Seit Einführung der "Innovationsprämie", welche im Juni 2020 aufgrund der Corona-Krise im Zukunftspaket von der Großen Koalition beschlossen wurde, profitieren Käufer eines förderfähigen E-Autos von einer höheren Prämie – maximal 9.000 Euro Umweltbonus sind seitdem drin, bei einigen Automobilherstellern sogar noch etwas mehr. Die zusätzliche Förderung war zunächst bis 31. Dezember 2021 befristet. Jetzt wurde auf dem jüngsten Autogipfel in Berlin eine deutliche Verlängerung der Kaufprämie bis Ende 2025 angekündigt. Allerdings soll für Plug-in-Hybride zukünftig eine gestaffelte Förderung gelten: Sie werden nur bezuschusst, wenn sie ab dem Jahr 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometern und ab 2025 von mindestens 80 Kilometern haben.
Einen zusätzlichen Anreiz für den Kauf eines Elektroautos bietet der steuerliche Vorteil: E-Autos, die bis 2025 zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt maximal zehn Jahre, längstens aber bis 2030. Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß werden ab 2021 hingegen höher besteuert als bisher. Die entsprechende Kfz-Steuerreform hat der Bundesrat am 9. Oktober 2020 gebilligt.
Beim Antragsverfahren ändert sich hingegen nichts: "Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie ist nicht notwendig. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen", schreibt die Bafa auf ihrer Homepage.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Elektromobilität geplant
Mitten in der Corona-Krise möchte der Staat mit weiteren Maßnahmen den Wandel hin zu klimaschonenden Fahrzeugen vorantreiben. So wurden auf dem jüngsten Autogipfel, zusätzlich zur Verlängerung der Innovationsprämie, weitere Zusagen getroffen: Neben der Förderung sauberer LKW mittels einer Abwrackprämie, steht auch ein beschleunigter Ausbau der Ladeinfrastruktur und ein „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ auf dem Plan.
Welche Kaufprämien gibt es?
Die staatliche Förderprämie – auch Umweltbonus genannt – besteht aus Automobilhersteller- und Bundesanteil. Der Staat steuert jetzt maximal 6000 Euro bei. Zuvor waren es nur 3000 Euro. Hinzu kommen noch einmal 3000 Euro vom Hersteller. Die Fördersätze staffeln sich nach Antriebsart und Kaufpreis. Sie sind jedoch nicht mehr Halbe/Halbe zwischen Bund und Händlern aufgeteilt, da der Bund seinen Anteil mit der Innovationsprämie verdoppelt hat. Der neue erhöhte Umweltbonus gilt seit dem 8. Juli 2020 und bis zum 31.Dezember 2025.
Die Zuschüsse im Überblick:
Fahrzeugart |
Nettolistenpreis |
Umweltbonus |
---|---|---|
Batteriefahrzeug |
Bis 40.000 Euro |
9.000 Euro |
Batteriefahrzeug |
Über 40.000 Euro |
7.500 Euro |
Plug-in-Hybrid |
Bis 40.000 Euro |
6.750 Euro |
Plug-in-Hybrid |
Über 40.000 Euro |
5.625 Euro |
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche.
- Wichtig: Den Umweltbonus gibt es nur, wenn das Auto auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA steht. Die Liste wird immer wieder aktualisiert und ergänzt.
Hinweis: Manche Automobilhersteller gewähren sogar einen noch höheren Zuschuss als den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil.
Autokäufer aufgepasst: Mehrwertsteuersenkung!
Noch bis zum 31. Dezember 2020 ist der Mehrwertsteuersatz bekanntlich von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Die meisten (Auto-)Hersteller geben diesen Preisvorteil an ihre Kunden weiter. So können E-Auto-Käufer momentan noch von der erhöhten Kaufprämie plus reduzierter Mehrwertsteuer profitieren.
Sonderaktionen der Hersteller
Viele Hersteller gingen bereits vor der Verabschiedung des Konjunkturpakets mit eigenen Sonderaktionen an den Start. Manche erhöhten ihren Anteil am Umweltbonus auf eigene Faust, andere dachten sich Sonderprämien und neue Kaufanreize aus. Es lohnt sich momentan mehr denn je, Preise, Prämien und Produkte zu vergleichen. Und bei tatsächlichem Kaufinteresse nachzufragen, welche Extras für den Neuwagen dazu kommen können, dabei sind oder ob am Preis noch etwas machbar ist.
Mehr Ladestationen
Damit Elektrofahrzeuge nicht nur finanziell, sondern auch in der Handhabung attraktiver werden, will die Bundesregierung die Ladeinfrastruktur deutlich verbessern. Die Rede ist von 50.000 Ladestellen bis 2022. Die Automobilwirtschaft soll bis dahin insgesamt 15.000 öffentliche Zapfsäulen beisteuern. Bis 2030 hofft die Bundesregierung auf eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte. Immerhin sollen dann auch Millionen von Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen.
BAFA-Zwischenbilanz zum Antragstand
Laut BAFA wurden Stand 1. November 2020 insgesamt 318.694 Anträge auf Prämie gestellt. Für reine Batterie-Elektrofahrzeuge gingen 194.896 Anträge ein, für Plug-in Hybride 123.625 und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge 173 Anträge. Vom einst anvisierten Ziel, bis 2020 rund eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu haben, ist man also noch kilometerweit entfernt. Und noch viel weiter von den sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeugen, die nötig wären, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 zu erreichen.
Elektroauto-Förderung: So funktioniert sie
Für die Beantragung der Förderung aller Elektroautos gilt: Das Auto muss gekauft und zugelassen sein. Dann erst kann der Käufer – berechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine – den Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen.
Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fahrzeug: Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
- Zeitfenster: Der Erwerb – egal ob Kauf, Leasing oder Finanzierung – muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids muss das Neufahrzeug zugelassen sein.
- Zulassung: Der Besitzer muss sein Elektroauto im Inland, auf seinen Namen (= Antragsteller) und für mindestens sechs Monate zulassen.
Auch der Erwerb des akustischen Warnsystems (AVAS) ist mit pauschal 100 Euro förderfähig, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
Hinweis
Das Förder- und Antragsverfahren seit 18. Februar 2020
Die Förderung erfolgt mittlerweile im einstufigen Verfahren. Das Fahrzeug muss vor der Antragstellung bereits erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Im Online-Portal müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bei Kauf:
- die Rechnung,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II,
- das Nachweispaket bei Gebrauchtwagen,
- der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (bei Gebrauchtfahrzeugen).
Bei Leasing:
- der Leasingvertrag,
- die Unterlagen der verbindlichen Bestellung,
- die Kalkulation derLeasingrate,
- Zulassungsbescheinigung Teil II.
Die "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben" muss der Antragsteller ausdrucken, unterschreiben und über dasUpload-Portal wieder hochladen. Nach einer positiven Prüfung kommt ein Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Umweltbonus für Gebrauchtwagen
Den Umweltbonus können Käufer nach der neuen Regelung auch beim Kauf eines jungen gebrauchten Fahrzeugs (zweite Zulassung) beantragen. Die Fördervoraussetzungen sind hier:
- Die Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
- Der Wagen war maximal zwölf Monate erstzugelassen.
- Im Fall der Zweitzulassung darf der Wagen nicht mehr als 15.000 km auf dem Tacho haben.
- Weiter sollte noch keine Förderung – etwa Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat – in Anspruch genommen worden sein.
Bei der Zweitzulassung richtet sich die Förderung nach dem BAFA-Nettolistenpreis für Gebrauchtwagen. In der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge ist dieser für jedes Modell in einer separaten Spalte angegeben. Junge gebrauchte E-Autos werden mit 5.000 Euro Umweltbonus gefördert, gebrauchte Plug-in-Hybridfahrzeuge mit 3.750 Euro.
Weitere Vorteile für Elektroauto-Besitzer
Der Verkauf der Elektroautos liegt der Regierung sehr am Herzen. Da der Verkauf der E-Autos immer noch eher zäh ist, legt die Regierung noch eine Schippe drauf und schafft weitere Anreize für Kaufwillige.
Erstzulassung | Steuerbefreiung |
Vor dem 17.05.2011 | 5 Jahre |
Zwischen dem 18.05.2011 und dem 30.12.2020 | 10 Jahre |
Laut Förderrichtlinie soll in erster Linie die Errichtung von Schnell-Lade-Stationen begünstigt werden. Weiter möchte man aber auch den Ausbau herkömmlicher Ladestationen, zum Beispiel in der Nähe von Warenhäuser-, Restaurants und Kinos, weiter ankurbeln.
Steuerliche Maßnahmen
Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg bringt. Schwerpunkte sind eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge, eine Verlängerung der Dienstwagenregelung und die steuerfreie Ladevorrichtung.
Lieferfahrzeuge | Firmenwagen | Ladevorrichtung |
---|---|---|
Für rein elektrische Lieferfahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Anschaffungsjahr – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet. | Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert, für emissionsfreie Elektrofahrzeuge gilt die 0,25%-Regelung. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert. | Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das Gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert. |
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Stand 12.06.2020)
Die Regelungen sollen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Das Gesetz selbst soll bis zum Jahresende verabschiedet werden.
Die verstärkte Aktivität der Bundesregierung in Sachen Elektromobilitätsförderung kommt nicht zuletzt aus dem Engagement für mehr Klimaschutz. Und das lässt sich der Bund einiges kosten. Wegen der steuerlichen Förderung der E-Mobilität rechnet das Ministerium über die nächsten zehn Jahre mit verminderten Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.
Nachteil für Elektroauto-Besitzer
Wenn Elektroautos so viel Finanzielle Zuwendung erfahren – warum läuft es dann noch immer nicht? Knapp 260.000 Anträge auf Elektroautoförderung wurden bisher gestellt. Das ist bei weitem nicht das Ergebnis, das sich die Regierung bei Beginn der Elektroauto-Offensive und aufgrund des Dieselskandals erhoffte. Aber es gibt einfach immer noch zu viele Kritiker. Vor allem die teure Anschaffung, die lange Ladezeit, die niedrige Reichweite und die Diskussionen um Sinn und Unsinn von Elektroautos halten immer noch viele vom Kauf eines Elektroautos ab.
Biallo-Tipp: Achten Sie auf entsprechende Ladestationen. Ohne die Möglichkeit, das eigene Auto in der Nähe der Wohnung oder Arbeit aufladen zu können, ist ein E-Auto alles andere als praktikabel. Aktuell ist die Infrastruktur der Stationen leider spärlich.
Die meistverkauften Stromer – nach Anträgen auf Umweltbonus
Hersteller / Typ | Anzahl gesamt |
---|---|
Volkswagen e-Golf (Modell 2017) | 11.872 |
smart eq fortwo (Modell 2017 / BR453) | 11.173 |
Renault ZOE, Life (mit Batteriemiete) | 10.200 |
Tesla Model 3 Long-Range Dual Motor AWD | 8.085 |
Volkswagen e-up! | 7.605 |
smart eq forfour (Modell 2017 / BR453) | 7.403 |
BMW i3 | 7.357 |
Volkswagen e-Golf | 7.323 |
Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid, Plus | 7.192 |
Renault ZOE, Intens (mit Batteriemiete) | 6.749 |
Audi A3 | 6.366 |
smart eq forfour (Modell 2017 / BR453) | 5.829 |
BMW 225xe | 5.731 |
Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid, Top | 5.175 |
Tesla Model 3 2020 | 5.073 |
Quelle: BAFA (Stand: 1. November 2020)
Die Top 10 der Anträge je Hersteller
|
Anzahl |
Volkswagen |
39.963 |
Renault |
38.837 |
BMW |
38.726 |
Mercedes-Benz |
27.368 |
Smart |
23.912 |
Tesla |
20.288 |
Hyundai |
19.474 |
Audi |
17.408 |
Mitsubishi |
17.365 |
Kia | 15.479 |
Quelle: BAFA (Stand: 1. November 2020)
Anträge nach Antragsteller
Antragsteller |
Anzahl |
Privatpersonen |
133.562 |
Unternehmen |
176.185 |
Körperschaft | 2.024 |
Kommunale Betriebe | 1.221 |
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung |
972 |
Verein |
820 |
Eingetragener Verein, gemeinnütziger Investor |
538 |
Kommunaler Zweckverband |
204 |
Stiftung |
178 |
Eingetragene Genossenschaften | 1 |
Einzelunternehmer/in | 2 |
Quelle: BAFA (Stand: 1. November 2020)
Weitere Förderungen für E-Auto-Käufer
Die Förderung der Elektrofahrzeuge läuft in ganz Deutschland nach den einheitlichen Regeln der BAFA. Doch Stromer-Käufer können mit anderen Förderprogrammen noch mehr rausholen! Zum Beispiel eine Bezuschussung von Einbauten von Stromleitungen, Schaltern und Steckdosen in die private Garage.
In München zum Beispiel läuft bis 31. Dezember 2020 das Förderprogramm Elektromobilität. Anträge können Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Das Fördergeld können Interessenten für die Ladeinfrastruktur oder/und Beratungen erhalten. Beispielsweise schießt die Stadt 20 Prozent der Nettokosten, maximal 5.000 Euro pro DC-Ladepunkt zu.
Nordrhein-Westfalen macht ebenfalls das Säckel auf und sponsert Fördergelder für die eigene Ladestation für Elektrofahrzeuge mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 1.000 Euro. Voraussetzung: Der Strom stammt aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom.
Auch einige Energieversorger (oft die Stadtwerke) zahlen Prämien an Kunden, die sich ein E-Auto kaufen. Warum? Ganz einfach: Wer ein Auto hat, das an die Steckdose muss, braucht Strom. Und diese gute Kundschaft möchten sich die Energieversorger sichern und locken mit Prämien von ein paar Hundert Euro.
Fragen und Antworten zur Elektroauto-Förderung
Für alle, die mit dem Kauf eines E-Autos liebäugeln, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Kaufprämie (= Umweltbonus) zusammengefasst.