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Erbe anlegen: Was tun mit dem geerbten Geld?

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 14.08.2026

Auf einen Blick

  • Erbschaftsteuer, Pflichtteil und Nachlasskosten sind in den ersten Monaten meist noch offen – geerbtes Geld bleibt in dieser Zeit besser verfügbar.
  • Auf dem Girokonto bleibt es unverzinst: Bei 45.000 Euro über sechs Monate sind das rund 790 Euro weniger als auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto.
  • Entscheidend ist dabei weniger die Zinshöhe als die Garantiedauer: Die Suresse Direkt Bank sichert ihre 3,50 Prozent über sechs Monate zu, viele Wettbewerber nur über drei.
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Ein Erbe ist zuerst ein Verlust und erst danach eine Summe. Genau darin liegt die Schwierigkeit: Auf dem Konto steht irgendwann eine Zahl, die für einen Menschen steht – und die trotzdem eine sehr nüchterne Frage stellt, für die gerade niemand den Kopf frei hat. Was jetzt damit? 

Was Erben bekommen, fällt dabei sehr unterschiedlich aus. Ein Nachlass ist die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten, die beim Tod einer Person übergehen: Konto- und Sparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bausparverträge, Hausrat und Fahrzeuge, häufig eine Immobilie – und manchmal auch Schulden. Nach Schätzungen des DIW Berlin werden in Deutschland jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. 

Diese Bestandteile werden unterschiedlich schnell zu verfügbarem Geld. Eine Lebensversicherung mit benannter bezugsberechtigter Person wird oft binnen weniger Wochen ausgezahlt. Konten gibt die Bank frei, sobald ein Erbschein – das amtliche Zeugnis über das Erbrecht – oder ein eröffnetes Testament vorliegt, meist nach ein bis drei Monaten. Eine geerbte Immobilie beschäftigt eine Erbengemeinschaft dagegen häufig ein Jahr oder länger, bis sie verkauft und der Erlös aufgeteilt ist. 

Das Ergebnis ist fast immer dasselbe: Das Geld ist da, bevor die Fragen beantwortet sind.

Warum sollte man ein Erbe nicht sofort anlegen? 

Dafür gibt es einen sehr sachlichen Grund: Vier Posten sind zu Beginn regelmäßig offen. 

Da ist die Erbschaftsteuer. Für die Anzeige beim Finanzamt bleiben drei Monate – auch dann, wenn voraussichtlich nichts zu zahlen ist. Der Bescheid kommt oft erst Monate später. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG liegen bei 400.000 Euro für Kinder und 500.000 Euro für Ehegatten – für Geschwister, Nichten und Neffen aber nur bei 20.000 Euro. 

Da sind Pflichtteilsansprüche, die auch Jahre später noch geltend gemacht werden können. Da sind Nachlassverbindlichkeiten: offene Rechnungen, Bestattungs- und Auflösungskosten, Restschulden – im Extremfall ist ein Nachlass überschuldet, dann bleiben nach § 1944 BGB sechs Wochen für die Ausschlagung. Und da ist der Ausgleich unter Miterben: Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der der gesamte Nachlass allen zusammengehört. Bis zur Auseinandersetzung kann niemand allein über etwas verfügen. 

Ein Sonderfall ist das geerbte Wertpapierdepot: Der Erbfall selbst löst keine Abgeltungsteuer aus, weil keine Veräußerung stattfindet – nach § 20 Absatz 4 Satz 6 EStG laufen Anschaffungskosten und -zeitpunkt des Erblassers weiter. Ein voreiliger Verkauf löst sie dagegen aus. Wer umschichten möchte, ist damit am Ende der Klärungsphase besser aufgehoben als am Anfang. 

Dazu kommt das Naheliegende. Ein Erbe fällt mit einem Trauerfall zusammen, oft mit Spannungen in der Familie und mit gut gemeinten Ratschlägen von allen Seiten. Es ist kein guter Zeitpunkt, um sich festzulegen.

Was kostet es, geerbtes Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen? 

Abwarten ist eine gute Idee. Es auf dem Girokonto zu tun, eher nicht. 

Das Zinsumfeld ist derzeit günstig: Der Einlagenzins der EZB liegt bei 2,25 Prozent, für September rechnen die Märkte mit einem weiteren Schritt. Beim Tagesgeld lag der biallo-Index Anfang August bei 1,68 Prozent, die Spitzenangebote reichen bis an die 4 Prozent. Auf dem Girokonto steht dagegen in aller Regel eine Null.

Was das bei 45.000 Euro über sechs Monate ausmacht: 

Wohin mit dem GeldErtrag nach 6 Monaten
Girokonto0 €
Tagesgeld zum Marktdurchschnitt (1,68 %)rund 380 €
Höchstzins: 4,00 % für drei Monate, danach variabelrund 675 €
Zinsgarantie: 3,50 % über sechs Monaterund 790 € 
Vor Steuern. Für den Höchstzins ist unterstellt, dass der Zins nach Ablauf der Garantie auf 2,00 Prozent zurückfällt, also auf einen Wert oberhalb des biallo-Index-Durchschnitts. biallo-Index, Stand: 10. August 2026.

Die dritte Zeile ist der interessante Fall: Das höher verzinste Angebot bringt am Ende weniger, weil die Garantie nur die halbe Strecke abdeckt. Der Ertrag bleibt in allen Varianten unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und damit steuerfrei. Bei 120.000 Euro – etwa dem Anteil aus einem Immobilienverkauf – liegen zwischen Girokonto und Zinsgarantie rund 2.100 Euro.

Tagesgeld, Festgeld oder Depot: Was passt in dieser Phase? 

Festgeld passt in dieser Phase selten: Wer im vierten Monat den Steuerbescheid bekommt, kommt an sein Geld nicht heran. Der Kapitalmarkt eignet sich für den langfristigen Teil des Erbes – aber erst, wenn feststeht, welcher Teil das ist. 

Bleibt das Tagesgeldkonto – ein verzinstes Konto ohne feste Laufzeit, über dessen Guthaben täglich verfügt werden kann. Drei Dinge sind in dieser Lage hilfreich: tägliche Verfügbarkeit, gesetzliche Absicherung und ein Zins, der nicht schon nach vier Wochen wieder gesenkt wird. Angebote mit befristeter Zinsgarantie leisten genau das – die Höhe steht fest, an der Verfügbarkeit ändert sich nichts.

Warum die Suresse Direkt Bank und nicht das höchstverzinste Angebot? 

Wer allein auf die Zinshöhe schaut, findet derzeit Angebote von bis zu 4 Prozent. Der Haken liegt meist im Kleingedruckten: Die Garantie endet dort schon nach drei Monaten. Danach gilt ein variabler Zins, der jederzeit sinken kann – und zwar genau in der zweiten Hälfte der Zeit, die die Klärung eines Nachlasses üblicherweise braucht. 

Die Suresse Direkt Bank sichert ihre 3,50 Prozent pro Jahr über sechs Monate zu, für Summen bis 250.000 Euro, bei täglicher Verfügbarkeit, monatlicher Zinsgutschrift und kostenloser Kontoführung. Danach gilt der variable Bestandskundenzins von derzeit 2,05 Prozent. Der etwas niedrigere Spitzenzins wird also gegen die doppelte Planungssicherheit getauscht – und weil das Geld täglich verfügbar bleibt, steht einem Wechsel ohnehin nichts im Weg. 

Hinter der Marke steht die Santander Consumer Finance S.A.; die Einlagen sind nach der EU-Richtlinie 2014/49/EU über den spanischen Sicherungsfonds bis 100.000 Euro pro Person geschützt. Bei größeren Erbschaften lohnt sich deshalb die Verteilung auf zwei Institute. Und weil die Bank ihren Sitz im EU-Ausland hat, werden die Zinserträge über die Anlage KAP der Steuererklärung angegeben. 

Wofür sind die sechs Monate gut? 

Genau darin liegt der Wert dieser Frist. Sechs Monate reichen, um den Nachlass vollständig zu sichten und beim Finanzamt anzuzeigen, um die zu erwartende Steuer zurückzulegen und die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen – und um danach in Ruhe zu klären, was mit dem Rest passieren soll: teure Kredite tilgen, eine Rücklage aufbauen, langfristig anlegen. 

Ein Erbe verpflichtet zu nichts, am wenigsten zu Eile. Untätig herumliegen muss das Geld in dieser Zeit trotzdem nicht.

Wie lange sollte man mit dem Anlegen eines Erbes warten?

Ein halbes Jahr ist ein guter Richtwert. In dieser Zeit lassen sich Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche und Nachlassverbindlichkeiten klären. Erst danach steht fest, welcher Teil des Erbes langfristig frei verfügbar ist.

Muss ein Erbe dem Finanzamt gemeldet werden, wenn keine Steuer anfällt?

Ja. Für die formlose Anzeige beim zuständigen Finanzamt bleiben drei Monate – unabhängig davon, ob der Freibetrag überschritten wird.

Zahlt man beim Erben eines Wertpapierdepots Abgeltungsteuer?

Nein. Der Erbfall löst keine Abgeltungsteuer aus, weil keine Veräußerung stattfindet. Nach § 20 Absatz 4 Satz 6 EStG laufen die Anschaffungskosten des Erblassers weiter. Erst beim Verkauf wird auf den Gewinn Steuer fällig.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass gehört allen Miterben zusammen; einzelne Erben können nicht allein über einzelne Gegenstände verfügen. Aufgelöst wird sie durch die Erbauseinandersetzung.

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