





Auf einen Blick
Neben sicheren Zinsen bietet das Bausparen einen weiteren wichtigen Pluspunkt: Bei dieser Finanzierungsform winkt Geld vom Staat in Form von Prämien oder Zulagen. Denn ursprünglich war das Bausparen dazu gedacht, Menschen mit geringerem Einkommen und wenig Eigenkapital zu einer eigenen Immobilie zu verhelfen.
In Deutschland gibt es drei unterschiedliche Arten von staatlichen Bausparförderungen, von denen einige Bausparer profitieren können. Die Bausparkassen ihren Kunden meist dabei, diese Förderungen zu beantragen. Außerdem gibt es oft auch Geld vom Arbeitgeber für die eigene Immobilie. So zahlen viele Bausparerinnen und Bausparer während der Ansparphase nicht alleine in den Bausparvertrag ein, sondern Staat oder Chef beteiligen sich daran. Wie Staat und Arbeitgeber Bausparer finanziell unterstützen und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Ziel der staatlichen Bausparförderung ist es, das Bauen attraktiv zu machen und auf diese Weise den privaten Bau von Wohneigentum zu fördern. Wer bauspart, kann daher staatliche Fördergelder mitnehmen. Diese helfen einem dabei, zusätzlich Guthaben aufzubauen. Mit Hilfe von Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Wohn Riester unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum gleich dreifach.
Voraussetzung ist allerdings stets, dass Sie förderberechtigt sind. Meist kommt es dabei auf Ihr Einkommen und Ihren Familienstand an. Manche Bausparer können sogar von mehreren Zuschüssen gleichzeitig profitieren. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Förderquellen beim Bausparen vor.
Riester-Förderberechtigte können jährlich eine staatliche Zulage von maximal 175 Euro auf einen Riester Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für jüngere Kinder. Um die volle Zulagenhöhe zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, maximal jedoch 2.100 Euro, in den Riester Bausparvertrag (Wohn Riester) fließen. Doch aufgepasst: Im Alter müssen die Förderbeiträge samt Zinsen nachversteuert werden. So holt sich der Staat einen Teil der Förderung zurück.
Wichtig: Wer einen Riester-Bausparvertrag nutzen möchte, um eine Immobilie zu finanzieren, muss diese später selbst bewohnen. Vermieten ist nur für einen befristeten Zeitraum erlaubt, etwa wenn Sie aus beruflichen Gründen zeitweise woanders leben müssen. Ab 2024 können Sie die Wohn-Riester-Förderung neben dem altersgerechten und barrierearmen Umbau auch für energetische Sanierungen an der eigenen Wohnimmobilie einsetzen.
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag einzahlen, können von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Die jährlichen Einkommensgrenzen werden ab Januar 2024 deutlich angehoben: Ab dann liegen sie bei 40.000 Euro (bisher 17.900 Euro) des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende und 80.000 Euro (bisher 35.800 Euro) für Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Laut einer Untersuchung von empirica erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit von knapp acht Millionen Menschen im Jahr 2022 auf fast 14 Millionen im Jahr 2023. Die Zulage beläuft sich auf neun Prozent auf die jährlichen Sparbeiträge, maximal auf bis zu 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Ehepaare. Der höchst mögliche Zuschuss beträgt somit bis zu 43 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 86 Euro (Verheiratete) im Jahr.
In Bausparverträge fließen häufig die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Diese freiwillige Leistung des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau kann bis zu 40 Euro monatlich betragen. Sollte der Chef weniger oder gar keine VL zahlen, können Bausparer den Betrag auch aus eigener Tasche aufstocken oder komplett selbst übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Betrag direkt vom Gehalt auf den Bausparvertrag abführt. Förderberechtigte können auf einen mit Vermögenswirksamen Leistungen besparten Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Wer einmal im Jahr die Wohnungsbauprämie beantragen möchte, muss ebenfalls Einkommensgrenzen unterschreiten: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare oder Verpartnerte liegen. Gefördert werden pro Jahr Einzahlungen von bis zu 700 Euro (Verheiratete bis 1.400 Euro) mit einer Prämie von zehn Prozent. Das entspricht einem Zuschuss von maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das Geld nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Bausparkassen zahlen ihren jungen Sparern einen einmaligen Bonus. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beispielsweise gewährt eine Einmalzahlung von 200 Euro für junge Leute unter 22 Jahren und erlässt ihnen das Jahresentgelt. Wüstenrot unterstützt mit bis zu 200 Euro Jugendbonus für junge Menschen unter 25 Jahren. Bei der LBS* gibt es ebenfalls Boni für unter 25-Jährige.