Mein Konto Meine Bibliothek
x
WG statt Single-Wohnung

Wohngemeinschaft: In einer WG gemeinsam günstig wohnen

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 25.10.2019

Auf einen Blick

  • Wer in eine Wohngemeinschaft (WG) zieht, kann sich oft viel mehr und schöneren Wohnraum leisten, als wenn er alleine leben würde.
  • Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter, mehrere einzelne Hauptmieter oder zu mehreren gemeinsam Hauptmieter sein – bei der Gestaltung des Mietverhältnisses gibt es verschiedene Möglichkeiten.
  • Alles zu Mietvertrag, WG-Suche und Sparpotential einer Wohngemeinschaft.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Gründe für das Leben in einer Wohngemeinschaft (WG)
  2. Wohngemeinschaft: Gemeinsam Wohnen und Geld sparen
  3. Mietvertrag der Wohngemeinschaft richtig gestalten
  4. WG gründen: Passende Wohnung und Mitbewohner finden
  5. Formen von Wohngemeinschaften
  6. Welche Versicherungen sind für eine Wohngemeinschaft sinnvoll?
  7. So organisieren Sie das WG-Leben
  8. Checkliste für Wohngemeinschaften: Streit in der WG vermeiden

Eine Wohngemeinschaft – WG – ist nicht nur eine Wohnform für Studierende. Längst entscheiden selbst Ältere, darunter auch Senioren, sich eine Wohnung oder ein Haus zu teilen. In Zeiten hoher Mieten und vieler alleinstehender Menschen sind sie in jedem Alter interessant. Wer in eine WG zieht, kann sich oft viel mehr und schöneren Wohnraum leisten, als wenn er alleine leben würde. Statt dem Einzimmerappartement ist vielleicht sogar ein Haus in guter Lage mit einem großen Garten drin – und neue Bekannte gibt es gleich dazu.

 

Gründe für das Leben in einer Wohngemeinschaft (WG)

Das Wohnen in einer Wohngemeinschaft hat viele Facetten: Alleinerziehende tun sich zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Freundinnen und Freunde teilen sich eine Wohnung, weil es geselliger ist und weil man gemeinsam eine größere und schönere Wohnung anmieten kann. Eine Zweck-WG entsteht, weil gemeinsam zu wohnen günstiger ist und man sich gegenseitig im Alltag hilft. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und teuren und knappen Wohnraums in den Ballungsgebieten, wird diese Wohnform nochmal attraktiver. 

  • Geld sparen: Gemeinsam wohnen hat einige Vorteile. Man kann viele Dinge, so zum Beispiel Küchenutensilien, elektrische Geräte wie eine Spül- oder Waschmaschine oder auch Werkzeuge, vielleicht sogar ein Auto, gemeinsam nutzen. Das spart nicht nur Geld, sondern ist auch eine nachhaltige und ressourcenschonende Lebensweise. 
  • Soziale Aspekte: Wer gemeinsam lebt, ist weniger alleine. Mitbewohner bringen Freunde mit in die Wohngemeinschaft, das kann inspirierend wirken. Nicht zuletzt kann man sich gegenseitig unterstützen und die Hausarbeit teilen.
  • Platz: Noch dazu ist es meist für den einzelnen günstiger, mit anderen eine größere Wohnung zu teilen, als ein kleines einzelnes Appartement anzumieten. Es ist sogar denkbar, gemeinsam ein großes Haus mit Garten zu beziehen.

 

Wohngemeinschaft: Gemeinsam Wohnen und Geld sparen

Wohnraum ist knapp und teuer in den großen Städten, die Energiekosten explodieren und die Inflation treibt die Lebenshaltungskosten in die Höhe. Wer sich mit anderen zusammenfindet und eine Wohngemeinschaft gründet oder jemanden zur Untermiete bei sich aufnimmt, spart viel Geld: Gemeinsam lassen sich oft größere, schönere Wohnungen anmieten und von Spülmaschine bis Akkuschrauber und Auto lässt sich alles untereinander teilen. Obendrein gewinnt man Geselligkeit, was vor allem für ältere, alleinstehende Menschen nicht zu unterschätzen ist. 

WG-Bewohner zahlen weniger Miete

Bei kleinen Wohnungen liegt der Quadratmeterpreis in der Regel höher als bei größeren. Zudem können sich WG-Bewohner Bad und Küche teilen. Bei gleichem Budget kann der Wohnraum in einer Wohngemeinschaft entsprechend großzügiger und komfortabler ausfallen als in einer Single-Wohnung.

Zum Vergleich: Der mittlere Preis (Median) für Wohnungen bis 40 Quadratmeter lag 2021 bei 11,20 Euro. Das ergab eine nicht repräsentative Auswertung des Immobilienportals Immowelt.de. Für bis zu 80 beziehungsweise 120 Quadratmeter große Wohnungen waren hingegen im Schnitt nur 8,20 Euro beziehungsweise neun Euro pro Quadratmeter fällig. Wer 400 Euro für die Kaltmiete zur Verfügung hat, kann sich bei den oben genannten Preisen eine Single-Wohnung mit rund 35 Quadratmetern leisten. Sucht er sich hingegen mit zwei weiteren Personen mit identischem Budget eine gemeinsame Wohnung, kann diese rund 130 Quadratmeter groß ausfallen – das reicht für drei geräumige Zimmer und eine große Gemeinschaftsküche. Zudem sind in der Gemeinschaftswohnung die Nebenkosten niedriger.

Je nach Stadt und Ausstattung der Wohnung können die Preise natürlich erheblich abweichen. In Ballungsgebieten wie München oder Frankfurt wird es kaum möglich sein, für 400 Euro Kaltmiete überhaupt eine Single-Wohnung zu finden. An der Grundaussage des Rechenbeispiels ändert das aber nichts: Gemeinsam können Sie sich mehr Platz leisten.

Neben- und Betriebskosten abrechnen und sparen

Wenn Sie gemeinsam mit anderen leben, dann teilen Sie nicht nur die Miete, sondern auch die Nebenkosten: Heizung-, Strom-, Wasserkosten, Müllgebühren und was sonst noch so anfällt.

Der individuelle Energieverbrauch lässt sich kaum pro Kopf exakt berechnen. Zwar geht das zum Teil bei Heizkosten – an den Heizkörpern ist oft ein Zähler angebracht – aber die Heizkosten von Gemeinschaftsräumen müssen ja auch bezahlt werden. Es bleibt also Ihnen überlassen, wie Sie die Kosten aufteilen. Denkbar wäre, Heizkosten nach Zimmergröße zu berechnen und alles andere zu gleichen Anteilen aufzuteilen. Arbeitet ein WG-Mitglied im Homeoffice und ist mehr zuhause als andere, wäre es denkbar, dass dieser Mitbewohner etwas mehr bezahlt. Allerdings sollte man hier nicht zu kleinlich sein. Jeder ist mal länger oder kürzer im Urlaub oder auf Reisen – wer dann jedes Mal akribisch Energiekosten abrechnen will, wird scheitern. Alle anderen Neben- und Betriebskosten sollten die WG-Bewohner zu gleichen Anteilen aufteilen.

Gemeinsam sparen können WG-Bewohner übrigens oft auch durch einen Strom- und Gasanbieterwechsel. Übers Jahr gerechnet lässt sich so oft schon eine schöne WG-Party finanzieren. Der Anbieterwechsel ist keine große Sache. Im Internet gibt es zahlreiche Vergleiche, die die Suche nach einem passenden Tarif vereinfachen. Auch auf biallo.de finden Sie einen Strompreisvergleich und einen Gaspreisvergleich.

Beim Telefon- und Internetanschluss sparen

Die Zeiten, da WG-Bewohner nach dem Telefonieren die verbrauchten Einheiten notieren mussten und am Monatsende die aufwendige Abrechnung folgte, sind zum Glück vorbei. Flatrates sei Dank. Heute muss lediglich der Pauschalpreis durch die Anzahl der Bewohner geteilt werden. Lediglich für Gespräche ins Handynetz und ins Ausland fallen zumeist gesonderte Gebühren an. Ein Einzelnachweis der geführten Telefongespräche ist für die Abrechnung sinnvoll. Wichtig: Auch hier gilt: Wer den Vertrag abschließt, ist dafür verantwortlich, dass das Geld an die Telefongesellschaft fließt – auch wenn der Anteil des Zimmernachbarn auf sich warten lässt. Alternative: Wer lieber unabhängig ist, kann in Sachen Telefon und Internet auch ausschließlich auf den eignen Mobilfunkvertrag setzen.

Weniger Rundfunkbeitrag

Wohngemeinschaften profitieren von der Umwandlung der Rundfunkgebühr in den Rundfunkbeitrag. Während bis Ende 2012 jedes WG-Mitglied einzeln für seine Geräte zahlen musste, gilt mittlerweile: eine Wohnung, ein Beitrag. Die WG-Bewohner müssen zusammen 18,36 Euro pro Monat aufbringen, gleich wie viele Fernsehgeräte und Radios sich in der Wohnung befinden. Praktisch sieht dies so aus, dass ein Mitglied der Wohngemeinschaft angemeldet sein und den Beitrag zahlen muss. Alle anderen können sich abmelden. Dieser eine Rundfunkbeitrag deckt auch die Kosten für die Autoradios aller WG-Bewohner. Ist ein WG-Mitglied vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies jedoch nicht für die anderen Mitglieder.

Zeitung, Netflix und Co. gemeinsam nutzen

Der eine abonniert die regionale Tageszeitung, der nächste eine überregionale und der Dritte eine Wochenzeitschrift. In einer WG kann eine viel größere Lektüreauswahl finanzierbar sein, als wenn man alleine wohnt. WG-Bewohner können auch gegenseitig voneinander profitieren, wenn der eine beispielsweise ein Netflix-Abo hat, der andere Amazon-Prime-Mitglied ist.

 

Mietvertrag der Wohngemeinschaft richtig gestalten

Grundsätzlich gelten für Wohngemeinschaften dieselben Rechte und Pflichten wie für andere Mietverhältnisse auch. Es gibt keine speziellen Mietverträge für Wohngemeinschaften. Was die Mietvertragsgestaltung angeht, gibt es zwei unterschiedliche Modelle: Alle WG-Mitglieder treten entweder als Hauptmieter auf oder ein WG-Mitglied wird Hauptmieter, die anderen WG-Mitbewohner sind Untermieter. In beiden Fällen ist vorher der Vermieter zu befragen. Dem Vermieter den WG-Plan zu verschweigen, ist keine gute Idee. WG-Mitglieder müssen sich nur bedingt Gedanken darüber machen, welches Modell für sie von Vorteil ist. Auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt entscheidet in der Regel nicht der Mieter, welches Modell Mietvertrag zur Anwendung kommt, sondern der Vermieter.

Alle WG-Mitglieder sind Hauptmieter

Wenn alle WG-Mitglieder als Hauptmieter auftreten, dann stehen sie alle namentlich im Mietvertrag und sind alle gleichberechtigte Mieter. Das heißt:

  • Miete: Es gilt eine gesamtschuldnerische Haftung. Alle haften gemeinsam für die Mietzahlung und zwar nicht nur für den eigenen Anteil, sondern für die gesamte Wohnungsmiete. Der Vermieter kann also von jedem die gesamte Miete einfordern. Für die Mieter bedeutet das, dass sie zur Not füreinander einstehen: Wenn einer nicht bezahlt, dann müssen die anderen den Anteil mittragen.
  • Kaution: Die Mietkaution stellen alle Hauptmieter gemeinsam.
  • Schäden: Alle haften gemeinsam für Schäden in der Wohnung. Entsteht ein Schaden, den ein WG-Bewohner in seinem Zimmer verursacht, haften alle WG-Bewohner gleichermaßen für die Wiederinstandsetzung.
  • Kündigung: WG-Mitglieder können nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Zieht ein Mitglied nicht mit, müssen die übrigen notfalls dessen Kündigungserklärung einklagen. Kündigt nur ein WG-Mitglied (siehe auch Abschnitt Bewohnerwechsel), müssen die anderen WG-Mitglieder zustimmen und auch der Vermieter.
  • Bewohnerwechsel: Was genau gilt, wenn WG-Mitglieder ausziehen wollen und andere nachziehen, sollte im Mietvertrag verankert werden. Es ist typisch und üblich, dass es in einer WG häufiger zu einem Mitbewohnerwechsel kommt. Dennoch muss der Vermieter nicht unbedingt jeden neuen Mieter akzeptieren. Weil diese spezielle WG-Situation im Mietrecht nicht so klar geregelt ist, sollte man von Anfang an das Prozedere bei einem Mitbewohnerwechsel festlegen.

Ein Hauptmieter mit Untermietern

Alternativ wird ein WG-Mitglied der Hauptmieter, die anderen werden seine Untermieter und schließen entsprechende Untermietverträge mit ihm ab. Das heißt:

  • Miete: Der Hauptmieter haftet für die gesamte Mietzahlung alleine. Wenn ein Mitbewohner seinen Anteil verspätet oder gar nicht zahlt, steht der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter dafür gerade. Das gleiche gilt auch für die Nebenkostenabrechnung.
  • Kaution: Der Hauptmieter stellt die Kaution alleine, er kann aber von seinen Untermietern auch eine Kaution verlangen.
  • Schäden: Der Hauptmieter haftet für alle Schäden in der Wohnung alleine. 
  • Kündigung: Die besonderen Kündigungsfristen können von Vor- oder Nachteil sein. Ein WG-Bewohner kann als Untermieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen und ausziehen. Der Hauptmieter kann auch kündigen, es gilt eine drei- beziehungsweise sechsmonatige Kündigungsfrist – je nachdem, ob der Hauptmieter einen relevanten Grund vorlegen kann (zum Beispiel Eigenbedarf) oder nicht. Knifflig wird es, wenn der Hauptmieter das Mietverhältnis mit dem Vermieter kündigt oder ihm gekündigt wird. Rein rechtlich ist das Verhältnis zwischen Hauptmieter der WG und Untermieter dann nicht betroffen. Der Hauptmieter muss dem Untermieter seinerseits kündigen, was aber schwierig ist, da er keinen Kündigungsgrund hat. Es gilt dann die verlängerte Frist. Natürlich kann der Vermieter auch den Untermieter als neuen Hauptmieter akzeptieren, aber gezwungen ist er nicht dazu. Das wäre dann ein völlig neues Mietverhältnis.
  • Bewohnerwechsel: Bei einem Mitbewohnerwechsel muss der Hauptmieter erneut den Vermieter fragen, wenn der Mitbewohnerwechsel nicht grundsätzlich schon im Mietvertrag geregelt ist. Allerdings muss der Vermieter zustimmen: Der Hauptmieter ist bei einer WG-Konstellation von der Mieteinnahme abhängig, deshalb darf er untervermieten. 

Der Hauptmieter geht bei diesem Modell ein finanzielles Risiko ein, denn er haftet für Miete, Nebenkosten und Schäden. Deshalb sollten unbedingt Untermietverträge abgeschlossen werden, in denen unter anderem geregelt ist, wie die Nebenkosten aufgeteilt werden und die Kaution gehandhabt wird.

Hinweis für Vermieter: Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlen kann oder will, bringt das private Vermieter mit Kreditverpflichtungen schnell in finanzielle Bedrängnis. Eine Mietausfallversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Regelungen zu Schönheitsreparaturen

In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass der Mieter nach einer bestimmten Frist Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, er also beispielsweise die Wände, Decken und Heizkörper streichen muss. Vor allem bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Wohnung in sachgemäßem Zustand übergeben werden. Sind zwischenzeitig WG-Mitglieder aus- und eingezogen, müssen sie den Aufwand hierfür untereinander ausgleichen.

Wohneigentum als WG

Wer etwas Erspartes auf der hohen Kante hat, kann auch eine WG-geeignete Wohnung kaufen. Der Eigentümer kann dann einzelne Zimmer untervermieten und die WG-Bewohner zahlen so monatlich den Immobilienkredit mit ab. 

Biallo Baufinanzierung Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Kreditbetrag: 300.000 €, Zinsbindung: 10 Jahre, Anbieter: Alle Anbieter. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter
Zinssatz
Bewertung
Rate
Anbieter
Zinssatz
2,78%
Bewertung
3,9/5
Rate
1.302,50 €
Anbieter
Zinssatz
2,84%
Bewertung
3,5/5
Rate
1.320,00 €
Anbieter
Zinssatz
2,84%
Bewertung
3,4/5
Rate
1.320,00 €
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 04.12.2024

 

WG gründen: Passende Wohnung und Mitbewohner finden

Um eine Wohngemeinschaft zu gründen, benötigt man eine passende Wohnung und muss sich auf die Suche nach Mitbewohnern machen. Ein paar Aspekte sollte man dabei berücksichtigen.

Geeignete Wohnung finden

Klassisch lassen sich freie WG-Zimmer oder Wohnungen zur WG-Gründung über das schwarze Brett der Uni oder auch eine Anzeige in der Tageszeitung finden. Warum nicht selbst inserieren, dass man eine Wohnung sucht? Auch im Internet finden sich Anlaufstellen – beispielsweise die Internetseite einer Uni, Immobilienportale oder das Portal wg-gesucht.de.

Nicht jede Wohnung eignet sich als Wohngemeinschaft. Für ein Durchgangszimmer, das auf dem Weg in Bad oder Küche passiert werden muss, lässt sich wohl kaum ein Mitbewohner finden. Soll viel gemeinsames WG-Leben stattfinden, empfiehlt sich eine große gemeinsame Küche oder ein großes Wohnzimmer. Sind die Zimmer der einzelnen Bewohner unterschiedlich groß, kann das über einen entsprechend höheren oder niedrigeren Mietzins ausgeglichen werden.

Passende Mitbewohner finden

Auch wer auf der Suche nach Mitbewohnern ist, kann eine Annonce aufgeben oder einen Aushang machen. Gerade in Universitätsstädten mit knappem Wohnraum gibt es mittlerweile regelrechte Auswahl-Wettbewerbe, wenn ein Zimmer vergeben werden soll. Auf jeden Fall ist es wichtig, sich vorher etwas besser kennenzulernen. Geklärt sein sollte beispielsweise die Frage, ob es sich um eine Zweck-WG handeln soll oder ein ausgeprägtes Sozialleben – beispielsweise mit gemeinsamen Kochabenden – gewünscht ist.

 

Formen von Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften ziehen nur Studenten, um vorübergehend günstig zu wohnen? Das stimmt nicht. Bei vielen WG-Bewohnern steht vielmehr der Wunsch nach Gemeinschaft im Vordergrund. So vielfältig die Lebensumstände sind, so unterschiedlich sind auch die Formen von Wohngemeinschaften. Einige Beispiele:

Senioren Wohngemeinschaft

Wer wünscht sich das nicht – im Alter möglichst lange eigenständig, aber nicht alleine zu wohnen? Senioren-Wohngemeinschaften bieten hierzu eine Möglichkeit. Je nach Wunsch und finanziellem Spielraum können die privaten Räumlichkeiten größer oder kleiner ausfallen. Manche älteren Menschen wünschen sich beispielsweise ein eigenes Badezimmer.

Die Bewohner unterstützen sich gegenseitig. Was der eine nicht mehr kann, fällt einem anderen vielleicht leicht. Zudem können sie gemeinsam eine Haushälterin oder Pflegekraft anstellen, die sie unterstützt.

Mehrgenerationenwohnen

beim Mehrgenerationenwohnen leben verschiedene Altersgruppen zusammen – entweder in einer großen Wohnung, einem Haus oder einem Wohnkomplex. Wichtig ist auch hier die Gemeinschaft. Die älteren Bewohner können die jüngeren bei der Kinderbetreuung unterstützen, und umgekehrt erhalten sie Hilfe beim Einkauf oder bei Arbeiten im Haushalt.

Wohnen für Hilfe

Bei dieser Form des Zusammenlebens erhalten Vermieter statt Geld Hilfe im Alltag. So überlässt beispielsweise eine Hausbesitzerin einem Studenten ein Zimmer, der sich dafür um den Garten kümmert. Wie viel und welche Hilfe geleistet werden soll, ist unterschiedlich.

Wohngemeinschaften für Alleinerziehende

Ein Babysitter kostet viel Geld. Warum also nicht gegenseitig auf die Kinder aufpassen? Alleinerziehende in Wohngemeinschaften können sich bei der Kinderbetreuung abwechseln. In der Gemeinschaft lässt sich zudem manches Problem leichter lösen, das ansonsten als Paar besprochen würde. Auch auf günstigen Wohnraum sind viele Alleinerziehende angewiesen.

Betreute Wohngemeinschaften

Ein selbstbestimmtes Leben führen, Gemeinschaft erleben und dabei professionelle Unterstützung erfahren – auch das ist in einer Wohngemeinschaft möglich. So gibt es spezielle betreute Wohngruppen für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, mit psychischen Erkrankungen oder auch Demenz. Wo Hilfe nötig ist, werden die Bewohner unterstützt – beispielsweise kann regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst oder eine pädagogische Betreuung ins Haus kommen.

 

Welche Versicherungen sind für eine Wohngemeinschaft sinnvoll?

Folgende Versicherungen sind für eine Wohngemeinschaft wichtig und sollten abgeschlossen werden.

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich jeder haben, unabhängig von der Wohnsituation. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn man anderen einen Schaden zufügt oder, wenn unberechtigte Schadenersatzforderungen an einen selbst gestellt werden. Eine Police deckt auch Schäden an gemieteten Gegenständen und Wohnräumen. In einem guten Privathaftpflichtvertrag sollten Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen, also Wohnräumen mit mindestens einer Million Euro versichert sein, rät der Bund der Versicherten. Auch Mietsachschäden an beweglichen, gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen sollten mitversichert sein.

Hausratversicherung

Studenten in einer Wohngemeinschaft benötigen oft keine Hausratversicherung, weil ihr Hausrat meist nicht viel wert ist. Leben ältere, berufstätige Menschen zusammen, mag das anders aussehen. Der Hausrat ist dann vielleicht schon etwas wertvoller und sollte in dem Fall über eine Hausratversicherung unter anderem vor Feuer, Leitungswasserschäden, Diebstahl und Vandalismus geschützt sein. Manche Versicherer bieten spezielle Hausratversicherungen für Wohngemeinschaften an, zum Beispiel die Allianz oder Helvetia. Eine Hausratversicherung deckt dann den Hausrat aller Bewohner beziehungsweise der ganzen Wohnung. Bei üblichen Hausratversicherungen, die nicht speziell auf WGs ausgerichtet sind, muss geklärt werden, inwiefern auch der Hausrat von gleichberechtigten Mitbewohnern oder Untermietern mitversichert ist. Wenn einzelne Zimmer untervermietet sind, heißt das nicht automatisch, dass deren Hausrat in der Police des Hauptmieters versichert ist. Möglicherweise müssen sie dann eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Mietausfallversicherung

Sie ist möglicherweise für den Vermieter interessant, nicht für den Mieter. Ob sie für einen WG-Hauptmieter notwendig ist, der die anderen Zimmer über Untermietverträge vermietet, ist eine individuelle Entscheidung und hängt von der Prämie für den Versicherungsschutz ab. Die Police soll vor dem Risiko des Mietausfalls schützen. In der Regel kommt der Versicherungsschutz für Immobilieneigentümer in Frage – also etwa auch für einen WG-Bewohner, der sein zu groß gewordenes Haus zur WG umfunktionieren möchte. Eine Mietausfallversicherung kann oft als Zusatzbaustein einer Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Ersetzt wird die Miete allerdings erst, wenn trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die Miete nicht bezahlt wird. Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall liegt oft bei 20 Prozent. In der Regel lohnt sich der Versicherungsschutz kaum für Vermieter. Denn damit auch Leistungen fließen, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Und in der Regel geht es bei der WG-Vermietung nicht um allzu große Summen.

In unserem Ratgeber zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer erfahren Sie, wie Sie sich als Immobilieneigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung gegen gewisse Risiken absichern können.

 

So organisieren Sie das WG-Leben

Damit das Wohnen und Leben in einer WG funktioniert, sollten einige Dinge klar geregelt sein.

Putzplan und Haushaltskasse organisieren

WG-Mitglieder sollten von Anfang an besprechen, wie und wann die Wohnung gereinigt werden soll und wie man sich die restliche Hausarbeit aufteilt. Manche WGs leisten sich gemeinsam eine Putzfrau, die die Gemeinschaftsräume reinigt, so dass hier ein gewisser Standard gewährleistet ist – das spart sicher Ärger. 

Haushaltskonto anlegen

Ebenso sollte geklärt sein, wie Lebensmittel und Haushaltsartikel geteilt werden. Nicht jeder muss sein eigenes Waschpulver kaufen, Toilettenpapier, Mehl, Essig oder Öl. Viele WGs schaffen das gemeinsam an. Denkbar wäre, ein gemeinsames Haushaltskonto anzulegen, auf das jeder am Monatsanfang einen bestimmten Betrag einzahlt. Achten Sie bei diesem Modell aber darauf, dass Sie ein günstiges Girokonto einrichten. Es gibt zum Beispiel auch komplett kostenlose Girokonten.

 

Checkliste für Wohngemeinschaften: Streit in der WG vermeiden

Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn angehende WG-Bewohner vorab über einige wichtige Punkte sprechen:

  • Mietvertrag: Gibt es einen oder mehrere Hauptmieter?
  • Wohnung: Die Wohnung ist zwar ein Traum, jedoch möchten alle gern in das größte Zimmer einziehen? Über den Preis lässt sich hier vielleicht Einigkeit erzielen. Im Zweifelsfall muss der favorisierte Raum noch teurer werden, als er entsprechend seiner Quadratmeterzahl anteilig kosten würde.
  • Betriebskosten, Strom, Telefon: Wer legt das Geld aus, sammelt es wann und wie ein? Zumeist ist es nicht möglich, hier auf den Cent genau abzurechnen. Während der eine gerne mal das Licht brennen lässt, betreibt der nächste eine stromschluckende Multimedia-Sammlung in seinem Wohnraum und der Dritte liebt ausgiebige Vollbäder – alles auf Kosten der Gemeinschaftskasse. Wer über so etwas nicht hinwegsehen kann, sollte sich ernsthaft überlegen, ob eine Wohngemeinschaft die richtige Wahl ist.
  • Wohnungsinventar: Wem gehört beispielsweise die Waschmaschine und was geschieht mit ihr beim Auszug?
  • Kaution und Co.: Welche Ausgleichsregelungen gibt es beim Auszug für Kaution und Schönheitsreparaturen? Muss das hinterlassene Zimmer in jedem Fall gestrichen werden? Erhält der Ausziehende seinen Kautionsanteil von seinem Nachfolger?
  • Zweck-WG oder ausgeprägtes Sozialleben? Sollen beispielsweise gemeinsame Kochabende, Partys und Ausflüge stattfinden? Wer dies vor dem Einzug klärt, kann manche Enttäuschung vermeiden.
  • Haustiere: Dürfen Wellensittich und Zwergschnauzer miteinziehen? Hier hat nicht nur der Vermieter ein Wörtchen mitzureden, sondern auch die Mitbewohner geht das etwas an.
  • Frühaufsteher oder Nachteule? Chaot oder Pedant? Gut ist, wenn man vorher weiß, mit wem man bald Wand an Wand wohnt.
  • Haushalt: Soll es einen Putzplan geben und wie soll er gestaltet sein? Soll es gemeinsame Getränke und Lebensmittel oder streng getrennte Kühlschrankfächer geben?

Über die Autorin Annette Jäger

Alle Artikel der Autorin Annette Jäger ansehen
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.