Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund von Kita-Schließungen
Kita zu und trotzdem Beitrag zahlen? Nein, denn viele Bundesländer und Kommunen haben sich entschieden, für die Dauer der Kita-Schließungen die Elternbeiträge zum Teil oder ganz zu erstatten.
Wegen des föderalen Systems hierzulande gibt es jedoch keine einheitliche Regelung – Länder und Kommunen handeln eigenständig. Mehr Informationen gibt es beim jeweiligen Familien-Landesministerium. Die Bayerische Staatsregierung zum Beispiel hat beschlossen, dass Eltern während den Betretungsverboten bei den Beiträgen entlastet werden.
Vereinfachter Zugang zu SGB II-Leistungen
Familien, die sich in akuter Existenznot befinden, erhalten vorübergehend vereinfacht einen Zugang zu SGB II-Leistungen. Für den möglichen Anspruch wird Erspartes für die Zeit zwischen 1. März und dem 30. Juni 2020 nicht berücksichtigt.
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Bei Neuanträgen auf SGB II-Leistungen wird die Miete der kommenden sechs Monaten vollständig vom Jobcenter übernommen. Unabhängig davon, ob die örtlichen Mietkosten als angemessen gelten.
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Der 300-Euro-Kinderbonus
Vor der Wahl ist nach der Wahl? Es wurde viel debattiert um einen Extra-Kinderbonus, der die Kaufkraft stärken und die Wirtschaft ankurbeln soll. Finanzminister Scholz hatte 300 Euro, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet gar 600 Euro pro Kind ins Gespräch gebracht.
Eine Entscheidung wurde am 3. Juni von CDU, CSU und SPD getroffen – während den Verhandlungen über das milliardenschwere Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket. Gemäß Eckpunktepapier der Koalition erhalten Familien, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, einmalig 300 Euro pro Kind. Dieser Bonus wird mit dem Kindergeld ausbezahlt.
Update: Der Kinderbonus 2021 – 150 Euro extra
28.04.2021: Es wurde viel debattiert um den Extra-Kinderbonus, dessen Grundidee ist, die Kaufkraft zu stärken und damit die Wirtschaft anzukurbeln. So erhielten im Jahr 2020 Familien, die besonders von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen sind, einmalig 300 Euro pro Kind. Dieser Bonus wurde jeweils mit 150 Euro im September und Oktober mit dem Kindergeld ausbezahlt.
Auch in diesem Jahr werden Familien den Corona-Kinderbonus erhalten. Jedoch wurde dieser für das laufende Jahr auf einmalig 150 Euro pro Kind reduziert. Ausbezahlt wird der Bonus im Mai wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Den Extragroschen bekommen alle Kinder, für die "im Jahr 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand".
Biallo-Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Familienkasse, die den Kinderbonus und das Kindergeld auszahlt.
Doch Eltern, Kinder und Jugendliche können sich zusätzlich freuen. Denn bei dieser Finanzspritze soll es nicht bleiben. Laut Aussagen von Saskia Esken, SPD-Chefin, und Koalition wird derzeit ein weiteres finanzielles Hilfspaket geplant. So soll es ab Herbst 2021 nochmal einmalig 100 Euro für insbesondere Familien mit geringem Einkommen geben.
Update: 100 Euro Kinderfreizeitbonus beschlossen
16.06.2021: Jetzt ist er beschlossen. Die Rede ist von dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten vor allem die Kinder zurückstecken: Homescooling, Distanzunterricht, keine Kontakte zu Freunden und kaum Möglichkeiten, dem eigenen Hobby nachzugehen. Deshalb möchte die Regierung gerade in der Freizeitgestaltung eine finanzielle Hilfe bieten. Die Belastungen von Kindern und Jugendlichen sollen laut Bundesregierung zumindest teilweise aufgefangen werden. Rund 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür bereit.
Wer bekommt den Kinderfreizeitbons?
Der Kinderfreizeitbons wird an Familien mit geringem Einkommen ausgezahlt. Das sind beispielsweise Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben beziehungsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Die Auszahlung des Freizeitbons war zunächst für Herbst 2021 geplant. Ausgezahlt wird der Freizeitbons jetzt tatsächlich schon ab August 2021. Viele Familien mit geringem Einkommen müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Wenn Sie nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen oder Sie sind eine Familie mit Sozialhilfe, dann müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Hinweis: Für Anträge auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) gelten für das Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie vereinfachte und erleichterte Regelungen. Ab 2022 gelten wieder die Normalregelungen bei der Vermögensanrechnung bei Hartz IV. Darauf sollte man sich rechtzeitig vorbereiten. Wie, erfahren Sie in unserem Ratgeber Von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2: Was beim Antrag von Hartz IV zu beachten ist.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verdoppelt
Mit dem jüngst verabschiedeten Konjunkturpaket der Bundesregierung sollen auch alleinerziehende Mütter und Väter unterstützt werden. So wird aufgrund des ungleich höheren Betreuungsaufwands in Zeiten von Corona für Alleinerziehende der Steuerfreibetrag – sogenannter Entlastungsbetrag – von aktuell 1.908 Euro auf 4.000 Euro befristet für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und somit mehr als verdoppelt.
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Notbetreuung für Alleinerziehende
Keine direkte finanzielle Unterstützung, aber dennoch wichtig: die Notbetreuung für Alleinerziehende. Die nämlich stehen mit der Doppelbelastung aus Kinderbetreuung und Existenzsicherung alleine da.
Hier haben die meisten Bundesländer reagiert und ihnen – selbst, wenn sie in keinem systemrelevanten Beruf arbeiten – den Zugang zur Notbetreuung ermöglicht. Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an Schule, Kita oder Tagesmutter/Tagesvater – das ist momentan vor allem relevant, sollte eine zweite Pandemie-Welle kommen.