Sie bestellen gern bei Temu oder Shein? Ab dem 1. Juli 2026 fällt mehr Zoll an, und zwar nicht einmal pro Paket, sondern für jede Warenart einzeln. Wir zeigen Ihnen, wie aus drei Euro schnell fünfzehn werden und wie Sie gegensteuern.
Haben Sie zuletzt bei Temu, Shein oder AliExpress bestellt und sich über den niedrigen Preis gefreut? Dann sollten Sie sich den 1. Juli 2026 im Kalender anstreichen. Ab diesem Tag verlangt die EU auf Pakete aus Nicht-EU-Ländern unter 150 Euro Warenwert einen Zoll. Bislang waren diese Kleinsendungen abgabenfrei.
Der pauschale Zollsatz beträgt drei Euro. Das klingt verschmerzbar. Doch der eigentliche Haken steckt in einem Detail, das in den meisten Berichten untergeht: Die drei Euro fallen nicht pro Paket an, sondern pro Warenart in der Sendung. Wir erklären Ihnen, wie sich daraus schnell ein zweistelliger Betrag entwickelt, welche Kosten obendrauf kommen und wie Sie Ihren echten Endpreis vor dem Klick auf "Kaufen" überschlagen.
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Was sich am 1. Juli 2026 ändert
Die Zollfreiheit für günstige Pakete aus Drittstaaten endet. Bisher gilt: Bleibt der Warenwert einer Sendung unter 150 Euro, zahlen Sie keinen Zoll. Genau diese Regel machte Plattformen wie Temu und Shein so attraktiv. Damit ist diesen Sommer Schluss.
Der Rat der Europäischen Union hat die neue Regelung am 11. Februar 2026 formell beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 erheben die Zollbehörden auf Kleinsendungen unter 150 Euro einen pauschalen Zoll von drei Euro. Die Maßnahme ist als Übergangslösung gedacht und gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028. Bis dahin soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform den Betrieb aufnehmen. Danach werden voraussichtlich reguläre Zollsätze fällig, und die 150-Euro-Grenze fällt vollständig weg.
Der Hintergrund ist eine schiere Mengenflut. Nach Angaben der EU-Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den EU-Markt, etwa 91 Prozent davon aus China. Die EU will damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler schaffen, die bislang voll besteuert wurden, während die Konkurrenz aus Fernost zollfrei blieb.
Der Haken, den viele übersehen: drei Euro pro Warenart
Jetzt kommt der Punkt, der Ihren Geldbeutel wirklich betrifft. Die drei Euro werden nicht einmal je Paket berechnet. Sie fallen für jede unterschiedliche Warenkategorie an, die in Ihrer Sendung steckt. Maßgeblich ist die sogenannte Zolltarif-Unterposition, ein sechsstelliger Code, mit dem der Zoll Waren technisch einsortiert.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt das offizielle Rechenbeispiel des EU-Rats: Ein Paket enthält eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle. Seide und Wolle fallen unter zwei verschiedene Tarifpositionen. Also werden sechs Euro Zoll fällig, nicht drei. Die deutsche Generalzolldirektion bestätigt diese Logik mit einem eigenen Beispiel: eine Baumwolljacke plus zwei Polyesterjacken ergeben ebenfalls zwei Kategorien und damit sechs Euro.
Bestellen Sie verschiedene Dinge in einem Paket, summiert sich das schnell. Ein kleines Rechenbeispiel macht das greifbar:
Berechnung auf Basis der EU-Regelung: drei Euro je unterschiedlicher Zolltarif-Unterposition. Quelle: Rat der EU.
Sie sehen: Ein Warenkorb mit fünf unterschiedlichen Produktarten kostet allein 15 Euro Zoll. Wer querbeet shoppt und Elektronik, Kleidung und Deko in eine Bestellung wirft, treibt die Abgabe in die Höhe, ohne es zu merken. Gut zu wissen: Mehrere Artikel derselben Kategorie zählen nur einmal. Drei identische T-Shirts kosten also drei Euro, nicht neun.
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„Der Zoll wird nicht pro Paket berechnet, sondern pro Warenart. Genau das macht bunt gemischte Bestellungen teuer. Ein voller Warenkorb kostet Sie schnell mehr Zoll, als Ihnen lieb ist.“
— Franziska Baum, Redakteurin
Diese Kosten kommen noch obendrauf
Mit dem Zoll allein ist es nicht getan. Damit Sie nicht aus allen Wolken fallen, wenn der Paketbote klingelt, sollten Sie zwei weitere Posten kennen.
Erstens die Einfuhrumsatzsteuer. Sie ist keine Neuerung, wird aber gern vergessen. Diese Steuer fällt schon heute auf praktisch jede Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland an, unabhängig vom Zoll und bereits ab wenigen Euro Warenwert. Je nach Produktart sind das 19 oder ermäßigt 7 Prozent. Bei bestimmten Waren wie Kaffee, Alkohol oder Tabak kommen zusätzlich Verbrauchssteuern hinzu.
Zweitens die Servicepauschale des Paketdiensts. Muss eine Sendung verzollt werden, streckt der Zusteller die Abgaben für Sie vor und kassiert dafür eine Gebühr. Bei der Deutschen Post und DHL sind das aktuell 7,50 Euro pro Sendung, unabhängig vom Warenwert. Andere Dienste legen ihre Pauschale selbst fest.
Das sollten Sie wissen
Eine vermeintliche Handyhülle für drei Euro kann am Ende deutlich teurer werden. Zum Kaufpreis kommen drei Euro Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer und unter Umständen 7,50 Euro Servicepauschale. So wird aus einem Mini-Schnäppchen ein Posten, der den ursprünglichen Preis um ein Vielfaches übersteigt.
Eine wichtige Einschränkung gibt es allerdings. Viele große Plattformen wie Temu und Shein kassieren die Einfuhrumsatzsteuer bereits im Bestellprozess. Sie sind im sogenannten IOSS-Verfahren registriert, dem Import-One-Stop-Shop. In diesem Fall entfällt die Servicepauschale des Paketdiensts oft, weil bei der Lieferung keine Steuer mehr nachzuzahlen ist. Wie genau der neue Drei-Euro-Zoll eingezogen wird, ob über dieses IOSS-Verfahren oder separat, ist nach Angaben der EU noch nicht abschließend geklärt. Hier lohnt im Sommer ein zweiter Blick.
Der Zoll ist nur der erste Schritt. Parlament und Mitgliedstaaten haben sich zusätzlich auf eine Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen geeinigt. Diese soll ab dem 1. November 2026 greifen und wird von den nationalen Zollbehörden erhoben. Ihre genaue Höhe legt die EU-Kommission noch fest.
Wichtig für die Einordnung: Diese Bearbeitungsgebühr ist nicht dasselbe wie der Drei-Euro-Zoll, sondern ein separater Posten. Verantwortlich für die Abwicklung sind künftig die Plattformen selbst, die rechtlich als Importeur gelten. Für Sie als Bestellerin oder Besteller heißt das: Ab dem Spätherbst kann sich der Endpreis ein weiteres Mal erhöhen.
So packen Sie Ihren Warenkorb klüger
Sie sind den neuen Regeln nicht hilflos ausgeliefert. Mit ein paar Handgriffen halten Sie die Abgaben niedrig.
Bündeln Sie gleichartige Produkte. Drei T-Shirts in einem Paket kosten nur einmal Zoll. Verteilen Sie sie auf mehrere Bestellungen, fällt der Posten womöglich mehrfach an.
Vermeiden Sie bunte Misch-Pakete. Je mehr unterschiedliche Warenarten in einer Sendung stecken, desto öfter werden drei Euro fällig.
Rechnen Sie den Endpreis vor dem Kauf zusammen. Addieren Sie zum Warenwert den Zoll je Kategorie, die Einfuhrumsatzsteuer und eine mögliche Servicepauschale. Erst diese Summe ist Ihr echter Preis.
Prüfen Sie den EU-Händler als Alternative. Ein Produkt aus einem Shop, der innerhalb der EU versendet, kann unterm Strich günstiger sein, auch wenn der Listenpreis zunächst höher wirkt. Hier fallen weder Zoll noch Servicepauschale an.
Erwägen Sie die Selbstverzollung. Holen Sie zollpflichtige Pakete selbst beim Zollamt ab, sparen Sie sich die Servicepauschale. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber zur Selbstverzollung statt Auslagenpauschale.
Behalten Sie außerdem im Blick, woher die Ware tatsächlich kommt. Ein deutschsprachiger Shop bedeutet nicht automatisch einen Versand aus der EU. Lange Lieferzeiten, fehlende Anbieterangaben und auffällig niedrige Preise sind Hinweise auf einen Versand aus einem Drittstaat. Ein Blick ins Impressum und in die Versandinformationen verrät den tatsächlichen Sitz des Händlers. Achten Sie zudem auf Ihre Rechte bei der Rückgabe: Außerhalb der EU gelten oft andere Regeln, und das gesetzliche Widerrufsrecht greift nicht immer.
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Die Drei-Euro-Pauschale ist eine Brücke, kein Dauerzustand. Sobald die zentrale EU-Zolldatenplattform läuft, voraussichtlich 2028, wird die Übergangsregel durch reguläre Zollsätze ersetzt. Dann verzollt die EU jede Ware einzeln nach dem normalen Tarif, und die 150-Euro-Freigrenze fällt komplett weg. Für besonders günstige Kleinstbestellungen könnte das je nach Produkt teurer oder auch billiger ausfallen als die jetzige Pauschale. Klar ist nur die Richtung: Das zollfreie Mini-Shopping aus Fernost gehört der Vergangenheit an.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Bestellen Sie regelmäßig bei Temu, Shein oder AliExpress, und werden die neuen Abgaben Ihr Kaufverhalten ändern? Oder weichen Sie künftig stärker auf Händler innerhalb der EU aus? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Einschätzungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
FAQ: Häufige Fragen zum neuen Paket-Zoll ab Juli 2026
Ab wann fällt der neue Zoll auf Pakete aus Nicht-EU-Ländern an?
Ab dem 1. Juli 2026. Von diesem Tag an entfällt die Zollfreiheit für Sendungen unter 150 Euro Warenwert aus Drittstaaten. Stattdessen gilt ein pauschaler Zoll von drei Euro. Die Regel ist zunächst bis zum 1. Juli 2028 befristet.
Gelten die drei Euro pro Paket oder pro Artikel?
Weder noch. Die drei Euro fallen pro Warenkategorie an, also pro unterschiedlicher Zolltarif-Unterposition. Mehrere gleichartige Artikel zählen einmal, verschiedene Warenarten werden mehrfach berechnet. Ein Paket mit fünf unterschiedlichen Produktarten kostet so 15 Euro Zoll.
Muss ich neben dem Zoll noch weitere Gebühren zahlen?
Ja. Zusätzlich zum Zoll fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder ermäßigt 7 Prozent an, die es schon heute gibt. Hinzu kommen kann eine Servicepauschale des Paketdiensts, bei der Deutschen Post und DHL aktuell 7,50 Euro. Ab dem 1. November 2026 plant die EU außerdem eine separate Bearbeitungsgebühr.
Wie kann ich die Servicepauschale des Paketdiensts vermeiden?
Indem Sie sich als Selbstverzoller registrieren und zollpflichtige Pakete selbst beim Zollamt abholen. Dann entfällt die Auslagenpauschale, weil der Paketdienst die Abgaben nicht für Sie vorstreckt. Bei IOSS-Plattformen, die die Einfuhrsteuer schon beim Kauf einziehen, fällt die Pauschale ohnehin oft weg.
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben.