Auf welche Schule soll mein Kind? Diese Frage bewegt Jahr für Jahr tausende Eltern. Seien es Mama und Papa der Kindergartenkinder, die demnächst als ABC Schützen in ihr Schulleben starten. Oder Eltern, die für ihre Kinder eine weiterführende Schule suchen. Manche entscheiden sich für die örtlich nächstgelegene Einrichtung. Andere gehen auf jeden "Tag der offenen Tür", um die unterschiedlichen Einrichtungen, Konzepte und Lehrkörper genau zu studieren. Das Angebot ist groß und zusätzlich zu den staatlichen Schulen stehen noch Privatschulen zur Wahl.
Die Privatschulen in Deutschland sind recht beliebt. Laut Statistischem Bundesamt besuchten im Schuljahr 2018/2019 über eine Millionen Schülerinnen und Schüler über 5.600 allgemein- und berufsbildende Privatschulen in Deutschland.
Sehr beliebt sind private Grundschulen. Da neben pädagogischen Konzepten die Betreuungszeiten eine wichtige Rolle spielen, spielen viele Eltern mit dem Gedanken Schulanfänger auf eine Privatschule zu schicken. Doch können sich Familien die Privatschule überhaupt leisten?
Wie viel kostet eine Privatschule?
Privatschulen fördern oft nach einem bestimmten Bildungszweig – Musik, Sprachen, Sport – oder sie unterrichten nach reformpädagogischen Ansätzen, wie Montessori oder Waldorf. Eine weitere große, wenn nicht sogar die größte Gruppe unter den Privatschulen, machen hierzulande die konfessionellen Schulen der christlichen Kirche aus.
Die Kosten der Bildungseinrichtungen variieren nicht zuletzt nach Inanspruchnahme. Halbtags- oder Ganztagsschule, Schule mit Studierzeiten, Klassengröße, Betreuungsschlüssel. Alles spielt in die Kosten mit ein. Es gibt keine Gebührenordnung für Privatschulen. Die Kosten sind so unterschiedlich, wie die Bildungseinrichtungen selbst. Manche Schulen staffeln – nach Solidaritätsprinzip – ihr Schulgeld entsprechend des Einkommens der Eltern. Einkommensstarke Eltern zahlen mehr und einkommensschwache weniger Schulgeld.
Während die konfessionellen Schulen eher ein geringes Schulgeld verlangen, zahlen Eltern elitärer Bildungseinrichtungen mehrere tausend Euro monatlich. Je intensiver die Förderung, je kleiner die Klassen, je höher der Betreuungsaufwand und je spezieller das Angebot, desto hochpreisiger:
- Mit am günstigsten sind konfessionelle Schulen. Pro Monat beläuft sich das Schulgeld auf 30 bis 100 Euro. Extras wie zum Beispiel Mittagessen, betreute Studierzeit durch qualifizierte Erzieher, Musikunterricht oder Tagesheim kosten extra. Hier müssen Eltern mit 250 bis 400 Euro je nach Schule und Freizeitgestaltung rechnen.
- Bei den Waldorfschulen liegt das Schulgeld im bundesweiten Durchschnitt bei rund 200 Euro pro Monat. Allerdings können sich die Kosten je nach Region und Schule erheblich unterscheiden. Die Waldorfschulen bieten zwei grundsätzlich zwei Bezahl-Modelle. Entweder gibt es einen festen Elternbeitrag, der auf Antrag für finanziell schlechter gestellte Familien ermäßigt werden kann. Oder der Beitrag wird einkommensabhängig in jedem Einzelfall individuell vereinbart.
- Bei den Montessori Schulen zahlen die Eltern in der Regel ein monatliches Schulgeld zwischen 200 Euro bis 500 Euro. An vielen Montessori Schulen wird das Solidarprinzip gelebt und die Kosten für das Schulgeld richtet sich nicht zuletzt nach dem Einkommen der Familie.
- Private Gymnasien verlangen pro Monat ein Schulgeld ab circa 500 Euro. Je nach Betreuungs- und Verpflegungsaufwand bei Ganztagsschulen kann sich der Betrag doppeln. Zusätzlich kommen eventuell Aufwendungen für Ausflüge, Lernmaterial und Exkursionen.
Alternative Internat
ei dem Begriff Internat assoziieren wir: "elitäre Bildungseinrichtung für die Kinder der oberen Zehntausend". Stimmt aber nur teilweise. Denn erstens gibt es nicht nur teure Internatsschulen und zweitens bieten die Internate in der Regel begabten Kindern, ohne reichem Elternhaus, Sonderregelungen und Förderungen an.
Preiswerte Internate sind die staatlichen Leistungsinternate. Hier sollen, ungeachtet ihres Elternhauses, hochbegabte Kinder gefördert werden. Allerdings gibt es ein sehr strenges Aufnahmeverfahren.
Bezahlbar dürften ebenfalls kirchliche Internate sein. Zum Schulgeld kommen monatlich etwa 500 bis 1.000 Euro für Kost, Logis und Betreuung der Kinder hinzu.
Für "erste" Adressen wie die Schule Schloss Salem, das Kolleg St. Blasien oder das Landheim Schondorf zahlen Eltern mehrere Tausend Euro pro Monat.
Schulgeld steuerlich geltend machen
Von dem Schulgeld lassen sich bis zu 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Schickt eine Familie mehrere Kinder auf eine Privatschule, kann für jedes Kind der Höchstbetrag geltend gemacht werden.
Zum abzugsfähigen Schulgeld gehören Zahlungen, die den geregelten Schulbetrieb angehören.Nicht absetzbar dagegen sind sämtliche Extra Kosten. Sei es für Exkursionen, Schulkleidung, Kost und Logis. Diese Beträge müssen vorher vom angegebenen Betrag abgezogen werden. Voraussetzung, um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend zu machen, ist der reguläre Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag.
Wer sein Kind im Ausland auf eine Privatschule in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union schickt oder im Europäischen Wirtschaftsraum, kann das Schulgeld ebenfalls steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für deutsche Schulen im Ausland.
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Privatschulen – nur für Kinder reicher Eltern?
Privatschule? Können wir uns nicht leisten. Da tummeln sich doch nur die Sprösslinge reicher Familien – so in etwa ist die allgemeine Meinung. Bei einem Schulgeld von 200 Euro steigen viele Eltern aus und verabschieden sich vom "Traum" individueller Betreuung, Förderung und Reformpädagogik. Doch schmeißen Sie die Flinte nicht zu früh ins Korn. Viele Privatschulen bieten Förderprogramme, Stipendien oder setzen auf das Solidaritätsprinzip.
Kinder, die sämtliche Aufnahmekriterien einer Privatschule erfüllen, deren Familie aber nicht über den nötigen finanziellen Background verfügt, können versuchen, sich in ein Stipendienprogramm aufnehmen zu lassen. Infos und Anträge zu den Programmen finden Familien zum Beispiel bei der Dornierstiftung, dem Studienkompass oder dem Stipendienlotse.
Wichtig: Schulen dürfen ihre Schüler nicht nach reich und arm auswählen. Das regelt der Artikel sieben Grundgesetz "Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn (…) und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird."
Staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt?
In Deutschland teilen sich Privatschulen in staatlich anerkannt und staatlich genehmigt. Die staatlich anerkannten Schulen dürfen – im Gegensatz zu den staatlich genehmigten – die entsprechenden Abschlussprüfungen gemäß der Vorgabe des Kultusministeriums im eigenen Haus und unter eigener Regie durchführen. Und bei bestandener Prüfung natürlich die entsprechenden Zeugnisse, etwa Abitur oder Mittlere Reife, ausstellen.
Ob eine Ersatzschule staatlich anerkannt wird oder nicht, prüft jedes Bundesland von Fall zu Fall. Bei der Bewertung achten die Länder darauf, wie sehr sich eine Schule am staatlichen Lehrplan orientiert. Je mehr, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie staatlich anerkannt wird.
Ausnahme NRW: In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man nicht zwischen staatlich anerkannt und genehmigt. Hier gibt es die sogenannten anerkannten Ergänzungsschulen. Diese können Sie mit den staatlich genehmigten Ersatzschulen der anderen Bundesländer vergleichen.