Hinweis: Bausparer müssen das in Anspruch genommene Darlehen in recht kurzer Zeit zurückzahlen. Die monatliche Tilgung liegt deshalb in der Regel vergleichsweise hoch. Ob Sie eine solche bewältigen können, sollten Sie vorab genau durchrechnen.
Bei einem Bausparvertrag winken neben dem Wohn Riester weitere staatliche Förderungen fürs Bausparen. Welche das sind und welche Voraussetzungen für die Fördergelder gelten, haben wir in einem weiteren Artikel für Sie zusammengefasst.
Wohnriester auszahlen lassen?
Zur Finanzierung des Eigenheims lassen sich auch die angesammelten Ersparnisse aus einem bereits besparten Riester-Vertrag, Bankspar-, Lebensversicherungs- oder Fondsvertrag auch teilweise oder komplett entnehmen. Als Mindestbetrag ist eine Summe von 3.000 Euro festgelegt; wer Guthaben nur teilweise entnimmt, muss mindestens 3.000 Euro des angesparten Betrages unangetastet lassen.
Eigenkapital erhöhen
Der Bauherr kann mit dem entnommenen Geld beispielsweise sein Eigenkapital erhöhen, um günstigere Konditionen von der Bank zu erhalten. Ob er dann ein Wohn Riester-Darlehen oder ein ungefördertes Darlehen aufnimmt, ist unerheblich. Ebenso lässt sich das Geld auch für die Tilgung eines bereits bestehenden, auch ungeförderten Hypothekendarlehens verwenden, vorausgesetzt das Wohneigentum wird zum Zeitpunkt der Tilgung selbst genutzt. Zudem muss die Tilgung in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Entnahme des angesparten, geförderten Kapitals erfolgen.
Altersgerecht umbauen
Wer seine Immobilie altersgerecht umbauen möchte, kann auch hierfür Wohn Riester-Guthaben nutzen. Sie müssen dann aber mindestens 20.000 Euro entnehmen, in den ersten drei Jahren nach Erwerb mindestens 6.000 Euro. Zudem gilt: Die Hälfte des entnommenen Geldes muss in Umbauten investiert werden, die den Vorgaben für barrierefreies Bauen (DIN 18040-2) entsprechen. Der Rest wird eingesetzt, um eventuelle Barrieren zu beseitigen. Beides ist von einem Gutachter zu bescheinigen.
Beitragsfrei stellen oder weiter besparen
Hat man Guthaben entnommen, kann man seinen alten Riester-Fonds, Banksparplan oder die Rentenversicherung weiter besparen, muss es aber nicht. Verbleibt noch Geld in dem Riester-Vertrag, lässt sich dieser beitragsfrei stellen. Das Guthaben liegt bis zum Rentenbeginn auf dem bisherigen Konto beim Anbieter. Später wird es dann in Form einer Rente ausgezahlt.
Alternative: Der Sparer zahlt weiterhin Beiträge in seinen alten Riester-Vertrag ein und tilgt parallel ein Riester-gefördertes Darlehen oder bespart einen Wohn-Riester-Bausparvertrag. Für den alten Riester-Vertrag gibt es dann aber keine Förderung mehr