Frühjahrsputz versäumt? Die guten Leitz-Ordner platzen aus allen Nähten? Dann wird es Zeit auszumisten und dazu gehört auch, seine Finanzen zu sortieren. Jedoch sollten Ihre Kontoauszüge nicht unüberlegt in den Reißwolf. Doch wie verpflichtend und sinnvoll ist es wirklich, Kontoabrechnungen aufzubewahren? Und auf welche Fristen müssen Sie achten?
Wie lange müssen Privatkunden ihre Kontoauszüge aufheben?
Generell gilt: Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Privatleute greift nur in Ausnahmefällen. Doch es kann ratsam sein, Kontoauszüge einige Zeit zu behalten und nicht sofort zu schreddern. Denn: „Zahlungsbelege für Handwerker- oder Dienstleistungen rund um Grundstück und Gebäude müssen Sie zwei Jahre lang aufbewahren", sagt Alexander Baumgart, Pressesprecher der ING. Denn das Finanzamt darf bei Prüfungen von Betrieben für die vergangenen beiden Jahre nachfragen, ob Maler, Fliesenleger oder Elektriker ihre Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen haben. Kundinnen und Kunden haben also eine Auskunftspflicht gegenüber dem Fiskus.
Für die eigene Steuererklärung gilt im Übrigen: Mit der Vernichtung der Kontoauszüge lieber warten, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Das ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durch das Finanzamt möglich.
Letztendlich ist eine gute Orientierung für die notwendige Aufbewahrungsdauer die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem betreffenden Kalenderjahresende und beträgt drei Jahre. Bei Arbeiten von Handwerkern kann aber auch eine entsprechend längere Archivierung angebracht sein, da sich die Gewährleistungsfrist auf fünf Jahre beläuft.
Doch Besserverdiener aufgepasst: "Für Privatpersonen mit positiven Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr besteht eine Aufbewahrungsfrist für Kontobelege von sechs Jahren", bestätigt Baumgart.