Private Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot: So funktioniert der Riester-Nachfolger ab 2027

Sigrun an der Heiden
Autorin
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 15.04.2026

Auf einen Blick

  • Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 die Riester-Rente und setzt stärker auf ETFs.
  • Sparer profitieren von staatlicher Förderung, müssen aber Marktschwankungen tragen.
  • Besonders für junge Anleger kann sich die neue Altersvorsorge deutlich lohnen.
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Das Altersvorsorgedepot ermöglicht staatlich geförderte ETF-Investments für die Altersvorsorge.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab 2027 die Riester-Rente ersetzt. Sparer investieren Beiträge und Zulagen in ETFs und Fonds und profitieren von staatlicher Förderung sowie Steuervorteilen – müssen aber auf eine Kapitalgarantie verzichten.

Ende März verabschiedete der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz. Der Nachfolger der vielkritisierten Riester-Rente soll renditestärker, kostengünstiger und flexibler werden. Kleinsparer erhalten höhere Zulagen, der Kostendeckel für das Standarddepot wurde gesenkt und auch ein staatliches Fondsangebot ist geplant.

Für Sparer stellt sich damit eine zentrale Frage: Lohnt sich der Wechsel in das neue System?

Was ist neu beim Altersvorsorgedepot seit 2026?

Der Nachfolger der vielkritisierten Riester-Rente könnte nun doch „renditestärker, kostengünstiger und unbürokratischer“ werden. Kleinsparer erhalten höhere Zulagen, der Kostendeckel für das geplante Standarddepot wurde auf ein Prozent gesenkt und auch der Staat bietet künftig eine Fondslösung zur Altersvorsorge an. Neu ist auch, dass ab 2027 Selbstständige von der geförderten Altersvorsorge profitieren können. Kern der Reform ist ein Altersvorsorgedepot sowie mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase: Sparer sollen Gelder künftig in renditestarke Aktien- und Indexfonds (ETFs) investieren. Kostspielige Garantien entfallen. Zudem hängt die Förderhöhe künftig von den eingezahlten Sparbeiträgen ab. Wer mehr vorsorgt, wird finanziell belohnt. Wie beim bisherigen „Riestern“ gibt es Zuschläge für Kinder und junge Sparer unter 25 Jahren. Parallel dazu möchte die Regierung junge Menschen mit einer geförderten Frühstart-Rente an das Vorsorgesparen am Kapitalmarkt heranführen.

Die Bilanz der geförderten privaten Altersvorsorge ist ernüchternd: Magere Monatsrenten, niedrige Renditen, hohe Kosten sowie rechtswidrige Rentenkürzungen durch Versicherer sorgen für Frust bei den Sparern. In nicht einmal zwei Drittel der 15 Millionen Riester-Bestandsverträge fließt noch Geld. Über fünf Millionen Sparer haben ihren Vertrag stillgelegt. Eine Reform der Riester-Rente war überfällig. Die nun beschlossenen Änderungen könnten zum „Game Changer“ werden. Was sich konkret ab 2027 ändert, zeigt der Überblick.

Biallo-Lesetipp: Die wichtigsten Änderungen der Reform sowie eine aktuelle Einordnung lesen Sie in unserer News zur Riester-Reform und zum Altersvorsorgedepot im Überblick.

Mehr Kapitalmarkt wagen

Damit mehr Menschen privat fürs Alter vorsorgen, braucht es neben einer staatlichen Förderung vor allem renditestarke, kostengünstige und transparente Anlageformen. Eingezahlte Beiträge sollen das Altersvermögen schnell mehren, statt – wie bislang häufig – zuerst die Kassen der Versicherer zu füllen. Ab 2027 kommen daher neue Produkte auf den Markt, die mehr renditestarke Investitionen am Kapitalmarkt erlauben. Die bisher vorgeschriebene Beitragsgarantie entfällt.

Biallo-Lesetipp: Wie Sie den Kapitalmarkt gezielt für Ihre Altersvorsorge nutzen, erfahren Sie im Ratgeber zur privaten Altersvorsorge von biallo.de.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Anlageprodukt für die private Altersvorsorge. Es ermöglicht erstmals, Fördergelder vollständig am Kapitalmarkt zu investieren.

Investition in ETFs und Fonds

Das zertifizierte Altersvorsorgedepot ermöglicht es, ab 2027 Eigenbeiträge und staatliche Zulagen in Aktienfonds oder ETFs zu investieren. ETFs bilden einen Aktienindex nach und sind deshalb besonders kostengünstig. Langfristig sind am Kapitalmarkt deutlich höhere Renditen möglich als mit klassischen Riester-Verträgen, die eingezahlte Beiträge garantieren müssen und Gelder daher konservativer anlegen. ETFs, die den weltweiten Aktienindex MSCI-World nachbilden, partizipieren an der Kursentwicklung von rund 1.300 Konzernen weltweit. Seit 1975 bescherten diese Anlegern eine jährliche Rendite von durchschnittlich acht Prozent.

Chancen und Risiken der Anlage

Der Wert der Anlage kann im Zeitverlauf schwanken. Das Risiko tragen die Sparer selbst. Auch Verluste sind möglich. Sinkende Kurse an den Börsen müssen Sparer aushalten können oder ihre Anlagestrategie anpassen, indem sie weniger Fonds und dafür mehr stabile Anleihen ins Depot holen. Langfristig erzielten breit gestreute ETF-Investments bislang jedoch positive Renditen. Verbraucherschützer empfehlen sie deshalb für die Altersvorsorge.

Welche Anlagen sind erlaubt?

Neben ETF- und Fondssparplänen sollen weitere Anlageformen bis zur Risikoklasse 5 (von 7) für das geförderte Alterssparen zugelassen werden. Explizit nennt der Gesetzgeber Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten – etwa Bundesanleihen –, offene alternative Investmentfonds (AIF) und europäisch regulierte Fonds für langfristige Investments (ELTIF). Beide Fondsarten investieren in Sachwerte wie Immobilien, Infrastrukturprojekte oder erneuerbare Energien. Für Einsteiger sind solche Investments eher ungeeignet. Besonders ELTIFs sehen Verbraucherschützer kritisch, weil sie das Kapital langfristig binden und höhere Risiken bergen können. Investitionen in einzelne Aktien, spekulative Wertpapiere oder Kryptowährungen schließt der Gesetzgeber als zu riskant aus.

Biallo-Tipp: Wer bei der Geldanlage bewusst auf Sicherheit setzt und kurzfristig verfügbar bleiben möchte, findet auch außerhalb der Altersvorsorge attraktive Zinsangebote.

Standarddepot und staatlicher Fonds

Für Sparer gibt es künftig zwei zentrale Modelle: ein Standarddepot für Einsteiger und einen staatlich organisierten Fonds.

Standarddepot: Einfache Lösung für Einsteiger

Für Börsenneulinge, die keine eigenen Anlageentscheidungen treffen wollen, wird es ein Standarddepot geben. Anbieter kombinieren hier zwei Fonds aus: einen, der Rendite bringt – etwa einen ETF auf den MSCI-World –, und einen Sicherheitsbaustein, der in Anleihen investiert. Nähern sich Beschäftigte dem Rentenalter, wird das angesparte Kapital schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, um Wertverluste kurz vor dem Ruhestand zu verhindern. Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlung darf der Renditefonds noch die Hälfte des Depotwerts ausmachen. Zwei Jahre vorher noch 30 Prozent. Sparer sollen das Standarddepot online abschließen können.

Staatlicher Fonds: Günstige Alternative zur Altersvorsorge

Künftig wird es auch ein staatliches Angebot geben. Ein öffentlicher Träger soll günstige Fondslösungen für das geförderte private Alterssparen erarbeiten. Die Details will die Koalition in weiteren Beratungen klären. Eine neu hinzugefügte Regelung erlaubt es der Bundesregierung, die konkrete Umsetzung per Rechtsverordnung zu regeln. Eine Zustimmung des Bundesrats ist dann nicht mehr erforderlich. Die Konkurrenz durch einen staatlichen Fonds sowie die beschlossene Absenkung des geplanten Kostendeckels für das Standarddepot sorgen in der Finanzbranche für Diskussionen. Lob gibt es dafür von Verbraucherschützern: “Der Staat wird in die Organisation dieses staatlich verwalteten Produkts gehen und dafür sorgen, dass die Kapitalanlage vernünftig gestaltet ist und die Kosten niedrig sind”, äußerte sich Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Biallo-Tipp: Wer Wert auf planbare Erträge legt, kann als Ergänzung auch auf klassische Zinsanlagen mit festen Laufzeiten setzen.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten der neuen Altersvorsorge spielen eine zentrale Rolle für die spätere Rendite. Besonders der Kostendeckel und der Vergleich zu klassischen Versicherungen sind entscheidend.

Kostendeckel beim Standarddepot

Für das Standarddepot hat die Regierung den Kostendeckel gesenkt. Statt 1,5 Prozent darf die Renditeminderung durch Kosten künftig maximal ein Prozent betragen. Marten Larisch hatte den alten Kostendeckel scharf kritisiert und hofft, dass Sparer deutlich günstiger wegkommen. “Die Obergrenze sollte bei 0,5 bis maximal 0,7 Prozent des angesparten Vermögens liegen”, findet der Experte für Altersvorsorge und Geldanlage der Verbraucherzentrale Bayern.

Kosten im Vergleich zu Versicherungen

Zum Vergleich: Der schwedische Staatsfonds kommt mit Kosten von 0,1 Prozent aus. Die Versicherer, bisher Platzhirsche der Altersvorsorge, bekommen jedenfalls Konkurrenz: Die Direktbank ING sowie die Neobroker Scalable Capital und Smartbroker+, die mit kostenloser Depotführung und günstigen Sparplänen punkten, wollen ab 2027 geförderte Altersvorsorgedepots anbieten.

Zusätzliche Regelungen sollen künftig für mehr Wettbewerb und geringere Kosten sorgen.

Mehr Transparenz bei Kosten

Damit der Wettbewerb künftig funktioniert, soll es mehr Transparenz bei den Kosten geben. Anbieter werden verpflichtet, in den Produktinformationen die Effektivkosten auszuweisen. Zudem sollen Versicherungen das Alterssparen nicht mehr mit zusätzlichen Absicherungen – etwa für Berufsunfähigkeit – verknüpfen, um einen Kostenvergleich zu ermöglichen. Auch Produktvergleiche durch Online-Portale sollen erleichtert werden.

Gibt es Garantien?

Eine völlige Kehrtwende leitet die Koalition jedoch nicht ein. Garantieprodukte der Versicherer wird es weiterhin geben: Wahlweise sind zu Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge plus Zulagen sicher. Dies erlaubt allerdings keine oder nur eine begrenzte Investition in Wertpapiere. Auch gibt es keine Kostengrenze wie beim Standarddepot. Versicherer und Banken können weiter teure Verträge verkaufen. Larisch rät daher von Garantieprodukten und fondsgebundenen Rentenversicherungen ab. „Verwaltungs- und Fondskosten summieren sich schnell auf drei bis fünf Prozent. Dies geht direkt von der Rendite ab“, sagt der Verbraucherschützer. Klare Vorgaben gibt es aber bei den Abschlusskosten: Versicherer dürfen diese nicht mehr in den ersten fünf Jahren abziehen, sondern müssen sie über die Laufzeit verteilen. So können Sie leichter den Anbieter wechseln.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderung der Riester-Rente ist an das Einkommen geknüpft. Nur wer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Vergessen Sie eine Gehaltserhöhung zu melden und überweisen Sie einen zu geringen Eigenbeitrag, werden die Zulagen gekürzt. Der Gesetzgeber vereinfacht nun das Fördersystem. Auch bei den Zulagen besserte er nach – vor allem für Geringverdiener, die wenig einzahlen können, und Familien.

Grundzulage

Künftig können Sie leicht berechnen, wie viel Förderung Sie erhalten, denn die Höhe der Zulagen hängt davon ab, wieviel Sie einzahlen. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:

  • Bis 360 Euro jährlich: 50 Cent pro Euro
  • 361 bis 1.800 Euro: 25 Cent pro Euro

Wer ab nächstem Jahr monatlich 150 Euro in einen neuen privaten Altersvorsorgevertrag einzahlt, bekommt mit 540 Euro pro Jahr die maximale Förderung. Das sind 60 Euro mehr als ursprünglich geplant und mehr als das Dreifache der Riester-Grundzulage von 175 Euro. Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen. Beim „Riestern“ sind es 60 Euro.

Kinderzulage

Auch bei der Kinderzulage besserte die Koalition nach. Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat einen Euro dazu – ursprünglich waren 25 Cent vorgesehen. Wie bisher gibt es maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Um die volle Kinderzulage zu erhalten, müssen Eltern ebenfalls 300 Euro in das Altersvorsorgedepot einzahlen – also monatlich 25 Euro und nicht wie ursprünglich geplant 100 Euro.

Berufseinsteigerbonus

Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro.

Einschränkungen bei der Förderung

Nicht alle Sparer profitieren gleichermaßen von der neuen Förderung. Wer nicht erwerbstätig ist, erhält allerdings nur eine Förderung, wenn der jeweilige Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und ebenfalls einen neuen Vorsorgevertrag abschließt. Riester-Bestandsverträge zählen nicht. Die Konditionen sind aber schlechter: Mittelbar Förderberechtigte erhalten nur eine geringere Grundzulage von maximal 175 Euro. Die konkrete Höhe „richtet sich nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Ehegattinnen oder Ehegatten“, schreibt das zuständige Bundesfinanzministerium.

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Welche Steuervorteile gibt es?

Neben der staatlichen Förderung profitieren Sparer auch steuerlich vom Altersvorsorgedepot. Entscheidend sind dabei die Ansparphase und die Besteuerung im Alter.

Steuerliche Absetzbarkeit

Auch die Fördersystematik bleibt gleich: In der Ansparphase dürfen Sparer eingezahlte Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen – jährlich bis zu 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage). Wer Kinder hat, kann entsprechend mehr absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Sie über den Zulagenanspruch hinaus steuerlich profitieren.

Steuerfreie Ansparphase

Erträge und Wertzuwächse bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Dieses Förderprinzip gilt schon heute bei Versicherungslösungen – bei Riester, der Basisrente für Selbstständige, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Rentenversicherung. Auch das geförderte Altersvorsorgedepot profitiert ab 2027 von diesem Steuervorteil. Dies kurbelt den Vermögensaufbau kräftig an: Wer sein Portfolio umschichtet, muss – im Unterschied zu einer Anlage im Privatdepot – erzielte Fondsgewinne nicht versteuern und kann diese reinvestieren. Auch die Vorabpauschale entfällt, wodurch sich bei gleicher Anlage im Altersvorsorgedepot eine höhere Rendite erzielen lässt. Die staatlichen Zulagen sorgen für weiteren Wertzuwachs.

Besteuerung im Alter

Wie alle Alterseinkünfte wird auch der renditestarke Riester-Nachfolger nachgelagert besteuert. Wie hoch die Steuerlast im Alter ausfällt, hängt davon ab, welche Renten und sonstigen Einkünfte Ihnen dann zufließen. Es gilt der persönliche Steuersatz.

Wer ist förderberechtigt?

Die Koalition hat die Kritik von Verbraucherschützern sowie des Finanzausschusses des Bundesrats aufgegriffen und den Kreis der Förderberechtigten erweitert. Ab 2027 profitieren auch Selbstständige von der Förderung, nicht nur abhängig Beschäftigte. Die Riester-Zulagen bekommen in erster Linie Angestellte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte, Berufssoldaten, Richter und Pfarrer. Die neue geförderte Altersvorsorge steht nun auch Selbstständigen sowie Freiberuflern offen, die verpflichtend in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.

Auszahlung: Rente oder Auszahlplan?

Ab 2027 haben Sparer deutlich mehr Wahlmöglichkeiten bei der Auszahlung. Im neuen Fördersystem können Sie zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan wählen – mit jeweils unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

Bei Riester-Verträgen alter Bauart zahlen Versicherer eine lebenslange Rente. Nur zu Rentenbeginn – ab 62 Jahren – können Sie einmalig 30 Prozent des angesparten Guthabens als Kapitalzahlung erhalten. Diese Option bleibt bestehen. Allerdings gibt es im neuen Fördersystem keine Pflichtverrentung mehr. Alle Auszahlungen im Alter sind steuerpflichtig.

Wie bei Riester ist auch beim neuen Altersvorsorgedepot keine vorzeitige Auszahlung vorgesehen. Die Förderung ist daran geknüpft, dass Sie die Gelder für Ihren Ruhestand verwenden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren. Wer die pAV vorzeitig auflöst, muss Zulagen und steuerliche Förderung zurückzahlen.

Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht:

MerkmalVerrentungAuszahlplan
Auszahlunglebenslangbis ca. 85
Monatsbetragniedrigerhöher
RisikogeringKapitalverbrauch
Vererbungeingeschränktmöglich
Flexibilitätgeringhoch
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: April 2026.

Unterschiede zwischen Rente und Auszahlplan

Die Wahl zwischen Rente und Auszahlplan hängt davon ab, ob Sie Wert auf lebenslange Sicherheit oder höhere monatliche Auszahlungen legen.

Das hängt davon ab, was Ihnen wichtig ist. Sicherheit, dass die Rente bis zum Lebensende fließt, oder höhere Auszahlungen über einen kürzeren Zeitraum. Ab 2027 soll es auch reine Auszahlungsprodukte geben, damit Sie selbst kurz vor dem Rentenalter noch den Anbieter wechseln können. Es ist also möglich, renditestark mit einem geförderten Altersvorsorgedepot Kapital für den Lebensabend aufzubauen und später zu einem Versicherer zu wechseln. Assekuranzen wie Europa Versicherungen, Canada Life oder Debeka wandeln eingezahltes Vermögen in eine lebenslange Rente um. Banken, Bausparkassen, Fonds- und Depotanbieter sowie Broker werden Auszahlpläne anbieten.

Verbraucherschützer Larisch rät, sich unabhängig beraten zu lassen, was zur eigenen Lebenssituation passt, und auf die Kosten zu achten. Eine Verrentung garantiert lebenslange Zahlungen, sei aber oft ein absoluter Geldverlust, weil Assekuranzen mit einer sehr hohen Lebenserwartung kalkulieren.

Auszahlplan bis 85

Verbraucher können sich ab 2027 für einen befristeten Auszahlplan entscheiden, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Dadurch fallen die monatlichen Zahlungen höher aus als bei einer Verrentung. Allerdings ist das angesparte Kapital dann aufgebraucht. Wer länger lebt, braucht weitere Einkommensquellen. Der Auszahlplan ermöglicht damit höhere monatliche Beträge, birgt aber das Risiko, dass das Kapital vor dem Lebensende aufgebraucht ist.

Lebenslange Rente

Feiern Sie in Ihrer Familie regelmäßig 90. oder gar 100. Geburtstage? In diesem Fall bietet die Rentenoption die Sicherheit, dass bis zu Ihrem Lebensende monatlich Geld fließt. Sterben Sie früher, lässt sich die Leibrente jedoch nicht vererben. Die Zahlungen enden mit dem Tod. Hinterbliebene bekommen nur dann einen Teil des Vermögens, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Versterben Sie in diesem Zeitraum, gehen die restlichen Rentenzahlungen an Ihre Erben. Die Verrentung bietet Sicherheit, führt aber häufig zu geringeren monatlichen Auszahlungen.

Beispiel: Verrentung

Die Berechnung erfolgt mit dem aktuellen durchschnittlichen Rentenfaktor von 25. Dies bedeutet, dass Versicherer pro 10.000 Euro angespartem Kapital eine lebenslange Monatsrente von 25 Euro auszahlen. Je niedriger der Rentenfaktor, desto geringer fällt die Rente aus.

Altersvermögen

Rentenfaktor 25

Monatsrente

Kapital aufgezehrt nach

150.000 €

150.000:10.000 x 25

375 €

33,3 Jahren

Für ein Altersvermögen in Höhe von 150.000 Euro erhalten Sie lebenslang 375 Euro im Monat. Um Ihr Kapital vollständig ausgezahlt zu bekommen, müssten Sie die Rente über 33 Jahre lang beziehen. Erleben Sie Ihren 100. Geburtstag nicht, machen Sie Verlust.

Beispiel Auszahlplan

Sie gehen mit 67 Jahren in Rente und lassen sich das angesparte Vermögen bis zum 85. Lebensjahr auszahlen. Die angenommene Verzinsung des Auszahlplans beträgt – konservativ gerechnet – zwei Prozent. Die Zahlungen enden nach 18 Jahren. Das Kapital wird vollständig ausgezahlt.

Altersvermögen

Verzinsung 2 %

Monatliche Zahlung

Kapital aufgezehrt nach

150.000 €

Zinsertrag 28.459,79 €

826,20 €

18 Jahren

Quelle: Rechner von auszahlplan.net

Ein zeitlich begrenzter Auszahlplan ermöglicht deutlich höhere Monatsbezüge. In unserem Beispiel würden Sie rund 830 Euro erhalten – mehr als das Doppelte der kalkulierten Leibrente. Leben Sie länger, brauchen Sie aber finanzielle Reserven, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Nutzung für Wohneigentum

Eine förderunschädliche Entnahme von Geldern aus dem Altersvermögen ist weiterhin möglich, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, die Sie selbst bewohnen. Ein Teil des Angesparten lässt sich auch für einen altersgerechten Umbau oder eine energetische Sanierung verwenden. Läuft der Hauskredit noch, können zudem Tilgungsleistungen gefördert werden. Im Unterschied zum klassischen Wohn-Riester gibt es aber Erleichterungen. Bisher musste zum Beispiel bei Teilkapitalentnahmen ein Restkapital von 3.000 Euro im Vorsorgevertrag verbleiben. Diese Vorgabe entfällt. Die Entnahmemöglichkeit für selbst genutztes Wohneigentum musste bisher in allen Riester-Verträgen enthalten sein. Ab 2027 entscheiden Anbieter, ob sie diese Option in den Vertrag aufnehmen oder nicht. Produkte sollen so passgenauer und günstiger werden. Wer einen Immobilienkauf plant, sollte vor dem Abschluss einer neuen pAV prüfen, ob sich angesparte Gelder hierfür nutzen lassen.

Biallo-Lesetipp: Wie die Auszahlung der Riester-Rente funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber Riester-Rente auszahlen lassen.

Was passiert im Erbfall?

Fließt das Vermögen aus dem Altersvorsorgevertrag an die nächste Generation, ist die steuerliche Förderung zurückzuzahlen. Eine Ausnahme gibt es für Ehepartner: Das angesparte Guthaben lässt sich – ohne Abzüge – auf einen geförderten Vorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen.

Biallo-Lesetipp: Um im Ruhestand abgesichert zu sein, sollten Ihre Alterseinkünfte aus mehreren Quellen stammen. Eine private sowie betriebliche Vorsorge ergänzt die gesetzliche Rente (Drei-Säulen-Modell). Wie Sie sich eine Zusatzrente aufbauen, lesen Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de. Auch eine Immobilie kann als Altersvorsorge dienen.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist nicht für alle Sparer gleichermaßen geeignet. Besonders entscheidend sind Anlagehorizont und Risikobereitschaft.

Vorteile für junge Sparer

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem für junge Sparer mit langem Anlagehorizont. Sie können sich ab 2027 eine kapitalgedeckte Zusatzrente aufbauen. Wer 30 bis 150 Euro monatlich in kostengünstige, breit gestreute ETF-Sparpläne einzahlt, profitiert von einer renditestarken Anlage und nimmt die Förderung mit. Schließen Sie den AV-Vertrag nicht bei Versicherern, sondern Direktbanken oder Neobrokern ab, die in den Wettbewerb einsteigen, können Sie mit günstigeren Konditionen rechnen und die Rendite steigern.

Sie müssen sich jedoch mit dem Kapitalmarkt beschäftigen, um Anlageentscheidungen selbst treffen zu können. Für Börsenneulinge könnte das Standarddepot, das jeder Anbieter im Portfolio haben muss, eine Alternative sein. Durch das staatliche Fondsangebot werden die Kosten für die geförderte AV sinken.

Beispiel: Vermögensaufbau mit Förderung

Zahlen Berufstätige ohne Kinder jährlich 1.800 Euro in ein AV-Depot ein, gibt es 540 Euro Zulage. Der jährliche Steuervorteil, der reinvestiert wird, beläuft sich auf 326 Euro (Jahresgehalt von 45.000 Euro, Grenzsteuersatz: 37 Prozent). Nach 40 Jahren werden daraus bei einer durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent nach Kosten über 405.000 Euro. Die gleiche Anlage im Privatdepot – ohne Förderung – bringt nur 272.000 Euro. Zahlen Sie 360 Euro im Jahr ein, kommen Sie auf eine Förderung von 200 Euro (180 Euro Zulage + 20 Euro Steuervorteil). Das Vermögen im Altersvorsorgedepot beträgt am Ende der Ansparphase rund 85.000 Euro brutto, im privaten Depot rund 30.000 Euro weniger.

Weniger Förderung für Geringverdiener

Geringverdiener profitieren nicht immer im gleichen Maße von der Reform. Obwohl der Gesetzgeber vieles nachgebessert hat, profitieren nicht alle gleichermaßen von der Reform. Geringverdiener, die nur den Mindestbeitrag von zehn Euro monatlich einzahlen, erhalten durch die beitragsproportionale Förderung geringere Zulagen als bei Riester. Ab einem Monatsbeitrag von 25 Euro gibt es aber auch beim neuen Altersvorsorgedepot die volle Kinderzulage und damit eine ähnlich hohe Förderung wie im alten System. Hier ein Vergleich für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern:

 

Riester-Förderung
(Altverträge, Abschlüsse bis 2026)   

Geförderte neue pAV ab 2027
(Zulage pro 1 € Eigenbeitrag)

 

Mindesteigenbeitrag pro Jahr

60 €

120 €

120 €

Gezahlter AV-Beitrag pro Jahr

60 €

120 €

300 €

Grundzulage pro Jahr

175 €

(0,50 € x 120) 60 €                

(0,50 € x 300) 150 €

Zulagen für 3 Kinder

(300 € x 3) 900 €

(1 € x 120 x 3) 360 €                        

(1 € x 300 x 3) 900 €                        

Summe der Zulagen

1.075 € 

420 €

1.050 €

Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: April 2026.

Riester-Vertrag: Wechsel oder behalten?

Viele Sparer stehen vor der Frage, ob sie ihren bestehenden Riester-Vertrag weiterführen oder in das neue System wechseln sollten. Die Antwort hängt stark von der individuellen Situation ab.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Das hängt davon ab, ob Sie noch fünfzehn oder zwanzig Jahre Zeit haben, um von einer renditestarken Anlage zu profitieren oder ob Sie kurz vor der Rente stehen. Pauschale Antworten sind schwierig. Auch kommt es darauf an, wie viel Sie monatlich einzahlen können und wie der Versicherer bisher gewirtschaftet hat. Lassen Sie sich beraten, welche Option für Sie die beste ist. Eine unabhängige Beratung bekommen Sie bei den Verbraucherzentralen. Bank- oder Versicherungsberater empfehlen häufig Produkte, für die sie Provision kassieren.

Guthaben auf Altersvorsorgedepot übertragen: Haben Sie noch mindestens ein, besser zwei Jahrzehnte bis zur Rente? Dann lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot häufig. Sie können Ihr Geld förderunschädlich in diese renditestarke Anlage übertragen und einen Auszahlplan vereinbaren. „Damit retten Sie Geld aus dem alten Riester-System, das durch die Zwangsverrentung Geld vernichtet“, sagt Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern.  

Wann Sie besser bleiben sollten 

Wer kurz vor der Rente steht, muss überlegen, ob sich ein Wechsel noch lohnt, besonders wenn der Versicherer schlecht gewirtschaftet hat. Fällt das Guthaben über 20 Prozent niedriger aus als die Summe der bisher geleisteten Beiträge und Zulagen, könnte es besser sein, im alten System zu bleiben. Denn der Versicherer muss zu Rentenbeginn die Garantieleistung erbringen. Wer den Vertrag kündigt und überträgt, zahlt womöglich drauf. „Selbst mit einer effizienten Geldanlage können Sie den Wertverlust eventuell nicht mehr aufholen“, gibt Larisch zu bedenken.

Wollen Sie nicht wechseln, bleibt alles beim Alten. Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden. Sie dürfen mit Ihrem Altvertrag aber auch zur neuen beitragsabhängigen Förderung optieren. Zahlen Sie mehr ein, bekommen Sie dann eine höhere Förderung.

Was kostet ein Wechsel?

Beim Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot können Kosten entstehen. Entscheidend ist, wie lange der bestehende Vertrag bereits läuft.

Gebühren und Kosten beim Anbieterwechsel

Übertragen Sie Ihr Guthaben aus Riester-Rentenversicherungen, -Banksparplänen oder -Bausparverträgen auf ein Altersvorsorgedepot, fallen keine Wechselgebühren an, sofern der Vertrag länger als fünf Jahre lief. Bei jüngeren Abschlüssen ist eine Gebühr von maximal 150 Euro zulässig. Wechseln Sie nur das Produkt, bleiben aber beim selben Anbieter, ist dies kostenfrei.

Die entscheidende Frage dürfte sein, welche Kosten der neue AV-Anbieter berechnet. „Eine Annahmepflicht von Riester-Geld steht nicht explizit im Gesetz“, kritisiert Larisch. Dafür findet sich ein Passus zu den Kosten: Bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten dürfen Anbieter des neuen AV-Vertrags maximal 50 Prozent des übertragenen Kapitals berücksichtigen. Der Verbraucherschützer hofft, dass der Markt funktioniert und alte Guthaben kostengünstig auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Im alten Riester-System gibt es keinen Wettbewerb. „Es ist zu befürchten, dass Versicherer auch weiterhin hohe Abschlusskosten berechnen. Verbraucher sollten daher auch keine Rentenversicherungen nach dem neuen Modell abschließen“, rät der Experte.

Frühstart-Rente für Kinder

Damit junge Menschen früh mit dem Sparen beginnen, plant die Regierung eine finanzielle Förderung für Schüler von sechs bis 18 Jahren. Die Eckpunkte dieser Frühstart-Rente wurden Ende 2025 verabschiedet. In diesem Jahr folgt der Gesetzentwurf. Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr vollenden, können ab 2027 für ihren Nachwuchs ein Altersvorsorgedepot eröffnen – als Junior-Variante des Standarddepots. Beginnend mit dem Jahrgang 2020 erhalten künftig alle Sechsjährigen ein staatliches Startkapital von monatlich zehn Euro für ihre Altersvorsorge. Die erste Auszahlung erfolgt rückwirkend für 2026. Bis zur Volljährigkeit fließen 1.440 Euro als Zuschuss ins Depot. Bei einer jährlichen Rendite nach Kosten von fünf Prozent werden daraus bis zum 18. Geburtstag knapp 2.000 Euro. Eltern und Großeltern sollen den Nachwuchs mit eigenen Beiträgen beim Sparen unterstützen können.

Für all diejenigen, deren Erziehungsberechtigte kein Depot eröffnen, ist eine Auffanglösung geplant. Nicht abgerufene Mittel werden für jeden Jahrgang am Kapitalmarkt angelegt und können später auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Ältere Kinder und Jugendliche sollen ab 2029 in die Förderung einbezogen werden.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Viele Sparer haben noch offene Fragen zur neuen Altersvorsorge. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot, in das Sparer regelmäßig einzahlen und dafür Zulagen sowie Steuervorteile erhalten. Das Geld wird überwiegend in ETFs und Fonds investiert.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Garantie?

Nein. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Kapitalgarantie. Dadurch sind höhere Renditen möglich, aber auch Verluste.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Sparer können je nach Beitrag und Situation bis zu 540 Euro Förderung pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es 300 Euro pro Kind und 200 Euro Bonus für junge Sparer.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung beginnt frühestens ab 65 Jahren. Sparer können zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan wählen.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Besonders für junge Sparer mit langem Anlagehorizont ist das Modell attraktiv, da es höhere Renditechancen bietet als klassische Versicherungsprodukte.

Checkliste: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Sie?

Ob sich das Altersvorsorgedepot für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Einschätzung.

  • Sie haben noch mindestens 15 bis 20 Jahre bis zur Rente
    (langfristiger Anlagehorizont erhöht die Renditechancen)
  • Sie sind bereit, Kursschwankungen auszuhalten
    (keine Kapitalgarantie, dafür höhere Ertragschancen)
  • Sie möchten von staatlicher Förderung profitieren
    (bis zu 540 Euro pro Jahr plus Kinderzulagen möglich)
  • Sie interessieren sich für ETFs und Kapitalmarktanlagen
    (Grundverständnis ist von Vorteil)
  • Sie zahlen regelmäßig Beiträge ein
    (schon ab kleinen Beträgen sinnvoll)
  • Sie haben einen Riester-Vertrag mit niedriger Rendite
    (ein Wechsel kann sich lohnen)
  • Sie möchten Ihre Altersvorsorge flexibler gestalten
    (Wahl zwischen Rente und Auszahlplan)

Treffen mehrere dieser Punkte auf Sie zu, kann das Altersvorsorgedepot eine attraktive Ergänzung oder Alternative zur bisherigen Altersvorsorge sein.

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Fazit: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Sie?

Das Altersvorsorgedepot bietet vor allem für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont deutlich höhere Renditechancen als klassische Riester-Verträge. Durch die staatliche Förderung und steuerlichen Vorteile kann sich der Vermögensaufbau erheblich beschleunigen. Allerdings müssen Sparer bereit sein, Kursschwankungen in Kauf zu nehmen und sich aktiv mit ihrer Geldanlage zu beschäftigen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt daher vor allem von Alter, Risikobereitschaft und bestehendem Riester-Vertrag ab.

Eine kompakte Einordnung der aktuellen Reform finden Sie auch in unserer News zur privaten Altersvorsorge.

Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

Co-Autoren

Stefanie Engelmann
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