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Auf einen Blick
Sie haben ein Weihnachtsgeschenk bekommen oder etwas gekauft und stellen später fest, dass es doch nicht Ihr Fall ist? Doch was machen Sie mit dieser Ware jetzt? Für den Mülleimer ist sie zu schade. Können Sie diese zurückgeben oder umtauschen? Welche Unterschiede gibt es bei online und offline gekauften Produkten?
Online-Einkaufen ist etwas anderes als Einkaufen im Geschäft vor Ort. Auch Ihre Rechte bei der Rückgabe von Waren sind online anders als im stationären Handel. Doch was gibt es genau zu beachten?
Wurden Ihre Produkte im Internet bestellt, steht Ihnen in den meisten Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Innerhalb dieser Frist können Sie den geschlossenen Vertrag widerrufen. Der Onlinehändler muss Sie über die Frist informieren und eindeutig festlegen, wann diese tatsächlich beginnt. Diese Informationen sind in der Widerrufsbelehrung des Händlers zu finden.
In der Weihnachtszeit gibt es etwas Besonderes. Da sind einige Onlinehändler sehr kulant und verlängern die Widerrufsfrist. Manche Onlineshops bieten eine Rückgabe dann sogar bis Ende Januar an. Schauen Sie beim Kauf genau hin.
Doch Achtung: Auf eBay Kleinanzeigen und anderen Anzeigenmärkten gilt das Widerrufsrecht nur bei gewerblichen Händlern. Beim Privatverkauf gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht, zumindest, wenn der Verkäufer dies eindeutig in die Anzeige schreibt. Übrigens: Die Art der Zustellung oder Abholung ist ohne Belang und spielt für das Widerrufsrecht keine Rolle.
Wenn Sie das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen, aber das Weihnachtsgeschenk oder die gekaufte Ware trotzdem loswerden möchten, könnte Ebay, Kleinanzeigen oder ein ähnliches Portal hilfreich sein. Da können Sie sowohl benutzte als auch unbenutzte Ware verkaufen. Wir verraten Ihnen, was es bezüglich der Steuern beim Verkauf zu beachten gibt.
Bei Fernabsatzverträgen haben Sie nach Paragrafen 312g Absatz 1 und 355 Absatz 1 BGB ein Recht auf Widerruf. In der Regel beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Lieferung bei Bekannten oder Nachbarn als Empfänger abgeben lassen. Es zählt nicht der Tag, wann Sie die Ware dort abholen. Alternativ kann beim Abschluss von Verträgen über das Internet die Frist auch mit Vertragsabschluss beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie von dem Händler eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Kommt der Verkäufer dieser Informationspflicht nicht nach, wird die Frist ausgesetzt. Sie beginnt dann erst, wenn Sie schriftlich belehrt wurden. Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben beispielsweise dazu geführt, dass Baufinanzierungen noch nach Jahren widerrufbar sind.
Haben Sie eine Dienstleistung wie beispielsweise einen Handwerker über das Internet gebucht, erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist, sobald der Dienstleister seine vollständige Leistung erbracht hat. Allerdings muss auch hier der Ausführende, also der Handwerker, Sie als Kunden über den Sachverhalt ausreichend informieren. In den meisten Fällen müssen Sie die Kenntnisnahme dieser Regelung bestätigen und sich ausdrücklich einverstanden erklären.
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, müssen Sie dem Händler mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen wollen. Der Widerruf sollte schriftlich (per E-Mail, mit der Post via Einschreiben mit Rückschein oder per Fax) erfolgen, damit Sie im Streitfall einen Nachweis haben. Schickt der Händler ein Formular dafür mit, können Sie dieses verwenden.
In der Praxis ist es oftmals so, dass Sie in einem Onlineshop Ware bestellen und wenn Sie diese nicht behalten wollen, können Sie die Ware einfach retournieren. Viele große Onlineshops verzichten damit aus Kulanz auf den Versand des Widerrufs durch die Kunden. In einigen Fällen können Sie die Rücksendung der Ware per App oder über den Webshop ankündigen.
Sicherheitshalber sollten Sie bei der Rücksendung von Waren Ihr Widerrufsschreiben immer mit in das Paket legen und zusätzlich per E-Mail an den Händler senden. Sie können dafür diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden. Ist der Vertrag widerrufen, müssen Sie die Ware binnen 14 Tagen an den Händler zurücksenden. Sie müssen laut Verbraucherzentrale dafür nicht zwingend die Originalverpackung verwenden.
Wichtig: Sollte die Ware auf dem Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen, trägt der Händler das Risiko.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Ware bis auf einige Ausnahmen innerhalb der Widerrufsfrist an- und ausprobieren. Das Recht zu widerrufen erlischt nicht, nur weil Sie ein Kleidungsstück anprobieren oder ein Gerät ausprobieren. Es gibt allerdings Einschränkungen. Wenn Sie etwa Ihr Hochzeitskleid benutzt nach der Hochzeit zurücksenden wollen, dann müssen Sie mit Problemen rechnen. Sobald Sie die Ware nicht nur an- und ausprobiert, sondern genutzt haben, hat der Händler einen Anspruch auf Wertersatz. Sie dürfen die Ware lediglich zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise verwenden, so wie Sie dies auch in einem Ladengeschäft tun würden.
Von der Anprobe und dem Ausprobieren ausgeschlossen sind folgende Artikel:
Das Widerrufsrecht kann auch für die nachfolgenden Produkte eingeschränkt werden:
Wurde die Ware durch Sie beschädigt oder hat diese auf andere Weise an Wert verloren, so kann der Händler einen Wertersatz von Ihnen verlangen. Dagegen steht, dass Sie die meisten Produkte ja testen dürfen, ohne dass der Händler einen Anspruch auf Wertersatz hat. Es kann diesbezüglich zu Streitigkeiten kommen.
Wichtig ist, dass der Händler Sie vor Vertragsabschluss darauf hinweist, dass er bei absichtlich hinzugefügten Schäden oder übermäßigem Testen einen Wertersatz von Ihnen verlangen kann.
Anders verhält es sich, wenn Sie vom Händler ein defektes Produkt bekommen und dieses reklamieren. Dann haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Der Händler muss Ihnen kostenlosen Ersatz bieten oder die Ware reparieren. Ist der Ersatz-Artikel ebenfalls defekt oder die Reparatur gelingt zweimal nicht, haben Sie Anspruch auf einen reduzierten Kaufpreis oder Sie können vom Kauf zurücktreten. Von der Gewährleistungsfrist zu unterscheiden, ist die Garantie. Diese können Hersteller freiwillig geben. Einen Garantieanspruch haben Sie demzufolge nicht.
Viele Händler schicken aus Kulanz einen bereits adressierten und bezahlten Retourenschein mit der Lieferung beziehungsweise senden Ihnen diesen per E-Mail zu. So brauchen Sie bei Nichtgefallen oder einem falschen Geschenk den Schein lediglich auf das Paket kleben und können es bei DHL, Hermes, DPD oder einem anderen Versanddienstleister abgeben, ohne bezahlen zu müssen. Erklärt sich der Händler nicht zur Übernahme der Rücksendekosten bereit, dann müssen Sie diese Versandkosten übernehmen.
Lesen Sie vorher das Kleingedruckte und prüfen Sie, wohin Sie die Ware zurücksenden müssen. Es gibt sehr viele Shops, bei denen die Ware zwar aus einem deutschen Lager kommt, Sie eine Retour aber ins Ausland senden müssen. Und das kann teuer werden. Gerade beim Versand in das nicht europäische Ausland kann das Porto so ganz schnell den Warenwert überschreiten.
Als Geschenk sehr beliebt sind auch Gutscheine. Fallen diese zu speziell aus, können auch Gutscheine ein Reinfall sein. Doch können Sie Gutscheine gegen Bargeld zurückgeben oder umtauschen? Und wann beziehungsweise wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig? Auch hier gilt: Einen allgemeinen Anspruch darauf, dass der Händler für den Gutschein wieder Bargeld auszahlt, gibt es nicht.
Beim Einlösen des Gutscheins sollten Sie sich aber nicht zu lange Zeit lassen. Denn nach einem bestimmten Zeitraum können Gutscheine verfallen. Worauf Sie bei der Ablauffrist von Gutscheinen achten sollten, lesen Sie in einem weiteren Artikel.
Nachdem Sie versehentlich in einem Fakeshop eingekauft haben, ist in der Regel Ihr Geld weg und die Ware wird nicht geliefert. Dann ist guter Rat teuer. Theoretisch könnten Sie regelkonform einen Widerruf senden. Nur wird dieser nicht viel bringen. Fakeshop-Betreiber halten sich an keine Gesetze und handeln in betrügerischer Absicht. Sie werden also kein Geld zurückbekommen, wenn die Warenlieferung ausbleibt. Da hilft nur, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und auf Ihre Bank zu hoffen, die Ihre Überweisung möglicherweise noch rückgängig machen kann. Da die Betreiber von Fakeshops immer anonym sind, können Sie Ihre Verbraucherrechte in der Regel nicht geltend machen.
Tipp: So erkennen Sie Fakeshops
Beim Einkaufsbummel in der Stadt haben Sie ordentlich zugeschlagen? Doch zu Hause fällt Ihnen auf, dass das ein oder andere Teil doch ein Fehlkauf war oder das Geschenk nicht gut ankommt. Was können Sie tun? Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es im stationären Handel grundsätzlich nicht. Sie können lediglich auf die Kulanz des Händlers/Verkäufers hoffen, dass Sie die Ware umtauschen können, Geld zurückerhalten oder wenigstens den Gegenwert der Ware als Gutschein bekommen.
Günstig ist, wenn Sie zumindest den Kassenbon vorzeigen und damit nachweisen können, dass das Geschenk auch in diesem Geschäft gekauft wurde. Dafür müssen Sie diesen aufheben. Für den Fall der Rückgabe ist auch wichtig, dass Sie die Preisetiketten nicht von der Ware entfernen.
Am besten erkundigen Sie sich im stationären Handel vor dem Einkauf, wie das mit dem Widerrufsrecht in dem jeweiligen Laden ist. Von der Rückgabe ausgenommen sind hier in der Regel auch individualisierte Produkte. Doch selbst wenn die Händler großzügige Umtauschmöglichkeiten einräumen – ein Recht darauf haben Sie leider nicht.
In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, wie Sie beim Onlineshopping sicher bezahlen, um nicht auf unseriöse Webshops hereinzufallen. Außerdem verraten wir Ihnen, was es beim Gewährleistungsrecht und der Garantie zu beachten gibt. Falls Sie keine Informationen zu den Themen Verbraucherschutz, Geld und Finanzen mehr verpassen wollen, können wir Ihnen unseren kostenlosen Newsletter empfehlen.