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Elektromobilität & Steuer

Kfz-Steuer Elektroauto: Mit dem privaten E-Auto Steuervorteile nutzen

Stefanie Engelmann
Redakteurin
Veröffentlicht am: 07.05.2022

Auf einen Blick

  • Der Staat fördert die Elektromobilität und klimafreundliche Fahrzeuge – auch mit Steuervorteilen.
  • Mit welcher Ersparnis Besitzerinnen und Besitzer eines Elektroautos bei der Kfz-Steuer rechnen können und welche weiteren steuerlichen Vorteile in Sachen klimafreundliche Fahrzeuge winken, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Welche Steuervorteile bietet das eigene Elektroauto?
  2. Zusätzliche steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
  3. Jobticket und Dienstfahrrad steuerfrei nutzbar

Umweltfreundlicheres Fahren, kein Verbrauch von Brennstoffen, geringere Betriebs- und Wartungskosten und der Umweltbonus – es gibt einige Vorteile, mit denen Elektroautos gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor punkten.

Neben der Förderung durch Staat und Hersteller mittels E-Auto Prämie können Besitzer eines Elektroautos durch Steuervorteile zusätzlich Geld einsparen. Welche das sind, erläutern wir Ihnen in diesem Ratgeber.

 

Welche Steuervorteile bietet das eigene Elektroauto?

Zusätzlich zur Kaufprämie fördert der Staat Elektromobilität auch steuerlich, Verbrenner und Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß hingegen werden seit 2021 höher besteuert als zuvor.

Kfz-Steuer mit stärkerer Co2-Gewichtung

Neben dem Hubraum fließt für ab 2021 neu zugelassene Pkw mittlerweile ein weiterer Baustein in die Berechnung der Kfz-Steuer mit ein. Sie orientiert sich nun stärker am Schadstoffausstoß und steigt mit Emissionshöhe stufenweise von zwei Euro bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Dies aber erst ab einem CO2-Ausstoß von 95 Gramm je Kilometer – bis zu diesem Emissionswert wird auch weiterhin keine Steuer erhoben.

  • Biallo-Lesetipp: Mittels Co2-Kompensation können Sie Ihre klimaschädlichen Emissionen ausgleichen oder gleich den gesamten CO2-Fußabdruck, den Sie Jahr für Jahr hinterlassen. Doch was bringt der Co2-Ausgleich und ist er überhaupt sinnvoll?  Was Sie zur Co2-Kompensation wissen sollten

30 Euro Freibetrag für klimafreundliche Autos

Bei der unveränderten Hubraum-Besteuerung gilt für emissionsarme Pkw, die bis Ende 2024 zugelassen werden, bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein Steuerfreibetrag von 30 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Wenn nur eine Steuer auf den Hubraum anfällt, müssen Besitzerinnen und Besitzer eines schadstoffarmen Autos also auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Steuervergünstigung wird bis Ende 2024 gewährt.

Kfz-Steuerfreiheit für E-Autos

Besitzer von E-Autos hingegen können mit einer Steuerbefreiung rechnen: So sind Elektroautos, die bis 2025 erstmals zugelassen werden, für maximal zehn Jahre komplett von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt längstens aber bis Ende 2030 (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002).

Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt auch rückwirkend für alle E-Autos, die ab dem 18. Mai 2011 erstmals zugelassen wurden. Ein E-Gebrauchtwagenkäufer profitiert somit von der Steuerbefreiung, wenn die zehn Jahre seit Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind.

  • Beispiel: Ein Käufer entscheidet sich für ein gebrauchtes Elektroauto. Der Vorbesitzer hat es im Juli 2019 zugelassen. Der neue Besitzer ist bis einschließlich Juli 2029 von der Kfz-Steuer befreit. Unabhängig davon, wann er das Fahrzeug zulässt.

Steuerlich stehen Fahrer eines rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugs besser da, als die eines Plug-in-Hybriden: Sowohl bei der Kfz-Steuer als auch bei der Dienstwagenbesteuerung, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt. Der Bonus bei der Dienstwagensteuer beträgt bis zu 75 Prozent.

Weitere Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen

Private Fahrten mit dem Firmen- oder Dienstwagen müssen generell als geldwerter Vorteil versteuert werden. Fahrzeuge mit Verbrennermotor werden nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert: Ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenautos kommt zum monatlichen Gehalt dazu. Plus 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden gefahrenen Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Für Fahrer eines Elektro-Firmenwagens winken hier Steuervorteile:

Reines E-Auto als Firmenwagen

Seit Juli 2020 muss man reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro nur noch mit monatlich 0,25 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. E-Autos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro werden ebenfalls steuerlich begünstigt und müssen mit 0,50 Prozent versteuert werden.

Plug-in-Hybridfahrzeug als Firmenwagen

Für Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt generell die 0,5 Prozent-Regelung (halber Steuersatz). Allerdings müssen die Hybridfahrzeuge dafür extern aufladbar sein (also ausschließlich Plug-ins) und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • maximale CO2-Emission von 50 Gramm je gefahrenem Kilometer ODER
  • eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer. Ab 2023 dann mindestens 80 Kilometer.

Die Regelungen für die Steuererleichterung gelten vorerst bis Ende 2030. Erfüllt das Fahrzeug die Normen nicht, gilt der Nachteilsausgleich. Dieser sieht vor, dass der Bruttolistenpreis um pauschale Beträge für das Batteriesystem gemindert wird.

In einem separaten Ratgeber zu den Steuerkniffen für Firmenwagen erläutern wir Ihnen die Steuervorteile für E-Autos und Hybridfahrzeuge noch einmal etwas ausführlicher. Die Förderung für Elektroautos mittels Umweltbonus müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

 

Zusätzliche steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität

Als weitere Schwerpunkte des Steuerpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität gelten folgende Punkte:

E-Lieferfahrzeuge und E-Lastenfahrräder

Für von 2020 bis Ende 2030 angeschaffte rein elektrische Lieferfahrzeuge und E-Lastenfahrräder gibt es eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Anschaffungsjahr – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Diese Regelung ist bis Ende 2030 befristet.

Ladevorrichtung

Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist bis Ende 2030 steuerfrei. Das Gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Ihr Arbeitgeber kann sich den Aufbau von Ladestationen bezuschussen lassen.

 

Jobticket und Dienstfahrrad steuerfrei nutzbar

Der Staat fördert klimafreundliche Mobilität zusätzlich durch steuerliche Anreize, öffentliche Verkehrsmittel und das Fahrrad stärker zu nutzen:

Jobticket

Jobtickets sind mittlerweile – unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale – steuerfrei. Die Ausgabe eines Jobtickets kann alternativ auch mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt dann die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Fahrrad

Die Überlassung eines betrieblichen Elektrofahrrads oder herkömmlichen Fahrrads durch den Arbeitgeber ist seit 2019 steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030.

Biallo News

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Über die Redakteurin Stefanie Engelmann

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An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

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