Die meisten Genossenschaftsbanken erkennen man an der „eG“ hinter dem Namen. Dies steht für „ eingetragene Genossenschaft “, und zwar eingetragen im Genossenschaftsregister. Die rund 730 deutschen Banken dieser Rechtsform unterstützen sich bei Schwierigkeiten gegenseitig. Daher hat es auch noch nie eine Insolvenz eines Geldhauses dieser Rechtsform gegeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Genossenschaftsbanken: Welche Banken sind genossenschaftlich organisiert?
Das sind gut 730 Volks- und Raiffeisenbanken, aber auch die Sparda- und die PSD-Banken. Die mit Abstand größte Genossenschaftsbank ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die sich in erster Linie an Mitglieder der Heilberufe wendet. Sehr groß ist auch die Münchener Hypothekenbank* . Die meisten VR-Banken gibt es traditionell in Bayern und Baden-Württemberg. Die Kleinste Genossenschaftsbank ist die Raiffeisenbank Gammesfeld mit nur einem Mitarbeiter.
Was unterscheidet eine Genossenschaftsbank von anderen Banken?
Die meisten anderen Banken haben die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). Diese sind ihren Anteilseignern, den Aktionären, verpflichtet. Für sie wollen und müssen sie möglichst hohe Gewinne erwirtschaften. Die Aktionäre profitieren von steigenden Aktienkursen und Gewinnen, die in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Die Genossenschaftsbank hingegen ist in erster Linie für das finanzielle Wohl ihrer Mitglieder da. Gewinne sollen auch erzielt werden, sind aber kein Selbstzweck.
Neben Genossenschaftsanteilen bieten VR-Banken nach der Leitzinserhöhung auch wieder Zinsen auf Festgeld . In einem ausführlichen Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu Festgeldanlagen bei Volksbanken .