Die Menschen in Deutschland haben in der Summe einiges zu vererben. Dabei registrieren die deutschen Finanzämter immer höhere Erbschaften. Allein im Jahr 2022 sind laut Informationen des Statistischen Bundesamtes 59,7 Milliarden Euro in Deutschland vererbt und steuerlich berücksichtigt worden. Den größten Anteil machten hierbei Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen mit insgesamt 23,7 Milliarden aus.
Wie viele der Erblasser jedoch ihren Verwandten nichts zukommen lassen möchten, steht in den Statistiken nicht drin. Klar ist aber: Enterben ist nicht so einfach.
- Biallo-Lesetipp: Bei einem Todesfall in der Familie dient der Erbschein als Nachweis darüber, wer die Erben sind, und befähigt sie, Geschäfte des Verstorbenen zu regeln. ber das Dokument kostet Geld und viel Zeit. Testament und Vorsorgevollmacht können Alternativen sein. Was ein Erbschein kostet und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Was ist der Pflichtteil und wer ist pflichtteilsberechtigt?
Grundsätzlich haben im deutschen Erbrecht die nächsten Angehörigen – soweit sie gesetzlicher Erbe sind – zumindest Anspruch auf einen sogenannten Pflichtteil. Dabei handelt es sich nicht um einen Anspruch auf bestimmte Erbschaftsgegenstände, sondern um einen Anspruch auf den Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. So können Sie als Kind, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie als Elternteil, falls keine Kinder vorhanden sind, auch dann einen Teil des Nachlasses verlangen, wenn Sie enterbt beziehungsweise durch ein Testament ausgeschlossen wurden.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Ihr Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Entgegen weitverbreiteter Meinung sind Geschwister übrigens nicht pflichtteilsberechtigt.
Hinterlässt beispielsweise der verstorbene Witwer zwei Kinder, so beträgt der gesetzliche Erbteil der Sprösslinge jeweils 50 Prozent. Daraus ergäbe sich ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25 Prozent. Trotz eines möglichen Enterbens erhielte ein Kind über den Pflichtteil noch immer ein Viertel des Vermögens. Bei einem Gesamtnachlass von 200.000 Euro beträgt der gesetzliche Erbteil für jedes Kind somit 100.000 Euro und der Pflichtteil demnach 50.000 Euro.
Wenn ein Erblasser einen Ehepartner, aber keine Kinder hinterlässt, berechnet sich der Pflichtteil wie folgt: Zwar würde der Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge alles erben, jedoch hätten die Eltern des Erblassers, sofern diese noch leben, einen Pflichtteilsanspruch, der 50 Prozent des ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Teils beträgt.
- Biallo-Lesetipp: Welche Rechten und Pflichten bei einer Erbengemeinschaft gelten und worauf es bei der gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses ankommt, damit aus einer Erbengemeinschaft keine Pflichtgemeinschaft wird, erklären wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.