Auf einen Blick
  • Für viele Arbeitslose endet dieses Jahr der Bezug von Arbeitlosengeld 1 (ALG I) weil der Anspruch aufgebraucht ist. Das ALG I gibt es meist für zwölf Monate – wer 50 und älter ist, erhält es länger.

  • Für Anträge auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) gelten für das Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie vereinfachte und erleichterte Regelungen. Unverändert bleibt allerdings die Einkommensanrechnung: Die Ämter überprüfen bei Antragsstellern das anrechenbare Einkommen weiterhin nach dem sogenannten "Zuflussprinzip".

  • Ab 2022 gelten dann wieder die Normalregelungen bei der Vermögensanrechnung bei Hartz IV. Darauf sollte man sich rechtzeitig vorbereiten. Wie sich Leistungsbezieher von ALG I für die veränderten Antrags-Bedingungen am besten wappnen und was vor der Beantragung von ALG II generell zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

  • Den kompletten Ratgeber gibt es auch als PDF-Download.
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Für rund eine Million Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG), auch Arbeitslosengeld 1 (ALG I) genannt, endet in diesem Jahr der Bezug der Leistung – nicht etwa, weil sie eine neue Arbeit gefunden haben, sondern schlicht, weil der Anspruch aufgebraucht ist. Ende der Fahnenstange sozusagen. Die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld gibt es meist nur für zwölf Monate – lediglich wer 50 Jahre und älter ist, erhält sie länger. Das bedeutet meist: Wer nach zehn Monaten noch keinen Job gefunden hat, kann die Restwochen des ALG-Bezugs schon an zehn Fingern abzählen.

Nach dem Auslaufen des ALG I können Betroffene vielfach Arbeitslosengeld 2 (ALG II) erhalten, oft auch Hartz IV genannt. Dafür gelten derzeit – bis Ende 2021 – aufgrund der Corona-Krise erleichterte Voraussetzungen. Im Folgenden erhalten Sie Tipps, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Biallo-Tipp:

Das  Bürgergeld ersetzt zum 1. Januar 2023 Hartz IV (ALG 2 / Arbeitslosengeld II). Für bisherige ALG 2-Bezieher ist kein Antrag erforderlich. Das Bürgergeld fällt höher aus als zuletzt Hartz IV. Mit unserem  Bürgergeld-Rechner können Sie ausrechnen, wie hoch die Leistung für Sie ausfällt.
 

Nach dem Arbeitslosengeld: Hartz IV gibt es nur auf Antrag

„Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, schließt sich daran nicht automatisch Arbeitslosengeld II (ALG II) an!“, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Sie müssen daher rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Es ist allerdings auch kein „Beinbruch“, wenn Sie den Antrag erst stellen, nachdem das ALG I ausgelaufen ist. Auch wenn Sie den Antrag am Monatsende stellen, steht Ihnen die Leistung rückwirkend noch für den vollen Monat zu. Die Leistung trifft dann nur später ein.

Den Antrag finden Sie im Internet. Geben Sie im Browserfeld oder in einer Suchmaschine die Stichworte „Arbeitsagentur“ und „vereinfachter Antrag“ ein. Auf der Seite, die sich dann öffnet, erfahren Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl die Adresse des zuständigen Jobcenters. Danach erscheint das Antragsformular, das Sie online ausfüllen können. Wenn Sie sich digital unsicher fühlen oder keinen PC haben, sollten Sie sich von Verwandten oder Bekannten helfen lassen. Den ausgefüllten Antrag drucken Sie aus und unterschreiben ihn. Schicken Sie ihn an Ihr Jobcenter oder werfen Sie ihn in den Hausbriefkasten. Derzeit – Stand Juni 2021 – sind die Jobcenter zum Teil nur online und telefonisch erreichbar. Das ist jedoch von Ort zu Ort, je nach Pandemielage und Trägerschaft (Kommune oder Bundesagentur), unterschiedlich.

Die Corona-Krise hat viele in finanzielle Nöte gebracht und das Kurzarbeitergeld reicht bei einigen hinten und vorne nicht. Hier kann es helfen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag plus Wohngeld zu stellen oder sich einen Nebenjob suchen: Welche Lösungen es geben kann, wenn das Kurzarbeitergeld nicht reicht, erklären wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.

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Was ist Arbeitslosengeld II?

Am Arbeitslosengeld 2 ist vieles verwirrend. Zunächst einmal die Vielfalt der Bezeichnungen: Hartz IV wird die Leistung im Volksmund vielfach genannt. Der Grund dafür ist, dass die Leistung 2003/2004 von der sogenannten Hartz-Kommission konzipiert wurde. Hartz IV ist das vierte Gesetzespaket, das von dieser Kommission vorgeschlagen wurde. Benannt ist sie nach Peter Hartz, einem ehemaligen VW-Manager, der die Kommission leitete. Offiziell heißt die Leistung aber "Arbeitslosengeld II". So steht es im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

 

Wer hat Anspruch auf ALG II?

Doch auch das ist irreführend. Niemand muss nämlich arbeitslos sein, um die von den örtlichen Jobcentern ausgezahlte Leistung zu erhalten – obwohl die Bezeichnung ja genau darauf hindeutet. Diese Leistung können Sie immer dann erhalten, wenn Sie noch nicht im Rentenalter sind und dazu arbeitsfähig und bedürftig sind. Die Leistung kann Ihnen auch dann zustehen, wenn Sie nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld I einen neuen Job finden, der aber nicht für Ihrem Lebensunterhalt beziehungsweise für denjenigen Ihrer Familie ausreicht. In diesem Fall steht Ihnen sogar mehr zu als anderen ALG-II-Beziehern. Denn die Aufnahme einer Beschäftigung wird beim ALG II durch ansehnliche Freibeträge belohnt.

  • Biallo-Lesetipp: Als Überbrückung zur Rente dient in vielen Fällen die Altersteilzeit. Bei einem Jobverlust kann aber auch das Arbeitslosengeld (ALG I) eine Option sein. Das ALG I ist häufig höher als die Rente. Zudem erhöht die Zeit des ALG-I-Bezugs die spätere Rente und vermindert Abschläge. In unserem Ratgeber Arbeitslosengeld I: Häufig eine Brücke in die Rente zeigen wir, wie ältere Arbeitnehmer von einem solchen Modell profitieren können.
 

Wie wird das Arbeitslosengeld 2 berechnet?

Wenn Sie überschlägig berechnen wollen, ob und wie viel ALG II Ihnen zusteht, müssen Sie Ihr gesamtes Haushaltseinkommen dem Bedarf für den gesamten Haushalt gegenüberstellen. Der Bedarf lässt sich vereinfacht durch die Formel „Warmmiete plus Regelbedarf“ errechnen. Im Jahr 2021 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 446 Euro, für ein Paar sind es insgesamt 802 Euro (siehe Tabelle). Für ein Paar mit zwei Kindern unter sechs Jahren liegen die Bedarfssätze insgesamt bei (802 Euro + 566 Euro =) 1.368 Euro monatlich.

Übersicht: Monatliche Regelbedarfe im Jahr 2021

Regelbedarfsstufe

Gilt für

Betrag

1

Alleinstehende/Alleinerziehende 

446 Euro

2

Volljährige Partner (pro Person)

401 Euro

3

18 bis 24-Jährige im Elternhaus;

Unter 25-Jährige, die ohne Zustimmung des Jobcenters von den Eltern in eigenen Haushalt umgezogen sind

357 Euro

4

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

373 Euro

5

Kinder von 6 bis 13 Jahren

309 Euro

6

Kinder unter 6 Jahren

283 Euro

Quelle: Biallo.de; eigene Recherche; Stand: Juni 2021.

Im Grundsatz akzeptieren die Jobcenter alle Unterkunftskosten, die am jeweiligen Ort als „angemessen“ gelten. Mit Beginn der Corona-Pandemie gab es auch hinsichtlich der Wohnkosten eine erhebliche Erleichterung. Die Angemessenheitsprüfung entfiel. Es werden alle tatsächlich angefallenen Wohn- und Heizkosten vom Jobcenter übernommen. Bei Redaktionsschluss dieses Dossiers war vorgesehen, dass diese Erleichterung Ende 2021 ausläuft, also für Neuanträge im Jahr 2022 nicht mehr gilt.

Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern unter sechs Jahren hat insgesamt einen Regelbedarf von 1.368 Euro im Monat.  Dieser setzt sich zusammen aus je 401 Euro für die Elternteile und je 283 Euro für die Kinder. Die Familie zahlt eine Warmmiete von 900 Euro. Ihr monatlicher Gesamtbedarf liegt deshalb bei (1.368 + 900 =) 2.268 Euro. Ist das anrechenbare Einkommen der Familie niedriger, so besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Hartz IV.

 

Tipps zur Bedürftigkeitsprüfung bei Hartz 4: Anrechenbares Einkommen

Wenn Sie ALG II beantragen, prüfen die Ämter, wie hoch Ihr anrechenbares Einkommen ist (das dann dem Bedarf gegenübergestellt wird). Bei der Einkommensermittlung sind allerdings einige Tücken zu beachten. Die wichtigsten davon hängen mit dem sogenannten „Zuflussprinzip“ zusammen: Als anrechenbares Einkommen zählt beim Arebeitslosengeld 2 im Prinzip alles, was Ihnen während des Bezugs von ALG II an Einkünften ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie den Antrag auf ALG II stellen, zufließt.

Beispiel Steuererstattung

Nehmen wir an, Sie erhalten im Juli 2021 vom Finanzamt eine Steuererstattung. Dabei wird Ihnen ein Teil der Steuer, die Sie 2020 gezahlt haben, erstattet. Eigentlich wird damit also ihre Einkommenssituation vom Jahr 2020 bereinigt. Und Ihnen wird ja nur das erstattet, was Sie zunächst zu viel vorausgezahlt haben. Doch wenn Sie im Juli ALG II beantragen, zählt die Steuererstattung für das Jobcenter als aktuelle Einnahme, mit der Sie Ihren aktuellen Bedarf decken können. Sie erhalten also beispielsweise eine Steuererstattung von 600 Euro, aber entsprechend weniger Arbeitslosengeld II.

Falls Sie vom Finanzamt eine Steuererstattung erwarten, sollten Sie Ihre Steuererklärung (für das letzte oder gegebenenfalls auch das vorletzte Jahr) deshalb möglichst so abgeben, dass die Erstattung vor (oder auch gegebenenfalls nach) Ihrem ALG-II-Bezug eintrifft.

Kindergeld für ein Kind, das außerhalb Ihres Haushalts lebt

Kindergeld wird im Regelfall auch dann weiter an die Eltern (genauer: an die kindergeldberechtigte Person) überwiesen, wenn eine Tochter oder ein Sohn nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt – etwa, weil sie oder er andernorts studiert. In diesem Fall erhöht das Kindergeld nach der Rechnung des Jobcenters das Einkommen der Eltern, entsprechend niedriger fällt die monatliche Überweisung des Jobcenters aus. Um dies zu vermeiden, muss das Kindergeld – so die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit – „nachweislich“ an das Kind weitergeleitet werden. Am einfachsten geht dies, indem Sie die Familienkasse anweisen, das Geld direkt auf das Konto Ihrer Tochter oder Ihres Sohns zu überweisen.

Ein Lesetipp für Sie: Warum es sich auch für Studenten und Azubis lohnt, eine Steuererklärung abzugeben und wie Eltern studierender Kinder Steuern sparen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Steuererklärung 2020: Auch als Student oder Azubi lohnt sich die Abgabe".

 

Tipps zur Vermögensprüfung beim Hartz IV Antrag

Besonders gefürchtet ist bei Hartz IV die detaillierte Vermögensprüfung. Doch diese hat jetzt vorübergehend ihren Schrecken verloren. Derzeit ist das Vorlegen detaillierter Unterlagen meist nicht nötig. Es gilt ein vereinfachtes Verfahren. 

Aktuell vereinfachte Regelung

Für Anträge auf Hartz IV, die bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden, gilt, dass „Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt“ wird – sofern es nicht „erheblich“ ist. Das steht in Paragraf 67 SGB II.

Die Jobcenter „vermuten“, „dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt“. Im aktuellen vereinfachten ALG-II-Antrag findet sich hierzu die Frage: „Meine Bedarfsgemeinschaft verfügt über erhebliches Vermögen“. Wer hier „Nein“ ankreuzt, muss in der Regel keine weiteren Angaben zu seinem Vermögen machen.

Zur Frage, welches Vermögen als „erheblich“ gilt, heißt es in den Erklärungen der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsformular: „Erheblich ist sofort für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen der Antragstellerin/des Antragstellers über 60.000 Euro sowie über 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Beispiele: Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien, Lebensversicherungen.“ Bei einer vierköpfigen Familie gelten damit Rücklagen bis zu 150.000 Euro noch nicht als „erheblich“.

Übersicht Tabelle: Erleichterte Bedingungen bei Hartz IV bis zum 31. Dezember 2021

So viel Barvermögen ist erlaubt

Alleinstehende

60.000 Euro

Paare

90.000 Euro

Paar und ein Kind

120.000 Euro

Paar und zwei Kinder

150.000 Euro

für jedes weitere Kind

30.000 Euro

zusätzlich: Private Kapitallebens- und Rentenversicherung und eine selbstgenutzte Immobilie

Quelle: Biallo.de; eigene Recherche; Stand: Juni 2021.

Weiterhin heißt es in den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Paragraf 67 SGB II: „Nicht in die Erheblichkeitsprüfung einzubeziehen sind Vermögensgegenstände, die nicht frei verfügbar sind". Dazu gehören insbesondere selbstgenutzte Wohnimmobilien und typische Altersvorsorgeprodukte wie Kapitallebens- oder -rentenversicherungen.

Die Angemessenheit einer selbstgenutzten Immobilie wird demnach nach den aktuell geltenden Regeln nicht geprüft. Auch Besitzer eines „eigentlich“ nach den Regeln des Gesetzes zu großen Hauses können damit derzeit Hartz IV erhalten. Klar ist damit: In den meisten Fällen wird das verwertbare Vermögen der Betroffenen sich innerhalb der Grenzen des Erlaubten bewegen.

Ein Hiweis für Selbstständige und Freiberufler: Auch bislang recht gut situierte Selbstständige sind durch die Corona-Krise in echte finanzielle Not geraten. Sie haben weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Doch auch sie können Arbeitslosengeld II beziehen. Die Höhe hängt dabei von Bedarf und Einkommen ab. Wie Selbstständige mit Hartz IV durch die Corona-Krise kommen, erläutern wir in einem weiteren Ratgeber.

Frühzeitig Vermögenslage klären

Wer allerdings bei Antragstellung größere anrechenbare Rücklagen hat, wird kein Hartz IV (ALG II) oder Sozialgeld bekommen. Das wird erst recht gelten, wenn – nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregeln – bei einem Antrag auf ALG II im Jahr 2022 beziehungsweise bei einem Weiterbewilligungsantrag wieder die Normal-Regelungen zum erlaubten Vermögen gelten (siehe weiter unten). Doch auch unter den aktuellen erleichterten Bedingungen sind einige Fallstricke zu beachten. 

Auf „Kindersparbücher“ achten

Nicht selten haben Großeltern oder andere Verwandte Sparbücher, Sparbriefe, oder auch Fondsanteile für Kinder angelegt – und zwar auf deren Namen. Mitunter wissen die Kinder oder Familien, die Hartz IV beantragen, noch nicht einmal etwas davon. Doch selbst wenn das Vorhandensein eines entsprechenden Vermögens bekannt ist, denkt man beim ALG-II-Antrag möglicherweise nicht daran. Der Haken ist nur: Beim Datenabgleich, den die Jobcenter vornehmen, wird dieses Vermögen aufgedeckt. Wird durch diese Vermögensbestandteile die Grenze der erlaubten Rücklagen überschritten, müssen die Betroffenen in jedem Fall die unrechtmäßig bezogenen Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen – gegebenenfalls ist auch eine Strafanzeige möglich.

  • Biallo-Tipp: Fragen Sie gegebenenfalls vor einem Antrag auf ALG II Großeltern, Paten oder andere Verwandte, ob es entsprechende Geldanlagen für Ihre Kinder gibt.

Schulden werden nicht „gegengerechnet“

Wenn Sie nicht nur Rücklagen, sondern auch „Miese“ haben, sollten Sie zunächst die Schulden tilgen – sonst gelten Sie in der Vermögensbilanz der Ämter als reicher, als Sie tatsächlich sind. Denn Guthaben und Schulden werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Ein Beispiel: Ein Alleinstehender hat 70.000 Euro angespart, um einen im kommenden Jahr ablaufenden Immobilienkredit in Höhe von derzeit 80.000 Euro abzulösen, mit dem er seine Eigentumswohnung finanziert hat. Der Betroffene selbst mag sich für alles andere als vermögend halten, denn den 70.000 Euro Ersparnissen stehen 80.000 Euro Schulden gegenüber. Doch so rechnen die Jobcenter nicht. Nach deren Rechnung hat der Betreffende Rücklagen im Wert von 70.000 Euro. Das sind auch nach den derzeitigen erleichterten Regelungen 10.000 Euro zu viel. ALG II steht ihm deshalb so lange nicht zu, wie seine verfügbaren Rücklagen 60.000 Euro überschreiten.

  • Biallo-Tipp: In solchen Fällen kann es sich durchaus lohnen, den Kredit vorzeitig abzulösen – auch wenn dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

Option: Wohneigentum erwerben

Wenn Sie relativ viel „auf der hohen Kante“ haben und bislang zur Miete wohnen, sollten Sie ernsthaft prüfen, ob das Geld für den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines kleinen Häuschens reicht. Denn „angemessenes“ Wohneigentum, das selbst bewohnt wird, ist vor einer Verwertung geschützt. Das Jobcenter kann Ihren Antrag auf ALG II also nicht unter Verweis auf die selbstgenutzte Immobilie ablehnen. Das gilt nicht nur unter den aktuell erleichterten Bedingungen der Corona-Krise, sondern generell. Wenn Sie bereits Wohneigentum besitzen, und demnächst größere Investitionen für eine energetische Sanierung oder Modernisierungen anstehen – etwa der Kauf eines neuen Heizkessels oder der Einbau neuer Fenster – können Sie diese gegebenenfalls vorziehen.

Sicher investieren: Genossenschaftsanteile als Geldanlage

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Bedürftigkeitsprüfung ALG II: Ab 2022 gelten wieder die Nomralregelungen

Ab dem Jahr 2022 gelten wieder die „Normalregelungen“ zur Bedürftigkeitsprüfung beim ALG II. Doch auch dann ist für Bezieher ein „angemessenes“ Vermögen erlaubt: Wenn Sie 21 Jahre oder älter sind, können Sie Ihren Grundfreibetrag nach der Methode „Alter in Jahren × 150 Euro“ ausrechnen. Hinzu kommt noch ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen.

Beispiel: Wenn Sie 40 Jahre alt sind, können Sie also mit einem Barvermögen von 6.750 Euro noch ALG II erhalten. Der Freibetrag setzt sich zusammen aus (40 x 150 Euro =) 6.000 Euro nach der Lebensaltersberechnung und 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Leben Sie mit einem Partner zusammen, so kommt für ihn ein nach der gleichen Methode berechneter Freibetrag hinzu. Für Kinder unter 18 Jahren gilt ein Freibetrag in Höhe von 3.100 Euro, jeweils zuzüglich der 750 Euro für Anschaffungen.

Die Grenze des durch diese Standardfreibeträge erlaubten Vermögens werden schnell überschritten, wenn größere Rücklagen fürs Alter vorhanden sind. Doch hier gibt es Handlungsmöglichkeiten, die rechtzeitig ergriffen werden müssen. Rechtzeitig bedeutet: Vor einem ALG-II-Antrag, der 2022 gestellt wird.

Hierzu ein Beispiel: So viel darf Familie Müller fürs Alter behalten

Hermann Müller (57) und seine Frau Marianne (56) haben in besseren Zeiten zur privaten Vorsorge Lebensversicherungs- und Riester-Rentenverträge abgeschlossen. Nachdem die Firma, in der beide beschäftigt waren, bankrott ging, sind jetzt beide schon länger arbeitslos und spätestens ab Anfang 2022 auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Wie viel Rückstellungen fürs Alter sind vor dem Zugriff des Amtes gesichert?

Gesetzliche Rente

Zum einen kann und darf das Amt ihnen natürlich nicht ihre erworbenen Ansprüche bei der gesetzlichen Rente nehmen. Diese sind immer vollständig geschützt.

Riester-Rente

Daneben sind auch ihre Ansparungen aus den beiden Riester-Verträgen sicher. Doch Achtung: Herr und Frau Müller sollten die Verträge keinesfalls kündigen. Denn das, was dann ausgezahlt wird, zählt sofort zum anrechenbaren Vermögen.

Kapitallebensversicherungen

Außerdem besitzt Hermann Müller noch eine Kapitallebensversicherung, die bis zu seinem 62 Lebensjahr läuft. Würde er die Versicherung auflösen – was jederzeit möglich ist – so bekäme er derzeit 20.000 Euro heraus. Dazu hat das Ehepaar noch knapp 4.000 Euro als „Notgroschen“ auf einem Sparbuch geparkt. Zusammen sind das 24.000 Euro.

Beide Ehepartner sind zusammen 113 Jahre alt. Als Freibetrag für verwertbares Vermögen würde Ihnen also 113 x 150 Euro = 16.950 Euro zugestanden. Hinzu kommen noch insgesamt 1.500 Euro für notwendige Anschaffungen. Das ergibt zusammen 18.450 Euro. Also übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen die dem Ehepaar eingeräumten Freibeträge deutlich. Auf den ersten Blick scheint es demnach so zu sein, als ob dem Ehepaar zunächst kein Hartz IV zustünde.

Ein Hinweis: Wenn Selbstständige ihre Beiträge zur Altersvorsorge nicht mehr zahlen können, müssen sie ihre Veträge nicht kündigen. Sie können Arbeitslosengeld II beantragen und auf diese Weise übernimmt das Jobcenter dann unter Umständen indirekt die Altersvorsorge-Beiträge.

 

Bei Lebensversicherungen & Co: Was gilt hier?

In einem solchen Fall können Sie die Joker-Karte „Vertragsänderung“ ziehen. Denn eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung können Sie „Hartz-IV-sicher“ stellen. Dafür müssen Sie allerdings Ihren Versicherungsvertrag ändern. Denn zusätzlich zum 150-Euro-Freibetrag für „verwertbares“ Vermögen sind beim ALG II weitere 750 Euro pro Lebensjahr und Partner anrechnungsfrei – allerdings nur für „geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen“. Das bestimmt Paragraf 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II. Dieser Zusatzfreibetrag zur Altersvorsorge wird jugendlichen Antragstellern – beispielsweise Schülern – genauso gewährt wie älteren. Lediglich Kindern unter 15 Jahren wird dieser Freibetrag nicht zugestanden, da diese als „nicht erwerbsfähig“ gelten.

Allerdings wird der Zusatzfreibetrag nur für private Altersrücklagen gewährt, die vor dem Rentenalter nicht „verwertbar“ sind. An das angesparte Vermögen dürfen die ALG-II-Antragsteller oder ihre Partner also vor dem Rentenalter nicht herankommen können. Voraussetzung ist nämlich, dass die Verwertung der Guthaben „vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist“, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihren Hinweisen. Auch ein Rückkauf beziehungsweise eine Kündigung oder eine Beleihung darf nicht möglich sein. Dies müsse aus der jeweiligen Vereinbarung hervorgehen, schreibt die BA. Ein Ausschluss der Verwertung vor dem 60. Lebensjahr reiche dabei aus. Die BA gibt hierzu auch einen Formulierungsvorschlag: „Fälligkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahrs ist ausgeschlossen, vorheriger Rückkauf/vorherige Kündigung ausgeschlossen".

Übrigens: Um von der 750-Euro-Regelung profitieren zu können, kann im Versicherungsvertrag ruhig festgelegt sein, dass die fällige Summe nach Vertragsablauf „auf einen Schlag“ ausgezahlt wird. Die Zahlung einer lebenslangen Rente wird nicht verlangt. Soweit der Betroffene allerdings – sei es mit 60 oder später – über die Versicherungsleistungen verfügen kann, gelten diese beim ALG II als anrechenbar. Unter Umständen besteht dann etwa wegen einer höheren Kapitalauszahlung kein Anspruch mehr auf ALG II.

Bei Lebensversicherungen ist eine Vertragsänderung erforderlich

Kapitallebens- und Rentenversicherungen können – selbst, wenn sie bis zum Rentenalter abgeschlossen sind – jederzeit bei Bedarf aufgelöst und kapitalisiert werden. Damit sind sie zunächst einmal nicht vor dem Zugriff der Hartz-IV-Ämter geschützt. Besitzer dieser Versicherungen sollten deshalb vor dem Antrag auf ALG II die Verwertung des angesparten Vermögens – bis zur Höhe des Freibetrags zur Altersvorsorge (750 Euro pro Lebensjahr) – unmöglich machen. Dazu kann mit der Versicherungsgesellschaft ein teilweiser Verwertungsausschluss vereinbart werden. Das wird durch eine Regelung in Paragraf 168 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes möglich.

  • Biallo-Tipp: Nehmen Sie rechtzeitig vor einem Antrag auf Hartz IV Kontakt mit Ihrem Versicherer oder Ihrer Bank auf, um die Verträge zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.

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Alternativen zu Hartz IV

Auf Arbeitslosengeld II besteht – bei Bedürftigkeit – ein Rechtsanspruch. Dennoch beantragen viele Menschen ungern diese Leistung. Gegebenenfalls gibt es aber Alternativen. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Wohngeld beziehungsweise bei Familien mit Kindern auf die Kombination von Kinderzuschlag und Wohngeld.

Wohngeld statt Hartz IV

Wohngeld und die Wohngeldämter haben – salopp formuliert – einen besseren Ruf als Hartz IV und die Jobcenter. Manchem fällt daher der Weg zum städtischen Wohngeldamt leichter als der zum Jobcenter (beziehungsweise zum Sozialamt). Gut zu wissen ist deshalb: Man kann gegebenenfalls auf Arbeitslosengeld II verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen. Das ist nach einer Änderung des Wohngeldgesetzes, die Anfang 2005 in Kraft getreten ist, möglich.

Normalerweise gilt nach Paragraf 46 Absatz 2 SGB I: Der Verzicht auf eine Sozialleistung ist unwirksam, wenn durch ihn andere „Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden“. Nach Paragraf 8 Absatz 2 Wohngeldgesetz ist diese Regelung für das Wohngeld jedoch nicht anzuwenden. Das bedeutet: Wer sich den rigiden Zumutbarkeits- oder Bedürftigkeitsregeln beim ALG II nicht aussetzen möchte, kann gegebenenfalls auf Wohngeld „ausweichen“.

Wichtig zudem: Die sehr moderaten Bedürftigkeitsregeln, die in der aktuellen Corona-Krise beim ALG II gelten, sind beim Wohngeld dauerhaft gültig. Die Ämter prüfen nicht, ob etwa ein Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung eines Antragstellers angemessen sind. Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen in der Regel nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Ersparnisse oder Rücklagen fürs Alter offenlegen. „Erhebliches Vermögen“ steht allerdings – so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministeriums – einem Wohngeldanspruch entgegen. Diese Regelung gilt, wie gesagt, beim Wohngeld dauerhaft und nicht nur in Corona-Zeiten.

  • Biallo-Tipp: Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, können Sie mit unserem Wohngeld-Rechner ermitteln.

Kinderzuschlag statt ALG II

Familien mit Kindern, die noch kindergeldberechtigt sind, sollten in jedem Fall prüfen, ob ihnen nicht der Kinderzuschlag (Kiz) nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht, der derzeit maximal 205 Euro pro Kind beträgt. Der Zuschlag wird von den Familienkassen ausgezahlt und zusätzlich zum Kindergeld gewährt. Die betroffenen Bedarfsgemeinschaften können zusätzlich noch Wohngeld erhalten. Insgesamt sollen diese Leistungen dazu führen, dass die Familien über das Hartz-IV-Niveau gehoben werden – damit steht ihnen meist mehr zu als beim Bezug von Hartz IV.

Doch manchmal ist dies nicht der Fall: Dann steht den Betroffenen im Regelfall kein Kinderzuschlag zu. Sie müssen vielmehr Hartz IV beantragen. Von dieser Regel gibt es seit 2020 allerdings Ausnahmen. Da viele Menschen nur ungern Hartz IV beantragen, gibt es nun ein gewisses Wahlrecht zwischen dem Kinderzuschlag und Hartz IV. Anspruch auf den Kiz besteht auch dann noch, wenn das im Haushalt vorhandene Einkommen zusammen mit dem Kiz nicht ganz das Hartz-IV-Niveau erreicht, die Lücke jedoch nicht höher ist als 100 Euro.

Weitere Infos erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld oder dem in der Veröffentlichung Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.): Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Zu bestellen unter www.fhverlag.de.


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Über den Autor Rolf Winkel
Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den
„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.
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