Altersvorsorge

8 Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können

Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 26.11.2025

Auf einen Blick

  • Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen oder als Teilzeitkraft oder Minijobber arbeiten, sollten Sie versuchen, finanziell fürs Alter vorzusorgen.
  • Zuerst sollten Sie einen Kassensturz machen. Und dann ausloten, wie Sie sinnvoll sparen können.
  • Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie mit staatlichen Zuschüssen eine Altersvorsorge aufbauen und auf eigene Faust eine private Zusatzrente ansparen können.
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Auch wer wenig verdient, sollte versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Das geht selbst mit wenig Geld, wenn man Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber optimal nutzt. Acht Vorschläge, was Sie tun können, um sich besser abzusichern und staatliche und betriebliche Geldgeschenke clever zu kassieren.

Tipp 1: Kassensturz machen 

Bevor Sie ausloten, wie Sie sparen können und wer Ihnen dabei hilft, sollten Sie einen Kassensturz machen. Das heißt: Sie verschaffen sich einen Überblick darüber, wofür Sie Geld ausgeben und welche Einnahmen in Ihre Haushaltskasse fließen. Dabei hilft ein Haushaltsbuch, egal ob auf Papier, als Excel-Tabelle oder eine Finanz-App. Dort werden die regelmäßigen Einkünfte einschließlich Extras wie Kindergeld oder Elterngeld und sämtliche Ausgaben eingetragen, von A wie Streaming-Abos bis Z wie Zusatzversicherungen.

Dabei sollten Sie nicht die Ausgaben vergessen, die quartalsweise oder einmal im Jahr fällig sind, zum Beispiel der Rundfunkbeitrag oder die Kfz-Versicherung. Diese Beträge teilen Sie entsprechend, so dass sie in der Monatsbilanz genauso berücksichtigen können wie monatliche Ausgaben, etwa für Telefon, Internet oder Strom. Wer auf diese Weise drei Monate lang ein Haushaltsbuch führt, bekommt ein gutes Gefühl dafür, wie viel Geld zum Sparen überhaupt da ist.

Tipp 2: Geldfressern den Kampf ansagen

Angenommen, Sie verdienen nur den Mindestlohn oder geringfügig mehr, oder Sie arbeiten Teilzeit oder hauptberuflich als Minijobberin, dann kann es gut möglich sein, dass Sie nach dem Kassensturz das Gefühl haben: Mir bleibt für die Altersvorsorge sowieso nichts übrig. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Erstens können Sie prüfen, ob sich nicht unnötige Ausgaben reduzieren lassen. Außerdem können Sie schon mit fünf Euro im Monat wenigstens ein bisschen was für Ihren späteren Ruhestand tun. Aber der Reihe nach.  

Zunächst ein paar Tipps, wie Sie den „Geldfressern“ im Haushalt den Kampf ansagen können.

  • Versicherungen prüfen: Zu Ihrem Finanzen-Check sollte auch ein Versicherungscheck gehören. Dabei kontrollieren Sie sämtliche Versicherungen auf Kosten und Leistungen. Ganz einfach lässt sich Geld sparen, indem Sie unnötige Versicherungen kündigen, sofern vorhanden. Dazu zählen etwa eine Unfallinsassenversicherung, eine Reisegepäckversicherung oder eine Versicherung fürs Handy. Wer bei der Kfz-Versicherung zu einem günstigeren Anbieter wechselt, kann im Jahr durchaus mehrere Hundert Euro sparen.
  • Mit kleinen Tricks beim Einkauf sparen: Die „Außer-Haus-Verpflegung“ ist oft ein großer Geldfresser und bietet erhebliche Einsparpotentiale. Lieber Mahlzeiten clever planen, Einkaufszettel schreiben, „Bückware“ in den unteren Regalen nicht automatisch links liegen lassen – und nicht mit leerem Magen einkaufen gehen.
  • Teure Telefon- und Internetverträge kündigen: Treue Kunden zahlen in der Regel drauf. Gerade Familien mit mehreren Verträgen beim selben Anbieter sollten deshalb ihre Verträge fristgerecht kündigen, um im Gespräch mit dem Provider schauen, ob es günstiger geht. Nicht selten sind Festnetzverträge unnötig, weil ohnehin fast nur das Handy zu Hause genutzt wird. Wer Handy und Vertrag getrennt kauft, spart meistens Geld. Und vielleicht lässt sich das eine oder Streaming-Abo streichen.
  • Energiekosten senken: Der nächste Winter kommt bestimmt. Alleine durch das Zuziehen der Gardinen am Abend lassen sich bis zu fünf Prozent Heizenergie sparen. Nochmal so viel ist drin, wenn man die Raumtemperatur um einen Grad senkt. Einige Euro sparen Sie sich, wenn Sie Geräte nicht im Standby-Modus laufen oder Lampen mit LED-Technik leuchten lassen. Der Wechsel des Stromanbieters kann ebenfalls hunderte Euro im Jahr bringen. Am meisten lässt sich sparen, wenn man keine Benzinkosten hat, weil man aufs Auto verzichtet Gerade die Unterhaltskosten dafür werden häufig unterschätzt.
  • Wasserverbrauch reduzieren: Die Ausgaben für warmes Wasser lassen sich oft erheblich reduzieren. Wie das geht, zeigt zum Beispiel der Duschrechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
  • Bankkosten verringern: Dem Biallo-Vergleich zufolge gibt es Anfang Juli noch 33 Banken und Fintechs, die kostenlose Girokonten anbieten. Vielleicht lohnt sich daher ein Bankwechsel.

Tipp 3: Für größere Ausgaben eine Notreserve anlegen  

Bevor es mit dem Sparen losgeht, müssen Sie für unvorhergesehene Ausgaben eine finanzielle Notreserve aufbauen. Dafür eröffnen Sie am besten ein Tagesgeldkonto, falls noch nicht geschehen. Dort ist das Geld täglich verfügbar. Wenn ein paar Euro auf dem Girokonto nicht gebraucht werden, einfach den „Überschuss“ auf das Tagesgeldkonto überweisen. Vorteil: Anders als beim Girokonto bekommen Sie dort auch Zinsen.

Im Durchschnitt sind das laut Biallo-Index rund 1,4 Prozent (Stand 25. November 2025), für Neukunden sind noch immer um die drei Prozent drin, aber nur für wenige Monate garantiert. Sparerinnen und Sparer, die wegen vorübergehend hoher Aktionszinsen nicht ständig die Bank wechseln wollen, suchen sich am besten eine Bank, die kontinuierlich und nicht nur für Neukunden überdurchschnittlich hohe Tagesgeldzinsen gewährt.

Merten Larisch, Finanzexperte der Verbraucherzentrale München, rät, zunächst eine Reserve von mindestens zwei bis drei Nettomonatsgehältern aufzubauen. So haben Sie immer einen finanziellen Puffer zur Verfügung, wenn zum Beispiel eine neue Waschmaschine angeschafft werden muss oder eine größere Autoreparatur zu bezahlen ist. Vor allem aber müssen Sie dann nicht für solche Ausgaben einen teuren Dispokredit oder einen Ratenkredit aufnehmen. Haben Sie einen Notgroschen zusammengespart, können Sie mit dem Sparen für den Ruhestand beginnen. 

Biallo-Tipp: Sind Sie auf Ihrem Girokonto noch im Minus, versuchen Sie zunächst diese Bankschulden abzubauen und wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen. Erst dann lohnt es sich Geld für eine Notreserve zurückzulegen. Das liegt am Zinsunterschied: Dispozinsen kosteten Anfang Mai im Durchschnitt mehr als 12 Prozent, deutlich mehr als die gut zwei Prozent Habenzinsen fürs Tagesgeld.

Wenn Sie ein Tagesgeldkonto suchen, können Sie unseren Tagesgeld-Vergleich nutzen. 

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Tipp 4: Die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen  

Die gesetzliche Rente wird für die meisten Menschen im Alter die wichtigste Einkommensquelle sein. Dennoch fragen sich viele: Lohnt es sich überhaupt, in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn die Rente allein ohnehin nicht im Alter für ein Leben im Wohlstand reicht? Was dabei übersehen wird: Mit regelmäßigen Beiträgen über mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse sichern Sie sich auch viele Zusatzleistungen. Das gilt auch für Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber mit kleinem Verdienst.

Minijobs sind vor allem beliebt, weil man sich sein Gehalt von bis zu 556 Euro im Monat ohne Abzüge auszahlen lassen kann (ab 2026 sind es 603 Euro). Brutto ist dann gleich netto. Nach wie vor lassen sich deshalb die meisten geringfügig Beschäftigten von ihrer gesetzlichen Pflicht befreien, Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Was sie dabei womöglich übersehen, sind die Vorteile, die sich Versicherte mit eigenen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung erwerben.

Um überhaupt eine Altersrente oder eine Rente wegen einer Erwerbsunfähigkeit zu bekommen, muss man mindestens fünf Jahre (60 Kalendermonate) lang Ansprüche sammeln, zum Beispiel über Beiträge oder Erziehungszeiten. Das ist die sogenannte Wartezeit. Zahlen Minijobber eigene Rentenbeiträge auf den Monatsverdienst von 556 Euro, werden für eine zwölf Monate lange Beschäftigung auch zwölf Monate Wartezeit angerechnet. Das kann dafür sorgen, dass Sie später einen Anspruch auf die sogenannte Grundrente haben. Lassen Sie sich von den Beiträgen in die Rentenkasse befreien, werden nach Angaben der Minijob-Zentrale hingegen nur vier Monate Wartezeit Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Weitere Vorteile:

  • Ihre Rente ist zwar im Prinzip zum großen Teil steuerpflichtig, und auch Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sind fällig. Aber die Rentenversicherung zahlt bei der Auszahlung der Rente automatisch die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags.
  • Falls Sie rentenversichert sind und eine Rehabilitation nötig haben, etwa nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit, zahlt die Rentenversicherung die Reha - und gegebenenfalls ein Übergangsgeld, um einkommenslose Zeiten während einer Reha zu überbrücken.
  • Als gesetzlich Rentenpflichtversicherte können Sie einen Riester-Vertrag abschließen und haben damit Anspruch auf die staatlichen Zulagen.
  • Außerdem können Sie einen Teil Ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente zurückzulegen und dafür Zuschüsse des Arbeitgebers kassieren, wenn Sie sich als Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit haben.

Wie viel muss ich für die Rentenpunkte in die Rentenkasse zahlen?  

Der Arbeitgeber eines gewerblichen Minijobbers überweist für 556-Euro-Jobber immer 15 Prozent des Verdienstes pauschal an die Rentenkasse. Entscheiden Sie sich dafür, selbst Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, müssen Sie die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent und den 15 Prozent ausgleichen. Das kostet Sie bei 556 Euro Verdienst 20,02 Euro im Monat, netto bekommen Sie also 535,98 Euro.

Tipp 5: Ab fünf Euro im Monat eine Riester-Rente ansparen

Die Riester-Rente ist meist teuer und kompliziert, die Erträge sind mickrig. Gerade für Geringverdienende, erst Recht mit Kindern, kann sich die Riester-Rente aber lohnen: Möglich machen dies die staatlichen Zulagen für die geförderte private Altersvorsorge.  

So beträgt die Grundzulage für Erwachsene jährlich 175 Euro. Obendrauf gibt es für Kinder, die von 2008 geboren sind, 300 Euro im Jahr je Kind. Für ältere Kinder sind es 185 Euro. Diese Zulagen summieren sich langfristig zu einer Menge Geld – gemessen daran, dass sich der Mindesteigenbeitrag auf gerade einmal 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat beläuft.  

Gerechnet wird dabei so: Die volle staatliche Förderung erhält, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den gewählten Vertrag einzahlt. Das Gute daran gerade für Geringverdiener: Zulagen vom Staat werden auf die eigenen Beiträge angerechnet, so dass unterm Strich für sie oft nur die mindestens fünf Euro im Monat fällig sind. Je nach Höhe des Einkommens können es aber auch etwas mehr sein, um die Zulagen in vollem Umfang zu bekommen. 

Ein Rechenbeispiel:

  • Eine alleinerziehende Mutter, 27, mit zwei Kindern (1 und 3 Jahre alt), verdient als Teilzeitkraft im Monat brutto rund 1730 Euro, das sind 20.760 Euro im Jahr.
  • Um die Vier-Prozent-Grenze zu erfüllen, müsste sie 830,40 Euro jährlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Tatsächlich hat sie nur 60 Euro Mindestbeitrag pro Jahr zu zahlen, weil sie ja 300 Euro an Zulagen pro Kind (solange es Kindergeld gibt), also 600 Euro erhält, plus 175 Euro Grundzulage, ergibt zusammen 775 Euro.
  • Mit steigendem Einkommen erhöht sich ihr Eigenanteil zwar leicht. Gemessen an den Zulagen, die sich auf 15 Jahre gerechnet, auf immerhin 11.625 Euro summieren, ist das aber wenig.

Tipp 6: Mit Zuschüssen vom Arbeitgeber eine Betriebsrente erhalten

Ob Verkäuferin, Elektriker, Altenpflegerin oder Kfz-Mechaniker – alle Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken und dabei Sozialabgaben und Steuern zu sparen. Das nennt man Entgeltumwandlung.

Diese Form der geförderten zusätzlichen Vorsorge wird bislang jedoch gerade von Geringverdienern wenig genutzt. Inzwischen sind Arbeitgeber aber verpflichtet, Arbeitnehmern, die erstmals Gehalt in eine spätere Betriebsrente umwandeln, einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen, sofern sie genauso wie der Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Fragen Sie deshalb Ihren Arbeitgeber, was dieser zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuert und anbietet. Das weiß die Personalabteilung, der Betriebsrat oder Ihr Chef oder Ihre Chefin.  

Außerdem gibt es seit 2018 einen Sonderzuschuss für alle Arbeitgeber von Geringverdienern. Arbeitgeber, die Beiträge für Beschäftigte mit einem laufenden Bruttoeinkommen von maximal monatlich 2.575 Euro in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, bekommen einen staatlichen Zuschuss. Er beträgt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung einzahlt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber schießt mindestens 240 Euro im Jahr für seinen Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge zu. Die Förderobergrenze liegt bei 960 Euro. Dieser Anreiz soll Arbeitgeber motivieren, mehr für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden zu tun.   

Damit sich die betriebliche Altersversorgung am Ende auch für Geringverdienende auszahlt, ist die Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung im Alter begrenzt. So wird sichergestellt, dass sich zusätzliches Sparen am Ende des Erwerbslebens auch für Geringverdiener wirklich lohnen kann.  

Vor einem Abschluss sollten Sie aber beachten:  

  • Rente: Wer aus seinem Bruttogehalt in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder in eine Direktversicherung einzahlt, spart zwar Sozialabgaben. Dadurch fließt aber weniger Geld in die Rentenkasse, und damit erwirbt man auch weniger Rentenansprüche.
  • Jobwechsel: Wer häufiger die Arbeitsstelle wechselt, sollte sich gut überlegen, ob die Vorsorge über den Betrieb überhaupt sinnvoll ist. Denn solche Verträge lassen sich nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, sie “ruhen” dann und werden dadurch weniger rentabel.
  • Krankenversicherung: Wird die Betriebsrente oder eine Direktversicherung im Ruhestand ausgezahlt, fällt für pflichtversicherte Rentner erst dann Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an, wenn die Summe aller Betriebsrenten den monatlichen Freibetrag von 187,25 Euro übersteigt (Stand 2025). Beitragspflichtig ist nur der Teil, der über diesem Freibetrag liegt.
  • Pflegeversicherung: Für die Pflegeversicherung gilt keine Freibetragsregelung, sondern eine Freigrenze in gleicher Höhe. Überschreitet die Summe der Betriebsrenten 187,25 Euro im Monat, ist die gesamte Betriebsrente vom ersten Euro an beitragspflichtig.

Tipp 7: Vermögenswirksame Leistungen nutzen  

Ein weit verbreiteter Irrtum ist: Mir hilft beim Sparen für den Ruhestand sowieso niemand, dann fange ich erst gar nicht an. Das ist ein Trugschluss, weil gerade auch Geringverdiener und jetzt sogar auch Durchschnittsverdiener Zuschüsse bekommen können. So haben inzwischen mehr als 35 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmerzulage in Höhe von bis zu 80 Euro im Jahr, wenn Sie die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) nutzen. Das funktioniert so:  

Sie fragen Ihren Arbeitgeber nach Vermögenswirksame Leistungen (VL). Das sind in der Regel bis zu 40 Euro im Monat, die der Arbeitgeber in einen Sparvertrag einzahlt. Das Geld gibt es obendrauf aufs Gehalt und wird sofort vor der Gehaltsauszahlung auf das VL-Konto überwiesen. Allerdings sind vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig, weil sie das Gehalt erhöhen. Dadurch verringert sich Ihr Nettogehalt jedoch nur minimal. Oft zahlen die Arbeitgeber aber weniger als die 40 Euro im Monat. Sie können dann den Betrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie müssen jedoch vorher entscheiden, in welchen Vertrag das Geld fließen soll, also etwa in einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.  

Die VL sind gerade für Gering- und Durchschnittsverdienende attraktiv, zumal sie bei diesen Leistungen doppelt profitieren können: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber nicht nur bis zu 40 Euro pro Monat als VL erhalten. Obendrauf gibt es vom Staat die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet – seit 2024 genau 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Für das Sparen in Aktienfonds beläuft sich die Zulage zum Beispiel auf bis zu 80 Euro im Jahr.  

Die VL eignen sich auch gut für das langfristige Sparen, um sich mit geringen eigenen Mitteln zum Beispiel ein kleines Vermögen fürs Alter aufzubauen. 

Tipp 8: Fondssparpläne anlegen

Wenn Sie nun die staatlichen und betrieblichen Zuschüsse ausgeschöpft haben oder nicht nutzen können und/oder aus eigener Tasche noch ein wenig Geld beiseitelegen können, sollten Sie einen Fondssparplan anlegen. Das geht schon mit zum Beispiel 25, 50 oder 100 Euro im Monat. Motto: Lieber klein anfangen als gar nichts tun und mit dem Sparen für die Altersvorsorge möglichst früh beginnen, denn der häufig unterschätzte Zinseszinseffekt entfaltet erst über lange Zeiträume seine Kraft.

Dafür bieten sich vor allem die kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETF) an. Das sind Fonds, die die Kursentwicklung von bestimmten Börsenindizes nachbilden, zum Beispiel den Weltindex MSCI World. Dieser enthält einen Korb von knapp 1400 Aktien aus 23 Industrieländern. Wer über ein ETF 100 Euro in diesen Index investiert, wäre zum Beispiel mit ein paar Euro an Apple und mit ein paar Cent an SAP beteiligt.

Die Idee dahinter: Wer sein Geld über Hunderte unterschiedliche Firmen streut, senkt sein Risiko. Denn während manche Unternehmen eine Krise durchmachen, feiern andere Erfolge. Wie viel das ETF-Sparen bringen kann, können Sie mit unserem ETF-Sparplanrechner ausprobieren. Ein Beispiel: Sie legen 50 Euro über 35 Jahre in einen ETF mit einer Rendite von fünf Prozent nach Abzug von Steuern an. Dann hätten Sie am Ende immerhin rund 55.660 Euro zusammengespart – genug Geld, um sich daraus mit einem Auszahlplan eine Zusatzrente auszahlen zu lassen.  

Wenn Sie über ETFs Geld an der Börse investieren wollen, sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen:  

  • Sie haben bis zum Ruhestand mindestens zehn bis 15 Jahre Zeit fürs regelmäßige Anlegen.
  • Sie brauchen das Geld nicht zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt, sondern sind so flexibel, dass Sie bei Renteneintritt auch zwei, drei Jahre warten können. Das ist wichtig, falls zum ursprünglich gewünschten Auszahltermin gerade die Aktienkurse stark gefallen sind.
  • Sie dürfen sich nicht von zwischenzeitlichen Verlusten beirren lassen.

Haben Sie einen Fondssparplan abgeschlossen, sollten Sie sich gleichzeitig einen Sicherheitsbaustein aufbauen, der die renditestarken ETFs ergänzt. Das können Anleihe-ETFs oder Tagesgeld oder Festgeld sein. Je nach Risikotyp und der zur Verfügung stehenden Zeit zum Sparen kann man sich für verschiedene Varianten entscheiden. Beispiel: Wer je 50 Prozent in Aktien-ETFs und 50 Prozent in Zinsanlagen investiert, hat eine ausgewogene Variante gewählt. Wenn die Aktienkurse nun vorübergehend um 20 Prozent einknicken, verliert der Wert der Geldanlage eben nur zehn Prozent. Und ein echter Verlust wäre das nur dann, wenn Sie die ETFs verkaufen anstatt die schwache Börsenphase auszusitzen.  

Festgeld als Sicherheitsbaustein in Ihrem Portfolio empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie noch zu den eher unerfahrenen Anlegenden gehören. Damit sind Sie zwar nicht so flexibel wie mit Anleihen. Sie haben bei der Anlage aber keine Kosten und vor allem keine Kursschwankungen. Auch zeigt der Festgeld-Vergleich von biallo.de: Für Festgeld mit mindestens guter Sicherheit bekommen Sie derzeit bei einem und zwei Jahren Laufzeit immer noch knapp drei Prozent Zinsen.

Allerdings verlangen viele Banken für Festgeld eine Mindestanlagesumme, zum Beispiel 500 oder manchmal sogar 5.000 Euro. Nur, wie bekommen Sie so viel Geld überhaupt für Ihren Sicherheitsbaustein zusammen? Auch hier gilt der Spruch: Kleinvieh macht auch Mist. Sie legen zunächst Monat für Monat schrittweise Geld aufs Tagesgeldkonto zurück. Ist die Notreserve gefüllt, sparen Sie weiter für die spätere Festgeldanlage. Im Idealfall sind Sie dann nach einigen Jahren so weit, dass Sie sich eine eigene Zinstreppe bauen können.

Dazu rät Finanzexperte Larisch. Sie teilen das Ersparte in kleinere Häppchen auf und legen zum Beispiel je 1.000 Euro zu fünf verschiedenen Laufzeiten von ein bis fünf Jahren als Festgeld an. So haben Sie einerseits immer wieder die Möglichkeit, über einen Teil des Ersparten zu verfügen und neu zu investieren. Andererseits können Sie sich mit den längeren Laufzeiten das derzeit bestehende Zinsniveau sichern und müssen sich nicht ärgern, wenn die Zinsen zurückgehen sollten.

Und was bringt das alles? Eine ganze Menge. Gerade konnte die Stiftung Warentest auf die reale Wertentwicklung von solchen sogenannten Pantoffel-Portfolios in insgesamt zehn zurückliegenden Jahren zurückschauen. Das Ergebnis sieht gut aus: Wer im Februar 2014 die ausgewogene Variante gewählt und einen Betrag von 100 000 Euro je zur Hälfte in einem Weltaktien-ETF und einen Euro-Anleihen-ETF gesteckt hätte und diese Balance stetig eingehalten hat, konnte sich zehn Jahre später über ETF-Anteile im Wert von etwa 188 000 Euro freuen. Das entspricht einer Rendite von 6,5 Prozent pro Jahr, trotz zwischenzeitlicher Kursstürze an den Börsen und der langen Nullzins- und Negativzinsphase. Wer vor zehn Jahren mit einem Sparplan jeden Monat 200 Euro in das ausgewogene Pantoffel-Depot investiert hätte, insgesamt also 24 000 Euro, hätte sein Geld auf heute knapp 32 000 Euro vermehrt. 

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