Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Was ist ein Basiskonto?
- 2.Was ist am Basiskonto so besonders?
- 3.Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
- 4.Wann darf die Bank meinen Antrag ablehnen?
- 5.Welche Banken bieten ein günstiges Basiskonto an?
- 6.Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskontos
- 7.BGH-Urteil Basiskonto & Kritik wegen zu hoher Gebühren
- 8.Unzulässige Gebührenerhöhungen zurückfordern
Miete bezahlen, Gehalt beziehen, Handyvertrag abschließen, bargeldloses Bezahlen, all das geht ohne Bank und Konto nicht. Deswegen haben seit Juni 2016 alle bislang kontolosen Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) einen Anspruch auf die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos. Dazu zählen auch wohnungs- und wohnsitzlose sowie asylsuchende Personen.
Zum Leidwesen der Verbraucher gibt es im Zahlungskontengesetz (ZKG) keine konkreten Angaben, was ein Basiskonto – auch Jedermann-Konto – genannt kosten darf. Der Preis solle lediglich „angemessen“ sein, so lautet die Formulierung. Doch, wer nicht viel Geld hat oder kein regelmäßiges Einkommen, der zahlt für ein Basiskonto oftmals viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger.
Biallo.de hat sich die Jedermann-Konten von fast 1.300 Banken und Sparkassen genauer angeschaut – knapp 180 Euro kostet die Kontoführung im Jahr bei der teuersten Bank und mehr als 40 Prozent der Geldhäuser verlangen fünf Euro und mehr für die monatliche Grundgebühr. Es gibt aber auch etliche günstige und sogar acht Basiskonten ohne Kontoführungsgebühren, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Biallo-Tipp:
Was ist ein Basiskonto?
Das Basiskonto ermöglicht jedem Menschen, Überweisungen sowie Daueraufträge zu tätigen und mit der Girocard beziehungsweise einer Debitkarte bargeld- sowie kontaktlos zu bezahlen. Es ist ein sogenanntes Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden – es bietet also keinen Dispositionskredit und demnach auch keine Kreditkarte.
Quelle: biallo.de
Was ist am Basiskonto so besonders?
Die Grundidee ist: Egal wie arm oder reich – jedermann und jedefrau haben Anspruch auf ein eigenes Girokonto. Im Grunde dürfen Geldinstitute keine Kunden abwimmeln. Grundvoraussetzung ist lediglich, dass sie nicht bereits Kontoinhaber eines anderen Zahlungskontos sind.
Wie die Bank oder Sparkasse Ihre Bonität und Ihre Daten bei der Schufa beurteilt, ist für die Eröffnung eines Basiskontos nicht ausschlaggebend. Das gilt zum Beispiel auch für ausländische Studentinnen und Studenten, die knapp bei Kasse sind und keinen monatlichen Mindesteingang vorweisen können.
Das nachfolgende Video des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erklärt Ihnen die Besonderheiten eines Basiskontos:
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Für ein Basiskonto müssen Sie sich rechtmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhalten. Das gilt auch für Verbraucher ohne Wohnung oder festen Wohnsitz und Asylsuchende.
Somit haben laut gesetzlicher Identifikationsprüfungsverordnung alle Personen mit einem Ankunftsnachweis (AKN) nach Paragraf 63a des Asylgesetzes oder einer Duldungsbescheinigung nach Paragraf 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes einen Anspruch auf die Eröffnung eines Zahlungskontos.
Wann darf die Bank meinen Antrag ablehnen?
Banken und Sparkassen können nur schwer den Abschluss eines Basiskontovertrages ablehnen. Betroffene Verbraucher haben nämlich die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zu beantragen. Auch im Falle einer Kündigung können sich Kontoinhaber mit ihrem Anliegen an die Bafin richten. Spezielle Kündigungsgründe können sein:
- Wenn das Basiskonto bis zu 24 Monate nicht genutzt wurde.
- Wenn die Kontogebühren mehr als drei Monate nicht bezahlt wurden.
- Wenn der Kontoinhaber nicht mehr in der EU lebt.
- Wenn der Kontoinhaber sich strafbar gegenüber seiner Bank verhalten hat.
- Wenn ein weiteres Basiskonto eröffnet wurde.
Im Übrigen kann bereits bei der Eröffnung eines Basiskontos beantragt werden, dass dieses auch als Pfändungsschutzkonto nach Paragraf 850k der Zivilprozessordnung geführt werden soll.
Biallo-Tipp: Online-Ausweisfunktion nutzen
Der Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion für eine schnelle und einfache Identifizierung. Damit lassen sich Konten eröffnen, SIM-Karten freischalten oder Behördengänge erledigen.Welche Banken bieten ein günstiges Basiskonto an?
Basiskonten können, müssen aber nicht kostenlos sein. Allerdings dürfen sie auch nicht mehr kosten als ein Standardkonto oder Gehaltskonto. Deswegen empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Preise der unterschiedlichen Kontomodelle Ihrer Bank immer vergleichen.
Die günstigsten Konten sind in der Regel die online geführten Konten. Die meisten Direktbanken rühmen – zu Recht – nicht nur die Gebührenfreiheit, was die Monatspauschale, die Girocard und Überweisungen angeht, sondern ebenso die Bargeldversorgung und ihre kostenlosen Banking-Apps für das mobile Onlinebanking.
Aber auch die regionalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen haben solche Onlinekonten, die im Vergleich zum Filialkonto oft ein oder zwei Euro weniger kosten.
Bei diesen sieben Banken bekommen Sie das Basiskonto noch ohne Kontoführungsgebühren:
Bank | monatliche Grundgebühr in Euro | Preis Girocard/Debitkarte in Euro pro Jahr | wichtige Anmerkungen |
DKB Deutsche Kreditbank | 0,00 | 0,00 | keine |
ING | 0,00 | 0,00 | keine |
Brühler Bank | 0,00 | 5,00 | keine |
Cronbank | 0,00 | 10,00 | keine |
Volksbank Darmstadt- Südhessen | 0,00 | 12,00 | keine |
PSD Bank München | 0,00 | 15,00 | mit Gehalts- oder Renteneingang ist die Girocard kostenlos |
Fidor Bank |
0,00 | 0,00 | kostenlos, wenn mehr als zehn Transaktionen monatlich getätigt werden; ansonsten 5,00 Euro monatliche Kontoführungsgebühren |
Quelle: Biallo.de; Stand: 6. Oktober 2021.
Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskontos
Für die Eröffnung eines Basiskontos erhalten Sie über die Webseiten des BMJV ein Antragsformular. Hier geht´s direkt zum Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags.
Aber auch von Ihrer gewünschten Bank bekommen Sie dieses Formular – auf dem Postweg, per E-Mail, über die Bank-Webseite oder einfach direkt vor Ort in der Bankfiliale.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kontoeröffnung?
Zu Ihrem ausgefüllten Eröffnungsantrag benötigen Sie folgende Identifikationsdokumente:
- gültiger amtlicher Ausweis, wie zum Beispiel Personalausweis beziehungsweise Pass- oder Ausweisersatzpapiere
- Duldungsbescheinigungen nach Paragraf 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes
- Ankunftsnachweise gemäß Paragraf 63a Asylgesetz
- Steuer-Identifikationsnummer – nur, wenn diese bereits zugeteilt wurde.
Ein fester Wohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz ist nicht notwendig. Ihre Erreichbarkeit über Angehörige, Freunde oder eine entsprechende Beratungsstelle genügt.
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BGH-Urteil Basiskonto & Kritik wegen zu hoher Gebühren
Keinesfalls sollte die Wahl eines Basiskontos von der Größe des Geldbeutels abhängen. So wies im Juni 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) die Deutsche Bank in ihre Schranken und urteilte, dass das Geldhaus sein Basiskonto mit einer monatlichen Gebühr von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung günstiger anbieten muss (Az.: XI ZR 119/19). Heute beträgt das Kontoführungsentgelt 6,90 Euro im Monat, welches im Übrigen dem des AktivKontos der Deutschen Bank entspricht.
Sollten auch Sie ein überteuertes Basiskonto führen, dann empfehlen wir rechtzeitig aktiv zu werden. Mit dem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Sie unberechtigte Entgelte zurückfordern.
Unzulässige Gebührenerhöhungen zurückfordern
Ein Basiskonto soll insbesondere ärmeren Menschen zu einem Girokonto verhelfen. Für diese Leute ist es besonders bitter, wenn ihre Bank an der Gebührenschraube dreht. Doch jüngst entschied der Bundesgerichtshof (BGH AZ.: XI ZR 26/10), dass Banken Klauseln in ihren AGBs nicht einfach einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden ändern können.
Was Sie tun müssen, um neue Kontoführungsgebühren von Ihrer Bank zurückzuverlangen, das lesen Sie hier: Banken müssen Geld zurückzahlen: Wir prüfen Ihren Anspruch – kostenlos!