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Fahrgastrechte

Deutschlandticket: Gibt es bei Streik Geld zurück?

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 06.02.2024

Auf einen Blick

  • Immer wieder kommt es bei der Bahn und dem ÖPNV zu Streiks.      
  • Auch wenn Sie ein Deutschlandticket besitzen, sind Sie vom Streik betroffen.      
  • Wir verraten Ihnen, ob Sie bei Zugausfall einen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. 
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Bei Streik Geld zurück für Deutschlandticket?
  2. Erstattung beim Deutschlandticket möglich
  3. So viel Erstattung gibt es für das Deutschlandticket bei Zugausfall

Regelmäßig kommt es zu Arbeitskämpfen, umgangssprachlich auch Streik genannt, in verschiedenen Branchen. Nicht selten wird bei der Bahn gestreikt und manchmal auch im Luftverkehr. Das wiederkehrende Ereignis betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Verbraucher. Doch was passiert, wenn Sie das Deutschlandticket besitzen? Bekommen Sie bei einem Streik Geld zurück?

 

Bei Streik Geld zurück für Deutschlandticket?

Es ist noch nicht lange her, da gab es einen Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), der über mehrere Tage andauerte.  Kaum ruht der Streik bei den Eisenbahnern, gehen die Mitarbeiter im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Streik. So geschehen am 2. Februar 2024, wo in fast allen Bundesländern (außer in Bayern) nahezu keine Busse, U-Bahnen und Tram-Bahnen mehr fuhren.

Wenn Sie Besitzer eines Deutschlandtickets sind, fragen Sie sich zurecht, ob Sie für den Ausfall Ihrer Bahn Geld zurückerhalten. Das Deutschlandticket kostet derzeit 49 Euro pro Monat. Und sorgt vor allem bei den Pendlern dafür, dass diese günstig von A nach B kommen.

 

Erstattung beim Deutschlandticket möglich

Eingefleischten Bahnfahrern ist bekannt, dass etwa die Zugbindung bei einer 20-minütigen Verspätung entfällt. Ebenso wissen Sie wahrscheinlich, dass Ihnen die Deutsche Bahn gemäß Fahrgastrecht 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, sollte der Zug 60 Minuten Verspätung haben. Bei 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent des gezahlten Ticketpreises. Doch diese Regelung gilt nicht für das Deutschlandticket, da Sie mit diesem Ticket nur im Nahverkehr fahren dürfen, also nicht mit ICE oder IC.

Dennoch hat die Bahn eine Lösung gefunden, wie auch Besitzer des Deutschlandtickets bei Verspätungen entschädigt werden. Allerdings sind die Erstattung nur minimal und es gibt einiges zu beachten.

 

So viel Erstattung gibt es für das Deutschlandticket bei Zugausfall

Verspätet sich Ihre ausgewählte Regionalbahn um 60 Minuten und mehr, bekommen Sie als Nutzer des Deutschlandtickets 1,50 Euro erstattet. Allerdings müssen Sie folgende Regeln beachten:

  1. Erstattet werden nur Zugausfälle und Verspätungen, an denen die Bahn selbst Schuld hat. So zählen etwa Unwetter und Personen im Gleis nicht dazu, wohl aber ein Streik.
  2. Ausgezahlt werden die Beträge erst ab einer Summe von vier Euro. Umgerechnet bedeutet dies, dass Sie ab drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten Anspruch auf die Auszahlung der Erstattung haben. Sie können dafür mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit Ihres Tickets sammeln und diese dann zusammen beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen. 
  3. Maximal werden 25 Prozent des Kaufpreises erstattet. Mehr als 12,25 Euro bekommen Sie also derzeit nicht für das Deutschlandticket.

Die Verspätungsfälle sollten Sie sich am besten durch die Bahn oder das Bahnpersonal bestätigen lassen. Als Beweis können Sie Screenshots der App nutzen beziehungsweise sich Zeiten und Zugnummern notieren. 

Wussten Sie bereits, dass Sie Erstattungsansprüche auch beim Deutschlandticket haben? Was halten Sie von der Regelung? Gern können Sie uns Ihre Meinung an redaktion@biallo.de senden. In unserem Newsletter erfahren Sie noch mehr Neuigkeiten aus dem Finanzbereich. Melden Sie sich am besten gleich an.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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