In Zeiten stetig steigender Zinsen für Tages- und Festgeld nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, ihr Erspartes immer wieder auf ein Konto zu überweisen, auf dem es mehr Zinsen gibt. Biallo hilft Ihnen mit dem Zinswecker sogar noch dabei, denn dieser informiert Sie, sobald der Aktionszins ausläuft und Sie wechseln sollten. Doch immer wieder kommt es vor, dass das überwiesene Geld bei den Banken und Sparkassen nicht auftaucht, vom alten Konto aber bereits abgebucht wurde.
Doch wo ist das Geld geblieben? Ist es im Nirwana verschwunden? Arbeiten die Banken im Hintergrund damit?
Mit fremdem Geld bummeln ist Banken nicht erlaubt
Es mutet schon merkwürdig an: Erst gestern Vormittag habe ich zwei Überweisungen angewiesen. Einmal von einem Tagesgeldkonto auf mein Referenzkonto. Eine andere Überweisung ging vom Referenzkonto auf ein Tagesgeldkonto. Heute, einen Tag später, schaue ich meine Kontostände der jeweiligen Konten an. Und was stelle ich fest? Das Geld ist von dem jeweiligen Konto bereits abgebucht. Auf dem neuen Konto taucht es aber nirgends auf. Wie kann das sein? Es läuft doch heutzutage alles digital ab und das Geld müsste innerhalb kürzester Zeit auf dem Konto verbucht sein?
Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Banken und Sparkassen bei Überweisungen nicht bummeln dürfen. Das sagt aber nicht nur die Verbraucherzentrale. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 675s BGB) sogar gesetzlich geregelt, wie lange sich Banken bei Überweisungen Zeit lassen dürfen. Dort steht, „dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers“ eingehen muss. Das heißt im Klartext, dass im schlimmsten Fall zwei Tage ins Land streichen, bevor das Geld auf dem anderen Konto eingeht. Das gilt zumindest für Onlineüberweisungen. Für Überweisungen in Papierform gibt das Gesetz einen zusätzlichen Tag als Frist.
Warum benötigen Überweisungen so lange?
Eigentlich macht es der technische Fortschritt möglich, dass Überweisungen in Sekunden durchgeführt werden (siehe Echtzeitüberweisung). Auslandsüberweisungen dauern in der Regel etwas länger. Doch eine normale Inlandsüberweisung sollte eigentlich innerhalb weniger Minuten bis Stunden erledigt sein. Auf den Börsenplätzen sind Transferleistungen innerhalb von Sekunden selbstverständlich. Leider im täglichen Geschäft mit den Kundinnen und Kunden nicht oder nur sporadisch. Die Geldhäuser sichern sich laut Verbraucherzentrale mit dieser Verzögerungstaktik gesetzeswidrig Zusatzgewinne.
Fakt ist, dass Ihre Überweisung geprüft werden muss. Dafür wurde laut „t3n Magazin“ 1998 von 52 europäischen und internationalen Banken die EBA Clearing (EBA steht für Euro Banking Association) gegründet. Die EBA Clearing ist verantwortlich für die Verteilung der Gelder auf den Konten. Zu der Verteilung kommen eine Anzahl von Überprüfungen hinzu. Bis zu 50 verschiedene Systeme muss die Überweisung durchlaufen. Gerade bei größeren Beträgen wird genauer hingesehen.
Diese Systeme sind teilweise bis zu 30 Jahre alt. Aufgrund der täglichen Menge an Transaktionen und den langsamen Systemen kann es zu einem „Stau“ in der Abarbeitung kommen.
Verzugszinsen fordern
Lassen sich die Banken und Sparkassen zu viel Zeit und halten die Fristen nicht ein, können Sie laut der Verbraucherzentrale Verzugszinsen fordern. Als Höhe des Verzugszins nehmen Sie die Höhe des sogenannten Basiszinssatzes (1,62 Prozent, Stand 17.5.2023) plus fünf Prozentpunkte für die Dauer der Verspätung. Das macht also 6,62 Prozent pro Jahr, welche Sie in Rechnung stellen können.
Sollten Sie aufgrund der Verzögerung sogar Nachteile erlitten haben, ist es laut Verbraucherschützern möglich, Schadenersatz zu fordern. Allerdings müssen Sie Ihrer Bank ein Verschulden nachweisen können. Wenn Sie einen Fehler bei der Überweisung gemacht haben, gilt das nicht.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Banken bei Überweisungen? Kennen Sie eine Bank, die bei Überweisungen besonders langsam arbeitet? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gern an redaktion@biallo.de.