Erbrecht verlangt bei Nichteinigung eine Veräußerung der Wertgegenstände
Komplexer wird es, wenn unter den Erben keine Einigkeit zur Verteilung der Wertgegenstände aus dem Nachlass besteht. In dieser Situation sollten die Erben bei einem Zusammentreffen zuallererst ihre Standpunkte vertreten und nach einer gütlichen Einigung streben.
Kommt es bei der Bewertung der Wertgegenstände zu unterschiedlichen Auffassungen, kann das Hinzuziehen eines Sachverständigen ratsam sein. Auch die Mithilfe eines Mediators kann sinnvoll sein, der alle Wünsche der Erbparteien berücksichtigt und als neutrale Person nach Lösungsmöglichkeiten sucht. Die Kosten hierfür werden entsprechend der Erbquoten aufgeteilt. Bestehen mehrere Erben auf dieselben Gegenstände, kann ein Losverfahren über die Zuteilung entscheiden.
Tragen alle diese Bemühungen keine Früchte und die Erbengemeinschaft ist sich immer noch nicht auf eine gütliche Verteilung der Wertgegenstände einig, schreibt das Erbrecht eine Veräußerung vor. Der Verkaufserlös wird dann entsprechend der Erbquoten verteilt.
Die Nachteile:
- Nicht immer wird bei einem zwangsmäßigen Verkauf ein adäquater Marktwert erzielt.
- Der Nachlass verlässt den Familienbesitz und wird an Dritte veräußert.
Hinzu kommt, dass eine Auseinandersetzung bei Nichteinigung langwierig und teuer werden kann. Die Veräußerung des Nachlasses muss gerichtlich veranlasst werden. Nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten wird durch eine gerichtliche Erbteilungsklage die Liquidierung erzwungen.
"Erzielt eine Erbengemeinschaf keine Einigung, so müssen Gegenstände, wie beispielsweise Antiquitäten, Münzsammlungen, Bilder, Teppiche, oder Schmuck veräußert werden, so dass der Veräußerungserlös dann entsprechend der Erbquote verteilt werden kann. Allerdings kommt es sogar auch vor, dass Erben sich nicht darauf einigen können, dass ein Verkauf erfolgen soll. In dem Fall bleibt dann nur noch der sogenannte freihändige Pfandverkauf über einen Gerichtsvollzieher, also umgangssprachlich eine Versteigerung des Nachlasses", erklärt Jan Bittler, Rechtsanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.