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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wie hoch die Auszahlungen derzeit sind
  2. Warum die Auszahlungen so dürftig ausfallen
  3. Wer von der Riester-Rente profitiert
  4. Wie versteckte Kürzungen die Riester-Rente verringern können
  5. Warum bei der Auszahlung auf Abschlusskosten zu achten ist

Egal, ob Sie noch in eine Riester-Rente einzahlen oder bald Ihre Auszahlungen bekommen, das dürfte Sie interessieren: Oder hätten Sie gewusst, dass die ausgezahlte Riester-Rente sich derzeit durchschnittlich auf gerade einmal 1.581 Euro pro Jahr beläuft? Das steht erstmals im neuen Alterssicherungsbericht 2024, den wir für Sie ausgewertet haben. Was Riester-Sparende wissen sollten, um bei der Auszahlung ihrer Riester-Rente keine böse Überraschung zu erleben – ein Wegweiser. 

Wie hoch die Auszahlungen derzeit sind 

2022 haben bereits mehr als eine Million Personen eine Auszahlung aus mindestens einem geförderten Riester-Vertrag erhalten. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Zahl der Riester-Rentnerinnen und Rentner damit verdoppelt. Ausgezahlt wurden jedoch laut Alterssicherungsbericht nur knapp 132 Euro im Monat (1.581 Euro im Jahr). Weitere Details aus dem Bericht:  

  • Etwa 65 Prozent der Personen mit einer eigenen Riester-Rente erhielten 2022 weniger als 1.000 Euro im Gesamtjahr.
  • Bei etwa 91 Prozent beliefen sich die Auszahlungen auf unter 2.000 Euro im Jahr.
  • Wer sich zu Beginn der Auszahlungsphase einen Teil des ersparten Kapitals auszahlen ließ – bis zu 30 Prozent sind möglich – erhielt 2022 im Durchschnitt 5.477 Euro. Darin enthalten sind aber auch die laufenden Riester-Renten des Kalenderjahres.
  • Wer sich aufgrund des geringen Umfangs des angesparten Kapitals die Riester-Rente einmalig auszahlen lassen konnte, bekam im Durchschnitt auf einen Schlag 4.091 Euro überwiesen.

Warum die Auszahlungen so dürftig ausfallen 

In dem Bericht wird angemerkt, dass die Jahresbeträge nur "beschränkt aussagekräftig" seien und "nicht mittels Division durch zwölf auf monatliche Leistungsbeträge geschlossen werden" könne. Dafür gibt es zwei Gründe: 

  • Erstens hat knapp die Hälfte der Personen 2022 erstmalig und somit – je nach Beginn der Auszahlungsphase – weniger als zwölf Kalendermonate Riester-Leistungen bezogen.
  • Zweitens weisen aktuell ausgezahlte Riester-Verträge noch vergleichsweise kurze Anspardauern von maximal 20 Jahren auf. Es sei aber damit zu rechnen, dass die durchschnittliche Leistungshöhe steigen wird, "wenn Personen mit längeren Ansparphasen in den Rentenbestand hineinwachsen."

Was nicht in dem Regierungsbericht steht: Die Auszahlungen sind auch deshalb so niedrig, weil viele Verträge mit so hohen Kosten belastet sind, dass unterm Strich die Rendite für Riester-Versicherungsverträge gegen Null gehen kann. Dazu trug in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch die jahrelange Niedrigzinsphase bei. 

Wer von der Riester-Rente profitiert  

Nach den Angaben der Anbieter waren Ende 2023 rund 15,5 Millionen Riester-Verträge im Bestand. Seit dem Jahr 2018 geht die Gesamtzahl der Riester-Verträge allerdings zurück. Im Alterssicherungsbericht wird dies mit den niedrigen Zinsen, den geringen Renditen, den schwer zu verstehenden Produkten und der gestiegenen Inflation begründet. So sind der Regierungsanalyse zufolge mittlerweile "gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel" der Riester-Verträge ruhend gestellt, es werden also keine Beiträge mehr geleistet. 

Positiv wird hingegen angemerkt: Die zumindest für kinderreiche Eltern und für Geringverdiener attraktiven staatlichen Zulagen werden "überwiegend von Personen im unteren Einkommensbereich in Anspruch genommen." Fast zwei Drittel der Geförderten hätten ein Bruttojahreseinkommen von unter 40.000 Euro, rund 27 Prozent ein Einkommen von weniger als 20.000 Euro. Die durchschnittliche Höhe der Förderung je geförderter Person betrug dem Bericht zufolge im Beitragsjahr 2021 rund 376 Euro. 

Wie versteckte Kürzungen die Riester-Rente verringern können 

Versicherer versuchen derzeit mit allen Mitteln, ihre voraussichtlichen Auszahlungen in der Verrentungsphase zu verringern. Das zeigt zum Beispiel ein Urteil des Amtsgerichts Reinbek (Az: 14 C 473/23) vom 10. Juli 2024. Laut der Entscheidung darf der Versicherungskonzern Allianz bei einem fondsgebundenen Riester-Vertrag nicht einfach während der Vertragslaufzeit den sogenannten Rentenfaktor senken. Mit diesem wird in einem Riester-Vertrag festgelegt, wie viel Geld Kunden pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten. So betrug in diesem Fall bei Vertragsschluss der Rentenfaktor 35,76 je 10.000 Euro Vertragsguthaben. Dem Kunden hätte also eine Rente in Höhe von 35,76 Euro monatlich bei 10.000 Euro Vertragsguthaben zugestanden. Die Allianz verringerte jedoch den Faktor zunächst auf 30,44 und später auf weitere 27,93. Die Versicherung begründete dies wie bei anderen Kunden und Kundinnen auch mit der Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen beziehungsweise der langen Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Dagegen klagte der Riester-Sparer – mit Erfolg: Die Reinbeker Richter hielten die Vertragsbedingungen, die eine Senkung des Rentenfaktors unter bestimmten Voraussetzungen einschlossen, für unwirksam. Der Grund: Dies benachteilige den Versicherten in unangemessener Weise.  

Das noch nicht rechtskräftige Urteil löste Aufsehen in der Versicherungsbranche aus, nicht zuletzt deshalb, weil das Landgericht Stuttgart (Az: 53 O 214/22) ein Jahr zuvor zugunsten des Versicherers urteilte. Das Landgericht Köln wiederum hatte in einem ähnlichen Fall sich auf die Seite des Versicherten geschlagen. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig, da die betroffene Versicherung Zurich ihre Berufung zurückzog. Weitere Urteile dürften folgen. So hat die Allianz laut dem Internetportal procontra gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Reinbek bereits Berufung eingelegt. Außerdem gehen jetzt die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gemeinsam juristisch gegen Versicherer vor, die die Renten von Riester-Sparern gekürzt haben. Die Verbraucherschützer streben ein Grundsatzurteil an. 

Warum bei der Auszahlung auf Abschlusskosten zu achten ist 

Immer mehr Riester-Sparer mit einem Riester-Banksparplan beschweren sich über neue, nicht korrekt ausgewiesene Abschlusskosten, die für den in der Auszahlungsphase nötigen Rentenversicherungsvertrag fällig werden. Dies geht aus dem Jahresbericht 2023 des Ombudsmanns für Versicherungen hervor. Diese Kosten werden den Kunden zum Eintritt in die Auszahlungsphase vom zusammengesparten Kapital abgezogen. Nun hatte zwar der Bundesgerichtshof (BGH) die in vielen Riester-Verträgen stehende Klausel, dass nach der Ansparphase "gegebenenfalls" Zusatzkosten anfallen, für unzulässig erklärt (AZ.: IV ZR 290/22). Trotzdem geht es derzeit vor Gericht immer wieder um intransparente Kosten bei der Auszahlung von Riester-Verträgen. 

Im jüngsten Fall hatte ein Riester-Sparer rund 30.000 Euro angespart. Am Ende der Ansparphase tauchten laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in dem Verrentungsangebot der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch aber plötzlich beträchtliche Kosten auf, "von denen nie die Rede war".  

So wurde dem Kunden der VZ zufolge angeboten, das Guthaben entweder in Form einer lebenslangen Leibrente (Sofortrente) oder in Form eines Auszahlplans bis zum 85. Lebensjahr mit einer Verzinsung von 0,01 Prozent und einer anschließenden aufgeschobenen Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr auszahlen zu lassen.  

Bei der Variante "Sofortrente" hätte der Verbraucher "einkalkulierte Kosten" in Höhe von einmalig fünf Prozent des Einmalbetrages (circa 1.500 Euro) plus 18 Euro sowie jährlich 1,5 Prozent der ausgezahlten Leistung zu zahlen.  

Bei der Variante "Auszahlplan" mit anschließender Rentenversicherung ab 85 sollte eine Versicherungsprämie für die Rente ab 85 in Höhe von einem Drittel des Guthabens fällig werden.  

Da diese Kosten aber vorher nicht vereinbart waren, hielt das zuständige Landgericht Hechingen das Angebot für rechtswidrig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az 5 O 11/24 KfH). 

Die Verbraucherzentrale rechnet nun damit, dass der Rechtsstreit "aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung" bis zum BGH fortgesetzt wird. Die beklagte Sparkasse hatte sich an das bereits bestehende BGH-Urteil zur Kostenklausel juristisch nicht gebunden gefühlt. 

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Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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