Gibt es bei den Genossenschaftsanteilen Mindestsummen?
Bei den Banken muss man immer zumindest einen einzigen Anteil zeichnen. Die Spanne zwischen den einzelnen Beträgen ist riesengroß. Die Volksbank im Bergischen Land will nur fünf Euro je Anteil, die Deutsche Apotheken- und Ärztebank jedoch 1.500 Euro je Stück. Bei den Energiegenossenschaften sind es meist um die 300 Euro. Den gleichen Betrag verlangen die meisten Wohnungsgenossenschaften. Je nach Größe der Wohnung, die man bei ihr anmietet, kommen noch einige Anteile hinzu.
Wie viel Geld kann ich bei Genossenschaftsanteilen investieren?
Bei den Energie- und Wohnungsgenossenschaften gibt es meistens keinen Deckel nach oben, sodass man beliebig viele Anteile kaufen und sich damit an der Genossenschaft beteiligen kann. Bei den Geldhäusern gibt es einige wie die GLS Bank, wo Verbraucher und Verbraucherinnen unbegrenzt investieren können. In der Regel gibt es jedoch einen festen Maximalbetrag. Das sind bei der Münchener Hypothekenbank* 70.000 Euro, bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus (Meine Bank)* 50.000 Euro, bei vielen anderen kleinen VR Banken wie der Volksbank Saulgau lassen sich aber nur Genossenschaftsanteile in Höhe von 50 Euro zeichnen.
Mehr zu Genossenschaftsbanken und den dort investierbaren Maximalsummen erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Genossenschaftsbanken.
Und wenn ich mehr investieren möchte?
Der Höchstbetrag bezieht sich immer auf eine natürliche oder juristische Person. Wer verheiratet ist oder sich in einer anderen Beziehung befindet, dessen Partner kann genauso Genosse oder Genossin werden und den Höchstbetrag ausschöpfen. Das Gleiche gilt für jedes Kind.
Kann ich Genossenschaftsanteile kündigen?
Bei Energie- und Wohnungsbaugenossenschaften kann ich entweder alle Anteile kündigen oder alle Anteile über der Höhe der Pflichtanteile, die man mindestens zeichnen und halten muss. Bei den Banken kündigt man meist alle Anteile auf einen Schlag. Dabei müssen Verbraucher und Verbraucherinnen Fristen einhalten. Das sind meist ein oder zwei Jahre. Es gibt aber auch teilweise auch kürzere, oder auch viel längere wie bei der GLS Bank mit fünf Jahren.
Wann werden die Genossenschaftsanteile zurückgezahlt?
Je nach Anbieter muss man eine Kündigungsfrist zwischen einem Jahr und drei Monaten einhalten, um dann zum Jahresende zu kündigen. Für dieses Jahr gibt es noch eine Dividende. Über deren Höhe beschließt die Mitgliederversammlung im darauffolgenden Frühjahr. Ist der Prozentsatz beschlossen, wird das eingezahlte Geld plus Dividende überwiesen.
Lassen sich Genossenschaftsanteile verkaufen oder übertragen?
Verkaufen können Sie Genossenschaftsanteile nicht, aber an eine andere Person übertragen. Das geht bei den meisten Energie- und Wohnungsgenossenschaften und bei einigen wenigen VR-Banken oder der Münchener Hypothekenbank*. In diesem Fall übernimmt die andere Person einen Teil des eingezahlten Geldes oder die Gesamtsumme und erklärt seine Bereitschaft, Mitglied zu werden. Vererben kann man Genossenschaftsanteile auch nicht. Stirbt das Mitglied, erhalten die Erben seine Anteile ausgezahlt.
Eignen sich Genossenschaftsanteile als sinnvolle Geldanlage?
Wer den Kauf von Genossenschaftsanteilen als ein sicheres und eher mittel- beziehungsweise langfristiges Investment betrachtet, macht sicher keinen Fehler. Doch sollten sich potenzielle Genossen ein gesundes Unternehmen aussuchen, das über Jahre kontinuierlich Ausschüttungen vorgenommen hat und dessen Geschäfte gut laufen. Bei Wohnungsgenossenschaften sind das eher die größeren, die schon lange am Markt sind. Bei den Banken diejenigen, die durch hohe Beteiligungsmöglichkeiten signalisieren, dass sie ihr Eigenkapital durch mehr Genossenschaftsanteile aufstocken wollen. Gerade die Genossenschaftsanteile der Volksbanken werfen teils hohe Renditen ab.
Wie hoch fallen die Dividenden auf Genossenschaftsanteile aus?
Das ist von Genossenschaft zu Genossenschaft sehr unterschiedlich. Energie- und Wohnungsgenossenschaften haben in den letzten zwei Jahren bis zu zehn Prozent an Dividenden ausgeschüttet. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken waren es knapp 4,0 Prozent. Es gibt zwar einige kleine VR-Banken, die sogar bis zu zehn Prozent ausgeschüttet haben. Aber dann nur auf eine Summe von 100 oder 500 Euro. Anderseits gab es zuletzt fünf Banken, bei denen man mehr als 1.000 Euro pro Person bekam. Beispiele dafür sind die Raiffeisenbank im Hochtaunus (Meine Bank)* mit 1.250 Euro oder die Münchener Hypothekenbank* mit sogar 2.100 Euro (3,0 Prozent auf 70.000 Euro Höchstbetrag).
- Biallo-Lesetipp: Anteilserhöhungen bei Genossenschaftsbanken: Etliche VR-Banken haben die Zahl der möglichen Genossenschaftsanteile drastisch erhöht. Es winken attraktive Dividenden. Mehr dazu erfahren Sie in einem weiteren Artikel auf biallo.de.