Wenn Sie sich ein Auto anschaffen möchten, stellen Sie sich mittlerweile sicher auch die Frage, ob es ein Elektroauto oder ein Verbrenner werden soll. Denn viele Verbraucher wollen mittlerweile lieber nachhaltig handeln und setzen beim Autokauf auf Elektromobilität. Zudem gibt es beim Kauf eines E-Autos auch einiges an Sparpotential. Derzeit herrscht jedoch Unsicherheit über die Fördermöglichkeiten, da ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen gelten.
Aber die Anschaffung eines E-Autos kostet natürlich erst einmal Geld und nach wie vor sind Elektroautos vergleichsweise teuer – dazu kommen dann meist noch die Kosten für die Installation einer Wallbox in der eigenen Garage. Doch mit unterschiedlichen Fördermitteln wie Umweltbonus, Innovationsprämie, Steuervergünstigungen und einem wachsenden Angebot innovativer E-Auto-Modelle, versuchen Staat und Hersteller in den vergangenen Jahren die Verbreitung von Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu steigern.
Für alle, die mit dem Kauf eines E-Autos liebäugeln, beantworten wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Auto-Prämie.
E Auto Förderung 2023: Aktueller Antragsstand
Wie die aktuelle Zwischenbilanz zum Antragsstand des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt, liegen Elektroautos weiter im Trend: Im September 2023 wurde der zweimillionste Förderantrag beim BAFA genehmigt. Zum Vergleich: Bis zum 1.Mai 2022 waren es 1,2 Millionen Anträge. Reine Elektroautos führen klar mit 61 Prozent der Anträge. Insgesamt hat das Bundesamt 9,5 Milliarden Euro an Fördermitteln ausbezahlt.
Das BAFA kümmert sich um die Auszahlung der Förderprämie. Dort müssen Sie digital über die Homepage des BAFA einen Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen. Allerdings geht das erst, nachdem Sie das Fahrzeug erworben und auf sich zugelassen haben. Neuerdings ist zudem eine vereinfachte Antragstellung über das Nutzerkonto Bund möglich und Sie können den Status Ihres Antrages online einsehen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Vorgangsnummer und Postleitzahl. In einem separaten Ratgeber erläutern wir, was Sie beim Antrag des Umweltbonus beachten müssen und wie Sie den BAFA-Antrag stellen.
Was genau ist der Umweltbonus?
Die Umweltbonus genannte Förderprämie beim Kauf eines Elektroautos wurde 2019 eingeführt und besteht aus zwei Teilen: Der staatlichen Prämie, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird, und dem Herstellerbonus. Der Herstelleranteil am Umweltbonus ist in der Rechnung oder im Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Wer ein Elektrofahrzeug gemäß der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA gekauft oder geleast und nach dem 4. November 2019 auf sich zugelassen hat, kann sich die staatliche Förderung sichern.
Was ist die Innovationsprämie?
Die Innovationsprämie wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur-Programms aufgrund der Coronakrise als Erhöhung des Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge eingeführt. Mit ihr verdoppelte der Staat seinen Förderanteil für Plug-in-Hybride und E-Autos auf maximal 6.000 Euro. Der Herstelleranteil wurde nicht verändert und lag weiter bei maximal 3.000 Euro auf den Fahrzeug-Nettopreis. Sprich: Ein Privatkäufer sparte zusätzlich auch noch 570 Euro Mehrwertsteuer.
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde die staatliche Förderung gesenkt auf maximal 4.500 Euro für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride fielen aus der Förderung. Zudem konnten Unternehmer nur noch bis zum 31. August 2023 die Förderung beantragen – was zu einem Run von Firmenfuhrparks führte und zu einem Zulassungsrekord für Elektroautos im August. Zum Jahreswechsel 2024 wird die staatliche Prämie erneut gesenkt auf das alte Niveau vor Corona auf dann 3.000 Euro, zudem gibt es die Förderung nur noch für Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro. Das entspricht einem Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer von 53.550 Euro. Wichtig zu wissen: Entscheidend dafür, ob ein Fahrzeug gefördert werden kann, ist der Preis des Einstiegsmodells. Kostet also eine Ausführung mit einer größeren Batterie, mehr Leistung oder besserer Ausstattung mehr als die 45.000 Euro netto, wird das Auto trotzdem gefördert.
Förderung Elektroauto: Welche E-Autos werden gefördert?
Als förderfähiges E-Auto gilt nach Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes ein
- reines Batterieelektrofahrzeug oder ein
- Brennstoffzellenfahrzeug (Wasserstoff als Energiespeicher)
Mit der Förderung unterstützt der Bund den Absatz elektrisch betriebener Neufahrzeuge in Deutschland noch bis Ende 2025. Dann läuft auch der Umweltbonus aus.
Kann ich für die Umrüstung meines Fahrzeugs eine E Auto Prämie beantragen?
Nein. Nur der Kauf eines Elektroautos wird bezuschusst.
E Auto Förderung & Voraussetzungen: Wie komme ich an die E Auto Prämie?
Um die Prämie zu erhalten, muss das E-Auto in Deutschland auf Sie als Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein und mindestens sechs Monate von Ihnen gehalten werden. Das gilt sowohl für Neuwagen als auch für junge Gebrauchtwagen. Die Bundesregierung plant, die Mindesthaltedauer auf zwölf Monate zu verlängern. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit aktuell zwischen zwölf und 24 Monaten. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen – je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf handelt:
Voraussetzungen Neuwagen Elektro Förderung
- Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
- Die Erstzulassung darf bei Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegen.
- Das Elektroauto muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen sein und mindestens zwölf Monate gehalten werden (Leasing: bis zu 24 Monate).
Voraussetzungen E Auto Förderung Gebrauchtwagen
Den Umweltbonus können Käufer auch beim Kauf eines jungen, gebrauchten Elektroautos mit dem Nachweispaket von Gebrauchtwagen beantragen. Seit 2023 ist die Förderung nicht mehr auf den Zweitbesitzer beschränkt, auch ein Auto mit zwei oder mehr Vorbesitzern ist noch förderfähig. Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:
- Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
- Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
- E-Auto war höchstens zwölf Monate erst zugelassen.
- Laufleistung darf bei Erwerb 15.000 km nicht überschreiten.
- Für das Fahrzeug darf nachweislich noch kein Umweltbonus in Anspruch genommen worden sein.
- Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
- Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zweitzulassung eingereicht werden.
- Auto muss mindestens zwölf Monate gehalten werden.
- Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Dieser beträgt 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils.
- Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist nicht förderfähig.
In einem ausführlichen Interview mit dem ADAC erfahren Sie, was beim Kauf eines gebrauchten E-Autos beachtet werden sollte und welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben.
Was gilt für Plug-in-Hybride?
Plug-in-Hybridautos verfügen nur über eine kleine Batterie, die auf kurzen Strecken elektrisches Fahren ermöglicht. Wenn die Batterie leer ist oder schneller gefahren wird, schaltet sich ein klassischer Verbrenner-Motor zu. Die Batterie kann an einer Steckdose wieder aufgeladen werden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Förderung vollständig gestrichen.