wirkungsvoller und nachhaltiger kann der Stiftungszweck erfüllt werden. In Zeiten von Niedrig-, Null- und Negativzinsen ist Geldanlage eine Herausforderung und macht den Stiftungen schwer zu schaffen. Gerade für kleinere oder mittelgroße Stiftungen ist es schwierig, ihren Satzungszweck zu erfüllen.

Es gibt kein Patentrezept, wie Stiftungen heute am besten ihr Geld anlegen. Bundesanleihen sind sicher kaum ertragsreich, das Geld jedoch in Aktien zu investieren, kann riskant sein, weil die Erträge dann nicht gesichert sind. In Immobilien zu investieren, ist wiederum erst ab einer bestimmten Summe denkbar – mit einem Vermögensgrundstock von 100.000 Euro ist das ohnehin keine Option.

Fazit: Wenn die Erträge mager sind, muss das Geld woanders herkommen. Dann muss der Stifter viel Energie ins Spenden sammeln oder in Fundraising-Aktionen stecken. Das ist eine gute und viel genutzte Möglichkeit, das Finanzvolumen einer Stiftung zu vergrößern. Spenden werden direkt zusammen mit den Erträgen ausgegeben. Tatsächlich ist für einige Stifter die Stiftungsgründung nur ein Vehikel, um dann intensiv Spenden sammeln zu können. Das ist vor allem dann eine Option, wenn das Stiftungsvermögen eher gering ist, also zum Beispiel nur 50.000 Euro zur Verfügung stehen, Eine solche Summe wird über eine klassische Geldanlage kaum viele Erträge abwerfen. Spenden decken dann den eigentlichen Finanzbedarf, um den Stiftungszweck zu erfüllen.

  • Biallo-Tipp: Gerade in Zeiten, in denen es sich als schwierig erweist, Erträge zu erwirtschaften, zahlt es sich aus, wenn der Stiftungszweck weit gefasst ist – so weit wie möglich und so eng wie nötig.  So kann sich eine Stiftung über Generationen hinweg halten. Soll etwa eine bestimmte Personengruppe über eine Stiftung gefördert werden, ist es von Vorteil, diese allgemein zu benennen, die Förderrichtlinien aber  flexibel  zu belassen. So kann sich eine Stiftung den Gegebenheiten anpassen.
 

Stiftungsberatung

Ganz klar: Wer stiften möchte, benötigt Beratung. Beratungsbedarf gibt es hinsichtlich der Frage, welche Art von Stiftung es sein soll und – wenn man sich einer bestehenden Stiftung anschließen möchte – welche der vielen tausend Stiftungen die richtige für einen ist.

Kostenlose Beratung bietet zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Stiftungen an. Wer beispielsweise eine Zustiftung machen möchte, erhält hier einen kleinen Fragenkatalog. Die Antworten werden in eine Datenbank eingegeben und ausgewertet – der potentielle Stifter erhält dann eine Ergebnisliste mit Stiftungen, die für sein Anliegen geeignet sind. Die Kontaktaufnahme erledigt er danach selbst. Auch zu Treuhandstiftungen bietet der Bundesverband kostenlose Beratung an und Erstberatungen für Geldgeber, die erst mal mit der Welt der Stiftungen vertraut werden wollen.

 

Stiftungen in Deutschland

Wer im ersten Schritt erfahren möchte, welche Stiftungen es gibt, kann über die Suchfunktion des Bundesverbands Deutscher Stiftungen fündig werden auf der Seite www.stiftungssuche.de. Gibt der Interessierte unter dem Stichwort zum Beispiel „Straßenkinder“ ein und sucht in allen Bundesländern, findet er 27 Eintragungen von Stiftungen, die sich in diesem Tätigkeitsfeld engagieren.

Verwendete Quellen:


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Über die Autorin Annette Jäger
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.
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