Eltern, die wegen Kita- oder Schulschließung ohne Arbeit und ohne Gehalt zu Hause bleiben müssen, können aufatmen. Sie sollen vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt werden. Dafür hat die Bundesregierung am 23. März das Infektionsschutzgesetz angepasst, womit Neuregelungen im sogenannten Sozialschutz-Paket auf den Weg gebracht wurden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll bis zum 29. März abgeschlossen sein.
So können betroffene Eltern Lohnentschädigungen in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten – maximal 2.016 Euro pro Monat und zunächst für sechs Wochen lang. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber, der den Antrag bei den zuständigen Landesbehörden stellen muss.
Lesen Sie auch: Ratgeber zumKurzarbeitergeld
Für den Lohnersatz gelten bestimmte Voraussetzungen: So dürfen die zu betreuenden Kinder nicht älter als zwölf Jahre sein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist – zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder eine Notbetreuung in den Einrichtungen. Wer Kurzarbeitergeld erhält oder Zeitausgleich und Urlaub nutzen kann, hat ebenfalls keinen Anspruch auf die Entschädigungszahlung. Die Regelung soll zunächst bis Ende des Jahres gelten.
Lesen Sie auch: Soforthilfen für Selbstständige und Kleinunternehmer in der Corona-Krise
Biallo-Tipp: Weiterführende arbeitsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können über die Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden.
Lesen Sie auch: Selbstständige: Mit Hartz IV durch die Corona-Krise