Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das BGH-Urteil – über die Verträge der Allianz hinaus – auch für andere fondsgebundene Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge anwendbar ist, die Versicherer bis Mitte der 2010er-Jahre anboten. Ob andere Versicherer wie die Allianz einlenken oder wieder erst per Gericht dazu gezwungen werden müssen, ist jedoch offen.
Darauf sollten Versicherte jetzt achten
Die Verbraucherzentralen raten Versicherten nun, in den Versicherungsunterlagen auf drei Punkte zu achten:
- Prüfen Sie, ob es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt. Auf dem Antrag, der Police oder in der jährlichen Standmitteilung steht, ob Beiträge in Investmentfonds investiert werden.
- Schauen Sie nach, ob vom Versicherer ein Schreiben vorliegt, in dem dieser eine Senkung des Rentenfaktors mitgeteilt hat. Die langfristigen Zinsen sind ab 2010 unter den Wert von drei Prozent pro Jahr gefallen. Prüfen Sie besonders Ihre Unterlagen in den folgenden Jahren daraufhin, ob Sie ein solches Schreiben erhalten haben.
- Lesen Sie nach, ob es in den Versicherungsbedingungen eine Klausel gibt, in der festgelegt ist, dass der Rentenfaktor einseitig angepasst werden darf, ohne Pflicht zur Wiederanhebung.
„Wenn Sie alle Fragen bejahen, dürfte das Urteil auf Ihren Vertrag anwendbar sein. Dann haben Sie Anspruch auf Neuberechnung und gegebenenfalls Nachzahlung bereits gekürzter Renten“, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Diese haben dafür einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, den Kürzungsgeschädigte bei Bedarf individuell anpassen können.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will nun herausfinden, wie andere Versicherer auf das Grundsatzurteil reagieren und ob sie der Allianz folgen. Finanzexperte Nauhauser bittet daher jetzt Sparer und Sparerinnen, deren Rentenfaktor gekürzt wurde, sich – unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Vertrag abgeschlossen wurde oder auf welcher Grundlage die Kürzung erfolgte – sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Dafür gibt es ein Formular auf der Internetseite.