Das Bad renovieren, die Küche umbauen, den Garten winterfest machen: Wer in der Eigentumswohnung, im eigenen Haus oder auf seinem Grundstück Handwerkerarbeiten zu erledigen hat, sollte prüfen, ob sich das steuerlich noch in diesem Jahr lohnt. Denn damit ist eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro drin, teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL) jetzt mit. "Allerdings müssen die Lohnkosten noch in 2024 tatsächlich in Rechnung gestellt und auch beglichen werden", erklärt Jana Bauer, stellvertretende BVL-Geschäftsführerin, laut Mitteilung.
Bauer rät, zunächst einmal zu prüfen, "wie viel bereits für Arbeiten von Handwerkern in diesem Jahr ausgegeben wurde". Hintergrund: Insgesamt lassen sich pro Jahr 6.000 Euro für Handwerkerarbeiten bei der Steuer geltend machen. Davon berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent – also 1.200 Euro. Der Betrag geht direkt von der Steuerschuld weg.