Auf einen Blick
  • Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, haben Anspruch auf ein Girokonto – auch jene, die nur wenig Geld besitzen.

  • Biallo.de konnte zahlreiche Banken und Sparkassen ausfindig machen, die ihr Basiskonto völlig überteuert anbieten. Das teuerste Konto hat sogar einen Monatspreis von knapp 15 Euro.

  • Einige Geldhäuser bleiben aber fair und berechnen Basiskonten-Nutzern Kontoführungsgebühren, die weniger als fünf Euro kosten – bei einigen sogar zum Nulltarif.
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Miete bezahlen, Gehalt beziehen, Handyvertrag abschließenbargeldloses Bezahlen, all das geht ohne Bank und Konto nicht. Deswegen haben seit Juni 2016 alle bislang kontolosen Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) einen Anspruch auf die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos. Dazu zählen auch wohnungs- und wohnsitzlose sowie asylsuchende Personen. Daher heißt das Basiskonto auch oft “Jedermann-Konto”.

Zum Leidwesen der Verbraucher gibt es im Zahlungskontengesetz (ZKG) keine konkreten Angaben, was ein Basiskonto kosten darf. Der Preis solle lediglich „angemessen“ sein, so lautet die Formulierung. Doch, wer nicht viel Geld hat oder kein regelmäßiges Einkommen, der zahlt für ein Basiskonto oftmals viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger.

Biallo-Tipp:

Die Preise der Basiskonten können Sie mit unserem Girokonto-Vergleich mit nur wenigen Schritten vergleichen. Einfach „Basiskonto“ im Feld „Kontoart“ wählen und bei Bedarf nach Ihrer Wunschregion mit der Eingabe der Postleitzahl filtern. Probieren Sie es einfach aus!

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Was ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto ermöglicht jedem Menschen, Überweisungen sowie Daueraufträge zu tätigen und mit der Girocard beziehungsweise einer Debitkarte bargeld- sowie kontaktlos zu bezahlen. Es ist ein sogenanntes Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden – es bietet also keinen Dispositionskredit und demnach auch keine Kreditkarte.

Zum Jahresende 2020 haben insgesamt 1.300 Banken in Deutschland ein Basiskonto angeboten. Bislang wurden bereits mehr als 760.000 Basiskonto eröffnet.

Quelle: biallo.de

 

Was ist am Basiskonto so besonders?

Die Besonderheit des Basiskontos liegt in seiner gesetzlichen Verankerung. Hierbei ist die Grundidee: Egal wie arm oder reich – jedermann und jede Frau haben Anspruch auf ein eigenes Girokonto. Im Grunde dürfen Geldinstitute keine Kunden abwimmeln. Grundvoraussetzung ist lediglich, dass sie nicht bereits Kontoinhaber eines anderen Zahlungskontos sind.

Wie die Bank oder Sparkasse Ihre Bonität und Ihre Daten bei der Schufa beurteilt, ist für die Eröffnung eines Basiskontos nicht ausschlaggebend. Das gilt zum Beispiel auch für ausländische Studentinnen und Studenten, die knapp bei Kasse sind und keinen monatlichen Mindesteingang vorweisen können.

Das nachfolgende Video des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erklärt Ihnen die Besonderheiten eines Basiskontos:

 

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Für ein Basiskonto müssen Sie sich rechtmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhalten. Das gilt auch für Verbraucher ohne Wohnung oder festen Wohnsitz und Asylsuchende.

Somit haben laut gesetzlicher Identifikationsprüfungsverordnung alle Personen mit einem Ankunftsnachweis (AKN) nach Paragraf 63a des Asylgesetzes oder einer Duldungsbescheinigung nach Paragraf 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes einen Anspruch auf die Eröffnung eines Zahlungskontos. Sollte Ihnen ein Kreditinstitut die Eröffnung eines Kontos verwehren, können Sie immer auf Ihr gesetzliches Recht auf ein Basiskonto bestehen.

 

Wann darf die Bank meinen Antrag ablehnen?

Banken und Sparkassen können nur schwer den Abschluss eines Basiskontovertrages ablehnen. Betroffene Verbraucher haben nämlich die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zu beantragen.

Folgende Ablehnungsgründe sind jedoch grundsätzlich rechtens:

  • Sie haben bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto, das Sie nutzen können.
  • Sie wurden innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter oder einen ihrer Kunden verurteilt.
  • Sie waren bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank und dieses wurde Ihnen wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt,
  • Die Bank würde durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen.

Auch im Falle einer Kündigung eines bereits eröffneten Basiskontos können sich Kontoinhaber mit ihrem Anliegen an die Bafin richten oder sich an das Zivilgericht und die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Spezielle Kündigungsgründe können sein:

  • Wenn das Basiskonto bis zu 24 Monate nicht genutzt wurde.
  • Wenn der Kontoinhaber die Voraussetzungen für ein Basiskonto nicht mehr erfüllt
  • Wenn der Kontoinhaber eine angekündigte Änderung des Basiskontovertrags abgelehnt hat
  • Wenn die Kontogebühren mehr als drei Monate nicht bezahlt wurden.
  • Wenn der Kontoinhaber nicht mehr in der EU lebt.
  • Wenn der Kontoinhaber sich strafbar gegenüber seiner Bank verhalten hat.
  • Wenn der Kontoinhaber das Basiskonto für Zwecke nutzt, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
  • Wenn der Kontoinhaber unwahre Angaben gemacht hat.
  • Wenn ein weiteres Basiskonto eröffnet wurde.

Im Übrigen kann bereits bei der Eröffnung eines Basiskontos beantragt werden, dass dieses auch als Pfändungsschutzkonto nach Paragraf 850k der Zivilprozessordnung geführt werden soll.

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Welche Banken bieten ein günstiges Basiskonto an?

Basiskonten können, müssen aber nicht kostenlos sein. Allerdings dürfen sie auch nicht mehr kosten als ein Standardkonto oder Gehaltskonto. Deswegen empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Preise der unterschiedlichen Kontomodelle Ihrer Bank immer vergleichen.

Die günstigsten Konten sind in der Regel die online geführten Konten. Die meisten Direktbanken rühmen – zu Recht – nicht nur die Gebührenfreiheit, was die Monatspauschale, die Girocard und Überweisungen angeht, sondern ebenso die Bargeldversorgung und ihre kostenlosen Banking-Apps für das mobile Onlinebanking.

Aber auch die regionalen Genossenschaftsbanken und Sparkassen haben solche Onlinekonten, die im Vergleich zum Filialkonto oft ein oder zwei Euro weniger kosten.

Derzeit erhalten Sie noch bei der DKB, der ING, der PSD Bank München, der Consorsbank und der Cronbank ein kostenfreies Basiskonto. Jedoch müssen Sie immer wachsam sein, da oftmals die Girocard zusätzlich bepreist wird. Einige Banken nehmen hierfür ein jährliches Entgelt in Höhe von 15,00 Euro.

 

Antragsformular zur Eröffnung eines Basiskontos

Für die Eröffnung eines Basiskontos erhalten Sie über die Webseiten des BMJV ein Antragsformular. Hier geht´s direkt zum Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags.

Aber auch von Ihrer gewünschten Bank bekommen Sie dieses Formular – auf dem Postweg, per E-Mail, über die Bank-Webseite oder einfach direkt vor Ort in der Bankfiliale.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kontoeröffnung?

Zu Ihrem ausgefüllten Eröffnungsantrag benötigen Sie folgende Identifikationsdokumente:

  • gültiger amtlicher Ausweis, wie zum Beispiel Personalausweis beziehungsweise Pass- oder Ausweisersatzpapiere
  • Duldungsbescheinigungen nach Paragraf 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes
  • Ankunftsnachweise gemäß Paragraf 63a Asylgesetz
  • Steuer-Identifikationsnummer – nur, wenn diese bereits zugeteilt wurde.

Ein fester Wohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz ist nicht notwendig. Ihre Erreichbarkeit über Angehörige, Freunde oder eine entsprechende Beratungsstelle genügt.

 

Kritik wegen zu hoher Gebühren

Keinesfalls sollte die Wahl eines Basiskontos von der Größe des Geldbeutels abhängen. So wies im Juni 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) die Deutsche Bank in ihre Schranken und urteilte, dass das Geldhaus sein Basiskonto mit einer monatlichen Gebühr von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung günstiger anbieten muss (Az.: XI ZR 119/19). Heute beträgt das Kontoführungsentgelt 6,90 Euro im Monat, welches im Übrigen dem des AktivKontos der Deutschen Bank entspricht.

Sollten auch Sie ein überteuertes Basiskonto führen, dann empfehlen wir rechtzeitig aktiv zu werden. Mit dem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Sie unberechtigte Entgelte zurückfordern.

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Unzulässige Gebührenerhöhungen zurückfordern

Ein Basiskonto soll insbesondere ärmeren Menschen zu einem Girokonto verhelfen. Für diese Leute ist es besonders bitter, wenn ihre Bank an der Gebührenschraube dreht. Doch jüngst entschied der Bundesgerichtshof (BGH AZ.: XI ZR 26/10), dass Banken Klauseln in ihren AGBs nicht einfach einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden ändern können.

Was Sie tun müssen, um neue Kontoführungsgebühren von Ihrer Bank zurückzuverlangen, das lesen Sie hier: Banken müssen Geld zurückzahlen: Wir prüfen Ihren Anspruch – kostenlos!

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Über die Autorin Kerstin Weinzierl

"Back-to-the-Roots", dieses Motto war ausschlaggebend, dass Kerstin Weinzierl sich 2018 bei biallo.de bewarb. Zuviel "IT-Gedöns" prägten ihre berufliche Vorgeschichte. Dabei vermisste sie die Kreativität, das Schreiben und die journalistische Arbeit. Die Themen von biallo.de sind schlichtweg spannend und dieser Meinung ist sie heute noch. Guter Content ist für Kerstin nicht nur trendig, sondern auch immer vorausschauend. Daher fühlt sie sich in den Themenwelten der Digitalisierung und Nachhaltigkeit besonders wohl. Somit weckten auch die Robo-Advisor und Fintechs sofort ihr Interesse und in diesen Bereichen konnte sie schnell ihre Expertise ausbauen. Privat verbiegt sich Kerstin beim Yoga oder ist mit ihrer Familie gerne auf dem heimischen Ammersee mit dem SUP Board.

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