Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat einen 50-stündigen Streik angekündigt. Laut Deutsche Bahn wird aufgrund dieser Ankündigung der DB-Fernverkehr eingestellt und der Nahverkehr vom 14. Mai 22 Uhr bis zum 16. Mai 24 Uhr massiv beeinträchtigt werden. Wenn Sie Ihre Reise mit der Bahn nicht vorziehen oder auf später verschieben konnten, haben Sie dennoch Möglichkeiten, an Erstattungen zu kommen.
Generell hat die Deutsche Bahn (DB) umfangreiche Kulanzregelungen für den Fall des Streiks erarbeitet. Welche Züge überhaupt verkehren, erfahren Sie auf bahn.de oder in der App DB Navigator. Zusätzlich können Sie auch die kostenlose Hotline 08000 996633 kontaktieren.
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Was können Bahnreisende im Fernverkehr tun?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, was Sie im Falle eines Streiks tun können. Vom Verlegen Ihrer Reise bis hin zur Erstattung ist hier viel möglich. Doch meistens wissen die Verbraucher und Verbraucherinnen nicht, was sie tun können und wie sie dies am besten anstellen. Deswegen fassen wir für Sie hier die Möglichkeiten zusammen.
Bahnreise verschieben
Haben Sie die Möglichkeit Ihre geplante Bahnreise vom 14. Mai bis zum 16. Mai 2023 zu verschieben? Dann sollten Sie davon Gebrauch machen. Alle Tickets für den Fernverkehr, welche Sie bereits bis einschließlich 11. Mai 2023 gekauft haben, können Sie ab sofort bis einschließlich 14. Mai 2023 flexibel einsetzen. Sie sollten also nach Möglichkeit Ihre Zugfahrt vorziehen. Aufgrund des bundesweiten Feiertags am 18. Mai sind die Züge vom 17. Mai 2023 bis 21. Mai 2023 sehr hoch ausgelastet. Wahrscheinlich hat sich die Deutsche Bahn deswegen entschieden, dass die gekauften Tickets nur bis 14. Mai flexibel einsetzbar sind.
Die Zugbindung für Sparpreise und Super Sparpreise ist aufgehoben. Für Ihre Weiterfahrt können Sie andere Züge nutzen. Diese Kulanz gilt auch für die Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn). Die Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden. Dafür sollten Sie Kontakt mit Ihrer DB-Verkaufsstelle aufnehmen.
Die Cityfunktion ist von dieser Kulanz ausgeschlossen. Für die Fahrt zum/vom Bahnhof gilt sowohl für den Abfahrts- als auch den Zielort, dass Sie für den neuen Reisetag eine Fahrkarte des ÖPNV vor Ort erwerben müssen.
Die Regelung gilt ebenfalls für Touristische Tickets und Gruppenreise-Tickets im Fernverkehr, außerdem für Reisende mit internationalen DB Tickets, und zwar sowohl für die Fahrt ins Ausland als auch für Reisen vom Ausland nach Deutschland oder durch Deutschland im Transit. Die flexible Ticketnutzung gilt ebenso für Tickets ausländischer Vertriebsbahnen (z.B. ÖBB, SBB, SNCF), für eine innerdeutsche oder eine grenzüberschreitende Verbindung nach/von/durch Deutschland.
Bahnreisende sollten beachten, dass Sie für reservierungspflichtige Züge (etwa nach Frankreich) neue Reservierungen benötigen. Dafür müssen Sie sich an Ihre Verkaufsstelle wenden. Sollten Sie Nightjet-Fahrkarten besitzen und der NJ ausfallen, können Sie auch DB-Tageszüge sowie die EC-Kooperationszüge über den Brenner nach Venedig nutzen. NJ-Fahrkarten für die Komfortkategorie "De Luxe" gelten in der 1. Klasse, alle anderen in der 2. Klasse.
Kostenfreie Erstattung der Fahrkarten mit Verspätung oder Zugausfall
Hat Ihr Zug aufgrund des Streiks mehr als 60 Minuten Verspätung oder ist sogar komplett ausgefallen, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Ihre Erstattung können Sie online über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder im DB Navigator beantragen. Alternativ nutzen Sie das Fahrgastrechte-Formular. Dieses ist als PDF-Datei auf bahn.de verlinkt. Sie können es sich aber auch vom Zugbegleiter, der Zugbegleiterin, an der DB Information oder im DB Reisezentrum aushändigen lassen. Für das Formular lassen Sie sich die Verspätung von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der DB direkt auf dem Formular bestätigen. Das Personal im Zug kann allerdings nur die Verspätung des eigenen Zuges bestätigen.
Wenn Sie auf Ihre Reise verzichtet haben, kreuzen Sie bei den „Angaben zu Ihrer Reise“ den Punkt „Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen …“ an. Füllen Sie alle weiteren notwendigen Angaben entsprechend aus.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular geben Sie am besten in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn ab. Alternativ senden Sie es per Post an:
- DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Wichtig ist, dass Sie für die Entschädigung die Originalfahrkarte oder eine Kopie der Fahrkarte/Zeitkarte beilegen. Für die Erstattung werden Originalbelege benötigt. Hierzu zählen auch Belege für die Nutzung anderer Verkehrsmittel oder Kosten für eine Übernachtung, die aus dem Nichtantritt oder dem Abbruch der Reise resultieren.
Damit Sie Ihr Geld auch bekommen (falls Sie den Postweg gewählt haben), müssen Sie Ihre Adresse oder bei einer gewünschten Überweisung Ihre Bankverbindung angeben. Für Rückfragen ist auch eine Rufnummer gut. Die Bearbeitung kann bis zu einem Monat dauern.
Entscheiden Sie sich für die Abwicklung im DB Reisezentrum, erhalten Sie die Entschädigung sofort als Gutschein oder Barauszahlung. Ausgenommen sind Zeitkarten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Erstattung nur per Post abwickeln:
- Sie haben keine Bestätigung der Verspätung
- Sie möchten lediglich Kopien der Fahrkarten einreichen
- Inhaber von Zeitfahrkarten (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket oder Länder-Ticket)
- Sie besitzen Fahrkarten für den grenzüberschreitenden Verkehr oder für ausländische Strecken, die bei der DB gekauft wurden
- Sie hatten Aufwendungen aufgrund einer Verspätung, die erstattet werden sollen
Kostenloser Fahrradversand für Fernverkehrsreisende
Generell bittet die Bahn im Zeitraum des Streiks auf die Mitnahme Ihres Fahrrads zu verzichten. Das Unternehmen rechnet mit einer außergewöhnlich hohen Auslastung der Ersatzzüge. Ihr Fahrrad können Sie nur in den verkehrenden Zügen mitnehmen, wenn Sie bereits einen Stellplatz reserviert haben.
Falls Ihr Zug ausfällt und Sie einen anderen Zug nutzen, bietet Ihnen die Deutsche Bahn eine kostenlose Fahrradversendung an. Das Angebot ist ausschließlich auf die Streiktage und Fernverkehrsreisende beschränkt, die im Vorfeld eine Fernverkehrsfahrkarte mit Fahrradkarte und Stellplatzreservierung erworben haben. Dabei schließt die Bahn den Versand von Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, Fahrrädern mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrrädern und Dreirädern über den eigenen Dienstleister aus.
Buchen können Sie den kostenlosen Fahrradversand im Zeitraum vom 11. Mai 2023 bis 16. Mai 2023 nur online über den Gepäckservice der DB. Damit die kostenlose Fahrradmitnahme gelingt, müssen Sie bei der Eingabe Ihrer Daten einige Dinge beachten.
- buchen Sie die kostenlose Verpackung mit
- geben Sie den Gutschein-Code „Streik2305" im Buchungsschritt “Zahlung” ein.
- für die kostenlose Abholung/Zustellung ist das Zeitfenster von 8 Uhr bis 18 Uhr geplant (Wunschzeitfenster sind kostenpflichtig buchbar)
- keine Fahrradkörbe oder -taschen am Fahrrad
- pro Buchung ist nur ein Fahrrad möglich
- Abholung/Zustellung erfolgt nur von Adressen, bei denen Sie oder eine beauftragte Person das Fahrrad übergibt/entgegennimmt
Beachten Sie, dass der Versand des Fahrrads zwei Werktage (zu den deutschen Nordseeinseln und nach Hiddensee drei Werktage) dauert.
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Was passiert mit Fahrkarten des Nahverkehrs im Streik?
Kommt es aufgrund des Streiks zu einem Zugausfall oder einer Verspätung am Zielbahnhof von über 60 Minuten, müssen Sie Ihre Fahrt nicht antreten. Auch hier können Sie sich die Kosten der Fahrkarte zu 100 Prozent erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Sie die Fahrt unterbrechen und zum Ausgangsbahnhof zurückkehren müssen.
Probleme bei der Kosten-Abwicklung?
Haben Sie Probleme bei der Rückerstattung der Kosten? Geben Sie nicht gleich auf. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr kann Ihnen dabei helfen. Mithilfe der Juristen und Juristinnen stellen Sie einen Schlichtungsantrag. Die Hilfe ist hier kostenfrei.
Pünktlich auf der Arbeit
Da der Streik bereits im Vorfeld bekannt ist, müssen Sie als Arbeitnehmer dafür sorgen, dass Sie pünktlich auf Arbeit sind. Das gilt auch für Berufspendler. Sie sind dazu angehalten, andere Transportvarianten zu suchen, damit Sie Ihre Arbeit pünktlich antreten können. Sollten Sie sich dennoch verspäten, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber. Andernfalls kann eine Abmahnung drohen.