Eltern, die wegen Kita- oder Schulschließung ohne Arbeit und ohne Gehalt zu Hause bleiben müssen, können aufatmen. Sie sollen vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt werden. Dafür hat die Bundesregierung am 23. März das Infektionsschutzgesetz angepasst, womit Neuregelungen im sogenannten Sozialschutz-Paket auf den Weg gebracht wurden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll bis zum 29. März abgeschlossen sein.
So können betroffene Eltern Lohnentschädigungen in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten – maximal 2.016 Euro pro Monat und zunächst für sechs Wochen lang. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber, der den Antrag bei den zuständigen Landesbehörden stellen muss.
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Für den Lohnersatz gelten bestimmte Voraussetzungen: So dürfen die zu betreuenden Kinder nicht älter als zwölf Jahre sein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist – zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder eine Notbetreuung in den Einrichtungen. Wer Kurzarbeitergeld erhält oder Zeitausgleich und Urlaub nutzen kann, hat ebenfalls keinen Anspruch auf die Entschädigungszahlung. Die Regelung soll zunächst bis Ende des Jahres gelten.
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Biallo-Tipp: Weiterführende arbeitsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können über die Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden.
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Erleichterungen beim Kinderzuschlag (KiZ)
Mit dem Sozialschutz-Paket soll auch der Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ) in Höhe von maximal 185 Euro pro Kind erleichtert werden. Die Berechnungsgrundlage für den sogenannten "Notfall-KiZ" werde ab April für Eltern mit Einkommenseinbußen deutlich verkürzt, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
Bislang war das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate maßgeblich. Ab April wird nur noch das letzte Monatseinkommen vor Antragsstellung herangezogen. Das "Notfall-KiZ" soll bis Ende September gelten. Beantragungen sind digital über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit möglich.
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Ob und wie hoch der Anspruch auf Kinderzuschlag ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: So ist vor allem das eigene Einkommen ausschlaggebend, aber auch die Wohnkosten sowie die Größe der Familie und das Alter der Kinder.
Biallo-Tipp: Wer KiZ erhält, ist gemäß Bundesfamilienministerium außerdem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
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