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Job-Start

Versicherung und Finanzplanung: Was Berufseinsteiger brauchen

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 28.07.2020

Auf einen Blick

  • Mit dem ersten Job sollten sich Berufseinsteiger vor allem drei Versicherungen kümmern: Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung.
  • Ein erstes finanzielles Polster lässt sich mit vermögenswirksamen Leistungen aufbauen. Der Arbeitgeber schießt dabei bis zu 40 Euro im Monat zu.
  • Wer auf eine Immobilie spart, kann beim Staat die Wohnungsbauprämie beantragen. Ab 2021 steigen dabei die Einkommensgrenzen deutlich.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Faustregel für Versicherungsschutz
  2. Krankenversicherung
  3. Private Haftpflichtversicherung
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Vermögenswirksame Leistungen

Spätestens mit dem ersten eigenen Job ist die Nabelschnur zu den Eltern endgültig gekappt. Ab jetzt stehen die meisten jungen Menschen finanziell auf eigenen Füßen. Das bedeutet auch, sich selbstständig um Versicherungsschutz und Finanzen zu kümmern, auch um eine Altersvorsorge.Doch was ist wirklich nötig?

Das monatliche Budget von Berufseinsteigern ist meist begrenzt. Während Ausbildung oder Studium sind vielleicht so manche Konsumwünsche aufgelaufen, die mit dem ersten Gehalt realisiert werden sollen und ein Puffer für ein bisschen Leben soll ja auch noch sein: Restaurantbesuche, Urlaube, Freizeitgestaltung, vielleicht ein eigenes Auto. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, welchen Versicherungsschutz junge Leute benötigen, wie sie ihre Finanzen planen und dabei schon in kleinen Schritten eine Altersvorsorge aufbauen können.

 

Faustregel für Versicherungsschutz

Versicherungen gibt es wie Sand am Meer – doch die wenigsten sind wirklich essentiell. Beim Versicherungsschutz gilt immer die Faustregel: Unkalkulierbare Risiken, die nicht abzuschätzende Kosten nach sich ziehen können, unbedingt absichern. Dazu gehört das Risiko Krankheit, das Risiko, anderen Personen einen Schaden zuzufügen, sowie das Risiko, das eigene Einkommen zu verlieren. Diese Faustregel lenkt den Blick also auf drei Policen:

Wer auf diesen Dreiklang setzt, ist gegen die wichtigsten existentiellen Risiken finanziell gut abgesichert. Ist mit dem Berufseinstieg bereits eine Familie zu versorgen, wird noch eine vierte Police wichtig: eine Risikolebensversicherung. Und wer teuren Hausrat besitzt (dazu gehört auch ein teures Fahrrad), kann eine Hausratversicherung in Erwägung ziehen.

 

Krankenversicherung

Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist Pflicht. Viele Berufseinsteiger haben ohnehin schon eine eigene Krankenversicherung: Sie haben vielleicht eine Ausbildung gemacht, bei der eine eigene gesetzliche Krankenversicherung ab Tag eins Pflicht ist. Oder sie sind Studenten und älter als 25 Jahre, dann endet die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer mit dem Berufseinstieg fest angestellt ist, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2020 bei einem Bruttoeinkommen von 62.550 Euro im Jahr, das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.212,50 Euro. Wer mehr verdient, kann sich überlegen, auch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hier gilt es zu bedenken, dass die Beiträge in jungen Jahren verlockend gering sind, sobald man aber eine Familie gründet, wird es teuer. Und erst recht im Alter ist mit deutlichen Beitragssteigerungen zu rechnen. Zudem ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung oft kaum möglich. Wer allerdings mit dem Berufseinstieg verbeamtet ist, kann durchaus über eine private Krankenversicherung nachdenken, die für Beamte sehr günstig ist.

Zusatzbeitrag: In der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt es sich, auf zwei Dinge zu achten – den Zusatzbeitrag und die Zusatzleistungen. Jede Kasse kann zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen. Diesen teilen sich zwar, genauso wie den allgemeinen Beitrag, Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Dennoch kann sich der Eigenanteil über das Jahr gesehen deutlich auswirken. Der Zusatzbeitrag liegt im Durchschnitt bei 1,1 Prozent. Manche Kassen verlangen bedeutend mehr, andere bedeutend weniger.

Ein Beispiel: Bei einem Einkommen von 3.000 Euro im Monat fallen – bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent – 438 Euro an Krankenkassenbeitrag an. Davon bezahlt der Arbeitgeber 219 Euro im Monat, der Versicherte ebenfalls 219 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent fallen zusätzlich 33 Euro im Monat an, 396 Euro im Jahr. Auch davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte, fast 200 Euro zahlt der Arbeitnehmer aber alleine. Wechselt er zu einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von nur 0,4 Prozent, zahlt er nur 72 Euro im Jahr an Zusatzbeitrag.

 

Private Haftpflichtversicherung

Bis zur Volljährigkeit mindestens, meist aber auch bis zum Ende der ersten Ausbildung können Kinder noch in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sein. Dann müssen sie sich um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern. Und das nahtlos. Die Police ist essentiell, denn sie deckt Schäden, die man anderen Personen oder deren Eigentum fahrlässig oder aus Unachtsamkeit zufügt. Verletzt man zum Beispiel beim Skifahren oder beim Radfahren eine andere Person, haftet man für den Schaden, inklusive Arztkosten, Schmerzensgeldern, Reha-Kosten, auch einer Rente mit seinem gesamten Vermögen und das lebenslang. Policen sind sehr günstig, ab 50 oder 60 Euro im Jahr gibt es den Versicherungsschutz.

Meist bieten die Unternehmen einen Basisschutz an und eine Absicherung mit umfangreicherem Leistungsspektrum, die dann unter dem Titel Premium- oder Komfortschutz läuft. Oft sind sie nicht wesentlich teurer, decken aber nochmal mehr Leistungen ab. Man sollte unbedingt einen Blick auf das Leistungsspektrum werfen, ob es zur eigenen Lebenssituation passt.

Besondere Leistungen

Freizeitsportarten: Wer eine besondere Freizeitsportart ausübt, sollte darauf achten, dass diese auch explizit versichert ist. Nimmt man an Wettkämpfen teil? Dann sollte auch das ausdrücklich abgedeckt sein.

Internet: Fehler bei der Internetnutzung sollten abgedeckt sein, beispielsweise Schäden durch das versehentliche Verbreiten eines Computervirus.

Gefälligkeiten: Wer anderen einen Gefallen tut und dabei etwas zerstört – etwa bei der Hilfe beim Umzug – haftet laut Gesetz nicht für den Schaden. Angenehm kann es dennoch sein, für den Schaden aufzukommen. Gefälligkeitsschäden müssen dann extra versichert sein.

Drohnen: Wer als Hobby Drohnen in die Lüfte steigen lässt, kann dabei auch Schaden anrichten. Weil das Hobby noch relativ neu ist, gilt es zu überprüfen, ob es durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Möglicherweise ist ein Extraschutz nötig. Denn Drohnen sind Fluggeräte und üblicherweise vom Haftpflichtschutz ausgenommen.

Schlüsselverlust: Wohnt man in einem Wohnungskomplex mit Schließanlage, ist es ratsam, den Verlust der Schlüssel mit zu versichern. Oft ist die Deckung auf eine bestimmte Summe begrenzt. Bei Verlust muss man möglicherweise gleich eine ganze Schließanlage ersetzen und das ist teuer. Wer beruflich Schlüssel zur Verfügung hat, sollte darauf achten, dass auch der Verlust dieser im Vertrag eingeschlossen ist.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben junge Leute oft nicht auf dem Schirm. Die Versicherung garantiert eine Rente, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann für die Dauer der Berufsunfähigkeit, notfalls bis zum Rentenalter. Dass ihnen so etwas zustoßen kann, können sich Berufseinsteiger, die jung und gesund sind, oft gar nicht vorstellen. Tatsächlich ist das Risiko nicht unerheblich. Fast 30 Prozent der Erwerbstätigen werden mindestens einmal während ihres Berufslebens berufsunfähig. Oft sind psychische Belastungen der Grund wie ein Burn Out oder Depressionen.

  • BialloTipp: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt nicht nur dann ein, wenn man für den Rest seines Erwerbslebens nicht mehr arbeiten kann. Sie leistet auch vorübergehend, etwa wenn man wegen einer Krebserkrankung, eines Rückenleidens oder eines Unfalls für eine bestimmte Zeit ausfällt.

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Wer auf die Erwerbsminderungsrente aus staatlichen Kassen setzt, sollte wissen, dass die Absicherung erst dann greift, wenn man so gut wie gar nicht mehr arbeiten kann. Zudem ist die Rente viel zu niedrig, um davon gut leben zu können. Nicht zuletzt muss man erst mal fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, bevor man eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt eine volle Monatsrente schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Die Police sollte man frühzeitig abschließen. Zwar sind Beiträge von 50 oder gar 90 Euro im Monat viel Geld für einen Berufseinsteiger. Doch die Investition lohnt sich. Denn je früher junge Leute die Police abschließen, desto günstiger sind die Beiträge, auch auf lange Sicht. Neben dem Beruf spielen auch Alter und Gesundheitszustand bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Wer im Alter von 40 Jahren eine Police abschließen will, dann aber bereits ein Rückenleiden hat, wird entweder keine Police mehr bekommen oder aber er muss hohe Risikozuschläge bezahlen. Auf eine günstigere Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte man nur als Notlösung zurückgreifen. Sie decken jeweils nur Teilbereiche ab.

Rentenhöhe: Die Rentenhöhe im Leistungsfall ist der Knackpunkt. Je höher, desto teurer sind auch die Beiträge. Es wäre am falschen Punkt gespart, wenn man nur die Beiträge im Visier hat. Essentieller ist es, im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein. Etwa 70 Prozent vom Nettoeinkommen sollte man als Rente vereinbaren. Die Rentenhöhe hängt natürlich auch davon ab, ob das eigene Einkommen die einzige Einnahmequelle ist, oder ob man noch auf andere Gelder zurückgreifen kann wie ein Erbe oder Einkünfte aus einer Vermietung.

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Gerade für junge Leute ist es wichtig, dass die Police eine Nachversicherungsoption bietet und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dann kann später die Rentenhöhe aufgestockt werden, etwa wenn mit Familiengründung der finanzielle Bedarf steigt. Die Laufzeit der Versicherung sollte übrigens unbedingt bis zum Renteneintrittsalter dauern.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf viele Leistungsdetails an, eine umfassende Beratung ist angesagt. Drei wichtige Leistungen sollen hier genannt sein:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Enthalten die Bedingungen diesen Zusatz, kann der Versicherer den Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht die Rente verweigern mit der Begründung, er könne ja noch in eine andere Tätigkeit ausüben, etwa Pförtner statt Architekt.
  • Sechs-Monats-Prognose: Entscheidend ist die Frage, für wie lange der Versicherungsnehmer voraussichtlich berufsunfähig sein muss, damit die Versicherung die Rente auszahlt. Manchen Versicherern reicht es aus, wenn der behandelnde Arzt eine voraussichtliche sechsmonatige Berufsunfähigkeit bescheinigt.
  • Dynamik: Wichtig ist, eine Dynamik auf Beitrag und Rente zu vereinbaren. So steigen Rente und Beitrag Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz.

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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine lukrative Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitsgebers, Vermögen aufzubauen. Auf Grundlage eines Arbeits- oder Tarifvertrags können Arbeitnehmer bis zu 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber extra, also zusätzlich zum Gehalt, erhalten, um sie in einen speziellen VL-Sparvertrag zu investieren und so langsam Vermögen aufzubauen. Die genaue Höhe der VL ist meist im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Die VL ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, kann aber für viele Berufe im Tarifvertrag verankert sein. Sollte der Arbeitgeber weniger als 40 Euro bezahlen, kann der Arbeitnehmer den Betrag selbst aufstocken, um auf 40 Euro zu kommen.

Anlageprodukte: In Frage kommen spezielle VL-Anlageprodukte. In der Regel sind das Bau-, Bank- oder Fondssparpläne, aber auch die Tilgung eines privaten Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie ist möglich. Welches Sparprodukt sich für die vermögenswirksamen Leistungen am besten eignet, ist eine persönliche Entscheidung: Bank- und Bausparpläne sind sichere Anlageprodukte, Fondssparpläne sind Kursschwankungen ausgesetzt, die junge Leute, die auf einen langen Anlagehorizont blicken, jedoch gut aussitzen können. Dafür haben sie von allen Anlageprodukten die besten Chancen auf eine hohe Rendite.

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Um die vermögenwirksame Leistung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer ein Sparprodukt abschließen, den Vertrag legt er seinem Arbeitgeber vor. Der zahlt dann direkt die vermögenswirksame Leistung ein.

Solche Verträge für vermögenswirksame Leistungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Sechs Jahre lang werden Beiträge eingezahlt, ein siebtes Jahr lang ruht der Vertrag, dann kann man über das Geld verfügen. Bereits nach dem sechsten Jahr kann der Arbeitnehmer beginnen, in einen neuen Vertrag einzuzahlen.

Arbeitnehmersparzulage: Auch der Staat beteiligt sich am Vermögensaufbau. Wer ein niedriges Einkommen hat, kann unter Umständen zusätzlich die staatliche gewährte Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Sie ist ein Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen.

Beispiel: Wer weniger als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung hat (Single) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete), kann neun Prozent der Beiträge die er in einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Darlehens für eine selbstgenutzte Immobilie investiert, als Zulage erhalten. Das sind maximal 43 Euro (Single) beziehungsweise 86 Euro (Verheiratete) im Jahr. Beim Wertpapiersparen (zum Beispiel Fondssparplan) liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro im Jahr für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete. Hier gibt es sogar 20 Prozent Zulage auf die eingezahlten Beiträge, maximal 80 Euro für Singles beziehungsweise 160 Euro für Verheiratete im Jahr.

Das Finanzamt schreibt die Arbeitnehmersparzulage über die gesamte Laufzeit des Sparvertrags gut. Am Ende der Laufzeit wird die Zulage dann ausgezahlt.

Übersicht: So viel Arbeitnehmerzulage gibt es

Anlageform

Einkommensgrenze

Single /Ehepaar

Förderung

Single im Jahr

Förderung

Ehepaar im Jahr

Bausparvertrag, Baukredit

17.900/35.800 Euro

9 Prozent, maximal 43 Euro

9 Prozent, maximal 86 Euro

Wertpapiersparen

20.000/40.000 Euro

20 Prozent, maximal 80 Euro

20 Prozent, maximal 160 Euro

Quelle: biallo.de/Stand: Juli 2020

Jobwechsel: Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen, lohnt sich auch dann, wenn man den Arbeitgeber vor Ablauf der sieben Jahre Vertragslaufzeit wechselt. Man kann den Vertrag einfach mit zum neuen Arbeitgeber nehmen, der diesen weiterführen kann. Sollte der neue Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen gewähren, kann der Arbeitnehmer freiwillig die Beiträge einzahlen, der Arbeitgeber leitet dann den entsprechenden Gehaltsanteil direkt um. Alternativ können Arbeitnehmer den Vertrag auch einfach ruhen lassen bis zum Ende der Laufzeit. Nach dem siebten Jahr können sie auf das Ersparte dann zugreifen.

Wohnungsbauprämie: Es gibt sogar noch eine weitere Fördermöglichkeit. Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage kann auch die Wohnungsbauprämie in Frage kommen. Auch sie ist ein staatlicher Zuschuss, den Sparer nicht zurückzahlen müssen. Den Zuschuss gibt es aber nur, wenn sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und mindestens 43 Euro monatlich selbst einzahlen. Und natürlich gelten Einkommensgrenzen. Momentan gilt eine Einkommensgrenze für zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro im Jahr (Singles) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete). Wer bis zu dieser Grenze verdient, kann die Prämie erhalten. Der Staat zahlt dann 8,8 Prozent der eingezahlten Bausparbeträge als staatlichen Zuschuss, maximal 45 Euro im Jahr. Im Jahr 2021 soll die Einkommensgrenze sogar deutlich steigen. Für Singles gilt dann eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro im Jahr zu versteuerndes Einkommen, für Paare 70.000 Euro. Dann gibt es zehn Prozent der eingezahlten Bausparbeträge als staatlichen Zuschuss, maximal 70 Euro pro Jahr für Singles oder 140 Euro für Verheiratete. Parallel dazu steigt aber auch die notwendige Sparleistung, um die maximale Prämie zu erhalten, auf 700 Euro im Jahr. Das sind 58,33 Euro monatlich. Für Verheiratete gilt das Doppelte.

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Beispiel für die Einkommensgrenze 2021

Ein Ehepaar, beide Arbeitnehmer, mit zwei Kindern, die ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro im Jahr haben, können über einen Bruttolohn von 105.500 Euro verfügen, um die Wohnungsbauprämie 2021 zu erhalten. (Quelle: Finanztest April 2020)

Quellen

  • https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/check-bei-12-anbietern-zu-fondssparen-mit-vermoegenswirksamen-leistungen-38974
  • www.bundderversicherten.de
  • https://www.test.de/Bausparen-mit-Praemie-So-finden-Sie-den-besten-Bausparvertrag-5562604-0/
  • Finanztestheft April 2020
  • Expertengespräche

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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