Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Einlagensicherung in Deutschland
- 2.Die Höhe des Sicherungsschutzes durch den Einlagensicherungsfonds
- 3.Einlagensicherungsfonds beim Verband öffentlicher Banken (VÖB)
- 4.Wichtig für Aktionäre: Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht
- 5.Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken
- 6.Die Einlagensicherung ausländischer Banken
- 7.Einlagensicherung pro Person oder Konto?
- 8.Auszahlungsfrist bei der Einlagensicherung
- 9.EDIS: Wann kommt die europäische Einlagensicherung?
- 10.Entschädigungsfälle 2022: Sberbank und ATB Bank
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existiert auch eine freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken, welche in den nächsten jahren reformiert wird. Seit 1. Januar 2023 beträgt der Schutzumfang für private Sparerinnen und Sparer maximal fünf Millionen Euro und für Unternehmen maximal 50 Millionen Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Millionen Euro für Privatkunden und 30 Millionen Euro für Unternehmen angepasst. Die vollständige Umsetzung der Reform soll dann 2030 erfolgen. Der endgültige Schutzumfang für Sparer soll dann bei einer Million für Privatkunden und bei maximal zehn Millionen Euro bei Unternehmen liegen.
Startschuss für die Reform war die Pleite der Greensill Bank aus Bremen im Frühjahr 2021. Die Pleite des Bremer Bankhauses brachte den Einlagensicherungsfonds ordentlich in die Bredouille. Die Insolvenz sei eine „Zäsur“ gewesen, erklärte BdB-Präsident und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, Christian Sewing im Dezember 2021. So hatte die während der Finanzkrise verstaatlichte Hypo Real Estate einem Bericht der „Welt“ zufolge 75 Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt und wollte das Geld vom Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes zurück.
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Einlagensicherung in Deutschland
Wer sein Geld bei einer deutschen Bank parkt, ist in vielen Fällen in zweifacher Hinsicht abgesichert. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es zusätzlich noch freiwillige Sicherungssysteme der jeweiligen Bankenverbände, wie den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland
Im ersten Schritt sorgt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für Sicherheit. Sie ist für deutsche Privatbanken zuständig. Über die gesetzliche Einlagensicherung ist Guthaben auf Ihrem Girokonto, Sparbuch sowie Tagesgeld und Festgeld geschützt. Außerdem fallen noch auf den Namen lautende Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen unter den Anlegerschutz. Nicht geschützt werden hingegen Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.
Wie bereits erwähnt, sind mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Diese Summe haben Sie als Bankkunde also sicher, wenn es zu einer Bankenpleite kommen sollte. Das ist in Paragraf 7 Absatz 2 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt.
Dieser besagt, dass die Entschädigung im Rahmen der Obergrenze von 100.000 Euro auch Ansprüche auf Zinsen umfasst. Diese Ansprüche entstehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die freiwillige Einlagensicherung in Deutschland
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch zusätzlich den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der Ihre Einlagen über die gesetzliche Summe hinaus absichert. Er wird von etwa 170 Privatbanken getragen. Darunter zählen auch zum Teil Zweigniederlassungen ausländischer Banken.
Unter diesen Banken finden sich namhafte Institute, wie etwa:
- Comdirect,
- Commerzbank,
- Consorsbank,
- Deutsche Bank,
- Deutsche Pfandbriefbank,
- ING,
- Mercedes-Benz Bank,
- Norisbank,
- Postbank und
- Volkswagen Bank.
- Biallo-Tipp: Welche Banken Teil des Sicherungsfonds sind und wie hoch die jeweilige Einlagensicherung ist, können Sie einfach unter https://einlagensicherungsfonds.de/ einsehen.
Die Höhe des Sicherungsschutzes durch den Einlagensicherungsfonds
Die Sicherungsgrenze bildet die Höchstgrenze der Absicherung für die Einlagen des einzelnen Kunden bei einer Bank und entspricht pro Kunde 15 Prozent der Eigenmittel der jeweiligen Bank. "Das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland beträgt fünf Millionen Euro. Somit ergibt sich eine Mindestsicherung von 750.000 Euro je Einleger und Kreditinstitut. In sehr wenigen Ausnahmefällen kann die Sicherungsgrenze auch unter 750.000 Euro liegen", heißt es auf der Internetseite des Bankenverbandes.
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Einlagensicherungsfonds beim Verband öffentlicher Banken (VÖB)
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt aktuell 63 Mitglieder, darunter sind die Landesbanken sowie die Förderbanken von Bund und Ländern. Öffentlich-rechtliche Banken können auf freiwilliger Basis ihre Einlagen über den Einlagensicherungsfonds des VÖB absichern. Wie beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) ergänzt dieses Sicherungssystem die gesetzliche Einlagensicherung.
- Wichtig: Für die gesetzliche Grundabsicherung ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zuständig. Die Mitgliedschaft im VÖB-Einlagensicherungsfonds ist auf freiwilliger Basis.
Diese fünf Banken sind aktuell Teil des VÖB-Einlagensicherungsfonds:
- Calenberger Kreditverein
- Deutsche Kreditbank AG (DKB)
- Internationales Bankhaus Bodensee AG
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
Wichtig für Aktionäre: Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht
Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht. Denn die Bank hat lediglich die Aufgabe, diese zu verwahren, Eigentümer ist der Anleger. Kommt es zu einem Insolvenzfall, kann dieser die Wertpapiere schriftlich bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen. Wenn die depotführende Bank nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber den Kunden zu erfüllen, wird die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) aktiv. “Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Anleger 90 Prozent seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 Euro) gegen das betroffene Wertpapierhandelsunternehmen”, erklärt der EdW.
Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Anders sieht es bei den Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken aus. Sie sind nicht Mitglieder der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Sie arbeiten mit einer eigenen Institutssicherung.
- Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und die Dekabank gehören dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband an.
- Die Genossenschaftsbanken sind in der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken organisiert (BVR Institutssicherung GmbH).
Durch diese Zusammenschlüsse entsteht eine gegenseitige Haftung der Mitglieder füreinander. Wenn also eine Sparkasse oder VR-Bank in Schieflage gerät, müssen die anderen Sparkassen einspringen. Mit diesem Prinzip verfolgen die Sparkassen und Genossenschaftsbanken das Ziel, Insolvenzen vorzubeugen.
Die Einlagensicherung ausländischer Banken
Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt in der gesamten Europäischen Union (EU), also auch in Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Portugal. Doch die Einlagensicherung ist nur so sicher, wie die Bonität des Einlagensicherungsfonds, der sie garantiert. Es gilt: Je finanzstärker ein Land ist, desto sicherer ist es, dass Anleger zeitnah entschädigt werden können.
Daher erfolgt die Bewertung und Sortierung der Anbieter im Tages- und Festgeldvergleich von biallo.de nach den entsprechenden Länderratings der renommierten Ratingagentur Standard & Poor's (S&P).
Die einzelnen Staaten werden dabei einer Bonitätseinschätzung unterzogen – ähnlich wie die Schufa-Einstufung für private Kreditnehmer. Die Einteilung in verschiedene Ratingstufen gibt einen Ausblick darauf, wie hoch oder niedrig das Risiko des jeweiligen Staates ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Zu den als sehr sicher eingestuften Ländern, deren Banken Sie bei uns im Vergleich unter der Bonitätsbewertung "hohe Sicherheit" finden, zählen Staaten wie:
- Deutschland (AAA)
- Österreich (AA+)
- Niederlande (AAA)
- Schweden (AAA)
- Frankreich (AA)
- Luxemburg (AAA)
Diese Länder stellen laut Standard & Poor's ein überdurchschnittlich geringes Ausfallrisiko dar (S&P-Rating von AAA bis AA-) und sind somit auch unsere Empfehlung. Wenn Sie bei Ihrer Geldanlage auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie in unserer Auswahlfunktion auch den Menüpunkt "Höchste Sicherheit" auswählen oder Sie sortieren den Vergleich nach dem S&P-Rating. Dann finden Sie nur Banken aus Ländern, mit den höchsten Standard & Poor's Bewertungen.
Banken aus Staaten, die von Standard & Poor’s aktuell schlechter als BB bewertet werden, jedoch nicht schlechter als B-, finden Sie im Biallo-Festgeld-Vergleich, wenn Sie den Menüpunkt "mindestens geringe Sicherheit" auswählen. Die Festgelder dieser Geldhäuser gelten, aufgrund der niedrigeren Bonität ihrer Herkunftsstaaten als etwas spekulativer, dafür bieten diese Institute im Gegenzug oft höhere Zinsen. Dazu zählen Länder wie:
- Bulgarien (BBB)
- Kroatien (BBB-)
- Zypern (BBB-)
- Italien (BBB)
- Portugal (BBB)
Die Unterscheidung im tabellarischen Vergleich sollte Sie aber nicht daran hindern, einen kleineren Teil Ihres Geldes als Beimischung einer Bank aus Portugal, Kroatien oder auch Bulgarien anzuvertrauen. Solche Geldhäuser werben zum Teil über Anzeigen auf der Webseite von biallo.de und belohnen das höhere Risiko meist mit einem höheren Zins. Ob Sie das etwas höhere Risiko eingehen wollen oder nicht, ist Ihre Entscheidung – und das sollte es bei Geldangelegenheiten ja immer sein.
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Einlagensicherung pro Person oder Konto?
Gelegentlich ist zu lesen, der gesetzliche Einlagenschutz bestehe pro Konto und Bankkunde. Diese Aussage ist falsch! Das würde bedeuten, wenn Sie mehrere Bankkonten bei einem Institut unterhalten, dass Sie gleich mehrfach die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro in Anspruch nehmen könnten.
Richtig ist: Die Einlagensicherung gilt pro Anleger und Bank. Es bringt also nichts, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, weil sich die Einlagensicherung nicht auf die Zahl der Konten, sondern die Zahl der Personen bezieht. Wer mehrere Konten bei einer Bank betreibt, muss dementsprechend die Einlagensicherung von insgesamt 100.000 Euro beachten.
Profiteure dieser Regelung sind Ehepaare. Da jedem Partner 100.000 Euro Einlagensicherung zustehen, verdoppelt sich der Schutzumfang auf 200.000 Euro. Das gilt auch für Gemeinschaftskonten. Ehepartner brauchen also nicht separate Konten zu eröffnen, um die maximale Einlagensicherung in Anspruch nehmen zu können.
Etwas anders sieht die Sache bei großen Geldvermögen aus. Hier können Singles wie Ehepaare den Garantiespielraum geschickt erweitern. „Wer Guthaben über 200.000 Euro vollständig absichern will, der kann das Vermögen auf verschiedene Banken verteilen und so die gesetzliche Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen“, empfiehlt Christoph Hommel, Geldanlage-Experte bei der Verbraucherzentrale NRW.
Auszahlungsfrist bei der Einlagensicherung
Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen Entschädigungsfall nach Einlagensicherungsgesetz feststellt, erfolgt die Entschädigung. Kundinnen und Kunden brauchen dabei grundsätzlich keine Ansprüche geltend zu machen oder gesondert nachzuweisen. Die zuständige Entschädigungseinrichtung informiert automatisch alle betroffenen Kundinnen und Kunden. Das gilt allerdings nur für die gesetzlich garantierten 100.000 Euro. Die Einlagen müssen spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden.
EDIS: Wann kommt die europäische Einlagensicherung?
Über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung (EDIS) wird bereits seit Jahren gestritten. Dabei treten vorwiegend Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen gehörig auf die Bremse. Diese Banken haben wie bereits erwähnt eigene Sicherungssysteme und fürchten Nachteile, wenn nationale Fonds auf EU-Ebene zusammengelegt werden. Zudem gibt es Widerstand seitens der deutschen Politik. Gerade die FDP gilt als erbitterter Gegner einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung. "Die Schaffung einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung (EDIS) lehnen wir Freie Demokraten ab", hieß es noch im Wahlprogramm 2021.
Nachdem alle Vorschläge bei Banken und Politik auf wenig Gegenliebe gestoßen waren, wagte sich im Juni 2022 Euro-Gruppen-Chef Paschal Donohoe mit einem neuen Kompromissvorschlag aus der Deckung. Der irische Politiker schlug ein zweistufiges Modell zur Durchsetzung vor. Im ersten Schritt soll eine EU-Einlagensicherung als Rückversicherung für nationale Sicherungssysteme etabliert werden. Sind Banken pleite, erhalten Sparer ihr Geld vom nationalen Absicherungsfonds. Der wiederum könnte vom neuen EU-System Hilfen erhalten, allerdings nur in Form rückzahlbarer Darlehen. Erst in einem zweiten Schritt soll dieser EU-Topf zu einer echten Einlagensicherung auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden, welche die Risiken für Sparer aus den einzelnen Ländern vergemeinschaftet. Das soll aber nur geschehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die EU-Regierungen einverstanden sind.
Entschädigungsfälle 2022: Sberbank und ATB Bank
Nachdem die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Entschädigungsfall bei der Sberbank Europe im März 2022 ausgerufen hatte, erwarteten viele Marktbeobachter eine Insolvenz des Unternehmens. Diese konnte allerdings in letzter Minute abgewendet werden. Das Geldhaus wurde unter der Leitung des eingesetzten österreichischen Regierungskommissärs Mag. Dr. Gerd Konzeny ordentlich abgewickelt.
Der Verkauf eines Großteils des Asset-Portfolios hat üppig Geld in die Kasse gespült. Dadurch konnte die Sberbank Europe AG die Einlagensicherungssumme in Höhe von 926 Millionen Euro, welche von der Einlagensicherung Austria (ESA) an die Betroffenen ausbezahlt wurde, komplett der ESA zurückzahlen.
Aber nicht nur russische Banken hatten schwer mit den westlichen Sanktionen im Zuge des Urkainekrieges zu kämpfen, auch ihre europäischen Tochterbanken gerieten vermehrt in unruhiges Gewässer. Nachdem die Sberbank Europe AG ihren Geschäftsbetrieb einstellen musste und die VTB Direktbank immer noch keine Zahlungen annehmen darf, geriet die Amsterdam Trade Bank (FIBR) im April 2022 in Schieflage. Eigentümer der ATB war nämlich die zum Oligarchen Michail Fridman gehörenden Alfa Bank. Betroffen waren rund 6.000 Kunden aus Deutschland, die allesamt entschädigt wurden – allerdings nur bis zu einer Summe von 100.000 Euro.