Hinweis: Neobroker wie Trade Republic, Smartbroker oder JustTRADE bieten derzeit noch keine Junior-Depots an.
Wie eröffnen Sie ein Kinder-Depot?
Ein Depot auf den Namen des Kindes können nur gesetzliche Vertreter des Kindes eröffnen. Das sind in der Regel die Eltern. Alleinstehende oder Paare, die nicht verheiratet sind, müssen bei der Bank belegen, dass sie das Sorgerecht für das Kind haben.
Als Erstes müssen Sie den Antrag für die Eröffnung eines Kinderdepots ausfüllen. Den gibt es bei vielen Banken online. Wie so ein Antrag aussieht, zeigt stellvertretend der „Direkt-Depot Junior Vertrag“ der ING. Sie brauchen dabei unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.
Diese Unterlagen sind für die Eröffnung eines Junior-Depots nötig
Unsere Checkliste hilft Ihnen, bei der Eröffnung eines Junior-Depots kein wichtiges Dokument zu vergessen:
- ausgefüllter Vertrag des Brokers
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Minderjährigen
- Legitimationsnachweis aller Kontoinhaber (auch der Eltern) zur Identitätsfeststellung – also etwa der Personalausweis
- für Alleinerziehende: Kopie des Sorgerechtsbeschlusses oder Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativtest, nicht älter als 3 Monate) oder andere amtliche Nachweise
- bei abweichendem Familiennamen: Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde
- bei gemeinsamem Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern: Kopie der Sorgeerklärung.
Wann ist die Eröffnung eines Depots auf den eigenen Namen sinnvoll?
Ein Depot auf Ihren eigenen Namen einzurichten und die Wertpapiere darin erst später dem Kind zu schenken, ist grundsätzlich einfacher, als ein Juniordepot für das Kind zu eröffnen. Die Depoteröffnung auf den eigenen Namen ist kein allzu großer Aufwand. Später müssen Sie dann die Aktien oder Fonds nur von Ihrem Depot auf das andere übertragen.
Die Wertpapiere zunächst im eigenen Depot zu halten, hat dabei einen Vorteil: Sie haben stets ungehinderten Zugriff auf das Vermögen: Bis zum Zeitpunkt, an dem Sie es verschenken, gehört das Geld Ihnen. Sie müssen es dann aber auch selbst versteuern – zumindest wenn Sie mit ihren Kapitalerträgen über dem Sparerfreibetrag von 1.000 Euro liegen. Für Ehepaare sind es 2.000 Euro.
Damit Sie Wertpapiere aus Ihrem Depot verschenken können, braucht auch der Empfänger ein Depot. Der einfachste Fall: Das Kind ist erwachsen und hat schon ein Depot. Dann übertragen Sie die Wertpapiere, die Sie verschenken wollen, einfach aufs Depot des Kindes. Viele Banken stellen dafür Online-Formulare zur Verfügung und bieten einen Wechselservice an, als Beispiel sei hier der „Depotwechselservice“ der DKB genannt. Sie können dem Kind nur einzelne Wertpapiere übertragen oder auch das ganze Depot. Der Umzug des Depots ist dabei kostenlos. Er dauert zwischen einer und sechs Wochen.
Hat Ihr erwachsenes Kind noch kein Depot, muss es selbst eines eröffnen. Ist das Kind dagegen noch minderjährig, dann müssen die Eltern auch hier vor dem Verschenken ein Juniordepot für das Kind einrichten.
Wer darf über das Junior Depot verfügen?
Nach Eröffnung haben die Eltern die Vollmacht für das Juniordepot und damit Zugriff auf die Wertpapiere und das Geld auf dem Verrechnungskonto. Sie dürfen das Vermögen aber nur verwalten. Es gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie können es daher auch nicht für Ihre Zwecke nutzen. „Eltern dürfen nicht einfach Geld vom Konto des Kindes abheben, um beispielsweise eine neue Küche zu kaufen“, heißt es bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Sogar Ausgaben, die dem Kind zugutekommen, sind tabu – etwa für die Ausstattung des Kinderzimmers oder für eine Klassenfahrt.
Bedenken Sie außerdem: Mit 18 Jahren hat der Nachwuchs die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen im Depot. Verprasst ihr Kind das ganze Geld, können Sie nichts dagegen tun. Sie sollten sich also vorab klarmachen, ob und wie viel Geld Sie ihrem Kind letztlich zukommen lassen wollen – etwa im Vorgriff auf ein späteres Erbe.
Welche ETFs sind zum Sparen für Kinder und Enkel besonders geeignet?
Eine Geldanlage für Kinder geht oftmals mit einer gewissen Langfristigkeit einher. Wer beispielsweise ab der Geburt des Kindes investiert, hat einen Anlagehorizont von 18 Jahren. Aber selbst dann, wenn Sie das Geld zu anderen Anlässen, zum Beispiel einem Geburtstag, Weihnachten oder der Einschulung verschenken möchten, hat das Kapital genügend Zeit, um zu arbeiten.
Niemand weiß, wie sich der Markt über so viele Jahre entwickelt, welche Branchen in Zukunft punkten oder welche altehrwürdigen Tech-Unternehmen das Zeitliche segnet. Deshalb ist es bei der Wahl des richtigen ETFs für Ihr Kind besonders wichtig, die Anlagesumme möglichst breit auf viele Länder, Branchen und Unternehmen zu streuen. Je breiter Ihr Geld diversifiziert ist, desto geringer das Risiko, dass das Investment fehlschlägt.
Deshalb ist für die Geldanlage für Kinder vor allem eine Strategie sinnvoll: die der weltweiten Aktienanlage durch ETFs. Diese lässt sich ganz einfach erreichen: Wählen könnten Sie zum Beispiel die 70/30-Strategie, bei der Sie 70 Prozent des Kapitals in einen MSCI World ETF und 30 Prozent in einen MSCI Emerging Markets ETF investieren. Oder Sie machen es sich noch leichter und wählen einen ETF, der den MSCI All Country World Index nachbildet.
Die junge Generation wächst oftmals mit einem anderen Bewusstsein für die Umwelt, das Klima und soziale Missstände auf. Da kommt es bei Ihrem Kind sicher gut an, wenn Sie ihm zum 18. Geburtstag eine Stange Geld schenken, das aus Investments in nachhaltige Unternehmen stammt. Dabei müssen Sie sich nicht für einen „grünen“ ETF-Sparplan und gegen eine breit gestreute Anlage entscheiden – heutzutage bekommen Sie beides mit nur einem Produkt. Geeignet wären zum Beispiel:
- der Xtrackers MSCI AC World ESG Screened ETF (ISIN: IE00BGHQ0G80)
- der Vanguard ESG Global All Cap ETF (ausschüttend: IE00BNG8L385, thesaurierend: IE00BNG8L278)
- sowie der Amundi MSCI ACWI SRI ETF (IE0000ZVYDH0)
In einem weiteren Ratgeber finden Sie die außerdem die fünf besten nachhaltigen ETFs auf den MSCI World.
Wie sieht es mit der Steuer beim Kinderdepot aus?
Auch Kinder sind Steuerpflichtige – zumindest dann, wenn sie eigenes Einkommen haben. Sie verfügen daher auch über die üblichen Freibeträge. Das ist wichtig, denn die Wertpapiere im Depot werfen (hoffentlich) Zinsen und Gewinne ab. Für diese wird die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig – es sei denn, sie fallen unter die Freibetragsgrenze für Kapitalerträge. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag liegt 2024 bei 1.000 Euro im Jahr für Einzelpersonen. Er gilt auch fürs Kinderdepot. Um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.
Sind im Laufe der Jahre höhere Erträge zu erwarten, können Sie für das Kind außerdem eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese legen Sie der Bank vor und erhalten dann neben dem Sparer-Freibetrag auch den Grundfreibetrag für das Kind. Für 2024 beträgt er 11.604 Euro.
Sie sollten zudem über die Jahre hinweg im Auge behalten, mit wie viel Geld Sie das Depot des Kindes ausstatten. Denn auch da schaut das Finanzamt hin. Jeder Elternteil darf dem Nachwuchs innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass dafür die Schenkungsteuer anfällt. Für die Großeltern liegt diese Grenze bei 200.000 Euro.
Entstehen Steuern beim Depotübertrag auf das Kind?
Die Bank sieht einen Depotübertrag normalerweise als Verkauf an. Dafür fällt automatisch die Abgeltungsteuer an. Es ist daher wichtig, der Bank mitzuteilen, dass es sich um eine Schenkung handelt. Das macht derjenige, der die Wertpapiere verschenkt, am besten schriftlich bei seiner Bank. Das Institut verzichtet dann darauf, die Abgeltungssteuer abzuführen. Wir haben ein formloses Schreiben entworfen, dass Sie dafür benutzen können. Wird ein Depot verschenkt, vermerkt die Bank in der Regel zu jeder Aktie die ursprünglichen Anschaffungskosten. Sie sind die Basis für die Besteuerung, wenn das beschenkte Kind später einmal die Aktien verkauft.
Auch für das Verschenken eines kompletten Depots gelten die Schenkungsfreibeträge von 400.000 Euro für die Eltern und 200.000 Euro für die Großeltern innerhalb der Zehn-Jahres-Frist. Für alles, was in diesem Zeitraum darüber hinausgeht, wird Schenkungsteuer fällig. Für Geschwister, Nichten, Neffen oder Schwiegereltern liegt dieser Freibetrag bei 20.000 Euro. Dasselbe gilt für Beschenkte, die nicht zur Familie gehören.
Müssen Sie die Schenkungen dem Finanzamt melden?
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt selbst dann, wenn der Wert des Depots unter dem Freibetrag für eine Schenkung liegt. Laut Erbschaftsteuergesetz müssen sowohl der Beschenkte als auch der Schenker dem Finanzamt die Schenkung innerhalb von drei Monaten anzeigen. Dabei sind in den Bundesländern jeweils bestimmte Finanzämter für die Schenkungsteuer zuständig. Welche das sind, können Sie in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Landesämter für Steuern (LfSt) oder Oberfinanzdirektionen ausfindig machen.
Die Mitteilung an das Finanzamt ist formlos möglich. Darin sollten enthalten sein:
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift von Beschenktem und Schenkenden,
- Verwandtschaftsverhältnis des Beschenkten zu den Schenkenden,
- Steuer-Identifikationsnummer, Steuernummer und zuständiges Wohnsitzfinanzamt der Beteiligten,
- Zeitpunkt der Schenkung,
- Angaben dazu, ob es in den Jahren zuvor schon Schenkungen gab,
- Gegenstand und Wert der Schenkung.
Orientieren können Sie sich dabei an diesem Formular, das die bayerische Finanzverwaltung zur Verfügung stellt.
Wenn Sie die Schenkung gerichtlich oder beim Notar beurkunden lassen, müssen Sie sie nicht selbst beim Finanzamt anzeigen. Das übernimmt dann das Gericht oder der Notar für Sie.