Das erwartet Sie in diesem Artikel
Bei einem Todesfall in der Familie spielen Dokumente eine wichtige Rolle. Eines davon ist der Erbschein. Diese Urkunde dient unter anderem als Nachweis, wer Erbe oder Erbin ist. Das ist dann von Bedeutung, wenn Erben nach dem Tod des Erblassers zum Beispiel schnell Zugriff auf dessen Bankkonto benötigen, um eine Bestattung zu bezahlen, wenn sie dessen Mietvertrag auflösen oder Versicherungen schnellstmöglich kündigen wollen. Der Erbschein legitimiert sie zum Handeln.
Allerdings kostet es Zeit und Geld, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Die Gerichte benötigen nicht selten Wochen oder gar Monate, einen Erbschein auszustellen. Und weil sich die Gebühren für den Erbschein am Wert des Nachlasses bemessen, können durchaus mehrere Tausend Euro für das Dokument zusammenkommen – etwa, wenn eine Immobilie zur Erbschaft gehört. Im besten Fall können Sie es vermeiden, einen Erbschein zu beantragen und können auf andere Dokumente zurückgreifen, die Sie als Erben ausweisen.
Erfahren Sie, was der Erbschein genau ist, wann Sie ihn benötigen, wann Sie auf ihn verzichten können und wie Sie am besten vorsorgen können.
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Ein Erbschein ist ein Legitimationspapier. Er ist ein Zeugnis, das dokumentiert, wer Erbe des Verstorbenen ist und wie groß der Erbteil ist. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Erbfolge, sofern kein Testament vorliegt. Liegt eines vor, dann gilt die im Testament genannte Erbfolge. Genau definiert ist der Erbschein im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2353 BGB. Das Dokument wird vom Nachlassgericht auf Antrag der Erben ausgestellt. Mit dem Antrag auf einen Erbschein wird ein Erbscheinverfahren eingeleitet. Sofern nicht klar ist, wer Erbe ist, klärt das Nachlassgericht in dem Verfahren, wer die Erben sind.
Sind Sie Alleinerbin oder Alleinerbe, gibt es einen Erbschein für Alleinerben – gibt es mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft, gibt es in der Regel einen gemeinschaftlichen Erbschein. Ein Erbschein gibt Ihnen dann als Erbin oder Erbe die Möglichkeit, über den Nachlass zu verfügen, da Sie Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind.
- Biallo-Tipp: Wenn Sie eine Erbschaft antreten, erkennen Sie als Erbe das Erbe an – mit allen Verpflichtungen. Dazu gehört auch die Übernahme von Schulden des Erblassers. Deshalb überlegen Sie genau, ob Sie das Erbe annehmen wollen, bevor Sie den Antrag beim Nachlassgericht stellen.
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In der Regel benötigen Sie einen Erbschein dann, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie rechtmäßige Erbin oder rechtmäßiger Erbe sind und wenn es kein anderes Dokument gibt, das dies zweifelsfrei belegt. Als Erbe ausweisen müssen Sie sich, wenn Sie als Rechtsnachfolger des oder der Verstorbenen agieren wollen. Das kann erforderlich sein gegenüber Banken, Behörden, Vertragspartnern wie Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen und vor allem beim Erbe einer Immobilie, das eine Grundbuchänderung nach sich zieht.
Erbschein bei Behörden und Banken
Ein Beispiel aus dem praktischen Leben: Ihr Vater ist verstorben und Sie wollen seinen Mietvertrag und seine Versicherungsverträge kündigen und auf sein Bankkonto zugreifen, um die Bestattung zu bezahlen. In diesen Fällen müssen Sie sich in der Regel als Erbin oder Erbe ausweisen. Das können Sie mit einem Erbschein machen.
Erbschein beim Grundbuchamt
Am wichtigsten ist der Erbschein, wenn Sie eine Immobilie erben. Dabei geht es um große Vermögenswerte. Sie müssen zweifelsfrei belegen, dass Sie Erbe sind und dass eine Immobilie oder auch ein Grundstück auf Ihren Namen umgeschrieben werden darf.
- Biallo-Tipp: In allen genannten Fällen können möglicherweise alternative Dokumente den Erbschein ersetzen.
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Einen Erbschein können Sie persönlich als Erbe beim Nachlassgericht beantragen. Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht, zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Dort können Sie einen Termin ausmachen und müssen in der Regel auch persönlich erscheinen, denn Sie müssen Ihre Angaben im Anschluss eidesstattlich versichern.
- Biallo-Tipp: In der Praxis betrauen die meisten Erben einen Notar mit der Aufgabe, den Erbschein zu beantragen. Denn der Antrag hat es in sich. Mit vielen Angaben, die zu machen sind, fühlen sich Erben häufig überfordert. Dennoch erklären wir Ihnen im Folgenden, was zu tun ist, wenn Sie alleine tätig werden wollen.
Wenn Sie Alleinerbe sind stellen Sie logischerweise den Antrag auf einen Erbschein.
Wenn mehrere Personen Erben sind und damit eine Erbengemeinschaft bilden können alle gemeinsam einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Das ist aber nicht nötig, es genügt, wenn einer den Antrag stellt. Alternativ kann natürlich auch jede Miterbin und jeder Miterbe einen eigenen Teilerbschein beantragen.
Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
Für den Antrag können Sie sich an einem Musterformular (siehe Link an Ende des Textes) orientieren, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Antragsteller müssen im Antrag umfangreiche Angaben machen, unter anderem ist der Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu nennen, sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder ein Testament vorliegt, wer die Erben sind, ob es weitere Personen gibt, durch die Erbteile gemindert oder erbberechtigte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen würden, ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist und wie hoch der Nachlasswert ist. An letzterem bemessen sich die Gebühren, dazu lesen Sie später mehr. Sie sehen: Wer kein Experte oder keine Expertin in Sachen Erbrecht ist, weiß – gerade bei großen, verzweigten Familien – oft gar nicht genau, wer jetzt gemäß gesetzlicher Erbfolge alles zu den Erben gehört. Ebenso ist man möglicherweise überfordert, den Nachlasswert zu beziffern.
Erbschein beim Notar beantragen
Alternativ können Sie den Erbschein bei einem Notar beantragen. Das ist ein wenig bequemer, weil Sie dann nicht beim Nachlassgericht erscheinen müssen und der Notar alles für Sie erledigt und Sie obendrein durch das Verfahren leitet. Die Gebühren allein für den Erbschein sind dieselben, allerdings berechnet der Notar Mehrwertsteuer.
Erbschein beantragen: Diese Dokumente sind wichtig
Mit dem Antrag müssen Sie Urkunden vorlegen – auch wenn Sie einen Notar beauftragen –, die die Erbenstellung belegen. Denn das Gericht wird, sofern kein Testament vorliegt, ermitteln, ob auch tatsächlich alle Erben genannt sind oder ob es womöglich noch entfernte Verwandte gibt, die ebenfalls als Erben zu berücksichtigen sind.
Je nach Fall sind diese Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis des Antragstellers
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Testament oder Erbvertrag, wenn vorhanden
- Geburtsurkunden der Erben beziehungsweise Sterbeurkunden, wenn Erben bereits verstorben sind.
- Anschriften der Erben
Der Antragsteller muss zudem eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass alle Angaben, die nicht durch Dokumente belegt werden können, korrekt sind – das kann beim Notar erfolgen, sofern einer beauftragt ist.
- Biallo-Tipp: Nach dem plötzlichen Tod eines Angehörigen den Nachlass regeln zu müssen, ist meist eine sehr zeit- und nervenaufreibende Angelegenheit. Wichtig und erleichternd ist es, wenn alle nötigen Unterlagen dann leicht auffindbar und bereits geordnet sind. Rechtzeitig einen Notfallordner mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen, zahlt sich in solchen Fällen aus.
Erbschein: Wann ist ein Besuch beim Rechtsanwalt sinnvoll?
Wenn eindeutig ist, wer Erbe ist und es über die Erbfolge keine Unklarheit gibt, dann müssen Sie in der Regel keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ist die Erbfolge jedoch unklar oder führt zum Streit zwischen Familienmitgliedern, ist ein Rechtsbeistand durchaus sinnvoll. Unklar kann eine Erbfolge sein, wenn beispielsweise entfernte Verwandte miterben, wenn eine Vaterschaft zweifelhaft ist, wenn unklar ist, wie ein Testament auszulegen ist. All diese Fragen werden in einem Erbscheinverfahren geklärt. Insofern ist das der richtige Zeitpunkt, sich bei Unklarheiten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Erbrecht zu wenden. Das kann sowohl für den Antragsteller in Frage kommen oder auch für andere Verwandte, die selbst eine Erbenstellung geltend machen möchten.
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Das kommt auf das jeweilige Gericht an. Tatsächlich sind auch viele Gerichte personell unterbesetzt. Das schlägt sich auf Bearbeitungszeiten nieder. Sowohl die Ausstellung eines Erbscheins als auch die Eröffnung eines Testaments können Wochen und zuweilen sogar Monate dauern.
Wie schnell muss man einen Erbschein beantragen?
Es gibt keine Frist, die beim Antrag auf einen Erbschein zu erfüllen ist.
Für den Erbschein fallen Gebühren an sowie für die eidesstattliche Versicherung. Wie hoch sie sind, richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Den müssen Erben ermitteln. Die Gerichte stellen dazu in der Regel ein Formular zur Verfügung, damit Antragsteller ein Nachlassverzeichnis erstellen können. Ein Vordruck ist oft auf der Homepage des jeweiligen Amtsgerichts zu finden.
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Ein Nachlassverzeichnis ist die Auflistung des Nachlasses mit allem, was dazu gehört: Bargeld, Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kunstgegenstände, Grundbesitz, eine Immobile, sonstiges Vermögen wie Patente, ein Boot, Fahrzeuge. Auch Schulden und Verpflichtungen gehören dazu. Bei der Ermittlung geht es nicht darum, genau auf den Cent alle Werte aufzulisten, das betrifft vor allem Werte wie eine Immobilie oder Sachgüter wie Schmuck oder Teppiche. Eine realistische Schätzung ist erforderlich. Bei Immobilien können sich Antragsteller beispielsweise auf Bodenrichtwerte der Stadt oder Kommune beziehen. Gerade die Schätzung des Nachlasswerts ist für Erben oft eine Überforderung. Auch hier kann ein Notar weiterhelfen.
- Biallo-Tipp: Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie die Erbschaftsteuer im Blick behalten. Hierbei hilft Ihnen der Erbschaftssteuer-Rechner von biallo.de. Mit ihm können Sie die Höhe und Fälligkeit der Erbschaftsteuer berechnen.
So werden die Gebühren für den Erbschein berechnet
Am Nachlasswert berechnet sich die Gebühr für den Erbschein. Schulden werden vom Nachlasswert abgezogen. Es fallen Kosten an für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung. Diese kostet genauso viel wie der Erbschein. Die Kosten sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3) festgelegt. Es gilt die Tabelle B. Zu den Kosten für die eidesstattliche Versicherung ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, wenn ein Notar den Erbschein beantragt. Sie können auch einen Gebührenrechner nutzen, den Link finden Sie am Ende des Textes.
- Biallo-Tipp: Es gehört beinahe schon zur alltäglichen Regel, dass sich Erben um die besten Stücke vom Nachlasskuchen streiten. Daher tut es dringend Not, dass man als Erblasser oder Erblasserin noch zu Lebzeiten ein Machtwort spricht – oder besser noch – schreibt. Wie dabei Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft helfen können, erfahren Sie im Ratgeber "Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung: Erbe und letzten Willen schützen".
Tabelle: So viel kostet ein Erbschein inklusive eidesstattlicher Versicherung (Beispiele für Nachlasswerte)
Nachlasswert in Euro |
Kosten in Euro |
500 |
30 |
5.000 |
90 |
50.000 |
330 |
500.000 |
1.870 |
1.000 000 |
3.470 |
2.000 000 |
6.670 |
3.000 000 |
9.870 |
5.000 000 |
16.270 |
10.000 000 |
22.770 |
Quelle: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3). / Rose & Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Hamburg; Stand: August 2024.
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Sie benötigen nicht immer einen Erbschein, um sich als Erbin oder Erbe auszuweisen. Auch andere Dokumente können Sie handlungsfähig machen. Manchmal sind Vertragspartner auch kulant – ein Vermieter zum Beispiel, der die Familienverhältnisse kennt, ist möglicherweise auch mit der Vorlage einer Sterbeurkunde zufrieden.
Erben ohne Erbschein: Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht, die der Erblasser noch zu Lebzeiten verfasst und mit der er eine vertraute Person einsetzt, die seine Geschäfte erledigt, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, kann einen Erbschein ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Sinnvollerweise sollte es sich um eine notarielle Vorsorgevollmacht handeln.
Eine solche Vollmacht befähigt Sie als Erbin oder Erben, sofort zu handeln, und Sie müssen nicht warten, bis nach Wochen oder gar Monaten ein Erbschein ausgestellt ist. Das ist nicht unbedeutend. Möglicherweise sind noch offene Rechnungen vom Konto zu bezahlen oder die Wohnung des Verstorbenen soll schnell gekündigt werden. Eine Vorsorgevollmacht sollte ausreichen, um die meisten Geschäfte des Erblassers zu tätigen, auch Banken müssen sie akzeptieren. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt unten.
Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht?
Es gibt die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich unterscheiden sich beide Vollmachten aber. Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass die Verfasserin oder der Verfasser nicht mehr selbst handeln kann, etwa bei einer Demenz oder wenn jemand im Koma liegt. Die Generalvollmacht wirkt darüber hinaus und befähigt die in der Vollmacht genannte Person dazu, jederzeit im Namen der Verfasserin oder des Verfassers zu handeln. Eine Vollmacht ist grundsätzlich ein weitreichendes Dokument, deshalb sollten Sie sich genau informieren, auf was Sie alles achten müssen. Lesen Sie dazu den Ratgeber “Vorsorgevollmacht: Wer trifft morgen die Entscheidungen, wenn ich es nicht mehr kann?”
Ist ein Erbschein trotz Testament nötig?
Der Erbschein ist der Nachweis, wer Erbe ist. Auch ein notarielles Testament kann das belegen. “Entscheidend ist dann aber, dass aus diesem die Erbfolge eindeutig hervorgeht”, sagt Gesa Modersohn, Rechtsanwältin aus Hamburg. Das ist nicht immer der Fall. Wenn etwa in einem Testament der Name des Erben nicht eindeutig genannt ist, das Testament unterschiedlich ausgelegt werden kann oder das Erbe mit Auflagen verbunden ist – zum Beispiel, dass die Tochter Ärztin wird oder der Sohn das Abitur mit einem Durchschnitt von 1,0 bestanden haben muss – dann wird ein Erbschein zwingend notwendig.
Wichtig: Ein privat verfasstes Testament des Erblassers reicht häufig nicht aus, um sich als Erbe auszuweisen. Vielmehr muss es sich meistens um ein notarielles Testament handeln, das gemeinsam mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vorgelegt wird.
Zur Erklärung: Ein notarielles Testament ist eines, das bei einem Notar verfasst und von diesem beurkundet wird. Eröffnungsniederschrift heißt, dass das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde. Das Gericht hat das Testament damit zur Kenntnis genommen und dokumentiert. Darüber wird ein Protokoll angefertigt – die Eröffnungsniederschrift –, das allen Erben samt Kopie des Testaments zugestellt wird.
- Biallo-Tipp: Auch ein Erbvertrag mit einer Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts kann einen Erbschein ersetzen. Ein Erbvertrag wird immer beim Notar verfasst.
Ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift reicht häufig aus, um sich auch gegenüber dem Grundbuchamt als Erbin oder Erbe zu legitimieren. Allerdings hat der Gesetzgeber die letzte Entscheidung darüber dem Grundbuchamt überlassen: Wenn das Amt es für nötig hält – etwa, weil die Erbfolge nicht ausreichend im Testament nachgewiesen ist – kann es doch einen Erbschein verlangen.
Auch die Eröffnung eines notariellen Testaments beim Nachlassgericht kostet eine Gebühr. Diese beträgt immer 100 Euro.
- Biallo-Tipp: “Kombinieren Sie immer ein notarielles Testament mit einer notariellen Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt”, rät Rechtsanwältin Gesa Modersohn. So sind Erben sofort nach dem Tod des Erblassers handlungsfähig und müssen nicht erst abwarten, bis das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde.
Sonderfall Banken: Es geht auch ohne Erbschein
Banken bestehen in der Regel auf die Vorlage eines Erbscheins und verweisen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, obwohl sie das eigentlich nicht dürfen. Banken müssen auch andere Dokumente anerkennen. Sowohl eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, als auch ein Testament (sogar ein selbst verfasstes, privates Testament) samt Eröffnungsniederschrift, gilt als ausreichender Nachweis, sofern die Erbfolge daraus eindeutig hervorgeht.
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Bank- und Kontovollmacht: Hat der Erblasser noch zu Lebzeiten eine Bank- oder Kontovollmacht erteilt und Sie als künftiger Erbe sind die bevollmächtigte Person, erübrigt sich ein Erbschein. “Auch wenn es mehrere Erben gibt, macht der Erblasser keinen Fehler, nur einem die Bankvollmacht zu erteilen. Eine Erbengemeinschaft erlaubt allerdings keinen Alleingang eines Erben. Der in der Vollmacht genannte Erbe muss in Absprache mit den anderen Erben handeln”, sagt Gesa Modersohn.
- Biallo-Tipp: Wichtig ist, dass die Vollmachten jeweils “über den Tod hinaus” gelten. Lesen Sie dazu auch den Ratgeber Bankvollmacht: “Wie stelle ich eine Vollmacht für mein Konto aus?”.
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Experteninterview mit Rechtsanwältin Gesa Modersohn, ROSE&PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Hamburg, www.rosepartner.de
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Beispiel für ein Nachlassverzeichnis, Hessen (siehe unter Rubrik Nachlass): https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/formulare-und-merkblaetter
Verbraucherzentrale: https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/mediabig/135091A.pdf
Ratgeber:
Justiz:
Bayerisches Staatsministerium für Justiz: “Vorsorge für den Erbfall”: