Balkon PV-Anlage: Was ist ein Balkonkraftwerk?
Die Bezeichnungen variieren. Balkonkraftwerk, Guerilla-PV, Plug-and-Play-Solar oder Mini PV-Anlage – gemeint ist immer ein Steckersolargerät, so der Terminus technicus. Es besteht meist aus einem oder zwei Solarmodulen. Hinzu kommt ein Wechselrichter, der den Gleichstrom, den die Solarmodule liefern, in Wechselstrom für das Haushaltsnetz umwandelt. Außerdem gehören eine Unterkonstruktion zum Aufständern oder Befestigungsteile sowie Anschlusskabel zur Anlage.
Balkonkraftwerk: Solarstrom über die Steckdose
Das Balkonkraftwerk erzeugt Strom, sobald es mit der Steckdose verbunden ist und Sonne abbekommt. Allerdings haben stationäre Steckersolargeräte meist keinen Stromspeicher und zu viel produzierte Energie kann nicht gegen eine Vergütung ins Stromnetz eingespeist werden.
Welche Leistung bringt eine Balkon PV-Anlage?
Die Mehrzahl der Solarmodule, die für Balkon oder Terrasse angeboten werden, hat eine Nennleistung zwischen 280 und 350 Watt – häufig als Wattpeak (Wp) bezeichnet. Und die meisten installierten Steckersolargeräte haben allein ein Modul. Laut einer Studie der HTW Berlin haben knapp 40 Prozent aller Nutzer ein Gerät in der „Leistungsklasse“ bis 400 Watt.
Leistungsstärkere Geräte über 600 Watt sollten aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW als PV-Anlage installiert werden: von einem Elektriker, mit Anschluss an den Zählerpunkt, mit Einspeisung ins Stromnetz und auch mit Einspeisevergütung. „Mir bringt eine 1,5 kW-Steckersolaranlage auf dem Balkon ja nichts, wenn ich tagsüber 100 Watt Stand-by-Verbrauch habe mit meinen Geräten. Da verschenke ich Leistung und Kapazität“, erläutert Jörg Sutter, PV-Experte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, wann eine CO2 Kompensation sinnvoll ist.
Mini PV-Anlage: Muss die Solaranlage für den Balkon angemeldet werden?
Die Mini-PV-Anlage besteht größtenteils aus einem oder zwei Solarmodulen. Bis zu einer Wechselrichterleistung von 600 Watt zählt das Gerät als Kleinstanlage und kann „vereinfacht“ beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für die Montage infrage kommen: Balkon, Terrasse, Fassade oder Dach. Verändert das Solarmodul das Erscheinungsbild des Hauses, oder erfolgt ein Eingriff in die Bausubstanz, ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, bei Eigentumswohnungen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zustimmen. Bei einem Mehrfamilienhaus sollte man vorher eine Zustimmung der Gemeinschaft einholen.
Je nach Standort ist die Anmeldung und Genehmigung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht immer ganz unproblematisch. Denn in einigen Fällen wird die Genehmigung verweigert, weil die Montage am Balkon das Stadtbild verändern könnte. Das zeigt ein krasser Fall aus Hessen.