


Auf einen Blick
Mehr als eine Million Elektroautos sind inzwischen auf deutschen Straßen unterwegs. Allein 2023 wurden in den ersten neun Monaten rund 400.000 Batterieelektrische Autos (BEV) neu zugelassen. Großen Anteil an diesem rasanten Zuwachs hat die staatliche Förderung - bis Ende 2023 gibt es noch bis zu 4.500 Euro Förderprämie, zudem müssen auch die Autohersteller einen Preisnachlass von bis zu 2.250 Euro geben. Zum Jahreswechsel wird die Förderung reduziert auf 3.000 Euro staatliche Prämie (plus Nachlass durch die Autohersteller in Höhe von 1.500 Euro). Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur E Auto Förderung.
Mit dem Umweltbonus wird der Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs gefördert. Das staatliche Förderprogramm erfreut sich größter Beliebtheit. Zuständig für die Auszahlung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das in den letzten Jahren schon rund zehn Milliarden Euro an Käufer eines Elektrofahrzeugs ausgeschüttet hat. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Antrag auf die Elektroauto Prämie wissen müssen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist der passende Ansprechpartner für den Umweltbonus. Das Amt verwaltet die Auszahlung der Förderprämie. Über die Homepage des BAFA können Sie in einem vollelektronischen Verfahren einenAntrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen. Allerdings erst, nachdem Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
Im Allgemeinen bearbeitet das BAFA die Anträge inzwischen recht schnell. Zwischen vier und acht Wochen dauert es vom Antrag bis zum Bewilligungsbescheid und der Überweisung des Geldes. Den Bearbeitungsstand seines Antrages kann man online einsehen. Dafür benötigt man die Vorgangsnummer des Antrags und die Postleitzahl.
Den Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) können Sie nur stellen, wenn ein elektrisch betriebenes Fahrzeug auf Sie als Käuferin oder Käufer beziehungsweise Leasingnehmer zugelassen wird. Das gilt seit 1. September 2023 ausschließlich für
Durch die Änderung der Förderrichtlinien zu diesem Stichtag fallen
aus dem Kreis derjenigen heraus, die in den Genuss des staatlichen Zuschusses kommen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei Privatleasing das Fahrzeug “weder gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sein darf”. Damit sind alle Freiberufler wie Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien oder Architekturbüros seit dem 1. September 2023 nicht mehr antragsberechtigt. Das gleiche gilt für gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Investoren.
Schon nach der alten Regelung waren diese Fahrzeughalter von der Förderung ausgeschlossen:
Elektrofahrzeuge, die auf Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erstmalig in Deutschland zugelassen werden, können mit der BAFA-Prämie gefördert werden. Nicht nur Neuwagen – auch junge Gebrauchtwagen sind förderfähig. Wichtig ist, dass das E-Auto bei Kauf mindestens zwölf Monate von Ihnen gehalten wird. Bei Leasing gelten 24 Monate, um die volle Förderung zu erhalten, bei einem Leasingvertrag mit zwölf Monaten Laufzeit gibt es nur den halben Bonus.
Schon seit Jahresanfang 2023 wurde die Förderung auf rein elektrische Fahrzeuge eingeschränkt. Das sind Elektroautos mit Batterie (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Wasserstoff getankt und dann im Auto zu Strom umgewandelt wird. Plug-in-Hybriden, die Elektro- und Verbrennungsmotor kombinieren, werden nicht mehr gefördert. Entscheidend für den Zuschuss ist, dass das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA steht. Der Nettolistenpreis des Basismodells darf im Jahr 2023 maximal 65.000 Euro betragen, diese Grenze sinkt zum 1. Januar 2024 auf 45.000 Euro. Damit sind Autos, die inklusive Mehrwertsteuer bis zu 53.550 Euro kosten, noch in der Förderung.Entscheidend dabei ist aber nicht der exakte Preis des ausgewählten Fahrzeugs inklusive Sonderausstattungen oder einer größeren Batterie, sondern der Preis des Basismodells.
Da sich die Förderfähigkeit der gelisteten Modelle verändern kann, sollten Sie vor Anschaffung und Beantragung eines Fahrzeuges in die BAFA-Fahrzeugliste schauen. Denn sobald das für ein Fahrzeugmodell gültige Datum überschritten ist, können Sie keinen Antrag mehr für das Fahrzeug stellen.
Der Herstellerbonus wird gleich von der Rechnung abgezogen, für die Beantragung der staatlichen BAFA-Förderung aller Elektroautos gilt: Das Auto muss gekauft und im Inland auf Sie zugelassen sein. Erst dann können Sie den Antrag auf Förderung beim BAFA stellen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite des BAFA in einem einstufigen Verfahren, bei dem Sie auch die Zulassungsbescheinigung einreichen. Danach erfolgt die Antragsprüfung durch das BAFA. Der Ablauf gliedert sich also in folgende drei Schritte:
Zusätzlich möglich ist die Antragstellung überdas Nutzerkonto Bund, die das gesamte Verfahren vereinfachen soll. Hier können Sie Ihre persönlichen Angaben wahlweise durch die Nutzung eines elektronischen Kontos eingeben. Bei Auswahl des Nutzerkontos Bund stehen Ihnen folgende Anmeldemöglichkeiten zur Verfügung:
Über das Online-Portal reichen Käuferinnen und Käufer folgende Unterlagen ein:
Leasingnehmerinnen und -nehmer reichen folgende Unterlagen ein:
(Quelle: BAFA)
Hinweis: Der staatliche Anteil am Umweltbonus muss beim Autokauf erst einmal vorgestreckt werden. Sobald Sie das Fahrzeug zugelassen haben, können Sie den Antrag beim BAFA stellen und erhalten den Betrag rückerstattet. Der Antrag beim BAFA muss aber bei Neugfahrzeugen innerhalb eines Jahres nach Erstzulassung gestellt werden. Lässt man sich mehr Zeit, verfällt die Umweltprämie.
Nach einer positiven Prüfung der Unterlagen kommt ein Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt auf das im Antragsformular angegebene Konto. Diese kann mehrere Wochen auf sich warten lassen. In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags auf Elektroauto Förderung beim BAFA vier bis acht Wochen.