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Fondsgebundene Lebensversicherungen spielen im Neugeschäft eine große Rolle. Doch häufig sind die Policen mit hohen Kosten verbunden. Auch die Finanzaufsicht schaut sich das genau an.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut die Kosten fondsgebundener Lebensversicherungen ins Visier genommen. Das Ergebnis: Wer sein Geld in eine solche Fondspolice steckt und damit etwa zusätzlich für den Ruhestand vorsorgt, zahlt heute tendenziell weniger als noch vor einigen Jahren. Die Behörde beanstandet jedoch, dass Versicherer solche Produkte weiterhin auch an Kundinnen und Kunden verkaufen, für die die Verträge offensichtlich nicht geeignet sind.
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Laut BaFin spielen für die Rendite einer kapitalbildenden Lebensversicherung neben dem Anlageerfolg die Kosten eine wesentliche Rolle. Die BaFin misst sie anhand der Effektivkosten. Diese Kennzahl gibt an, wie stark die jährliche Rendite eines kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukts durch Kosten gemindert wird. Nach einer Untersuchung in den Jahren 2021 und 2022 kritisierte die BaFin, dass die Effektivkosten nicht selten zu hoch seien. In Einzelfällen beliefen sie sich auf mehr als vier Prozent. Deshalb sei für die Käuferinnen und Käufer "in solchen Fällen ein angemessener Kundennutzen zweifelhaft".
Nun stellte die Behörde fest: "Eine erneute Abfrage im Jahr 2025 zum Neugeschäft des Jahres 2024 hat gezeigt, dass die Effektivkosten seit 2021 insbesondere bei den im Neugeschäft dominierenden fondsgebundenen Produkten signifikant sanken. Vor allem bei den verkaufsstarken langen Laufzeiten war im oberen Viertel ein Rückgang der Effektivkosten um mehr als 0,4 Prozentpunkte zu beobachten." Verbraucherschützer halten Effektivkosten von zwei oder drei Prozent allerdings weiterhin für deutlich zu hoch.

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DeutschlandAuch die Finanzaufsicht ist mit diesem Teilerfolg nicht zufrieden. In einer auf der BaFin-Website veröffentlichten Mitteilung heißt es: "Einige Lebensversicherungsprodukte sind mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt." Dies könne ein Hinweis darauf sein, "dass die Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarkts vertrieben wurden. Bei Produkten mit einer hohen Frühstornoquote dürfte der Kundennutzen unangemessen sein."
Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert seit Jahren, dass die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten jährlichen Stornoquoten nur scheinbar niedrig seien. Tatsächlich summierten sich die Kündigungen über die Jahre. Der GDV beziffert die Stornoquote nach Anzahl der Verträge bei Lebensversicherungen für 2024 auf 2,72 Prozent, nach 2,56 Prozent im Vorjahr. Frühere Berechnungen des BdV auf Basis einer damaligen Stornoquote von 2,55 Prozent ergaben, dass nach 27 Jahren rechnerisch bereits die Hälfte der Kundinnen und Kunden gekündigt und nach 43 Jahren sogar zwei Drittel ihren Vertrag vorzeitig beendet hätten. Gerade Altersvorsorgeverträge seien häufig auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt. Vorzeitige Kündigungen könnten deshalb mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein, argumentiert der Versichertenverband.
Künftig will die BaFin bei kapitalbildenden Lebensversicherungen nicht nur auf das Kostenrisiko schauen. Die Behörde kündigte an, ihre Prüfungen auf weitere Bereiche auszudehnen und sich "vertieft mit der Frage des Kundennutzens in der Rentenbezugszeit von Lebensversicherungen [zu] beschäftigen". Dabei geht es auch um die sogenannte Risikoüberschussbeteiligung der Versicherten. Eine Abfrage der BaFin aus dem Jahr 2025 habe gezeigt, "dass mehr als die Hälfte der Lebensversicherer derzeit auch bei neueren, auskömmlich kalkulierten Produkten keine Risiko-Überschussbeteiligung deklariert hat", teilte die Finanzaufsicht mit. Risikoüberschüsse entstehen, wenn das tatsächliche Risikoergebnis günstiger ausfällt als kalkuliert. Warum Versicherte bei den untersuchten Produkten daran nicht beteiligt wurden, will die BaFin nun ebenfalls untersuchen.