





Auf einen Blick
Die Pläne des amtierenden Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) zu einer Reform der Altersvorsorge werden immer konkreter. Bereits 2026 soll es in Deutschland möglich sein, mit ETFs, Fonds und anderen Produkten in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot zu investieren. Auch an sicherheitsliebende Vorsorgende, die den Aktienmarkt scheuen, wurde dank einer neuen Riester-Rente gedacht. Wir stellen Ihnen die Details der neuen Aktienrente vor.
Bei dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot handelt es sich um eine neue Form der privaten Altersvorsorge, die 2026 eingeführt werden soll.
Geplant ist, dass Sie ein Wertpapierdepot bei einer Bank oder einem Online-Broker eröffnen und für jeden eingezahlten Euro einen Zuschuss in Höhe von 20 Cent vom Staat bekommen. Wenn Sie also zehn Euro investieren, zahlt der Staat noch einmal zwei Euro zu, so dass Sie dann Wertpapiere im Wert von zwölf Euro auf dem Konto haben. So werden beispielsweise Fonds- und ETF-Sparpläne steuerlich gefördert.
Kursgewinne werden während der Ansparphase nicht besteuert. Steuern zahlen Sie erst auf die Erträge, wenn Sie in Rente gehen. Der Vorteil: Im Ruhestand ist der individuelle Steuersatz in den meisten Fällen niedriger, sodass Sie für die gesamte Laufzeit weniger Steuern zahlen, als wenn Sie sich für eine andere Form der privaten Altersvorsorge entscheiden.
Der angesparte Betrag steht Ihnen dann ab Renteneintritt zur Verfügung. Ziel der Reform ist es, dass Sie Ihren während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandard auch im Alter halten können, indem Sie während der Ansparphase risikoreicher – und damit in der Regel auch renditeorientierter – Geld anlegen.
Folgende Personengruppen sind unmittelbar förderberechtigt:
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:
Sie können Ihr staatlich gefördertes Rentendepot mit folgenden Produkten füllen, um die Zuschüsse zu erhalten:
Nicht förderfähig sind:
Die Versicherten erkennen förderfähige Produkte künftig anhand von vom Bundeszentralamt für Steuern herausgegebenen Zertifizierungen, die Sie zu gegebener Zeit (wahrscheinlich ab 1. Januar 2027) auf einer unabhängigen, digitalen Vergleichsplattform finden werden. In der Zwischenzeit werden Muster-Produktinformationen wie bisher online von den Anbietern bereitgestellt, teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Es gibt Versicherungsprodukte aus zwei Bereichen: Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie für renditeorientierte Anleger und Garantieprodukte wie die Riester-Rente für sicherheitsorientierte Sparer.
Wenn Sie das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot nutzen möchten, jedoch kein Vorwissen zum Thema Wertpapiere haben, eröffnen Sie zum Start der neuen Aktien-Rente am besten zunächst einmal ein Referenzdepot. Dabei handelt es sich um ein besonders leicht zu handhabendes Altersvorsorgedepot, das Standardeinstellungen enthält, die besonders gut für Börsen-Neulinge geeignet sein sollen.
Das Referenzdepot enthält zwei Fonds: Einer ist risikoärmer, der andere riskanter. Wählen Sie einen oder kombinieren Sie die beiden miteinander. Das Referenzdepot stellt gleichzeitig sicher, dass Sie in den Jahren vor Beginn der Auszahlphase allmählich in risikoärmere Fonds umschichten, falls Sie während der Ansparphase in den risikoreicheren Fonds investieren.
Wer bereits Vorkenntnisse hat, wird selbst wählen können, welche zertifizierten Produkte im Altersvorsorgedepot landen.
Wenn Sie sich für das Altersvorsorgedepot entscheiden, werden Sie die gekauften Fonds und ETFs wahrscheinlich fünf Jahre lang halten müssen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vorsorgenden durch ständige Käufe und Verkäufe verspekulieren.
Achtung: Das Altersvorsorgedepot bietet Ihnen keinerlei Garantien! Sie wissen also nicht, wie hoch Ihre zusätzlichen Einnahmen aus der Aktienrente ausfallen werden.
Die Garantieprodukte wiederum sind sicherheitsorientierter als das Altersvorsorgedepot. Sie wird es mit zwei unterschiedlichen Garantiestufen geben, sodass Sie entweder 80 oder 100 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge sowie der staatlichen Zuschüsse garantiert zurückerhalten.
Bei den Garantieprodukten steht also von Anfang an fest, wie viel Geld Ihnen während der Auszahlphase mindestens ausgezahlt wird.
Für welches zertifizierte Spar-Produkt Sie sich auch entscheiden – für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie 20 Cent vom Staat geschenkt. Dafür müssen Sie mindestens zehn Euro monatlich, also 120 Euro jährlich, investieren. Maximal können Sie jährlich 3.000 Euro gefördert in Ihren gewählten Vertrag einzahlen. Ab 2035 steigt die maximal geförderte Einzahlungssumme auf 3.500 Euro.
Arbeitgeber können einen Teil des Gehalts oder Bonuszahlungen voraussichtlich direkt in das Altersvorsorgedepot ihrer Angestellten überweisen, ohne dass Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Auch Einzahlungen, die aus Erbschaften, Schenkungen, Immobilienverkäufen, Lottogewinnen und so weiter rühren, werden steuerbegünstigt der privaten Altersvorsorge zufließen können.
Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Aktuell wird noch geprüft, ob es darüber hinaus weitere Steuervorteile gibt.
Wenn Sie Kinder haben oder wenig verdienen, steigt die Höhe der Zuschüsse vom Staat. Für jedes Kind erhöht sich die staatliche Zulage um weitere 25 Cent pro gespartem Euro. Zu einem Euro von Ihnen kommen also noch einmal 45 Cent vom Staat, falls Sie ein Kind haben (20 Cent + 25 Cent), und 70 Cent bei zwei Kindern (20 Cent + 25 Cent + 25 Cent). Maximal werden jährlich 300 Euro pro Kind gezahlt.
Vorsorgende, die ihren 25. Geburtstag noch nicht erreicht haben, erhalten bis zu drei Jahre lang einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro jährlich, wenn sie mit spätestens 22 Jahren anfangen, privat im Rahmen der neuen Reform des Bundesfinanzministeriums für das Alter vorzusorgen.
Geringverdiener mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 26.250 Euro erhalten eine jährliche Bonuszulage in Höhe von 175 Euro, wenn sie zehn Euro oder mehr pro Monat einzahlen.
Altersvorsorgende mit Kindern: Sie haben zwei Kinder und zahlen jährlich 3.000 Euro in das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ein. Dafür bekommen Sie vom Staat insgesamt 1.200 Euro geschenkt, sodass jährlich 4.200 Euro in Ihrem Depot landen, obwohl Sie selbst nur 3.000 Euro eingezahlt haben. Die Förderquote beträgt in diesem Beispiel knapp 30 Prozent.
Geringverdienende Singles: Sie investieren zehn Euro pro Monat, also 120 Euro pro Jahr. Der Staat schenkt Ihnen 20 Cent pro eingezahlten Euro und 175 Euro Bonuszulage pro Jahr. Somit fließen Jahr für Jahr 319 Euro auf das Depot, obwohl Sie nur 120 Euro selbst eingezahlt haben. Die staatliche Förderquote beträgt damit rund 38 Prozent. Nach 30 Jahren haben Sie gemeinsam mit dem Staat 9.570 Euro eingezahlt. Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von fünf Prozent könnten daraus bis zum Ende der Laufzeit – dank Zinseszinseffekt – jedoch rund 22.254 Euro werden. Davon stammen 12.684 Euro aus Zinsen und Zinseszinsen.
Berufsanfänger: Sie sind im Jahr 2026 22 Jahre alt und sparen in diesem Beispiel jährlich 1.200 Euro in das Altersvorsorgedepot. Dafür erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 240 Euro jährlich sowie dreimal in Folge den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro pro Jahr, also 600 Euro. Nach drei Jahren haben Sie damit eine staatliche Förderung in Höhe von 1.320 Euro kassiert. Die staatliche Förderquote beträgt damit in den ersten drei Jahren rund 37 Prozent.
Die Details sind noch nicht gänzlich ausgearbeitet. Was die FDP jedoch bereits verkündet hat, ist, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen und bespart werden können. Ein Jahr später soll dann eine Vergleichsplattform öffentlich zugänglich gemacht werden, auf der Sie sehen können, welche Anbieter zertifizierte Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung stellen. Dort können Sie die Versicherungsprodukte auch einfach miteinander vergleichen. Das Bundesfinanzministerium kündigte an, dass in der Zwischenzeit Muster-Produktinformationen wie gehabt online bei den Anbietern eingesehen werden können.
Hier sind die Details noch nicht bekannt. Nur so viel ist bereits heute klar: Gefördert wird nur die jährliche Einzahlung, die ab 2026 auf Ihrem Altersvorsorgedepot eingeht. Das Bundesfinanzministerium stellt damit klar, dass alte Vermögensanlagen aufgelöst (Vorsicht: Kapitalertragsteuer!) und auf das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden müssten, um die staatliche Förderung zu erhalten. Dabei sollten Sie unbedingt den jährlichen Höchstbetrag von 3.000 Euro beziehungsweise ab 2030 3.500 Euro beachten.
Natürlich können Sie Ihr altes Depot stattdessen auch behalten und Ihre alten Sparpläne weiterlaufen lassen oder pausieren.
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Sie können sich das angesparte Kapital auszahlen lassen, sobald Sie 65 Jahre alt sind. Frühere Auszahlungen sind nur förderschädlich möglich, da sie mit 50 Prozent hoch besteuert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zu denen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit zählt.
Sobald Sie die Auszahlphase erreicht haben, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Entweder lassen Sie sich das angesparte Kapital als monatliche Leibrente auszahlen oder Sie entscheiden sich für einen befristeten Auszahlplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.
Der Vorteil der ersten Variante liegt darin, dass Sie die Rente bis zu Ihrem Tod beziehen. Für die zweite Möglichkeit spricht jedoch, dass die monatliche Auszahlung höher ausfallen dürfte. Aber Achtung: Sobald Sie Ihren 85. Geburtstag feiern, fallen die monatlichen Zahlungen aus Ihrem Depot weg – damit ist das Langlebigkeitsrisiko nicht abgesichert!
Anders als bei Riester und Rürup wird es beim Altersvorsorgedepot keine zwingende Kapitalgarantie geben. So können die Vorsorgenden in renditestarke Produkte investieren – und das ohne die teuren Garantien einer Versicherung.
Ihren alten Riestervertrag können Sie behalten oder zugunsten des neuen Altersvorsorgedepots auflösen, ohne die staatlichen Zulagen zu verlieren. Darüber hinaus wird die Riesterrente modernisiert.
Das Riester-System litt in der Vergangenheit unter der Vorgabe, 100 Prozent der eingezahlten Beiträge – inklusive staatlicher Zulagen – an die Versicherten zurückzahlen zu müssen. Durch die Investition in sehr sichere Assetklassen wurde – trotz staatlicher Zuschüsse und Steuervorteile – nur eine überschaubare oder verschwindend geringe Rendite erzielt.
In Zukunft haben Riester-Sparer mehr Möglichkeiten: Entweder behalten sie ihre 100-prozentige-Rückzahlgarantie – und verzichten damit auf die Chancen des Kapitalmarktes – oder sie entscheiden sich für eine 80-prozentige Garantie. Dadurch sei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zufolge ein besseres Chance-Risiko-Verhältnis gegeben.
Auch die Grundzulage in Höhe von 175 Euro wird abgeschafft. Stattdessen erhalten unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer für jeden eingezahlten Euro 20 Cent Grundzulage. Insgesamt ist eine staatliche Förderung von bis zu 600 Euro pro Jahr drin. Wer ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von maximal 26.250 Euro verdient, bekommt noch einmal 175 Euro pro Jahr geschenkt. Auch der Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro jährlich greift für die neuen Riester-Verträge.
Was halten die Experten von biallo.de nun von den Plänen des Bundesfinanzministeriums zu einem neuen, staatlich geförderten Rentendepot?
Unserer Meinung nach ist das FDP-Vorhaben “staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot” sinnvoll und längst überfällig. Natürlich ist es schade, dass alte Fonds- oder ETF-Sparpläne, die Sie vielleicht nur zu dem Zweck der privaten Altersvorsorge jahrelang besparten, nicht nachträglich gefördert werden. Sehen Sie dieses Kapital einfach als weiteren Baustein Ihres privaten Vermögensaufbaus oder lassen Sie das Geld bis zum Ruhestand liegen, um es während Ihrer Rente zu verbrauchen oder als “Notgroschen” auf der Seite zu haben. Daneben sollten Sie das Angebot des Staates ab 2026 unbedingt nutzen, um sich die Förderung nicht entgehen zu lassen. Denn wer verzichtet schon freiwillig auf geschenktes Geld?
Dass sich die Versicherten das angesparte Kapital nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen können, begrüßen wir. Denn so kommt das Geld dem Zweck zugute, den die Bundesregierung ihm angedenkt: als Aufstockung der staatlichen Rente und Sicherung des Lebensstandards im Alter.
Mit Einzelaktien, Anleihen oder teuren Fonds für das Alter vorzusorgen, halten wir für riskant. Stecken Sie nicht zu viel Geld in solche Papiere. Zu groß ist die Gefahr, dass das Unternehmen, auf das Sie setzen, im Laufe der Jahre floppt oder dass die Kosten für einen Fonds Ihre Rendite auffressen. Halten Sie sich stattdessen besser an weltweit streuende Aktien-ETFs wie den MSCI All Country World oder den FTSE All World. Diese “Wertpapier-Töpfe” enthalten tausende Unternehmen aus allen möglichen Branchen auf der ganzen Welt. Somit ist das Risiko eines Verlustes – im Vergleich zu Einzelaktien – niedriger. Wenn Ihnen Wertpapiere noch fremd sind, sollten Sie sich an das Muster-Depot halten, das das Bundesfinanzministerium für Börsen-Neulinge vorsieht, um nicht versehentlich Bank- oder Finanzberatern mit ihren teuren Produkten auf den Leim zu gehen.
Wählen Sie eine monatliche Leibrente statt des befristeten Auszahlplans. So stellen Sie sicher, auch dann noch genügend Geld zur Verfügung stehen zu haben, wenn Sie sehr alt werden.
Und noch ein Rat: Zahlen Sie den jährlichen Höchstbetrag ein, falls es Ihre finanziellen Verhältnisse zulassen. So bekommen Sie erst 600 und ab 2030 sogar 700 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt. Nutzen Sie das Angebot 30 Jahre lang, kommt so ein stattliches Geldgeschenk in Höhe von 18.000 bis 21.000 Euro zusammen. Geld, auf das Sie im Ruhestand sicher nicht verzichten wollen.
Anmerkung: Sobald es neue Details zu der Rentenreform gibt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.