Familie & Vorsorge

Reform der geförderten Altersvorsorge: Haushalte mit geringem Einkommen kommen schlechter weg

Thomas Öchsner
Autor
Veröffentlicht am: 15.05.2026
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Vergleich altes und neues Fördersystem: DIW, Deutsche Rentenversicherung und Böckler-Stiftung kritisieren Benachteiligung für Geringverdiener. Worauf Vorsorgesparer jetzt achten müssen.

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt für Sparerinnen und Sparer viel Gutes. Sie können von teilweise höheren Zulagen, mehr Flexibilität, geringeren Kosten bei der Wahl eines Standarddepots und deshalb wahrscheinlich auch besseren Renditen profitieren. Doch was dabei übersehen wird: Die Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen und bevorteilt Besserverdiener. Dies geht aus einer Analyse hervor, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegt hat. Bislang seien Geringverdiener und Personen mit Erwerbsunterbrechungen bei der privaten Altersvorsorge "stark unterrepräsentiert". Hier werde die Reform jedoch nicht zu einer "wirklich grundlegenden Veränderung führen", sie löse daher "das wichtigste Problem nicht", heißt es in der DIW-Untersuchung. Auch die Deutsche Rentenversicherung hatte bereits kritisiert, dass Geringverdiener mit der neuen, veränderten Förderung schlechtergestellt werden.

Für ihre Analyse haben die Wissenschaftler des DIW zunächst untersucht, wer bislang privat über die Riester-Rente Geld für den Ruhestand zurücklegt. Verglichen wurde dabei die Gruppe der 17- bis 65-Jährigen mit Riester-Verträgen mit der entsprechenden Gruppe ohne Riester-Verträge. Das Ergebnis: Nur sieben Prozent der Riester-Sparer gehören zum einkommensschwächsten unteren Fünftel der Bevölkerung, während der Anteil dieses einkommensschwächsten Fünftels an den 17- bis 65-Jährigen insgesamt bei 19 Prozent liegt. Andererseits stammen 30 Prozent der Riester-Sparer aus dem obersten Fünftel mit dem höchsten Einkommen, deren Anteil an der Gruppe der 17- bis 65-Jährigen liegt aber nur bei 22 Prozent. In der DIW-Studie steht deshalb auch: "Die Verbreitung von Riester-Verträgen steigt mit dem Einkommen konstant an."

In der betrieblichen Altersvorsorge ist es ähnlich: Diese ist in Kleinbetrieben am wenigsten verbreitet. Dort wird aber tendenziell weniger verdient als in Großbetrieben. Deshalb werden dort auch geringere Rentenansprüche gesammelt. Umso wichtiger ist die zusätzliche Vorsorge. Gerade dies funktioniere mit der Riester-Rente und der geförderten betrieblichen Altersvorsorge jedoch nur unzureichend. Daran werde sich auch nach der Reform nichts ändern, solange es eine freiwillige Entscheidung bleibe, zusätzlich vorzusorgen und dafür die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, heißt es in der Untersuchung des DIW.

Freiwilligkeit als Kernproblem: DIW fordert Pflicht zur Zusatzvorsorge

Außerdem kritisieren die Wissenschaftler, dass die an die Höhe der Beiträge gekoppelte neue Förderung Besserverdiener bevorteilt: "Es ist zu vermuten, dass diese Gruppe bereits häufig in Form flexibler Anlageprodukte Vermögensbildung betreibt und nun zusätzlich vom Staat dabei gefördert wird." Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW, sagte dazu: "Die staatliche Förderung ist jetzt deutlich stärker als bei Riester davon abhängig, wie viel ich einzahle. Das heißt, dass Menschen mit hohem Einkommen leichter die volle Förderung bekommen als Menschen mit geringem Einkommen." Die Forscher des Berliner Instituts sprechen sich deshalb dafür aus, die geförderte Altersvorsorge auf Basis der Freiwilligkeit abzuschaffen und die Menschen zu einer zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge zu verpflichten.

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Rechenbeispiel: So verliert eine alleinerziehende Mutter bis zu 475 Euro Förderung

Zur Erinnerung: Bei der bisher bestehenden Riester-Rente können Sparende mit einem geringen Verdienst bereits ab einem Mindesteigenbetrag von 60 Euro im Monat die volle Grundzulage und die Kinderzulagen bekommen. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter, 27, mit zwei Kindern (1 und 3 Jahre alt), verdient als Teilzeitkraft im Monat brutto rund 1.730 Euro, das sind 20.760 Euro im Jahr. Um die volle Förderung zu bekommen, muss sie vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens minus der gezahlten Zulagen einzahlen. Das wären 830,40 Euro jährlich, davon sind aber noch die Zulagen abzuziehen. Tatsächlich hat sie deshalb nur knapp 60 Euro Mindestbeitrag pro Jahr zu zahlen, weil sie ja 300 Euro an Zulagen pro Kind (solange es Kindergeld gibt), also 600 Euro, erhält, plus 175 Euro Grundzulage, ergibt zusammen 775 Euro.

Inwieweit sich für sie so ein Vertrag lohnt, hängt natürlich von den Kosten und den Erträgen ab, die der Vertrag mit sich bringt. Aber Fakt ist: Geringverdiener können von der bisherigen Riester-Förderung maßgeblich profitieren. Mit der voraussichtlich von 2027 an geltenden Förderung wird sich dies ändern: So wird der Mindesteigenbeitrag auf 120 Euro verdoppelt. Und die Förderung ist an die Höhe des Sparbetrags geknüpft. Sie erfolgt in zwei Stufen:

  • Bis 360 Euro jährlich: 50 Cent pro Euro
  • 361 bis 1.800 Euro: 25 Cent pro Euro.

Nur wer monatlich 150 Euro in einen neuen privaten Altersvorsorgevertrag einzahlt, bekommt mit 540 Euro pro Jahr die maximale Grundzulage. Wer hingegen wie die alleinerziehende Mutter in unserem Beispielfall wegen seines geringen Einkommens nur den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro einzahlen kann, bekommt nur noch eine Grundzulage von 60 Euro und nicht mehr 175 Euro mit einem Mindesteigenbeitrag von fünf Euro pro Monat. Auch die volle Kinderzulage würde die Mutter nicht mehr erhalten, wenn sie in die neue Förderung wechselt oder einen neuen geförderten Vertrag abschließt. Denn künftig gibt der Staat für jeden eingezahlten Euro einen Euro Kinderzulage dazu. Wie bisher gibt es maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Doch um die volle Kinderzulage zu erhalten, müssen Eltern ebenfalls 300 Euro im Jahr in das Altersvorsorgedepot einzahlen, also monatlich 25 Euro. 

Wer nur den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro einzahlt, bekommt also 120 Euro Kinderzulage. Die alleinerziehende Mutter käme somit auf 240 Euro Kinderzulage statt bisher 600 Euro im Jahr. Zusammen mit der geringeren Grundzulage von nur noch 60 Euro statt 175 Euro sind das schon 475 (360 plus 115) Euro weniger. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagte deshalb der Süddeutschen Zeitung: "Wenn man nur auf die Förderung schaut, ist ein alter Vertrag mit 60-Euro-Mindestbeitrag in manchen Fällen tatsächlich die bessere Wahl."

In ihrer jüngsten Stellungnahme zu dem Reformgesetz hatte auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die neue geplante Fördersystematik beanstandet. Damit werde die Förderung von Menschen aus unteren Einkommensgruppen und Kindererziehenden "in den Hintergrund gerückt. Personen, die mehr sparen, werden künftig auch stärker gefördert. Eine erhebliche Anzahl an Geringverdienern würde damit schlechtergestellt", teilte die DRV mit.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte in einer Untersuchung deshalb bereits von "Sparsubventionen für Gutverdienende“ gesprochen und moniert: „Anstatt den sozialen Charakter der Förderung weiter zu betonen, wird nun nach dem Motto verfahren: Wer hat, dem wird gegeben."

Politischer Widerspruch: Reform verfehlt erklärtes Ziel von Finanzminister Klingbeil

Dabei war dies eigentlich offenbar so gar nicht vorgesehen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte jedenfalls bei der Vorstellung der Reformeckpunkte im Dezember 2025 gesagt: "Wir wollen eine private Altersvorsorge vor allem auch für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die bisher kaum vorsorgen konnten."

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 15.05.2026
Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozialpolitik in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin "GELD" entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbstständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelle Bücher: Dein Geld kann mehr!, Rowohlt 2026; Ihr Geld für eine bessere Welt: Der Leitfaden für nachhaltige Anlagen, Wolters Kluwer Steuertipps 2026.

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