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Das Bad renovieren, die Küche umbauen, den Garten winterfest machen: Wer in der Eigentumswohnung, im eigenen Haus oder auf seinem Grundstück Handwerkerarbeiten zu erledigen hat, sollte prüfen, ob sich das steuerlich noch in diesem Jahr lohnt. Denn damit ist eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro drin, teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL) jetzt mit. "Allerdings müssen die Lohnkosten noch in 2024 tatsächlich in Rechnung gestellt und auch beglichen werden", erklärt Jana Bauer, stellvertretende BVL-Geschäftsführerin, laut Mitteilung. 

Bauer rät, zunächst einmal zu prüfen, "wie viel bereits für Arbeiten von Handwerkern in diesem Jahr ausgegeben wurde". Hintergrund: Insgesamt lassen sich pro Jahr 6.000 Euro für Handwerkerarbeiten bei der Steuer geltend machen. Davon berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent – also 1.200 Euro. Der Betrag geht direkt von der Steuerschuld weg.

Teilleistungen abrechnen kann sich lohnen 

Wer also noch Handwerkerarbeiten plant und die 6.000 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zusätzlich für 2024 Steuern sparen, wenn er die Arbeiten bis Jahresende vergibt. Wichtig dabei: Die Leistungen müssen noch in diesem Jahr erledigt und bezahlt werden. "Haben die Handwerker bis Silvester nicht alle Arbeiten erbracht, ist es ratsam, die bis zum Jahresende erbrachten Teilleistungen abzurechnen und diese noch im alten Jahr zu begleichen", rät Bauer. Das Finanzamt verlangt für die Leistungen die Vorlage einer Rechnung und den Nachweis, dass das Geld überwiesen wurde. Abgerechnet werden kann nur die Arbeitsleistung – nicht das Material.  

Absetzen lässt sich nach Angaben des BVL neben Reparaturen, Renovierung oder Modernisierung im Haushalt und Garten auch die Installation einer steuerfreien Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder dem Dach des Hauses. Es dürfen dafür nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums allerdings keine öffentlichen Fördermittel geflossen sein (Az. IV C 6 – S 2121/23/1001 :001). 

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Vorsicht bei Vorauszahlungen 

Gut zu wissen: Im nächsten Jahr gilt der Höchstbetrag von 6.000 Euro für Handwerkerleistungen von Neuem – auch wenn es sich um die gleiche Baumaßnahme handelt. Wer daher 2024 den Betrag für die steuerlich absetzbaren Handwerkerleistungen schon ausgeschöpft hat, sollte mögliche weitere Arbeiten auf 2025 verschieben – und auch erst im nächsten Jahr bezahlen. So nutzt man die Steuervorteile voll aus. Für Leistungen dagegen, die in diesem Jahr an- oder vorausgezahlt wurden, aber erst im nächsten Jahr erbracht werden, gilt der Steuervorteil nicht, so der BVL. 

Handwerkerleistungen sind nicht die einzige Möglichkeit, wie Sie vor dem Jahresende noch schnell Steuern sparen können. So kann es sinnvoll sein, die sogenannte Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Arbeitnehmer voll auszunutzen, indem Sie sich jetzt noch ohnehin benötigte Arbeitsmittel wie Fachbücher oder einen Schreibtischstuhl fürs Homeoffice zulegen. Wenn Sie außerdem die Chance sehen, dass 2024 Ihre "außergewöhnliche Belastunge" über der "zumutbaren Belastung" liegt, können Sie noch Ausgaben für die Gesundheit vorziehen, indem Sie etwa den Kauf einer Brille bis Silvester erledigen. Und: Für Kapitalanleger kann es sich lohnen, vor dem Jahreswechsel noch Wertpapiere zu verkaufen, um den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr und Person voll auszunutzen. In einem weiteren Artikel auf biallo.de erklären wir Ihnen, wie Sie Stress mit Handwerkern verbeugen können.

Biallo-Tipp: Viele weitere Tipps wie Sie noch bis Silvester Ihre Steuerersparnis für das laufende Jahr erhöhen können, finden Sie in unserem Ratgeber zum "Steuern sparen am Jahresende".  

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Über den Redakteur Andreas Jalsovec

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hat als Redakteur für mehrere (Wirtschafts-) Redaktionen gearbeitet – unter anderem für das Anlegermagazin Börse Online, die Münchner Abendzeitung, die Schwäbische Zeitung und die Nachrichtenagentur epd. Der promovierte Ökonom schreibt vor allem über Anleger- und Verbraucherthemen. Neben seiner Tätigkeit für Biallo.de arbeitet er für die Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung.

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