Oft kommt es im Leben anders, als man plant. Statt im Eigenheim alt zu werden, steht ein Verkauf an. Was geschieht dann mit der Baufinanzierung? Beispiel: Ihre Ehe geht in die Brüche oder Sie werden in eine weit entfernte Stadt versetzt, sodass Sie Ihre geliebte Eigentumswohnung oder Ihr Eigenheim verkaufen müssen. In diesem Fall haben Sie natürlich das Recht, den mit der Bank oder Sparkasse geschlossenen Darlehensvertrag zu kündigen. Das kann Ihnen niemand verweigern.
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung der Baufinanzierung
Doch das Kreditinstitut hat dann das Recht, einen Teil der Zinsen von Ihnen zu fordern, der ihr durch die vorzeitige Kündigung entgeht. Dies nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Wie diese korrekt berechnet wird, ist höchst kompliziert und in der Praxis umstritten. Nur so viel: Je länger das Darlehen noch laufen würde, desto höher der Betrag. Und je höher die Differenz zwischen dem Zins, den Sie vereinbart haben und dem aktuellen Zinsniveau, desto mehr wird Ihnen das Kreditinstitut in Rechnung stellen.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass es sich fast immer lohnt, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nach der Kündigung der Baufinanzierung von einer Verbraucherzentrale nachrechnen zu lassen.