Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Mit 30 Tipps bis Jahresende noch Steuern sparen & Förderungen sichern
- 2.Steuerstipps für jeden
- 3.Tipps zum Steuern sparen für Arbeitnehmer, Minijobber, Studenten
- 4.Steuerspartipps für Hausbesitzer und Vermieter
- 5.Steuertipps für Eltern
- 6.Steuerspar-Countdown für Rentner und Kapitalanleger
- 7.Noch ganz schnell Förderungen sichern
Wer zahlt schon gern freiwillig Steuern oder verzichtet auf Gratis-Zuschüsse vom Staat? Mit cleveren Strategien lässt sich die lästige Last für 2023 noch vor Jahresende auf legalem Weg reduzieren und so mancher Förder-Euro bessert das Familienbudget auf. Lesen Sie unsere 30 Tipps wie Sie auf den letzten Drücker Steuern sparen und sich noch rechtzeitig Förderungen sichern.
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Mit 30 Tipps bis Jahresende noch Steuern sparen & Förderungen sichern
Haben Sie das ganze Jahr hart gearbeitet und brav Steuern bezahlt? Dann wird es Zeit, sich selbst mal etwas zu gönnen. Denn wenn Sie die letzten Wochen des Jahres nur für den Kauf von Geschenken vergeuden, verlieren Sie unter Umständen viel Geld. Clevere Steuerzahler nutzen die besinnliche Vorweihnachtszeit, um sich selbst mit vorgezogenen Weihnachtsgeschenken eine Freude zu machen. Egal, ob Arbeitnehmer, Ruheständler oder Eltern, Selbstständige, Kapitalanleger, Bauherren und Vermieter. Für jeden gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten, um kurz vor Jahresende Steuern zu sparen oder Fördertöpfe anzuzapfen. Doch die Zeit läuft – nach Silvester ist es aus mit der vorzeitigen Bescherung auf Kosten des Finanzministers. Im Folgenden finden Sie 30 Tipps, wie Sie kurz vor Jahreswechsel noch den Steuersparmodus einlegen oder Fördertöpfe anzapfen können:
Steuerstipps für jeden
Der Jahreswechsel naht: Mit diesen Steuerspartipps können Sie bis zum Jahresende 2023 noch schnell einige steuerliche Vorteile für sich rausholen und noch mal richtig Geld sparen.
Tipp 1: Heiraten oder versöhnen? Wegen der Steuer!
Wenn Sie noch 2023 heiraten, retten Sie den Splittingvorteil für das gesamte Jahr – selbst wenn Sie erst kurz vor Silvester vor den Standesbeamten treten. Der Splittingvorteil wirkt sich insbesondere bei Eheleuten positiv aus, die unterschiedlich gut verdienen. Beziehen beide etwa gleiches Einkommen, tendiert der Vorteil eher gegen null. Durch eine Eheschließung lässt sich auch der bisher ungenutzte Sparerpauschbetrag Ihres Partners oder Ihrer Partnerin für die eigenen Kapitalerträge nutzbar machen – das spart Abgeltungsteuer. Haben Sie sich von Ihrem Partner getrennt, kann ein ernsthafter Versöhnungsversuch den Splittingvorteil rückwirkend für das ganze Jahr retten und damit kräftig Steuern sparen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs genügen drei bis vier Wochen Zusammenziehen. Das gilt auch, wenn die Beziehung am Ende doch scheitert.
Tipp 2: Basisversorgung zählt voll
Sämtliche Ausgaben für die medizinische Basisabsicherung sind voll absetzbar. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören dazu auch Ausgaben für eventuelle Zusatzpolicen. Das gilt nicht nur für die Beiträge der eigenen Versicherung, sondern auch für die Verträge von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern, für die man Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld hat. Sogar übernommene Beiträge zu einer Basisabsicherung für den geschiedenen Ehegatten lassen sich absetzen – sie werden zusätzlich zum Unterhaltshöchstbetrag von 13.805 Euro als Sonderausgaben anerkannt. Da dieser den Gegenwert allerdings als Unterhalt versteuern muss, muss er vorher zustimmen.
Tipp 3: Beiträge vorauszahlen
Privat- oder freiwillig in der GKV Versicherte können ihre Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung für bis zu drei Jahre im Voraus bezahlen und damit kräftig Steuern sparen. Denn die Kosten der Basisabsicherung sind im Zahlungsjahr in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig, anfallende Beiträge für Unfall-, Haftpflicht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsabsicherungen sowie für über eine medizinische Grundversorgung hinausgehende Wahltarife (Chefarztbehandlung, Ein-Bett-Zimmer, Krankentagegeld) dagegen nur bis zur Höhe von 1.900 Euro für Beamte und Angestellte (2.800 Euro für Selbstständige und Nichtberufstätige ohne Beihilfeanspruch) und nur insoweit, wie die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge diesen Höchstbetrag nicht schon ausschöpfen. Wer rechtzeitig vor Jahresende seine Basiskrankenversicherung für die nächsten drei Jahre vorausbezahlt, setzt in den Jahren 2024 bis 2026 die Versicherungsbeiträge ab, die sonst unter den Tisch fallen. Insgesamt sind so wesentlich mehr Policenkosten steuerlich abziehbar.
- Biallo-Tipp: Damit der Trick optimal funktioniert, muss die Zahlung an die Krankenversicherung spätestens am 22. Dezember 2023 vom Konto abgebucht sein.
Tipp 4: Riestern bringt Steuervorteile
Wenn Sie jetzt noch riestern, lohnt sich das auch bei der Steuer. Denn das Finanzamt prüft über die Einkommensteuererklärung, ob die staatliche Zulage oder ein Steuer sparender Sonderausgabenabzug mehr bringt. Um den optimalen Steuerspareffekt zu erzielen, müssen Sie als lediger Steuerzahler oder ledige Steuerzahlerin vier Prozent ihres letztjährigen Bruttoeinkommens abzüglich Zulage in einen Riester-Vertrag einzahlen. Maximal werden 2.100 Euro gefördert. Als Lediger ohne Kinder erhalten Sie bei Vertragsabschluss rückwirkend für das gesamte Jahr 175 Euro Grundzulage – demnach müssen Sie noch maximal 1.925 Euro selbst aufbringen. Falls Nachwuchs vorhanden ist, gibt es Kinderzulagen obendrauf (300 Euro für ab 2008 Geborene). Neuabschlüsse sind auch in Form von Fondssparplänen und ETF-Sparplänen möglich. Den Steuervorteil sichern Sie sich über eine Einmalzahlung bis Ende Dezember 2023. Beantragen müssen Sie den Sonderausgabenabzug dann über das Formular AV im Rahmen der Steuererklärung für 2023. Zahlen Sie als lediger Gutverdiener die maximale Sparrate von 1.925 Euro ein, sparen Sie 931 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte die Zulagen für 2021 bis Ende 2023 beantragen. Sonst verfällt der Förderanspruch.
- Lesetipp: Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.
Tipp 5: Rürup-Rente
Mit dem Abschluss eines Basis-Rentenvertrages (Rürup-Rente) bauen sich Selbstständige, Arbeitnehmer oder Beamte mit Steuerersparnissen eine zusätzliche private Altersversorgung auf. Das lohnt sich besonders bei einer hohen Steuerbelastung. Gefördert werden für 2023 erstmals alle eingezahlten Versicherungsprämien, allerdings nur bis maximal 26.528 Euro / 53.056 Euro (Verheiratete / Ledige) Euro. Im Gegenzug muss die spätere Rente als normales Einkommen versteuert werden.
Tipp 6: Haushaltsnahe Dienstleistungen – Selbermachen lohnt nicht
Für haushaltsnahe Dienst- und Pflegeleistungen sowie Handwerkerarbeiten gewährt das Finanzamt für 2023 einen Steuerbonus von bis zu maximal 5.710 Euro. Abzugsfähig sind jeweils 20 Prozent der Lohnkosten ohne Material. Die Bezahlung muss mit Rechnung per Überweisung oder Scheck erfolgt sein – Barzahlung ist tabu. Für Handwerkerleistungen rund um Haus und Garten bis zu einem Rechnungsbetrag von je 6.000 Euro – bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen (Fensterputzer, Haushaltshilfe, Gärtner) sowie Pflegeleistungen oder Heimunterbringung bis zu 20.000 Euro. Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen können Selbstnutzer sogar beanspruchen, wenn sie im Dachgeschoss oder Keller ihres Eigenheims neuen Wohnraum schaffen, einen Balkon, Wintergarten oder Carport anbauen, die Terrasse vergrößern oder sich den Garten gestalten lassen.
- Biallo-Tipp: Mit der richtigen Strategie schöpfen Sie das Bonusvolumen optimal aus. Entscheidend für den Abzug ist der Zeitpunkt der Bezahlung. Wer im Jahr 2023 noch eine förderfähige Baumaßnahme in Angriff nimmt, fordert von seinem Handwerker eine Abschlagsrechnung über maximal 6.000 Euro Arbeitskosten an und sichert sich mit einer Bezahlung im alten Jahr den kompletten Steuerrabatt von 1.200 Euro. Im Jahr 2024 wird dann der Rest bezahlt – und das Finanzamt lässt im Idealfall noch einmal den gleichen Bonus springen. Haben Sie das förderfähige Kostenlimit bereits ausgereizt, sollten Sie anstehende Zahlungen besser ins nächste Jahr verschieben.
Selbst als Mieter oder Mieterin können Sie Teile der Nebenkostenabrechnung absetzen – etwa für Kosten, die auf den Hausmeister, Schornsteinfeger oder die Heizungswartung und Verbrauchsmessung entfallen. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. April 2023 (Az. VI R 24/20) bestätigt. Zum Nachweis reicht eine Nebenkostenabrechnung oder Bescheinigung des Vermieters aus. Wird eine Haushaltshilfe auf Basis eines Minijobs im Haushalt beschäftigt, sind maximal 2.550 Euro des Bruttolohns begünstigt. Darauf gewährt das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 510 Euro (20 Prozent). Voraussetzung ist allerdings, dass die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de) ordnungsgemäß angemeldet ist.
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Tipps zum Steuern sparen für Arbeitnehmer, Minijobber, Studenten
Für viele Bürgerinnen und Bürger rangiert die jährliche Steuerabrechnung mit dem Finanzamt auf der Liste der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen gleich hinter dem Zahnarzttermin oder einem Elternabend in der Schule. Doch wer seinen inneren Schweinehund überwindet, wird mit einem satten Stundenlohn belohnt. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer über 1.095 Euro Steuerrückzahlung (Quelle: www.destatis.de).
Tipp 7: Antragsfristen nicht versäumen
Haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer übers Jahr nur bei einem Arbeitgeber in Lohn und Brot gestanden und weder Nebeneinkünfte noch Lohnersatzleistungen erzielt, sind sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, egal, wie viel sie verdient haben. Das gilt auch für Werkstudenten, die in den Semesterferien gejobbt haben. Das Finanzamt erstellt einen Steuerbescheid nur, wenn Sie dies durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung innerhalb einer Vierjahresfrist beantragen. Für das Jahr 2019 läuft die Abgabefrist am 31. Dezember 2023 ab. Wenn Sie den Abgabetermin verpassen, verschenken Sie also bares Geld. Entscheidend ist dabei der rechtzeitige Eingang der Unterlagen beim Finanzamt. Bei Nutzung einer elektronischen Signatur gilt das Datum des elektronischen Versands über das ELSTER-Portal. Die gleiche Abgabefrist gilt auch für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Tipp: Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen wollen, nutzen Sie entweder Elster oder Sie greifen auf eine Steuererklärungs-Software zurück. Eine einfache Einkommensteuererklärung mit Anlage Kind können Sie mit einer Steuersoftware ohne größere Probleme selbst erstellen. Bei allem, was darüber hinausgeht, sollten Sie vorab prüfen, was die jeweilige Software kann.
Tipp 8: Energiepauschale abholen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit aktivem Beschäftigungsverhältnis erhielten im September 2022 mit der Gehaltsabrechnung von ihrem Arbeitgeber eine steuerpflichtige Einmalzahlung von 300 Euro als Energiepauschale überwiesen. Wer in diesem Monat aber ohne Beschäftigung oder als Minijobber tätig war, ging möglicherweise zunächst leer aus. Jetzt besteht die Möglichkeit, sich das Geld über die Abgabe einer Steuererklärung für 2022 nachträglich zu sichern. Tipp: Minijobber, die in 2022 ausschließlich kurzfristig oder geringfügig beschäftigt waren, müssen die Anlage Sonstiges zur Einkommensteuererklärung (Zeilen 13 und 14) ausfüllen – sie erhalten die 300 Euro vom Finanzamt steuerfrei ausgezahlt. Alle anderen Arbeitnehmer mit Anspruch auf die Energiepauschale brauchen dafür kein Formular ausfüllen – das Finanzamt zahlt die 300 Euro abzüglich Steuern automatisch über den Steuerbescheid aus.
Tipp 9: Steuerfreier Inflationsausgleich
Haben Sie bisher keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder mussten im Betrieb abgeleistete Überstunden bislang laut Arbeitsvertrag abgefeiert werden und wurden nicht als Lohn ausgezahlt? Dann fragen Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin doch mal, ob er oder sie auf freiwilliger Basis bereit ist, zum Jahresende von der bisherigen Praxis abzuweichen und eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu bezahlen. Davon haben beide etwas, denn es fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Der Trick funktioniert nicht, wenn die Auszahlung von Überstunden bereits im Arbeitsvertrag als Alternative zum Freizeitausgleich vorgesehen ist.
Tipp 10: Freibetrag eintragen lassen
Wollen Sie im Dezember möglichst wenig Steuern zahlen und sich die Steuererstattung für 2023 vorzeitig sichern? Das können Sie durch die Eintragung eines Freibetrages erreichen. Dazu müssen Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt bis zum 30. November 2023 einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ stellen. Neben Werbungskosten sind Sonderausgaben, wie etwa Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Kinderbetreuungskosten oder Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung eintragbar. Eine Eintragung nimmt das Finanzamt allerdings erst vor, wenn im Jahr insgesamt mehr als 600 Euro an Freibeträgen zusammenkommen – Werbungskosten werden erst oberhalb der Pauschale von 1.230 Euro eingetragen. Das Antragsformular gibt es beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de („Steuerformulare“, dann „Lohnsteuer“ anklicken). Den Freibetrag kann man auch mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer eintragen lassen. Dann muss man das Finanzamt aber zeitig informieren, wenn die Voraussetzungen für den Freibetrag ganz oder teilweise weggefallen sind.
Tipp 11: Lohnsteuerklasse optimieren
Rechnet einer der Partner oder die Partnerin im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder anderen Lohnersatzleistungen, kann eine günstigere Steuerklasse die Leistungen erhöhen. Entscheidend ist in der Regel die zu Jahresbeginn gültige Steuerklasse. Arbeitnehmer-Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen auch im nächsten Jahr optimal sind und gegebenenfalls noch bis Ende Dezember Änderungen beantragen. Die optimale Lösung können Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums (bmf-steuerrechner.de) austüfteln. Die „Kombination IV/IV“ bringt bei etwa gleich hohen Löhnen den geringsten laufenden Lohnsteuerabzug. Die „Kombination III/V“ ist bei größeren Lohnunterschieden zu empfehlen. Allerdings können sich bei dieser Steuerklassenkombination auch erhebliche Nachzahlungen ergeben. Bei „Kombination IV/IV plus Faktor“ entspricht der laufende Lohnsteuerabzug bei Doppelverdienern etwa der tatsächlichen Steuerschuld. Alleinerziehende, die bisher die Steuerklasse I hatten, können die günstigere Steuerklasse II erhalten, wenn zum Haushalt keine andere erwachsene Person gehört. Erwachsene Kinder im Haushalt gefährden die Steuerklasse II aber nicht, wenn Alleinerziehenden für diese Kinder noch Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht.
Tipp 12: Beruflichen Zweitwohnsitz abrechnen
Singles, die unter der Woche am auswärtigen Arbeitsort einen Zweitwohnsitz unterhalten und am Wochenende ohne vollwertigen Hausstand bei den Eltern wohnen, können trotzdem die Kosten einer doppelten Haushaltsführung abrechnen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 2023 (Az. VI R 39/19) macht es möglich. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten der Eltern am Heimatort. Diese muss mindestens zehn Prozent betragen und kann auch als Einmalzahlung am Jahresende auf ein Konto der Eltern erfolgen. Tipp: Das kurz vor Jahresende an die Eltern überwiesene Kost- und Wohngeld sichert für den beruflichen Zweitwohnsitz den vollen Werbungskostenabzug. Die Miete geht mit bis zu 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten durch, dazu kommen Ausgaben für Hausrat und Einrichtung sowie in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen. Fahrtkosten für die Pendelei nach Hause kommen dazu – das lohnt sich.
Tipp 13: Steuerfreibeträge für Alltagshelden und -heldinnen
Trainieren Sie nach Feierabend im heimischen Sportverein eine Jugendmannschaft oder verdienen Sie sich ein Zubrot als Kursleiter an der Volkshochschule? Dann belohnt Vater Staat Ihr Engagement mit einem Steuerfreibetrag von 3.000 Euro. Wer sich ehrenamtlich als Vereinsvorstand, Platzwart, Schatzmeister oder Gerätewart im Verein engagiert, kann vom Verein eine steuerfreie Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro erhalten. Um die Freibeträge optimal zu nutzen, sollte der Auftraggeber einen Teil des Honorars noch im alten Jahr überweisen.
- Biallo-Tipp: Über Geld spricht man nicht – diese Verhaltensweise ist nicht nur im beruflichen Alltag, sondern auch bei Paaren verbreitet. Dies kann sich jedoch zum Problem entwickeln – insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Spricht man in der Partnerschaft regelmäßig offen über Geld, kann man gemeinsam faire Lösungen finden. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de lesen Sie mehr zum Thema Geld in der Beziehung und wie sich ein Ungleichgewicht vermeiden lässt.
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*Aktuell gültige Konditionen der CA Auto Bank S.p.A., Corso Orbassano 367 – 10137 Turin, Italien, Tel. +49 6721 9101-131, E-Mail: sparen@ca-autobank-einlagenservice.de für die Eröffnung eines kostenfreien Online-Festgeldkontos zu einem festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Zinssätze ohne Berücksichtigung von noch abzuführender Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Festgeld Plus: Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Berechnung der Zinsen zum vereinbarten Zinssatz ohne Abzug bis zum Posteingang des rechtmäßig unterschriebenen Kündigungsformulars bei CA Auto Bank S.p.A.
Steuerspartipps für Hausbesitzer und Vermieter
Hauseigentümer und -eigentümerinnen können selbst bestimmen, in welcher Höhe sie das Finanzamt an ihren Mieteinkünften beteiligen wollen.
Tipp 14: Geschickte Vertragsgestaltung spart Grunderwerbsteuer
Beim Immobilienkauf fällt je nach Bundesland eine Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent auf den vereinbarten Kaufpreis an. Doch mit einer geschickten Vertragsgestaltung können Sie diese Abgabe leicht reduzieren. Vergütet man dem Vorbesitzer das übernommene Heizöl im Tank oder übernimmt man das Haus mit hochwertigem Inventar (Küche, Sauna, Einbaumöbel, Markise), unterliegt der darauf entfallende Kaufpreis nicht der Steuer. Die Steuerersparnis ist gesichert, wenn die separat ausgehandelten Kaufpreise für diese Güter im Kaufvertrag neben dem reinen Kaufpreis für die Immobilie offen ausgewiesen werden.
Beispiel: Hessen verlangt beim Erwerb eines Eigenheims sechs Prozent Grunderwerbsteuer. Wer seine Wunschimmobilie schon gefunden hat, den Kaufvertrag noch im Altjahr unterzeichnet und statt eines einheitlichen Kaufpreises von 250.000 Euro mit dem Verkäufer vereinbart, dass für die Immobilie nur 235.000 Euro und daneben 15.000 Euro für Inventar bezahlt werden, spart 900 Euro.
Tipp 15: Schuldzinsenabzug sichern
Wollen Sie ein Zweifamilienhaus zur Selbstnutzung und Vermietung kaufen, können Sie mit einer geschickten Vertragsgestaltung und der Zuordnung von Krediten zum vermieteten Gebäudeteil dauerhaft hohe Steuervorteile kassieren. Dazu müssen Sie zwei Vorgaben beachten. Zum einen muss der Kaufpreis für das Gesamtgrundstück bereits im Kaufvertrag den einzelnen – unterschiedlich genutzten – Gebäudeteilen zugeordnet werden und andererseits muss der Kaufpreis für den zur Vermietung vorgesehenen Flächenanteil nachweisbar mit Kredit bezahlt worden sein. Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie die Schuldzinsen für das separate Darlehen künftig Jahr für Jahr in der Steuererklärung als Werbungskosten steuersparend geltend machen.
Tipp 16: Miete anpassen – volle Kosten absetzen
Die verbilligte Vermietung von Wohnraum an nahe Angehörige ist ein beliebtes Steuersparmodell. Allerdings müssen Sie als Eigner der Immobilie besondere steuerliche Spielregeln beachten, wenn Sie trotz Dumpingpreis für die Wohnung alle Kosten von der Steuer absetzen wollen. Das funktioniert nur, wenn die Kaltmiete plus Nebenkosten mindestens 50 Prozent des ortsüblichen Mietniveaus erreicht. Beträgt die Miete weniger als 50 Prozent des ortsüblichen Standards, setzt das Finanzamt bei den Kosten der Immobilie den Rotstift an. Um den Steuervorteil dauerhaft zu erhalten, müssen Sie die Preisentwicklung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt gelegentlich überprüfen und die vereinbarte Miete anpassen. Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 4. Dezember 2009 (Az. 1 K 3948/07) entschieden, dass das Finanzamt einen Vermieter oder eine Vermieterin nicht auf eine allgemeine Mietpreissteigerung hinweisen muss, damit dieser rechtzeitig die Miete einer verbilligt überlassenen Wohnung erhöhen kann.
Immobilie als Kapitalanlage: So können Sie kräftig Steuern sparen!
Quelle: Finanzwissen - biallo auf Youtube
Steuertipps für Eltern
Neben dem Kindergeld erhalten Eltern für ihren Nachwuchs eine Reihe weiterer Steuervergünstigungen.
Tipp 17: Babysitter zahlt der Fiskus
Eltern können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Da das Finanzamt in jedem Fall nur zwei Drittel der mit Belegen, Quittungen, Rechnungen und Überweisungsträgern nachgewiesenen Kosten akzeptiert, muss man mindestens 6.000 Euro Kosten belegen, um den Höchstbetrag von 4.000 Euro ausschöpfen zu können. Tipp: Überweisen Sie noch im Dezember den Januarlohn für den Babysitter oder den Hortbeitrag und schöpfen Sie damit die Höchstbeträge aus. Abziehbar sind Kosten für Kindergarten, Krippe, offene Ganztagsschule oder Tagesmutter, nicht jedoch Kosten für Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportverein und Musikschule.
Tipp 18: Familiäre Unterstützung geltend machen
Viele Kinder sind auch über den 25. Geburtstag hinaus auf finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Familie angewiesen. Sei es, weil das Studium oder eine weitere Ausbildung mehr Zeit beansprucht oder ein unbezahltes Praktikum absolviert werden muss. Greifen Sie Ihren Kindern finanziell unter die Arme, können Sie Ihre im Jahr 2023 gezahlten Unterstützungsleistungen bis zur Höhe von 10.908 Euro – plus übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, zum Beispiel aus einem Aushilfs- oder Minijob, vermindern die abziehbaren Unterhaltsleistungen der Eltern, wenn sie eine Grenze von 624 Euro pro Jahr übersteigen. Tipp: Lebt das Kind im Haushalt der Eltern, müssen diese keine Unterhaltszahlungen nachweisen – das Finanzamt akzeptiert als Aufwand den steuerlichen Höchstbetrag.
Tipp 19: Schulgeld bezahlen und Steuern sparen
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, können Sie 30 Prozent des Schulgelds (ohne Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld) – maximal 5.000 Euro pro Kind – als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Steuervorteil ist Ihnen sicher, auch wenn Ihr Nachwuchs im EU-Ausland ein Internat besucht.
- Lesetipp: Nachwuchs ist teuer. Gut 200.000 Euro und mehr kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag. Wenn es studiert, wird es noch deutlich teurer. Womit Eltern rechnen müssen und wie sie finanziell vorsorgen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Kind? – Diese Kosten entstehen bis zur Volljährigkeit.
Steuerspar-Countdown für Rentner und Kapitalanleger
Als Rentner oder Rentnerin müssen Sie grundsätzlich Ihre Altersbezüge versteuern – ob das Finanzamt auch tatsächlich Steuern erhält, können Sie selbst entscheiden.
Tipp 20: NV-Bescheinigung erspart Steuererklärung
Liegen Sie als Rentner mit Ihrem steuerpflichtigen Gesamteinkommen unter allen Freibeträgen, müssten Sie eigentlich gar keine Steuern zahlen. Dennoch behält die Bank auf Sparzinsen und Dividenden Abgeltungsteuern ein, sobald das zulässige Freistellungsvolumen von 1.000/ 2.000 Euro (Ledige/Verheiratete) ausgeschöpft ist. Überhöhte Steuerabzüge können Sie sich als Ruheständler danach nur über die jährliche Steuererklärung zurückholen. Dabei könnten Sie sich den jährlichen Papierkrieg einfach sparen – indem Sie einen „Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung“ ausfüllen. Erteilt das Finanzamt die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) und legen Sie diese Ihrer depot- oder kontoführenden Bank vor, können Sie für insgesamt drei Jahre im Voraus unnötige Steuerabzüge und die Mühsal einer Steuererklärung vermeiden. Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung Steuerzahlern aus, die einen Wohnsitz in Deutschland unterhalten und wenn die Einkünfte im Kalenderjahr 2023 absehbar unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908/21.816 Euro (Ledige/Verheiratete) bleiben. Nach Ablauf der Dreijahresfrist müssen Sie die Bescheinigung erneut beantragen. Den Antragsvordruck NV 1 A erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt oder zum Download unter www.formulare-bfinv.de, unter den Stichworten „Formularcenter, Formulare A-Z, Nichtveranlagungsbescheinigung“
Tipp 21: Altersentlastungsbetrag verdoppeln
Wenn Sie als Rentner oder Rentnerin neben der Rente über Zusatzeinkünfte verfügen und bereits vor 2023 ihren 64. Geburtstag vollendet haben, erhalten Sie über die Steuererklärung einen zusätzlichen Steuerfreibetrag – den Altersentlastungsbetrag. Er beträgt maximal 1.900 Euro. Rentner-Ehepaare können den Freibetrag doppelt nutzen, wenn beide über Miet- oder Kapitaleinkünfte verfügen. Tipp: Bei den meisten Zinsanlagen werden die Zinsen erst zum Jahresende fällig. Wer vorher Vermögenswerte auf seinen Ehepartner überträgt, verschafft ihm so eigene Einkünfte, die dann über den zusätzlichen Altersentlastungsbetrag steuerfrei bleiben. Schenkungsteuer fällt bei Übertragungen bis 500.000 Euro nicht an. Für Kapitalerträge müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen und in Zeile 4 die Günstigerprüfung beantragen.
Beispiel: Ein Rentner (Jahrgang 1939) verfügt über Zins- und Dividendenerträge von 5.000 Euro jährlich. Er überträgt die Hälfte seines Depots auf seine Ehefrau (ebenfalls Jahrgang 1939). Jetzt steht beiden ein Altersentlastungsbetrag von 1.900 Euro zu. Im günstigsten Fall gespart: 501 Euro Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.
Tipp 22: Freistellungsaufträge richtig verteilen
Bei vielen Steuerzahlern schreibt die Bank Zinserträge erst am 31. Dezember dem Sparkonto gut. Das gibt Anlegern und Anlegerinnen die Chance, noch einmal die optimale Verteilung ihres Freistellungsvolumens zu prüfen, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden. Legt man als Lediger seiner Bank einen Freistellungsauftrag vor, unterbleibt bis zum betragsmäßigen Limit der Abzug von Abgeltungsteuer. Als Lediger kann man einen solchen Auftrag in Höhe von 1.000 Euro bei der Bank einreichen oder auf mehrere Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften verteilen. Verheiratete Steuerzahler können 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei stellen lassen. Gerade wenn Sie Konten und Sparverträge bei verschiedenen Banken haben, sollten Sie rechtzeitig vor Jahresende prüfen, ob Sie Ihr Freistellungsvolumen optimal verteilt haben. Achten Sie aber darauf, dass die erteilten Freistellungsaufträge insgesamt die zulässige Summe von 1.000/2.000 Euro nicht übersteigen. Die Banken müssen dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch die erteilten Freistellungsaufträge melden.
Tipp 23: Investmentdepot umschichten
Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, durften nur noch bis zum 31. Dezember 2017 steuerfrei verkauft oder an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Kursgewinne, die seit dem 1. Januar 2018 auf diese alten Anteile neu entstehen, bleiben künftig nur noch bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger steuerfrei. Ferner verlangt das Finanzamt dann Abgeltungsteuer. Tipp: Den Freibetrag kann man vervielfachen, indem man vor Jahresende Fondsanteile auf Depots naher Angehöriger überträgt.
Tipp 24: Terminsache 15. Dezember
Anleger mit Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken können bis zu diesem Termin beantragen, dass das Kreditinstitut ihnen realisierte Verluste aus Kapitalanlagen bescheinigt. Über die Steuererklärung können dann diese roten Zahlen mit Gewinnen aus anderen Depots steuersparend verrechnet werden. Das Finanzamt zahlt dann über den Steuerbescheid zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück. Wird die Verlustbescheinigung nicht abgerufen, trägt die Bank realisierte Kursverluste in das Jahr 2024 vor. Wie Anleger und Anlegerinnen Verluste steuerlich geltend machen können, erläutert ein Ratgeber auf biallo.de.
Tipp 25: Vermögen übertragen und Steuern sparen
Wer einen Teil seines Sparvermögens vor der Zinszahlung am Jahresende auf den eigenen Nachwuchs überträgt, schlägt dem Fiskus gleich zweifach ein Schnippchen. Bei der Schenkungsteuer geht das Finanzamt leer aus, weil jeder Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerlich unbehelligt auf die Kinder überschreiben darf. Für Großeltern gilt jeweils ein Freibetrag von immerhin 200.000 Euro. Neben dem Kapital bleiben auch die Sparerträge bei Kindern steuerlich ungeschoren. Die eigenen Sprösslinge gelten nämlich ab Geburt als vollwertige Steuerzahler, die alle Steuerfreibeträge nutzen können. Für 2023 bleiben auf diese Weise Zinsen und Dividenden bis zu 11.944 Euro steuerfrei. Bei einer angenommenen Verzinsung von 3 Prozent bleibt damit immerhin ein Vermögen von rund 398.000 Euro steuerlich unbehelligt. Vorsicht: Die Vermögensübertragung auf die Kinder muss endgültig erfolgen, damit der Fiskus mitspielt. Liegen die nach Abzug des Sparerpauschbetrages verbleibenden Kapitalerträge im Kalenderjahr 2023 über 5.820 Euro (485 Euro monatlich/ 2024: voraussichtlich 505 Euro), endet die kostenfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung.
So viel Zinserträge können Kinder steuerfrei kassieren:
2023 |
2024 |
|
Grundfreibetrag |
10.908 € |
11.784 € |
Sparerpauschbetrag |
1.000 € |
1.000 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag |
36 € |
36 € |
Steuerfreies Einkommen je Kind |
11.944 € |
12.820 € |
Quelle: eigene Recherche; Grundfreibetrag 2024: derzeit geplante Anhebung lt. BMF
Noch ganz schnell Förderungen sichern
Tipp 26: Solarförderung – wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Zum Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos hat der Bund über die KfW-Bank (www.kfw.de) ein neues Förderprogramm aufgelegt. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss erhalten Investoren, die an ihrer Wohnimmobilie eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher installieren und gleichzeitig ein Elektroauto anschaffen oder bereits besitzen. Insgesamt liegen 500 Millionen Euro im Fördertopf – davon waren 300 Millionen für 2023 vorgesehen. Bereits am ersten Tag gingen allerdings 33.000 Anträge bei der KfW ein – der Fördertopf war deshalb ruckzuck leer. Für 2024 liegen jetzt 200 Millionen bereit, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Clevere behalten die Website der KfW am Jahresanfang im Auge und beantragen schnell die Förderung. Tipp: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen mittlerweile lieber nachhaltig handeln und setzen beim Autokauf auf Elektromobilität. Mit welchen Zuschüssen Sie bei neuen und gebrauchten E-Autos aktuell rechnen können, erklärt Ihnen ein Ratgeber auf biallo.de.
Tipp 27: E-Auto-Jahresprämien sichern
Nur noch bis zum 15. November können sich Halter von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen eine THG-Prämie von 200 Euro für das Jahr 2023 sichern. Bislang galt eine Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres, die nun aber drastisch verkürzt wurde, um dem für die Antragsprüfung zuständigen Umweltbundesamt mehr Zeit für die Prüfung zu geben. Tipp: Für private Halter ist die Prämie sogar steuerfrei. Reicht man die Prämie an eine gemeinnützige Umweltorganisation weiter, ist die Spende steuerlich absetzbar. Der Trick funktioniert allerdings nur bei einer Spende in Eigenregie und nicht, wenn man über den Prämienanbieter spendet.
Tipp 28: Zuschuss für Heizungstausch
Im September wurde das umstrittene Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Wer für sein selbstgenutztes Einfamilienhaus auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, soll ab 2024 einen Zuschuss von mindestens 30 und bestenfalls 70 Prozent von maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch erhalten. Die Höchstförderung beträgt also 21.000 Euro und ist damit niedriger als die aktuell noch bis Jahresende gültige Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die maximal 24.000 Euro beträgt. Kurzentschlossene, die bis Jahresende ihre Heizung umrüsten, erhalten also 3.000 Euro mehr Förderung.
Tipp 29: Billiges Baugeld vom Staat
Mit ihrem neuen KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ greift die Bundesregierung Familien mit Kindern und kleinen und mittleren Einkommen beim Sprung in die eigenen vier Wände unter die Arme. Gefördert wird der Bau oder Kauf einer Immobilie, die den energetischen Standard eines modernen Effizienzhauses (EH40) erfüllt. Eltern mit einem Kind dürfen für die Teilnahme am KfW-Förderprogramm maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro aufweisen, für jedes weitere Kind erhöht sich die Schwelle um 10.000 Euro. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, winken zinsgünstige Kredite zwischen 140.000 bis maximal 270.000 Euro, abhängig von der Zahl der Kinder und des Neubau-Effizienz-Niveaus. Je nach Laufzeit betragen die Zinsen zwischen 0,01 und 1,25 Prozent – das ist deutlich günstiger als eine Baufinanzierung über die Hausbank.
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Tipp 30: Wohnungsbauprämie sichern
Haben Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen und übersteigt Ihr Einkommen nicht die maßgebliche Grenze von 35.000/70.000 Euro (Ledige/Verheiratete), haben Sie Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie (WoP). Sie beträgt zehn Prozent auf alle Einzahlungen bis maximal 700 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.400 Euro (Verheiratete). Begünstigt sind neben den eigenen Einzahlungen auch die gutgeschriebenen Zinserträge. Um die volle Prämie zu bekommen, können Sie noch bis Ende Dezember 2023 den Vertrag mit einer Sonderzahlung auffüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch für vermögenswirksame Leistungen eine Wohnungsbauprämie. Das liegt daran, dass die Einkommensgrenzen für WoP und Arbeitnehmersparzulage unterschiedlich hoch sind. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen als Lediger über 17.900 aber unter 35.000 Euro und als Verheirateter über 35.800 aber unter 70.000 Euro liegt, haben Sie Anspruch auf WoP, aber nicht auf Arbeitnehmersparzulage. Wichtig: Auch für alte Jahre gibt es noch Fördergeld. Der WoP-Antrag für 2021 muss spätestens am 31. Dezember 2023 bei Ihrer Bausparkasse eingegangen sein.