Diesmal dürften den Strom- und Gaskunden größtenteils gute Nachrichten ins Haus flattern: Bis zum 19. November müssen die sogenannten Grundversorger für Strom und Gas ihren Kunden schriftlich mitteilen, ob sie zum Jahreswechsel ihre Preise verändern. Sechs Wochen beträgt die gesetzliche Frist, um solche Tarifänderungen anzukündigen. Grundversorger sind die Unternehmen, die in einer Region am meisten Kunden haben.
Noch im vergangenen Jahr hatten die Energiefirmen reihenweise zum Jahresende die Preise angehoben – und das zum Teil sehr deutlich. Jetzt könnte es bei vielen in die andere Richtung gehen. In jedem Fall sind die Preisänderungen eine gute Gelegenheit, den eigenen Tarif zu überprüfen und sich gegebenenfalls nach einem günstigeren Anbieter umsehen. Denn Strom- und Gaskunden haben bei Preisänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wir sagen Ihnen, wo es mit den Strom- und Gaspreisen hingehen könnte, wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können – und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich einen neuen Anbieter suchen.
Wie entwickeln sich die Strom- und Gaspreise?
Die Tendenz zeigt nach unten: Das gilt sowohl für die Strom- als auch für die Gastarife. Zwar steigen im kommenden Jahr beim Strom die sogenannten Netzentgelte. Sie machen derzeit rund ein Vierteil des Strompreises aus. Gleichzeitig sind in den vergangenen Monaten jedoch die Börsenpreise deutlich gesunken. So lag der Spotpreis an der Leipziger Strombörse zum Jahresanfang noch bei knapp 120 Euro je Megawattstunde. Im November sind es nur noch gut 70 Euro – der niedrigste Wert seit Mitte 2021. Dieser Rückgang kommt nach und nach bei den Stromkunden an.
Ähnliches gilt für Gas: Dort sind nach Angaben der Bundesnetzagentur die Großhandelspreise seit Jahresanfang um ein Drittel gesunken. Auch hier können die Firmen daher den Rohstoff deutlich günstiger einkaufen. Der Erdgaspreis für die Kunden allerdings wird im nächsten Jahr auch davon abhängen, ob die Bundesregierung wie angekündigt ab Januar den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas wieder von sieben auf 19 Prozent anheben wird.
In jedem Fall ist das Sparpotenzial bei einem Wechsel groß – vor allem für Kundinnen und Kunden, die derzeit noch einen Tarif in der Grundversorgung haben.
Wie viel können Strom- und Gaskunden sparen?
Das lässt sich mit den Energie-Vergleichsrechnern von biallo.de herausfinden. So zeigt etwa der Stromvergleich auf biallo.de für die fünf größten Städte Deutschlands: Wechselt ein Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) aus dem Grundversorgungstarif zum günstigsten Anbieter, spart er zwischen 380 und 570 Euro (siehe Tabelle).
Das ist beim Wechsel des Stromanbieters drin
Jährliche Kosten in Euro für Strom (Verbrauch 3500 kWh)
. | Tarif Grundversorgung |
Tarif Grundversorgung |
Günstigstes Angebot |
mögliche Ersparnis |
Berlin |
1.572 |
1.532 |
1.089 |
443 |
Hamburg |
1.625 |
1.570 |
1.187 |
383 |
München |
1.443 |
1.443 |
1.035 |
408 |
Köln |
1.615 |
1.615 |
1.042 |
573 |
Frankfurt |
1.655 |
1.524 |
1.079 |
445 |
Mehrwertsteuersatz 7 Prozent; Tarife mit Laufzeit bis zu einem Jahr, mit Preisgarantie und ohne Boni, Preisänderungen ab 1.1.2024 berücksichtigt, Stand 10.11.2023; Quelle: Stromvergleich auf biallo.de.
Noch größer fallen die Ersparnisse in einigen Städten bei Gas aus. Hier liegt die Spanne für einen Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 18.000 kWh laut Gasvergleich von biallo.de zwischen 310 und 960 Euro. Das zeigt die folgende Tabelle:
So viel bringt der Wechsel des Gasanbieters
Jährliche Kosten in Euro für Gas (Verbrauch 18.000 kWh)
. | Tarif Grundversorgung |
Tarif Grundversorgung |
Günstigstes Angebot |
mögliche Ersparnis |
Berlin |
2.030 |
2.030 |
1.605 |
425 |
Hamburg |
1.893 |
1.893 |
1.582 |
311 |
München |
2.163 |
2.163 |
1.510 |
653 |
Köln |
3.239 |
2.500 |
1.537 |
963 |
Frankfurt |
2.364 |
2.271 |
1.599 |
672 |
Mehrwertsteuersatz 7 Prozent; Tarife mit Laufzeit bis zu einem Jahr, mit Preisgarantie, ohne Boni, Preisänderungen ab 1.12.2023 und 1.1.2024 berücksichtigt; Stand 10.11.2023; Quelle: Gasvergleich auf biallo.de.
Die Tabellen berücksichtigen dabei auch bereits angekündigte Preisänderungen. So sinkt etwa der Strompreis des Grundversorgers Rheinenergie in Köln zum 1. Januar 2024 um fünf Cent auf 39,87 Cent je Kilowattstunde (kWh). Bei Gas haben Anbieter wie die Stadtwerke in München oder Eon in Hamburg zuletzt die Preise bereits gesenkt. Sie liegen unter 12 Cent je kWh. In solchen Fällen bringen die sogenannten Preisbremsen bei Strom und Gas den Kunden auch keinen Vorteil mehr.
Wieviel machen die Preisbremsen bei Strom und Gas noch aus?
Die Bundesregierung hatte die staatlichen Preisdeckel im März rückwirkend zum Januar eingeführt, um die Bürger vor hohen Energiepreisen zu schützen. Bei Strom liegt der staatliche Preisdeckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Gas sind es zwölf Cent. Für 80 Prozent des Verbrauchs übernimmt der Staat die Kosten, die über diese Werte hinausgehen.
Wegen der gesunkenen Börsenpreise liegen die Neukundentarife überregionaler Anbieter für Strom und Gas mittlerweile flächendeckend unter den Preisbremsen. Aber auch viele Grundversorger haben ihre Tarife mittlerweile wieder so weit gesenkt, dass die Preisbremsen keine Wirkung mehr haben. In den Tabellen erkennt man das daran, dass die Tarife der Grundversorgung mit und ohne Preisbremse gleich sind.
Es gibt aber auch noch regionale Versorger, bei denen die Preisbremsen wirken. Das ist dort der Fall, wo der Grundversorgungs-Tarif teuer ist – etwa bei Gas in Köln oder bei Strom in Frankfurt. In solchen Fällen sollten Verbraucher in jedem Fall einen Wechsel in Betracht ziehen. Denn dann sind die Sparmöglichkeiten in der Regel besonders groß.
Welche Rolle spielt die Mehrwertsteuer auf Gas?
Geht es nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums, dann soll der Mehrwertsteuersatz für Gas im kommenden Jahr wieder auf 19 Prozent steigen. Um die Verbraucher bei den Gaspreisen zu entlasten hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent gesenkt. Noch ist die Koalition allerdings uneins, ob die Anhebung wirklich kommt. Sie würde den Gaspreis für Endkunden um rund elf Prozent verteuern. Dadurch würde sich etwa in Hamburg der Grundversorgungstarif um gut 200 Euro auf 2.105 Euro erhöhen. In München würde er von 2.163 auf 2.405 Euro steigen.
Die höhere Umsatzsteuer schwächt auch den Effekt ab, den die Preisbremsen noch haben. Beispiel Frankfurt: Dort läge der Grundversorgungstarif mit Preisbremse dann bei 2.331 Euro. Das ist kaum weniger als der jetzige Tarif ohne Preisbremse. Dort, wo die Grundversorgung noch sehr teuer ist, bringt die Preisbremse auch mit der höheren Umsatzsteuer mehr. In Köln etwa läge der Tarif mit Preisbremse nach einer Mehrwertsteuererhöhung bei 2.586 Euro – also noch immer deutlich unter dem jetzigen Tarif ohne Preisbremse.
Worauf sollte man beim Wechsel achten?
Durch einen Wechsel können Sie derzeit deutlich mehr sparen, als wenn Sie sich nur auf die Preisbremsen verlassen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie noch einen vergleichsweise teuren Grundversorgungstarif haben. Sie sollten bei der Suche nach einem neuen Anbieter aber einiges beachten. Was das im Einzelnen ist, haben wir ausführlich bei unserem Stromvergleich und beim Gasvergleich beschrieben.
Die wichtigsten Punkte: Viele Strom- und Gasfirmen gewähren Neukunden beim Wechsel Boni. In der Regel gelten diese aber nur im ersten Jahr. Wollen Sie länger beim neuen Anbieter bleiben, müssen Sie sich daher darauf einstellen, dass der Preis ab dem zweiten Jahr höher ist.
Ohnehin sollten Sie darauf achten, dass die Laufzeit ihres Vertrags nicht zu lang und die Kündigungsfrist eher kurz ist. Dann bleiben Sie flexibel, wenn die Preise sich erneut verändern. Als Vertragslaufzeit wählen Sie am besten ein Jahr. Meist verlängert sich danach die Laufzeit automatisch, dann haben Sie aber in der Regel das Recht, innerhalb eines Monats zu kündigen. Wenn Sie für einen gewissen Zeitraum Preissicherheit haben wollen, sollten Sie einen Vertrag mit Preisgarantie wählen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass die Gas- oder Strompreise steigen werden. Bedenken sollten Sie aber: Eine Preisgarantie deckt meist nicht alle Preisbestandteile ab. Staatliche Anteile am Preis wie Steuern oder Umlagen sind von der Garantie meist ausgenommen.