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Auf einen Blick
Tausende Schulabgänger starten jetzt in ihr Gap Year. Doch mit der Auszeit ändern sich oft auch die Regeln für Kindergeld und Krankenversicherung. Wer die wichtigsten Voraussetzungen kennt, kann unnötige Mehrkosten vermeiden.
Welche Auswirkungen ein Gap Year auf Kindergeld und Krankenversicherung hat, hängt vor allem davon ab, wie die Zeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium gestaltet wird.
Reisen, Jobben oder Freiwilligendienst: Wer nach dem Schulabschluss ein Gap Year plant, sollte vor allem Krankenversicherung und Kindergeld im Blick behalten. Eine gute Vorbereitung hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
Solange die Kinder die Schule besuchen, ist alles geregelt: Sie genießen den kostenfreien Schutz der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und monatlich gibt es 259 Euro Kindergeld aufs Konto. Doch sobald der Schulabschluss am Horizont erscheint, müssen die Karten neu gemischt werden. Denn Krankenschutz und Kindergeld sind an Voraussetzungen geknüpft.
Ein Beispiel: Der 20 Jahre alte Sohn jobbt auf Honorarbasis bei einer Gartenbaufirma, um sich eine Weltreise zu finanzieren. Damit verliert er den Anspruch auf 259 Euro Kindergeld im Monat, denn dieser ist an eine Ausbildung geknüpft. Zusätzlich muss er sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, denn in der Familienversicherung darf er maximal so viel verdienen wie bei einem Minijob, 603 Euro im Monat. Dafür fallen, je nach Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, rund 280 Euro Beitrag an. So entstehen schnell zusätzliche Kosten von rund 540 Euro im Monat.
Lesen Sie auch: Ausführliche Informationen zu Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern sowie den Regeln für Freiwilligendienst, Au-pair, Praktika oder Work & Travel finden Sie in unserem ausführlichen Gap-Year-Ratgeber.
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Ob die kostenlose Familienversicherung bestehen bleibt oder Beiträge fällig werden, hängt vor allem vom Alter und von der Art der Beschäftigung ab.
Am günstigsten ist es, wenn das Kind im Gap Year familienversichert bleibt. Dafür müssen Kinder unter 23 Jahre alt sein und dürfen maximal 603 Euro in einem Minijob verdienen oder 565 Euro im Monat auf Honorarbasis. Jobbt das Kind festangestellt, entfällt die Familienversicherung und das Kind ist über den Arbeitgeber krankenversichert. Wer einen Freiwilligendienst absolviert, ist über diesen krankenversichert.
Ein Spezialfall sind Praktika. Oft sind sie unbezahlt. Solange das Kind unter 23 Jahre alt ist, gilt die Familienversicherung weiter. Manchmal dürfen Praktikanten aber auch Rechnungen stellen und arbeiten somit auf Honorarbasis. Sollte das Kind dann mehr als 565 Euro im Monat verdienen, fallen Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung an, wie oben erwähnt. Am günstigsten ist es, wenn man im Praktikum entweder auf Minijob-Basis arbeitet oder festangestellt ist. Im ersten Fall gilt die Familienversicherung, im zweiten ist das Kind über die Praktikumsstelle krankenversichert. Sind Sohn oder Tochter älter als 23 Jahre und die Familienversicherung damit hinfällig, kommt für die Praktikumsphase die studentische Krankenversicherung infrage. Die Beiträge liegen bei rund 150 Euro im Monat.
Geht der Nachwuchs länger auf Reisen, ist ein spezieller Auslandskrankenschutz nötig. Die übliche Auslandsreisekrankenversicherung endet oftmals nach zehn Wochen Reisezeit. Danach muss man sich privat versichern. Solche Policen gibt es zum Beispiel bei der Hanse Merkur, bei TravelSecure oder der Allianz. Die Preisunterschiede sind enorm, weshalb sich ein Vergleich lohnt: Policen starten ab rund 450 Euro für 365 Tage, andere kosten aber auch deutlich über 1.000 Euro. „Eines der wichtigsten Vertragsdetails ist der medizinische Rücktransport in die Heimat im Notfall“, sagt Grieble. Wichtig ist laut dem Verbraucherschützer auch, dass die Versicherung leistet, wenn sich der Auslandsaufenthalt unvorhergesehen verlängert. „Geht die Reise in die USA oder nach Kanada, sollte man darauf achten, dass der Schutz auch für diese Länder gilt. Da hier die Behandlungskosten sehr hoch sind, sind oft spezielle Tarife nötig.“ Während der Reisezeit kann eine bestehende Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung einfach weiterlaufen. „Wer vor der Abreise freiwillig versichert war, kann unter Umständen mit seiner Krankenkasse vereinbaren, die Mitgliedschaft als Anwartschaft ruhen zu lassen, um sich einen Teil der Beiträge während der Reisezeit zu sparen“, so Grieble.
Unser kostenloser Experten-Ratgeber beantwortet ausführlich alle wichtigen Fragen rund um Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern sowie Freiwilligendienst, Praktika, Au-pair und Work & Travel – kompakt, praxisnah und leicht verständlich.
Nicht jede Tätigkeit während eines Gap Years gilt aus Sicht der Familienkasse als Ausbildung. Deshalb sollten Eltern die Voraussetzungen genau kennen.
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss sich im Gap Year eine Beschäftigung suchen, die etwas mit einer Ausbildung zu tun hat. Sprachkurse im Ausland, aber auch Praktika, sofern sie mit einem späteren Berufsziel in Einklang stehen, können von der Kindergeldstelle anerkannt werden. Die Kindergeldstelle prüft die Beschäftigung im Gap Year und verlangt auch rückwirkend Nachweise, was der Nachwuchs in der Zeit gemacht hat. Möglicherweise können sogar Rückzahlungen von Kindergeld gefordert werden.

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