Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Nachfrage nach umweltfreundlichen und elektrisch angetriebenen Fahrzeugen steigt jährlich. Immer mehr Menschen entscheiden sich bei einem Neuwagen für ein Elektroauto, nicht zuletzt aufgrund der attraktiven Förderung für Elektroautos. Doch dieses muss auch geladen werden und in den wenigsten Tiefgaragen und Einzelgaragen gibt es entsprechende Anschlüsse. Die Zahl der öffentlichen Ladestationen ist jedoch noch immer gering und kann die Nachfrage nur bedingt mit einem ausreichenden Angebot versorgen. Daher stellen sich viele Interessenten die Frage: Wie und wo kann ich mein Elektrofahrzeug aufladen?
Ihre Haushaltssteckdose reicht meistens nicht
In der Theorie sollte eine Standardsteckdose reichen, um ein Elektrofahrzeug aufzuladen. Aufgrund der geringen Leistung werden Sie daran jedoch nur wenig Freude haben. Bei einer gängigen Stromstärke von 10 Ampere kommen bei 230 Volt Wechselstrom lediglich 2,3 Kilowatt Ladeleistung an. Es dauert rund zehn Stunden, bis der komplette Ladezyklus erreicht ist. Eine Voraussetzung ist, dass die Steckdose diesen Ladevorgang überhaupt durchhält. Denn normale Haushaltssteckdosen sind oft nicht darauf ausgelegt, dauerhaft eine derart hohe Stromleistung zu übertragen.
Biallo-Lesetipp:
Eigene Ladestation errichten
Sehr viel schneller und sicherer können Sie ihr Elektroauto an einer speziellen Ladestation, der sogenannten Wallbox, aufladen. Für die Ladezeit spielt das verbaute Ladegerät (On Board Charger) in Ihrem Auto eine wichtige Rolle. Die Spanne der möglichen Leistungen reicht von 3,7 kW bis 22 kW. Die Ladeleistung hängt insbesondere auch von dem Steckersystem Ihres Ladekabels ab. In Europa ist der Typ 2-Stecker Standard, seltener gibt es noch Typ 1-Stecker. Aufgrund der vielseitigen Vorteile ist es empfehlenswert, in eine eigene Ladestation wie beispielsweise eine Wallbox und damit in die Zukunft zu investieren.
Experten raten, beim Kauf einer Ladestation für Ihr Elektroauto auf das Angebot eines Qualitätsherstellers zurückzugreifen. Dieser ist im Idealfall von führenden Autoherstellern geprüft und dort gelistet. Eine zuverlässige Ladestation erhalten Sie als Basismodell bereits ab etwa 500 Euro. Je nach Ausstattung und Zusatzfunktionen kann sich der Preis erhöhen. Für zusätzliche Kosten sorgt zudem die fachgerechte Installation der Ladestation. Diese ist von einem qualifizierten Elektroinstallateur durchzuführen.
Wie und wo eine Wallbox installiert wird, liegt ebenfalls im Ermessen des Elektrikers. Er prüft in diesem Zusammenhang, ob eine vorhandene Leitung genutzt werden kann oder eine neue Zuleitung verlegt werden muss. Die Kosten sind davon abhängig, wie weit der Parkplatz vom nächsten Sicherungskasten entfernt ist und ob für die Leitung Wanddurchbrüche oder Grabungsarbeiten erforderlich sind.
Nachhaltig investieren kann so einfach und günstig sein
Wallbox Förderung der KfW – Das müssen Sie wissen
Den Kauf und die Installation einer Wallbox müssen Sie nicht alleine bezahlen. Eine Wallbox-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann Ihnen insbesondere bei der Anschaffung viele Kosten sparen und erhöht die finanziellen Möglichkeiten. Grundlegend lässt sich pro Ladestation ein Zuschuss von bis zu 900 Euro beantragen. Diese Förderung wird beim Kauf sowie der Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden vergeben. Von einer Wallbox Förderung können Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Vermieter und Mieter profitieren. Unternehmen, welche die Förderung für eine gewerbliche Nutzung beantragen möchten, sind dagegen nicht antragsberechtigt.
Wallbox-Förderung Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung einer Ladestation ist zunächst die private Nutzung und die damit verbundene Installation an oder in einem Wohngebäude. Weiterhin müssen Sie die Ladestation ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Dies ist auch der Fall, wenn die Wallbox beispielsweise von der eigenen Photovoltaikanlage versorgt wird. Alternativ können Sie Strom regenerativen Energien für Ihre Wallbox über Ihren Energieversorger beziehen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die aufgewendeten Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen. Zudem muss die Wallbox von der KfW als Förderfähig eingestuft sein. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht generell nicht. Die Errichtung und Inbetriebnahme der Wallbox muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Ihren Antrag stellen Sie im KfW-Zuschussportal, bevor Sie eine Wallbox oder andere Ladestation bestellen. Nach der Antragstellung müssen Sie Ihre Identität nachweisen und zur Bestätigung der Montage Nachweise einreichen. Anschließend wird die Förderung auf Ihr Girokonto ausgezahlt.
Konditionen für die Förderung einer Wallbox
Ein Zuschuss der KfW kann die finanzielle Lage bei der Anschaffung einer eigenen Ladestation etwas entspannen. Sowohl der Kauf als auch die Installation an Stellplätzen und in Garagen werden gefördert, wenn eine private Nutzung angestrebt wird. Mit bis zu 900 Euro wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit einer Ladeleistung von 11 kW sowie einer intelligenten Steuerung unterstützt. Hier werden auch die Kosten für den Einbau und Anschluss der Wallbox oder einer anderen Ladestation berücksichtigt. Letztlich lassen sich auch die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation über die Förderung abrechnen. Die Höhe des Zuschusses ist von der Anzahl der Ladepunkte sowie der Höhe der Gesamtkosten abhängig.
Biallo-Tipp:
Diese Ladestationen / Wallboxen werden von der KfW gefördert
Mit dem KfW-Zuschuss wird nicht jede beliebige Ladestation gefördert, sondern nur solche, die auf der Liste der geförderten Ladestationen stehen. Alle auf der Liste stehenden Ladestationen erfüllen die Anforderungen für die Förderung.
Top-Festgeld aus Deutschland
Wenn die Wohneigentümer nicht mitspielen
Während Sie als Hausbesitzer ganz eigenständig über die Installation einer Ladestation für Ihr Elektroauto entscheiden können, müssen Sie bei einer Eigentumswohnung die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis bitten. Und das klappt in der Praxis nicht immer wie gewünscht.
Die Richter sahen in den geplanten Maßnahmen eine "bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, welche die Rechte der anderen Eigentümer über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtige". Die geplante Stromleitung sei später als Teil des Gemeinschaftseigentums auch von der Gemeinschaft instand zu halten, und außerdem sei nicht auszuschließen, dass weitere Eigentümer im Rahmen der Gleichbehandlung Ähnliches fordern.
Zwar sieht das Wohneigentumsgesetz (Paragraf 21 Absatz 5 Nummer 6 WEG) vor, dass Maßnahmen zur Herstellung eines Energieanschlusses im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnanlage von den anderen Eigentümern zu dulden sind. Nach Ansicht der Münchner Richter bezieht sich diese Regelung nur auf die Herstellung eines Mindeststandards nach dem Stand der Technik – und dazu gehörten Ladestationen für Elektroautos zumindest bei bestehenden Tiefgaragen nicht.
Mieter müssen um Erlaubnis fragen
Als Mieter eines Tiefgaragenstellplatzes müssen Sie vor der Installation einer Ladestation Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Dabei sind wichtige Fragen zu klären, zum Beispiel, wie die Stromabrechnung erfolgt und was bei Ihrem Auszug mit der Ladestation passiert.
In einem weiteren Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Förderung Sie für den Kauf eines Elektrofahrzeuges bekommen.