Verbraucherschutz

Vorsicht Kindergeld-Falle: 30 Euro für einen Antrag, der nichts kostet

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 08.07.2026
Für Ihr Kind erhalten Sie mit einem kostenlosen Antrag Kindergeld.

Eine Webseite tarnt sich als Familienkasse und kassiert rund 30 Euro für einen Kindergeldantrag, der beim Staat nichts kostet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Falle erkennen, Ihr Geld zurückholen und Kindergeld auf dem offiziellen Weg gratis beantragen.

Haben Sie sich in der aufregenden Zeit nach der Geburt auch schon über den Papierkram beim Kindergeld geärgert? Genau diese Not machen sich zweifelhafte Online-Dienste zunutze. Private Anbieter "unterstützen" Sie gegen Gebühr beim Ausfüllen eines Behördenantrags. Die eigentliche Leistung wird aber nicht erbracht und mit der eigentlichen Behörde hat der Anbieter nichts zu tun.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell konkret vor der Seite kindergeldbeantragen.de. Wir erklären Ihnen die Masche der Seite, zeigen Ihnen den kostenlosen offiziellen Weg zum Kindergeld über die Familienkasse und geben Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand, falls schon eine Rechnung oder Mahnung im Briefkasten liegt.

So tarnt sich kindergeldbeantragen.de als offizieller Service

Die Seite kindergeldbeantragen.de erweckt durch ihre Gestaltung den Eindruck, ein offizieller Teil der Familienkasse der Arbeitsagentur zu sein. Tatsächlich steckt dahinter ein privates Unternehmen: die Rundfunkbeitrag B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Mit der echten Familienkasse hat der Anbieter nichts zu tun.

Was Sie auf der Webseite bekommen, ist wenig bis nichts. Im Kleingedruckten nennt sich kindergeldbeantragen.de selbst einschränkend einen privaten Antragsservice, der Kunden ausschließlich beim Ausfüllen des Antrags unterstützt. Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, fasst die Beschwerdelage so zusammen, dass Betroffene dort entweder überteuerte oder unbrauchbare Dokumente und Dienstleistungen erhalten.

Ein Fall aus der Praxis zeigt das Muster. Eine Verbraucherin dachte, sie nutze den digitalen Service der Arbeitsagentur. Erst nach Bestätigung und einer Rechnung über 29,99 Euro erfuhr sie, dass außer der Erstellung des Antrags keine weitere Unterstützung erfolgt. Ihre Anfechtung wegen Täuschung ignorierte der Anbieter. Stattdessen wurde aggressiv gemahnt, samt Androhung weiterer Inkassokosten. Rückfragen wurden nur automatisiert beantwortet und liefen ins Leere.

Besonders bitter: Laut einem bei der Verbraucherzentrale Hamburg dokumentierten Fall bestätigte die Familienkasse, dass Anträge ohne eigenhändige Unterschrift nicht gültig sind. Sie zahlen also im schlimmsten Fall knapp 30 Euro für ein Dokument, das die Behörde so nicht einmal bearbeitet.

Rechnung oder Mahnung erhalten? So wehren Sie sich

Bekommen Sie eine Rechnung oder Mahnung von kindergeldbeantragen.de, sollten Sie sich wehren, auch wenn Sie beim Bestellvorgang angeblich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben. Genau das rät die Verbraucherzentrale ausdrücklich. So gehen Sie vor:

  1. Vertrag widerrufen und anfechten. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Argumentieren Sie, dass ein Antrag ohne Ihre eigenhändige Unterschrift bei der Familienkasse nicht formwirksam ist.
  2. Zahlung stoppen oder zurückholen. Haben Sie per Lastschrift gezahlt, können Sie die Abbuchung über Ihre Bank innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Richten Sie keinen Dauerauftrag ein und zahlen Sie keine Mahngebühren vorschnell.
  3. Von Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Die Androhung von Inkassokosten wirkt bedrohlich, ändert aber nichts an Ihrer Rechtslage. Zweifelhafte Forderungen können Sie über den Inkasso-Check der Verbraucherzentrale kostenlos prüfen lassen.
  4. Anzeige prüfen. Fühlen Sie sich getäuscht, können Sie den Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Verbraucherzentrale informieren. Je mehr Beschwerden zusammenkommen, desto eher gehen die Verbraucherschützer rechtlich gegen den Betreiber vor.
„Lassen Sie sich von aggressiven Mahnungen der Webseite kindergeldbeantragen.de nicht einschüchtern. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei.“
Franziska Baum, Redakteurin bei biallo.de

So beantragen Sie Kindergeld kostenlos bei der Familienkasse

Der offizielle Weg über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit kostet Sie keinen Cent. Sie beantragen das Kindergeld direkt online, per vorausgefülltem Antrag oder schriftlich, ohne jede Servicegebühr.

Seit 2024 erhalten Eltern nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben mit QR-Code von der Familienkasse. Über diesen Code gelangen Sie zu einem vorausgefüllten Antrag, den Sie nur noch prüfen und absenden müssen. Achten Sie darauf, dass die Internetadresse tatsächlich auf arbeitsagentur.de endet. Alles, was davon abweicht, ist nicht die echte Familienkasse.

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Ab 2027 kommt das Kindergeld automatisch, aber in Stufen

Die Übergangsphase zu einer Neuerung beim Kindergeld macht die Betrugsseite so gefährlich. Denn eine echte Erleichterung ist bereits auf dem Weg, nur eben bisher nicht in Kraft. Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf zur antragslosen Auszahlung des Kindergelds verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die automatische Auszahlung kommt allerdings nicht auf einen Schlag, sondern in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027:

  • Erste Stufe (voraussichtlich März 2027): Das Kindergeld fließt automatisch für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits ein älteres Kind haben und Kindergeld beziehen.
  • Zweite Stufe (voraussichtlich November 2027): Auch für erste Kinder wird das Kindergeld antragslos ausgezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Solange das Gesetz noch nicht greift, müssen Sie Kindergeld weiterhin selbst beantragen. Ohne Antrag fließt aktuell kein Geld. Und selbst ab 2027 wird das Kindergeld nicht automatisch für jede Familie ausgezahlt. Für die spätere automatische Zahlung muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnen und arbeiten. Außerdem muss eine IBAN hinterlegt sein. Ihre Kontodaten können Sie schon heute über das Portal ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Bei komplexeren Fällen, etwa mit Auslandsbezug, bleibt es zunächst dabei, dass Sie den Antrag stellen müssen. Und noch etwas ändert sich nicht: Das antragslose Verfahren ersetzt nur die Antragstellung, nicht die Prüfung Ihres Anspruchs durch die Familienkasse.

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So erkennen Sie unseriöse Behörden-Nachahmer

Auf den ersten Blick ist oft nicht zu erkennen, ob Sie bei einer offiziellen Behörde gelandet sind oder bei einem Trittbrettfahrer. Diese drei Prüfschritte schützen Sie:

  • Impressum lesen. Steht dort ein privates Unternehmen statt einer Behörde, ist Vorsicht geboten. Betreiber müssen Firmennamen und Adresse angeben.
  • Adresszeile prüfen. Offizielle Familienkassen-Angebote laufen über arbeitsagentur.de. Prüfen Sie die URL, bevor Sie Daten eingeben.
  • Beim Amt gegenchecken. Schauen Sie auf den Seiten Ihrer Gemeinde oder der zuständigen Behörde, ob die Leistung dort kostenfrei online angeboten wird. Bei Kindergeld ist das der Fall.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Sind Sie selbst schon auf einen solchen Antragsservice hereingefallen oder haben Sie eine dubiose Rechnung erhalten? Wie beurteilen Sie die geplante automatische Auszahlung ab 2027? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Meinungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

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Häufige Fragen zur Kostenfalle kindergeldbeantragen.de

Ist kindergeldbeantragen.de die offizielle Familienkasse?

Nein. Hinter der Seite steht das private Unternehmen Rundfunkbeitrag B.V. aus den Niederlanden, nicht die Arbeitsagentur. Das offizielle Kindergeld beantragen Sie kostenlos bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über arbeitsagentur.de.

Was kostet ein Kindergeldantrag über kindergeldbeantragen.de?

Betroffene berichten von einer Rechnung über 29,99 Euro für das bloße Erstellen des Antrags. Der Antrag selbst ist bei der Familienkasse gratis. Für die knapp 30 Euro erhalten Sie keine echte Zusatzleistung.

Kann ich die Rechnung anfechten, obwohl ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe?

Ja, wehren Sie sich trotzdem. Die Verbraucherzentrale rät, der Forderung schriftlich zu widersprechen. Ein Antrag ohne Ihre eigenhändige Unterschrift ist bei der Familienkasse ohnehin nicht formwirksam.

Muss ich Kindergeld ab 2027 noch selbst beantragen?

Bis zum Start der antragslosen Auszahlung müssen Sie weiter selbst beantragen. Ab 2027 kommt das Geld schrittweise automatisch, zuerst ab voraussichtlich März 2027 für weitere Kinder, ab voraussichtlich November 2027 auch für erste Kinder. Voraussetzung sind Wohnsitz und Arbeit in Deutschland sowie eine hinterlegte IBAN.

Hinweis zur Einordnung: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Verbraucherinformation und keine Rechtsberatung. Wir ordnen die Warnung der Verbraucherzentrale ein und zeigen Ihnen mögliche Schritte auf, treffen aber keine Entscheidung für Sie. Ob und wie Sie gegen eine konkrete Forderung vorgehen, prüfen Sie im Zweifel mit der Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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