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Auf einen Blick
Steigende Zusatzbeiträge belasten viele gesetzlich Versicherte. Umso mehr lohnt sich ein Blick auf die Bonusprogramme der Krankenkassen. Wer Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, Impfungen auffrischt oder regelmäßig Sport treibt, kann sich je nach Krankenkasse mehrere Hundert Euro im Jahr als Geldprämie oder Zuschuss sichern.
Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen Vorsorge, Impfungen und sportliche Aktivitäten mit Geldprämien oder Zuschüssen. Je nach Krankenkasse sind mehrere Hundert Euro Bonus pro Jahr möglich.
Viele Versicherte kennen die Bonusprogramme ihrer Krankenkasse gar nicht. Dabei lassen sich mit Vorsorge und gesundheitsbewusstem Verhalten oft attraktive Prämien sichern.
Wenn Sie gesundheitsbewusst leben oder sportlich aktiv sind, sollten Sie sich die Bonusprogramme der Krankenkassen nicht entgehen lassen. Neben Bargeld profitieren besonders Sportfans Kosten und erhalten zuweilen üppige Zuschüsse für Fitness-Tracker oder Laufschuhe.
Jede gesetzliche Krankenkasse legt selbst fest, welche Maßnahmen belohnt werden und wie hoch die Prämien ausfallen.
Jede Krankenkasse hat ein oder auch mehrere Bonusprogramme, an denen Versicherte teilnehmen können. Über die Programme belohnen die Kassen gesundheitsbewusstes Verhalten und sportliche Aktivitäten. Boni gibt es oft für Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, gesunde Blutdruckwerte, die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Fitness-Studios, absolvierte Sportabzeichen, die Teilnahme an Gesundheitskursen, die die Kassen sponsern, oder auch den Nachweis einer bestimmten Schrittzahl pro Tag. Jede Kasse hat ihr eigenes, individuelles Programm zusammengestellt.
Viele Versicherte unterschätzen, wie unterschiedlich die Bonusprogramme ausfallen. Während manche Krankenkassen vor allem Geldprämien auszahlen, fördern andere den Kauf von Fitness-Trackern, Sportausrüstung oder Gesundheitsleistungen mit deutlich höheren Zuschüssen.
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Ob Geldprämie oder Zuschuss: Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen sind erheblich.
Die Kassen gewähren entweder Geldprämien oder Zuschüsse. Letztere können Versicherte in der Regel für die Anschaffung von Sportgeräten und Fitnessausstattung oder für Gesundheitsmaßnahmen wie eine Zahnreinigung verwenden. Oft gibt es bei der Zuschussvariante mehr Geld, als wenn man sich die Boni in Bargeld auszahlen lässt. Bei den meisten Kassen ist die Geldprämie auf rund 200 Euro im Jahr begrenzt. Zuschüsse können dagegen auch 500 Euro im Jahr betragen wie bei der DAK oder 400 Euro wie bei der Techniker Krankenkasse (TK). Bei der hkk gibt es zum Beispiel bis zu 280 Euro Zuschuss für einen Fitness-Tracker. Auch Startgebühren für Wettbewerbe werden häufig bezuschusst.
Nicht jeder Versicherte profitiert in gleichem Umfang. Einige Gruppen können besonders hohe Boni erhalten.
„Bonusprogramme können durchaus attraktive Vorteile für Versicherte bringen“, sagt Julika Unger, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gerade junge und gesunde Leute, die sportlich sehr aktiv sind und vielleicht auch an Sportveranstaltungen teilnehmen, können durchaus in größerem Umfang finanziell profitieren. Auch für Familien kann sich eine Teilnahme lohnen, weil gleich alle Familienmitglieder – Kinder eingeschlossen – Boni sammeln können. Ältere Versicherte mit chronischen Erkrankungen haben es hingegen schwerer, hohe Boni zu sammeln. Denn sie sind möglicherweise nicht in der Lage, intensiv Sport zu treiben, was aber besonders gut belohnt wird. Allerdings können sie sich über absolvierte Vorsorgeuntersuchungen eine Geldprämie sichern.
Biallo-Lesetipp: Bonuszahlungen sind nur ein Teil der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Erfahren Sie, welche Zuschüsse und Satzungsleistungen Familien zusätzlich nutzen können – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Kinderwunschbehandlung.
Viele Voraussetzungen erfüllen Versicherte ohnehin im Alltag.
Wer ohnehin regelmäßig zum Zahnarzt geht, empfohlene Impfungen wahrnimmt, an der Schwangerschaftsvorsorge teilnimmt und Mitglied in einem Fitnessstudio ist, sollte sich den Bonus der Krankenkasse nicht entgehen lassen. Für manche Boni müssen Sie auch gar nichts tun: Wenn Sie einen gesunden Body-Mass-Index nachweisen können, erhalten Sie dafür ebenfalls oftmals eine Belohnung. Meist gibt es je nach Kasse zwischen fünf und zehn Euro, seltener bis zu 50 Euro pro Maßnahme. Allerdings müssen Sie schon etwa zehn oder gar 15 Maßnahmen im Jahr sammeln, um die Maximalsumme von rund 200 Euro im Jahr zu erhalten. Aber auch schon vier Impfungen können in Summe bei manchen Kassen 40 Euro Belohnung ausmachen. „Das kann leicht verdientes Geld sein“, sagt Unger dem Verbraucherportal biallo.de.
Entscheidend ist nicht nur das Sammeln der Nachweise, sondern auch deren rechtzeitige Einreichung.
Ein Bonusjahr entspricht oft einem Kalenderjahr von 1. Januar bis 31. Dezember. In diesem Zeitraum sammeln Versicherte Nachweise ihrer Gesundheitsaktivitäten und reichen sie bei ihrer Krankenkasse ein. „Dafür haben sie in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres Zeit. Sonst verfallen die Boni“, sagt Verbraucherschützerin Unger. Es gibt aber auch zahlreiche davon abweichende Regelungen. So können Boni manchmal auch noch über einen längeren Zeitraum eingereicht werden, etwa bis zum 31. Dezember des Folgejahres oder sogar darüber hinaus. Oftmals haben Sie auch mit der Einlösung des Zuschusses für Gesundheitsmaßnahmen mehr Zeit. Und nicht zuletzt startet bei einigen Kassen das Bonusjahr individuell mit Teilnahmebeginn.
Mit wenigen Schritten können Sie prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für einen Bonus erfüllen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, keine Prämie und keine Frist zu verpassen.
Nicht jede Bonuszahlung bleibt ohne steuerliche Folgen. Entscheidend ist der Grund für die Auszahlung.
Bonusleistungen, die über 150 Euro im Jahr hinausgehen, können steuerlich relevant sein. Das ist dann der Fall, wenn das Finanzamt diese als Beitragsrückerstattung einstuft. Das ist der Fall, wenn es sich bei dem Betrag um die Belohnung von Gesundheitsmaßnahmen handelt, die die Kassen im Rahmen ihrer Basisversorgung finanzieren, etwa die Teilnahme an einer Krebsvorsorgeuntersuchung. Dann wird der Betrag, der über die 150 Euro hinausgeht, auf die Sonderausgaben – also die absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge – angerechnet. Bonusleistungen etwa für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio, für die Versicherte einen Beitrag bezahlt haben, gelten als echte Bonusleistungen und sind davon unberührt.

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