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Auf einen Blick
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat einen neuen Streik angekündigt. Vom 12. März 2024 ab 2:00 Uhr bis einschließlich 13. März 2024 um 2:00 Uhr werden die Fahrten im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn bundesweit massiv beeinträchtigt sein. Der Notfahrplan sichert nur ein begrenztes Grundangebot an Zügen. Die DB bittet darum, von nicht notwendigen Reisen in diesem Zeitraum abzusehen. Bei DB Cargo (Güterverkehr) beginnen die Arbeitsniederlegungen bereits am Montagabend (11. März 2024) um 18 Uhr. Die Arbeitsniederlegungen im Güterverkehr sollen ebenfalls 24 Stunden andauern.
Bezüglich der Gültigkeit der Tickets schreibt die Bahn, dass Sie Ihr bis zum 10. März gekauftes Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen können, wenn Sie Ihre Reise aufgrund des Streiks verschieben. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr im Rahmen einer Sonderkulanz auch die Möglichkeit, ihre Reise auf Montag (11. März 2024) vorzuverlegen.
Wenn Sie auf Ihre Fernreise nicht verzichten können und Ihr Zug fährt, empfiehlt die Bahn, dass Sie sich frühzeitig einen Sitzplatz reservieren. Welche Zuglinien betroffen sind, teilt die Bahn auf ihrer Webseite mit.
Zusätzlich gibt es eine Sonderkulanz. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reise vorzuverlegen und schon ab dem 11. März zu fahren. Planen Sie die Fahrt am besten so, dass Sie den Zielort spätestens am Abend des 11. März 2024 erreichen.
Generell hat die Deutsche Bahn (DB) umfangreiche Kulanzregelungen erarbeitet. Welche Züge überhaupt verkehren, erfahren Sie auf bahn.de oder in der App DB Navigator. Zusätzlich stehen Ihnen die Servicemitarbeiter unter der telefonischen Sonderhotline 8000 99 66 33 zur Verfügung. In den Stoßzeiten ist auch hier mit einem höheren Anrufaufkommen zu rechnen. Auch am Telefon ist also Geduld gefragt.
Sollte Ihr Zug ausfallen oder Sie möchten komplett auf die anstehende Reise verzichten, erstattet Ihnen die Deutsche Bahn auch den vollen Fahrpreis.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, was Sie im Falle eines Streiks tun können. Vom Verlegen Ihrer Reise bis hin zur Erstattung ist hier viel möglich. Deswegen fassen wir für Sie hier die Möglichkeiten zusammen.
Haben Sie die Möglichkeit, Ihre geplante Bahnreise zu verschieben? Dann sollten Sie davon Gebrauch machen. In der Regel gelten die folgenden Bedingungen:
Sie können alle Tickets für den Fernverkehr, welche Sie bereits gekauft haben, flexibel einsetzen. Sie sollten also nach Möglichkeit Ihre Zugfahrt vorziehen.
Die Zugbindung für Sparpreise und Super Sparpreise ist aufgehoben. Für Ihre Weiterfahrt können Sie andere Züge nutzen. Diese Kulanz gilt auch für die Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn). Die Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Dafür sollten Sie Kontakt mit Ihrer DB-Verkaufsstelle aufnehmen.
Die Cityfunktion ist von dieser Kulanz ausgeschlossen. Für die Fahrt zum/vom Bahnhof gilt sowohl für den Abfahrts- als auch den Zielort, dass Sie für den neuen Reisetag eine Fahrkarte des ÖPNV vor Ort erwerben müssen.
Die Regelung gilt ebenfalls für touristische Tickets und Gruppenreise-Tickets im Fernverkehr, außerdem für Reisende mit internationalen DB-Tickets, und zwar sowohl für die Fahrt ins Ausland als auch für Reisen vom Ausland nach Deutschland oder durch Deutschland im Transit. Die flexible Ticketnutzung gilt ebenso für Tickets ausländischer Vertriebsbahnen (z. B. ÖBB, SBB, SNCF), für eine innerdeutsche oder eine grenzüberschreitende Verbindung nach/von/durch Deutschland.
Bahnreisende sollten beachten, dass Sie für reservierungspflichtige Züge (etwa nach Frankreich) neue Reservierungen benötigen. Die Reservierung ist kostenfrei und wird nach Verfügbarkeit ausgegeben. Dafür müssen Sie sich an Ihre Verkaufsstelle wenden. Sollten Sie Nightjet-Fahrkarten besitzen und der NJ ausfallen, können Sie auch DB-Tageszüge sowie die EC-Kooperationszüge über den Brenner nach Venedig nutzen. NJ-Fahrkarten für die Komfortkategorie "De Luxe" gelten in der 1. Klasse, alle anderen in der 2. Klasse.
Hat Ihr Zug aufgrund des Streiks mehr als 60 Minuten Verspätung oder ist sogar komplett ausgefallen, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Ihre Erstattung können Sie online über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder im DB Navigator beantragen. Alternativ nutzen Sie das Fahrgastrechte-Formular. Dieses ist als PDF-Datei auf bahn.de verlinkt. Sie können es sich aber auch vom Zugbegleiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum aushändigen lassen. Für das Formular lassen Sie sich die Verspätung von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der DB direkt auf dem Formular bestätigen. Das Personal im Zug kann allerdings nur die Verspätung des eigenen Zuges bestätigen.
Wenn Sie auf Ihre Reise verzichtet haben, kreuzen Sie bei den "Angaben zu Ihrer Reise" den Punkt "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen …" an. Füllen Sie alle weiteren notwendigen Angaben entsprechend aus.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular geben Sie am besten in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn ab. Alternativ senden Sie es per Post an:
Wichtig ist, dass Sie für die Entschädigung die Originalfahrkarte oder eine Kopie der Fahrkarte/Zeitkarte beilegen. Für die Erstattung werden Originalbelege benötigt. Hierzu zählen auch Belege für die Nutzung anderer Verkehrsmittel oder Kosten für eine Übernachtung, die aus dem Nichtantritt oder dem Abbruch der Reise resultieren.
Damit Sie Ihr Geld auch bekommen (falls Sie den Postweg gewählt haben), müssen Sie Ihre Adresse oder bei einer gewünschten Überweisung Ihre Bankverbindung angeben. Für Rückfragen ist auch eine Rufnummer gut. Die Bearbeitung kann bis zu einem Monat dauern.
Entscheiden Sie sich für die Abwicklung im DB Reisezentrum, erhalten Sie die Entschädigung sofort als Gutschein oder Barauszahlung. Ausgenommen sind Zeitkarten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Erstattung nur per Post abwickeln:
Grundsätzlich schreibt die Bahn, haben Sie laut EU-Verordnung (2021/782) drei Monate Zeit, um Ihre Beschwerde einzureichen. Aus Kulanz nimmt die Bahn aber auch Beschwerden nach Ablauf der 3-Monats-Frist an. Das Unternehmen orientiert sich an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum.
Kommt es aufgrund des Streiks zu einem Zugausfall oder einer Verspätung am Zielbahnhof von über 60 Minuten, müssen Sie Ihre Fahrt nicht antreten. Auch hier können Sie sich die Kosten der Fahrkarte zu 100 Prozent erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Sie die Fahrt unterbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurückkehren müssen.
Haben Sie Probleme bei der Rückerstattung der Kosten? Geben Sie nicht gleich auf. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr kann Ihnen dabei helfen. Mithilfe der Juristen und Juristinnen stellen Sie einen Schlichtungsantrag. Die Hilfe ist hier kostenfrei.
Da der Streik bereits im Vorfeld bekannt ist, müssen Sie als Arbeitnehmer dafür sorgen, dass Sie pünktlich auf der Arbeit sind. Das gilt auch für Berufspendler. Sie sind dazu angehalten, andere Transportvarianten zu suchen, damit Sie Ihre Arbeit pünktlich antreten können. Sollten Sie sich dennoch verspäten, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber. Andernfalls kann eine Abmahnung drohen.