Laut BAFA wurden Stand April 2021 insgesamt 548.276 Anträge auf Umweltbonus gestellt. Damit ist aus dem einst anvisierten Ziel, bis 2020 rund eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu haben, nichts geworden. Doch es geht voran: Reine E-Autos und Plug-in-Hybride finden ihre Käufer. Bei der Anzahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in Deutschland gab es 2020 einen Rekord. Es wurden mit rund 194.200 PKW mit reinem Elektroantrieb so viele Stromer neu zugelassen, wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr eine Verdreifachung der Zulassungszahl.
Das stets wachsende Sortiment an innovativen E-Modellen, die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen und den Umweltverbänden, ab 2030 keine Neuwagen mit Otto- oder Diesel-Aggregat mehr zuzulassen, und finanzielle Anreize wie Umweltbonus und Steuerersparnis locken Käufer. Sind die Jahre unserer konventionellen PKW endgültig gezählt?
Elektroauto-Förderung: Ordentliche Zuschüsse mit dem Umweltbonus
Wer sich heute einen Neuwagen anschaffen möchte, wird neben Automarke, Farbe und Ausstattung entscheiden, ob es ein Elektroauto oder Verbrenner sein soll. Nicht doch besser weitsichtig und nachhaltig handeln und auf ein Elektroauto umsteigen – nicht zuletzt, um auch die doch recht ordentliche Förderung und auch Steuervorteile mitzunehmen?
Seit Einführung der "Innovationsprämie" im Juni 2020, profitieren nämlich Käufer eines förderfähigen E-Autos von einer nochmals erhöhten Prämie. Bis zu 9.000 Euro Umweltbonus für das E-Auto sind aktuell drin. Bei einigen Automobilherstellern mit Werbeaktionen geht sogar noch etwas mehr. Diese Elektroauto Förderung geht bis Ende 2025.
Zusätzlichen Anreiz für den Kauf eines Elektroautos bietet der steuerliche Vorteil: E-Autos, die bis 2025 zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt maximal zehn Jahre, längstens aber bis 2030. Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß werden ab 2021 hingegen höher besteuert als bisher. Eine entsprechende Kfz-Steuerreform hat der Bundesrat am 9. Oktober 2020 gebilligt.
Umweltbonus: Welche Förderungen für Elektroautos gibt es?
Die staatliche Förderprämie – auch Umweltbonus genannt – besteht aus einem Zuschuss vom Automobilhersteller- und einem Bundesanteil. Wer ein Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybrid) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA gekauft oder geleast und nach dem 4. November 2019 auf sich zugelassen hat, kann sich diese Prämie sichern
Die Innovationsprämie für Elektroautos
Die Innovationsprämie wurde im Jahr 2020 – aufgrund der Corona Krise – als Erhöhung des Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge eingeführt. Mit ihr verdoppelte der Staat seinen Förderanteil für Plug-in-Hybride und E-Autos (mit einem Nettolistenpreis bis zu 65.000 Euro) auf maximal 6.000 Euro. Der Anteil der Hersteller bleibt mit maximal 3.000 Euro unverändert. Batteriefahrzeuge oder Plug-in-Hybride, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen wurden oder werden, erhalten die erhöhte Innovationsprämie. Der Antrag hierauf ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich.
Höhe der Förderung beim Kauf eines Neufahrzeugs
Fahrzeugart |
Nettolistenpreis (in Euro) |
Umweltbonus (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
Batteriefahrzeug |
bis 40.000 |
9.000 Euro |
Batteriefahrzeug |
über 40.000 bis 65.000 |
7.500 Euro |
Plug-in-Hybrid |
bis 40.000 |
6.750 Euro |
Plug-in-Hybrid |
über 40.000 bis 65.000 |
5.625 Euro |
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: April 2021.
Der Umweltbonus für Gebrauchtwagen
Den Umweltbonus können Käufer auch beim Kauf eines jungen gebrauchten Fahrzeugs (zweite Zulassung) mit dem Nachweispaket von Gebrauchtwagen beantragen. Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:
- Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA befinden.
- Die Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
- Der Wagen war maximal zwölf Monate erstzugelassen.
- Bei der Zweitzulassung darf der Wagen nicht mehr als 15.000 km auf dem Tacho haben.
- Das Fahrzeug darf noch nicht durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein.
- Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Beim Leasing: Mindesthaltedauer zwölf Monate (Leasingdauer zwölf bis 23 Monate) bzw. 24 Monate (Leasingdauer über 23 Monate).
- Das Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Dieser beträgt 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich dem Bruttoherstelleranteil.
- Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil am Umweltbonus: Bei Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und Zweitzulassung ab dem 04. Juni 2020. Der Antrag hierfür muss spätestens am 31. Dezember 2021 gestellt sein.
Auf Sonderaktionen der Hersteller achten
Viele Hersteller bieten zusätzliche Sonderaktionen. Manche erhöhen ihren Anteil am Umweltbonus auf eigene Faust, andere locken mit Sonderprämien. Es lohnt sich daher, Preise, Prämien und Produkte der verschiedenen Autohersteller zu vergleichen. Bei tatsächlichem Kaufinteresse sollte man immer nachfragen, welche Extras für den Neuwagen dazu kommen können, bereits enthalten sind oder ob am Preis noch etwas zu machen ist.
Der Umweltbonus 2021 beim Elektroauto Leasing
Die Höhe der Förderung bei Leasing wird abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst. Antragsteller muss die Person sein, auf die das Fahrzeug zugelassen wird.
Innovationsprämie beim Leasing von E-Autos
Leasingdauer | Bundesanteil bei Nettolistenpreis bis 40.000 Euro | Bundesanteil bei Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro |
Leasing 6 bis 11 Monate | 1.500 Euro | 1.250 Euro |
Leasing 12 bis 23 Monate | 3.000 Euro | 2.500 Euro |
Leasing über 23 Monate | 6.000 Euro | 5.000 Euro |
Quelle: BAFA; Stand: April 2021.
Innovationsprämie beim Leasing von Plug-in-Hybridfahrzeugen
Leasingdauer | Bundesanteil bei Nettolistenpreis bis 40.000 Euro | Bundesanteil bei Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro |
Leasing 6 bis 11 Monate | 1.125 Euro | 937,50 Euro |
Leasing 12 bis 23 Monate | 2.250 Euro | 1.875 Euro |
Leasing über 23 Monate | 4.500 Euro | 3.750 Euro |
Quelle: BAFA; Stand: April 2021.
Kosten & Nutzen: Wann rentiert sich die Anschaffung eines E-Autos?
Wer auf ein E-Auto umsteigen möchten, wird rechnen. Zum einen sind Elektroautos immer noch teurer als konventionelle Verbrenner. Andererseits gibt es Zuschüsse und Vorteile bei der Steuer. Ab wann wird sich für wen der Preis des Elektroautos amortisieren? Die grobe Überschlags-Rechnung lautet: Auto Prämie plus Steuerersparnis plus Ersparnis beim Kraftstoff ist größer als die Differenz Elektroauto zum konventionellen PKW.
Für Vieltanker und Vielfahrer in Städten könnte sich das Elektroauto rechnen. Diesel und Benzin sind seit Januar 2021 hierzulande teurer geworden. Der Emissionshandel für Brennstoffe begann mit dem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Dadurch verteuert sich ein Liter Benzin um rund sieben Cent und ein Liter Diesel um rund acht Cent. Elektroautos sind eine gute Alternative für Kurzstreckenfahrer. Eine Lademöglichkeit, bestenfalls in der eigenen Garage (zum Beispiel eine Wallbox) und an der Arbeitstelle sind von großem Vorteil.
Anschaffungskosten und Reichweite beim Elektroauto
Nach wie vor sind Ladezeit, Anschaffungskosten und Reichweite in der Kritik. Ganz zu schweigen von der Diskussion um Sinn und Unsinn von Elektroautos. Der eingefleischte Golf-R Fahrer wird nicht so bald auf seinen Super-Benziner verzichten wollen. Doch wer bisher nur wegen der Themen Kosten und Reichweite zögerte, wird eines Besseren belehrt: Die Automobilindustrie wartet mit immer neueren und attraktiven Modellen auf, die eben genannte Nachteile dezimiert haben. Renault möchte eine Basisversion des Twingo Electric ab gut 21.000 Euro auf den Markt bringen. Abzüglich Umweltbonus kann dann der Kaufpreis auf 11.000 Euro sinken. Und Fiat bringt einen Cinquecento auf den Markt, der rund 24.000 Euro kosten und eine Reichweite im Stadtverkehr von bis zu 240 Kilometern haben soll. Abzüglich Umweltbonus sinkt der Einstiegspreis für den schnuckeligen elektrischen Kleinstwagen auf rund 14.000 Euro. (Quelle: Handelsblatt Januar 2021).
Ladestationen und Infrastruktur
Hier hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Es gibt Seiten, etwa e-stations.de oder Apps, die Ladestationen anzeigen. Auf interaktiven Karten finden Elektroauto-Fahrer freie und passende Ladestationen in ihrer Umgebung. Damit Elektrofahrzeuge nicht nur finanziell, sondern auch im täglichen Gebrauch und Unterhalt attraktiver werden, will die Bundesregierung die Ladeinfrastruktur deutlich verbessern. Bis 2030 hofft die Regierung auf eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte. Immerhin sollen bis dahin dann auch Millionen von Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen.
Elektroauto-Förderung: Wie funktioniert sie?
Für die Beantragung der Förderung aller Elektroautos gilt: Das Auto muss gekauft und zugelassen sein. Dann erst kann der Käufer – berechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine – den Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen. Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fahrzeug: Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
- Zeitfenster: Der Erwerb – egal ob Kauf, Leasing oder Finanzierung – muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids muss das Neufahrzeug zugelassen sein.
- Zulassung: Der Besitzer muss sein Elektroauto im Inland, auf seinen Namen (= Antragsteller) und für mindestens sechs Monate zulassen.
Der Erwerb des akustischen Warnsystems (AVAS) ist mit pauschal 100 Euro förderfähig, wurde es zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut.
Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?
Die Beantragung der Prämie erfolgt mittlerweile im einstufigen Verfahren. Wichtig ist, dass das Fahrzeug vor der Antragstellung erworben und zugelassen worden ist. Die Antragstellung erfolgt digital. Über das Online-Portal reichen Käufer folgende Unterlagen ein:
- die Rechnung,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II,
- das Nachweispaket bei Gebrauchtwagen,
- der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (bei Gebrauchtfahrzeugen).
Elektroauto-Leasing Nehmer reichen folgende Unterlagen ein:
- der Leasingvertrag,
- die Unterlagen der verbindlichen Bestellung,
- die Kalkulation der Leasingrate,
- Zulassungsbescheinigung Teil II.
Nach einer positiven Prüfung der Unterlagen kommt ein Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Quelle: BAFA.
Elektroautos und Steuer
Der Staat fördert Elektromobilität steuerlich. Wer sein E-Auto erstmalig in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 zulässt, ist für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030, von der Steuer befreit (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002).
- Beispiel: Ein förderfähiges Elektroauto wird am 20. April 2021 erstmalig zugelassen. Der Besitzer ist bis Ende 2030 von der Steuer befreit.
Diese zehnjährige Steuerbefreiung gilt demnach auch rückwirkend für alle E-Autos, die ab dem 18. Mai 2011 erstmalig zugelassen wurden. Ein E-Gebrauchtwagen Käufer profitiert somit von der Steuerbefreiung, wenn die zehn Jahre seit Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind.
- Beispiel: Ein Käufer entscheidet sich für ein gebrauchtes Elektroauto. Der Vorbesitzer hat es im Juli 2019 zugelassen. Der neue Besitzer ist bis einschließlich Juli 2029 von der Kfz-Steuer befreit. Unabhängig davon, wann er das Fahrzeug zulässt.
Steuervorteil: Geldwerter Vorteil für Elektro-Dienstwagen
Wie die Förderung beim Dienstwagen aussieht, kommt darauf an, wann der Elektro-Dienstwagen angeschafft wurde. Für Elektro-Firmenwagen gibt es einige steuerliche Förderungen. Private Fahrten mit dem Dienstwagen müssen generell versteuert werden. Einfach ist hier die 1-Pozent-Regelung: Ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenautos kommt zum monatlichen Gehalt dazu. Plus 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.
Dienstlich genutztes E-Auto: Seit Juli 2020 muss man dienstlich genutzte reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro nur noch mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuern. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge oder "reine" Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro bleibt die 0,5 Prozent-Regelung bestehen.
Dienstlich genutztes Plug-in-Hybridauto: Wenn das aufladbare Hybridfahrzeug eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, greift ebenfalls die 0,5-Prozent-Regelung seit 1. Januar 2019:
- maximale Kohlendioxidemission von 50 Gramm je gefahrenem Kilometer.
- Reichweite beträgt bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer.
Erfüllt das Fahrzeug die Normen nicht, gilt der Nachteilsausgleich. Dieser sieht vor, dass der Bruttolistenpreis um pauschale Beträge für das Batteriesystem gemindert wird.
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
Mit einem milliardenschweren Steuerpaket möchte die Bundesregierung die Förderung der Elektromobilität auf den Weg bringen. Schwerpunkte sind eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge, eine Verlängerung der Dienstwagenregelung und die steuerfreie Ladevorrichtung:
Lieferfahrzeuge | Firmenwagen | Ladevorrichtung |
Für rein elektrische Lieferfahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Anschaffungsjahr – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet. | Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert, für emissionsfreie Elektrofahrzeuge gilt die 0,25%-Regelung. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert. | Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das Gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert. |
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Stand 12.06.2020).
- Biallo-Tipp: Achten Sie auf entsprechende Ladestationen. Ohne die Möglichkeit, das eigene Auto in der Nähe der Wohnung oder Arbeit aufladen zu können, ist ein E-Auto alles andere als praktikabel. Aktuell ist die Infrastruktur der Stationen leider spärlich.
Anträge auf Auto Prämie: Wie ist der Stand?
Aus dem einst anvisierten Ziel, bis 2020 rund eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu haben, ist nichts geworden. Wird Deutschland bei dem gesteckten Ziel von sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 ankommen? Die Aufholjagd der Stromer bleibt spannend. Bis April 2021 wurden laut BAFA über eine halbe Millionen Anträge auf Umweltbonus gestellt.
Anzahl der Anträge auf Umweltbonus nach E-Auto Modellen
Unter den Top Ten der Hersteller sind Modelle von Volkswagen, BMW, Renault, Smart und Tesla.
Hersteller / Typ | Anzahl |
Volkswagen e-up! Golf (Modell 2017) | 17.500 |
smart EQ fortwo (Modell 2017 / BR453) | 16.506 |
Volkswagen e-Golf (Modell 2017) | 13.739 |
Volkswagen ID.3 Pro Performance 150 kW (E113MJ) | 12.238 |
Tesla Model 3 2020 | 11.620 |
Volkswagen e-Golf | 11.184 |
Renault ZOE, Life (mit Batteriemiete) | 10.478 |
smart EQ forfour (Modell 2017 / BR453) | 9.922 |
BMW i3 | 8.460 |
Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid, Plus | 8.288 |
Hyundai KONA Elektro DAB+ | 8.215 |
Tesla Model 3 Long-Range Dual Motor AWD | 7.702 |
smart EQ fortwo cabrio (Modell 2017 / BR453) | 7.540 |
Renault ZOE Phase 2, Intens R135 Z.E. 50 (mit Batteriemiete) | 7.184 |
Renault ZOE, Intens (mit Batteriemiete) | 7.128 |
Audi A 3 | 6.365 |
Quelle: BAFA (Stand: 1. April 2021).
Die Top 10 der Anträge nach Hersteller
Hersteller | Anzahl |
Volkswagen | 83.893 |
Renault | 59.509 |
BMW | 57.768 |
Mercedes-Benz | 57.394 |
Smart | 34.391 |
Hyndai | 31.441 |
Audi | 30.017 |
Tesla | 29.887 |
Kia | 21.939 |
Mitsubishi | 20.477 |
Quelle: BAFA (Stand: 1. April 2021).
Die Anträge nach Art der Antragsteller
Antragsetller | Anzahl |
Unternehmen | 292.115 |
Privatpersonen | 227.225 |
Körperschaft | 3.817 |
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 2.349 |
Eingetragener Verein, kommunaler Investor | 1.387 |
Kommunale Betriebe | 1.221 |
Verein | 820 |
Stiftung | 287 |
Kommunaler Zweckverband | 204 |
Einzelunternehmer | 2 |
Freiberuflich tätige Person | 2 |
Eingetragene Genossenschaften | 1 |
Kirche, kirchliche Einrichtung, anerkannte Rechtsgemeinschaft | 1 |
Quelle: BAFA (Stand: 1. April 2021).
Weitere Förderungen und Vorteile für E-Auto-Käufer
Die Förderung der Elektrofahrzeuge läuft in ganz Deutschland nach den einheitlichen Regeln der BAFA. Doch Käufer von Elektroautos können mit zusätzlichen Förderprogrammen noch mehr rausholen. Zum Beispiel eine Bezuschussung von Einbauten von Stromleitungen, Schaltern und Steckdosen in die private Garage.
In München zum Beispiel läuft Förderprogramm emobil. Anträge können Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Das Fördergeld können Interessenten für die Ladeinfrastruktur oder/und Beratungen erhalten. Beispielsweise schießt die Stadt 40 Prozent der Nettokosten bei der Ladeinfrastruktur zu. Bei einem Schnelladepunkt bis zu 10.000 Euro. Nordrhein-Westfalen macht ebenfalls das Säckel auf und sponsert Fördergelder für die eigene Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Auch einige Energieversorger (oft die Stadtwerke) zahlen Prämien an Kunden, die sich ein E-Auto kaufen. Warum? Ganz einfach: Wer ein Auto hat, das an die Steckdose muss, braucht Strom. Und diese gute Kundschaft möchten sich die Energieversorger sichern und locken mit Prämien von ein paar Hundert Euro (wie zum Beispiel die Energieversorgungsunternehmen in NRW).
Weitere Vorteile für Elektroauto-Besitzer
Der Verkauf der Elektroautos liegt der Regierung sehr am Herzen und schafft weitere Anreize für Kaufwillige.
Erstzulassung | Steuerbefreiung |
Vor dem 17.05.2011 | 5 Jahre |
Zwischen dem 18.05.2011 und dem 30.12.2020 | 10 Jahre |
Fragen und Antworten zur Elektroauto-Förderung
Für alle, die mit dem Kauf eines E-Autos liebäugeln, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Kaufprämie Elektroauto (= Umweltbonus) noch einmal zusammengefasst.