BGH-Urteil

Banken müssen Geld zurückzahlen: Wir prüfen Ihren Anspruch – kostenlos

Horst Biallo
Redakteur & Gründer
Aktualisiert am: 14.10.2021

Auf einen Blick

  • Die meisten Banken und Sparkassen haben die Preise deutlich angehoben.
  • Im Schnitt gibt es 120,00 Euro – oft noch deutlich mehr.
  • Geld zurück gibt es ohne Kostenrisiko für Sie. Wir sagen Ihnen, wie das geht.
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Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes können viele Bankkunden zu Unrecht berechnete Kontogebühren der vergangenen Jahre zurückfordern. Nach unserer aktuellen Studie haben die Deutschen insgesamt Ansprüche auf Kontogebühren in Höhe von über fünf Milliarden Euro. Allerdings werden die Banken kaum freiwillig zahlen, weshalb Sie als Kunde professionelle Hilfe benötigen, um Ihr Recht durchzusetzen.

Seit 2018 haben wir die Preisverzeichnisse fast aller Banken und Sparkassen gespeichert und verfolgen die Preisentwicklungen ganz genau. Dabei ist uns aufgefallen:

  • Die Monatspauschalen vieler Konten sind um rund 30 Prozent gestiegen.
  • Geldhäuser haben immer neue Gebühren erfunden, zum Beispiel für das Zahlen mit der Girocard und dies in Coronazeiten.
  • Andere Preiserhöhungen können Sie auch zurückfordern, z.B. wenn das Bankschließfach teurer wurde.

Im Schnitt, so schätzen wir, bekommt jeder Kunde 120,00 Euro zurück. Dass es auch mehr werden können, zeigen diese vier Beispiele:

  • Kunden der Volksbank Mainspitze können bis zu 150,00 Euro zurückerhalten
  • Wer in den letzten Monaten 15 Eilüberweisungen bei der Kreissparkasse Ostalb durchführte, kann 225,00 Euro zurückbekommen.
  • 110,00 Euro können sich allein die Premiumkonten-Kunden der Raiba Ebersberg erstatten lassen.
  • Kunden der Landsberg-Ammersee Bank, die dort ein Konto haben und ein 40 cm großes Schließfach, erhalten mehr als 300 Euro zurück.

Rechtsanwalt erklärt: So holen Sie sich die Kontogebühren zurück!

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Wissen Sie, ob Sie auch einen Anspruch auf Rückzahlung haben? Das können Sie so herausfinden: Vergleichen Sie alle Kontoabrechnungen seit 31.12.2017 mit den späteren Abrechnungen, wenn Sie diese noch haben. Allerdings ist das sehr aufwendig und kompliziert. Ihre Bank wird Ihnen dabei sicher auch nicht helfen und Ihnen nicht sagen, ob ein Erstattungsanspruch besteht.

Wir helfen Ihnen kostenlos, dies festzustellen.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie senden uns eine E-Mail mit dem Namen Ihrer Bank oder Sparkasse in der Betreffzeile an: konto-check@biallo.de

Wir prüfen kostenlos, ob möglicherweise ein Erstattungsanspruch besteht und antworten nach Prüfung mithilfe unserer umfangreichen Datenbank kurzfristig.

Oder:

  • Sie lassen Ihren Erstattungsanspruch gleich ohne Kostenrisiko durch die Rechtsanwälte Gansel durchsetzen. 75 Prozent des Geldes erhalten Sie, 25 Prozent geht als Erfolgshonorar an die Kanzlei. Die notwendigen Informationen haben Sie in fünf Minuten eingegeben. Sie benötigen die IBAN für das betreffende Konto.

Über den Redakteur & Gründer Horst Biallo

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Jahrgang 1954, studierte Wirtschaft und absolvierte eine Ausbildung zum Wirtschaftsjournalisten bei der Tageszeitung Die Welt. Später machte er sich selbstständig, schrieb für Wirtschaftswoche, Stern und zahlreiche Tageszeitungen. Er ist Autor mehrerer Fachbücher, u.a. "Die geheimen deutschen Weltmeister" und "Die Doktormacher". Im Jahr 1999 gründete er das Verbraucherportal www.biallo.de, vier Jahre später www.geldsparen.de und 2009 www.biallo.at. Horst Biallo ist verheiratet und hat drei Kinder.

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