Auf einen Blick
  • Mit dem Umweltbonus können Sie beim Kauf eines neuen oder jungen gebrauchten E-Autos viel Geld sparen.

  • Um die BAFA-Förderung für Elektroautos zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Die neue Regierung setzt in ihrem Koalitionsvertrag weiter auf eine nachhaltige Mobilität, die für alle bezahlbar sein soll. So wird die Innovationsprämie ohne Änderungen fortgeführt bis Ende dieses Jahres. Für die Zeit danach plant die Koalition eine Neuregelung der Elektroauto Förderung – hin zu verstärkter Förderung von E-Autos mit nachweislich positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz. Der Umweltbonus mit dem einfachen Bundesanteil bei der E-Auto Prämie soll noch bis zum 31. Dezember 2025 beibehalten werden.

Mit dem Umweltbonus wird der Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs gefördert. Das staatliche Förderprogramm erfreut sich größter Beliebtheit und eine hohe Anzahl an Anträgen auf die E-Auto Prämie wird laufend beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Antrag auf die Elektroauto Prämie wissen müssen.

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Wo beantrage ich den Umweltbonus?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist der passende Ansprechpartner für den Umweltbonus. Das Amt verwaltet die Auszahlung der Förderprämie. Über die Homepage des BAFA können Sie in einem vollelektronischen Verfahren einenAntrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen. Allerdings erst, nachdem Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.

Aktuell kann es durch die hohe Anfrage und die allgemeinen Herausforderungen durch die Coronakrise zu verlängerten Bearbeitungszeiten Ihrer Antragstellung kommen. Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie allerdings jederzeit online einsehen.

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ANBIETER
MONATL. RATE
EFF. JAHRESZINS
BEWERTUNG
PRODUKTDETAILS
1
Bank of Scotland

463,39

5,44 %

von 4,95 bis 5,99 %

4,4 / 5

★★★★★
★★★★★
  • bonitätsabhängig
  • Sondertilgung möglich
  • Online-Konditionen
2
PSD Bank Nürnberg

464,17

5,53 %

4,5 / 5

★★★★★
★★★★★
3
Deutsche Skatbank

468,77

6,06 %

von 4,60 bis 6,06 %

4 / 5

★★★★★
★★★★★
  • bonitätsabhängig
  • Sondertilgung möglich
  • Online-Konditionen
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand: 27.09.2023


 

Wer darf einen Antrag auf Elektroauto-Förderung (Umweltbonus) stellen?

Den Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) können Sie nur stellen, wenn ein elektrisch betriebenes Fahrzeug auf Sie als Käuferin oder Käufer beziehungsweise Leasingnehmer zugelassen wird. Das gilt für:

  • Privatpersonen,
  • Unternehmen,
  • Stiftungen,
  • Körperschaften,
  • Vereine.

Dürfen sich Erwerber und Halter des E-Autos unterscheiden?

Erwerber und Halter müssen nicht ein und dieselbe Person sein. Antragsberechtigter ist derjenige, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wird (Halterin oder Halter), nicht der Erwerber.

Wer ist nicht antragsberechtigt?

  • Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen
  • Städte, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Landkreise
  • alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen
  • Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen
  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
 

BAFA-Umweltbonus: Welche E-Autos werden gefördert?

Elektrofahrzeuge, die auf Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erstmalig in Deutschland zugelassen werden, können mit der BAFA-Prämie gefördert werden. Nicht nur Neuwagen – auch junge Gebrauchtwagen sind förderfähig. Wichtig ist, dass das E-Auto bei Kauf mindestens sechs Monate von Ihnen gehalten wird, bei Leasing gelten dafür zwölf beziehungsweise 24 Monate.

Wenn Sie ein Elektrofahrzeug (reines Batterieelektrofahrzeug), ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybrid) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA gekauft oder geleast haben, können Sie sich den Umweltbonus sichern. Bei Neu- und Gebrauchtwagen gelten als Voraussetzung für die Prämie unterschiedliche Zulassungszeiten. Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, werden ebenfalls gefördert und sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Der Nettolistenpreis des Basismodells darf maximal 65.000 Euro betragen.

Biallo-Tipp:

Wie die Fördervoraussetzungen bei Neu- und Gebrauchtwagen genau aussehen, erfahren Sie in unserem Übersichtsartikel zur Förderung Elektroauto.

Da sich die Förderfähigkeit der gelisteten Modelle verändern kann, sollten Sie vor Anschaffung und Beantragung eines Fahrzeuges in die BAFA-Fahrzeugliste schauen. Denn sobald das für ein Fahrzeugmodell gültige Datum überschritten ist, können Sie keinen Antrag mehr für das Fahrzeug stellen.

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Wie beantrage ich die BAFA Förderung für Elektroauto?

Der Herstellerbonus wird gleich von der Rechnung abgezogen, für die Beantragung der staatlichen BAFA-Förderung aller Elektroautos gilt: Das Auto muss gekauft und im Inland auf Sie zugelassen sein. Erst dann können Sie den Antrag auf Förderung beim BAFA stellen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite des BAFA in einem einstufigen Verfahren, bei dem Sie auch die Zulassungsbescheinigung einreichen. Danach erfolgt die Antragsprüfung durch das BAFA. Der Ablauf gliedert sich also in folgende drei Schritte:

  • Förderfähiges Elektroauto kaufen und zulassen
  • Antrag auf Förderung beim BAFA digital stellen und Zulassungsbescheinigung einreichen
  • Antragsprüfung durch das BAFA.

Neu ist die zusätzliche Möglichkeit der Antragstellung über das Nutzerkonto Bund, die das gesamte Verfahren vereinfachen soll. Hier können Sie Ihre persönlichen Angaben wahlweise durch die Nutzung eines elektronischen Kontos eingeben. Bei Auswahl des Nutzerkontos Bund stehen Ihnen folgende Anmeldemöglichkeiten zur Verfügung:

  • Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis über den Personalausweis)
  • Europäische eID
  • ELSTER
  • Benutzername/Passwort
  • Log-in mit anderem Nutzerkonto.

BAFA Antrag Elektroauto: Welche Unterlagen sind für die Antragstellung nötig?

Über das Online-Portal reichen Käuferinnen und Käufer folgende Unterlagen ein:

  • die Rechnung
  • die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“
  • der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens (bei Gebrauchtfahrzeugen).

Leasingnehmerinnen und -nehmer reichen folgende Unterlagen ein:

  • Leasingvertrag
  • Unterlagen der verbindlichen Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“
  • der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens (bei Gebrauchtfahrzeugen).

(Quelle: BAFA)

Hinweis: Der staatliche Anteil am Umweltbonus muss beim Autokauf erst einmal vorgestreckt werden. Sobald Sie das Fahrzeug zugelassen haben, können Sie den Antrag beim BAFA stellen und erhalten den Betrag rückerstattet. Dabei darf das Fahrzeug nicht länger als ein Jahr zugelassen sein.

 

Auszahlung der BAFA Prämie: Wann kann ich mit dem Geld rechnen?

Nach einer positiven Prüfung der Unterlagen kommt ein Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt auf das im Antragsformular angegebene Konto. Diese kann mehrere Wochen auf sich warten lassen. In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags auf Elektroauto Förderung beim BAFA zwischen sechs bis acht Wochen.

Biallo-Tipp:

Mit dem eigenen Elektroauto bieten sich weitere Sparmöglichkeiten. Zum einen   gibt es beim E-Auto Steuervorteile und zum anderen kann man über die THG-Quote zusätzliche Prämien von bis zu 400 Euro pro Jahr einfahren.
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Über die Autorin Stefanie Engelmann

An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

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